#eugh

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10.12.2024 Tag der Menschenrechte

Menschenrechte gelten für alle gleichermaßen

Die Populisten von AfD über BILD bis zur CDU/CSU fordern jetzt die Abschiebung von syrischen Geflüchteten aus Deutschland. Dabei weß kein Mensch welche islamistische Gruppierung dort die Macht übernehmen wird und auf welche demokratischen Standards sich die Menschen verlassen können.

Vor dem Hintergrund der veränderten Lage in Syrien und der Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan setzt sich der Flüchtlingsrat Berlin in diesen Tagen besonders für die Verlängerung der Aufnahmeregel für Familienangehörige aus Syrien, Afghanistan und Irak ein und schreibt in der aktuellen Pressemitteilung:

Menschenrechte gelten für alle gleichermaßen – unabhängig von der Herkunft!

Der Flüchtlingsrat Berlin plädiert zum Tag der Menschenrechte am 10.12.24 für den Erhalt von Berlins Aufnahmeregel für Verwandte von afghanischen, syrischen und irakischen Berlinerinnen

Ende des Jahres 2024 ist die Wahrung der Menschenrechte in Frage gestellt – auch in Berlin. Verbale Angriffe auf die Rechte Geflüchteter stellen inzwischen gängige politische Praxis dar. Die so aufgeheizte Stimmung erlaubt immer restriktivere Abschiebe- und Aufnahmestoppforderungen, welche die Rechtslage zunehmend ignorieren.

Vor diesem Hintergrund fordert der Flüchtlingsrat Berlin, zu einer menschenrechtsbasierten Politik zurückzukehren. Dazu gehört die dringend notwendige Verlängerung der Aufnahmeregel für Verwandte von syrischen, afghanischen und irakischen Berlinerinnen, die für ihre Familienmitglieder bürgen.

Seit etwas über einer Woche ist bekannt, dass die Bundesregierung das groß angekündigte Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan vorzeitig beendet. Statt der geplanten bis zu 36.000 besonders schutzbedürftigen Afghaninnen ist mit der Ankündigung der Regierung insgesamt nur mit wenigen Tausend Einreisen bis zur Beendigung zu rechnen. Alle anderen, auch bereits kontaktierte Personen, werden ihrem Schicksal überlassen werden.

In Syrien und den syrischen Exil-Communties herrscht zwar große Euphorie bezüglich der Entmachtung der Assad-Familie, die Lage vor Ort bleibt aber völlig ungewiss. Wieder musste eine Vielzahl an Menschen innerhalb des Landes fliehen, die Infrastruktur ist stark beschädigt, die Türkei und Israel sind bereits Angriffe geflogen und es gibt keine funktionierende Verwaltung. Unter diesen Umständen verurteilt der Flüchtlingsrat Berlin jegliche Forderungen nach Abschiebungen oder Aufnahmestopps in Bezug auf die beiden Länder.

Umso erschreckender ist es, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Aufnahmeregel für Menschen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak, deren Verwandte in Berlin für sie bürgen können, noch immer nicht freigegeben hat – und das, obwohl die Senatsverwaltungen für Inneres und für Soziales bereits zugestimmt haben.

„Insbesondere angesichts der unverantwortlichen Beendigung des Bundesaufnahmeprogrammes und der radikal veränderten Situation in Syrien, wo innerhalb weniger Tage große Gebiete von zum Teil schwer einzuschätzenden islamistischen Milizen eingenommen wurden, ist diese von den Familien finanzierte Möglichkeit der legalen Einreise dringend weiter notwendig“, so Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin.

Vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen und einem zunehmend von rechten Tendenzen getriebenen gesellschaftlichen und medialen Narrativ, der die Rechte Geflüchteter immer mehr in Frage stellt, betont der Flüchtlingsrat Berlin am Tag der Menschenrechte die Universalität dieser Rechte, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

„Angefangen bei der Einführung des sogenannten Sicherheitspakets, das anstatt Sicherheit zu schaffen, Geflüchtete gesellschaftlich marginalisiert, über die Abschiebungen nach Afghanistan, welche die Werte unserer Gesellschaft offen zur Diskussion stellt, bis hin zu kriminalisierenden Äußerungen über Unterstützungsstrukturen für geflüchtete Menschen und signifikanten Kürzungen von Beratungsstellen, tragen die Entwicklungen der letzten Monate zu einer zunehmenden Abschaffung der universellen Menschenrechte von Geflüchteten bei“, so Mariella Lampe vom Flüchtlingsrat Berlin.

Berlin ist ein sicherer Hafen und das muss auch so bleiben!

Mehr dazu bei https://fluechtlingsrat-berlin.de
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07.12.2024 Hilf mit, Leben zu retten

So lange wegschauen, bis es zu spät ist?

Über 2.000 Menschen sind allein im Jahr 2024 auf der Flucht über das Mittelmeer ertrunken. Mehr als 30.000 Menschen seit 2014. Das sind Warnzeichen, die uns auf Gefahren hinweisen. Wir sehen sie, wenn Leichen an die Strände unserer Urlaubsorte gespült werden. Doch was passiert, wenn wir sie ignorieren? Wenn wir so lange wegschauen, bis es zu spät ist?

Das fragt die Seenotrettungsorganisation Sea-Watch.org und ruft dazu auf heute, Sa. den 7.12.24 von 11-20 Uhr zum Brandenburger Tor zu kommen.

Um mehr Menschen zum Hinschauen – und Handeln – zu bewegen, haben wir gemeinsam mit der Agentur Mother die Kampagne „Die Warnzeichen sind klar!“ ins Leben gerufen. Die Kampagne „Die Warnzeichen sind klar“ macht sichtbar, was viele lieber verdrängen: Eine Politik des Sterbenlassens, die wir nicht länger hinnehmen dürfen. Heute, am 7. Dezember, starten wir die Kampagne mit einer Installation am Pariser Platz, direkt vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Eine Wand aus Warnschildern fordert dazu auf, endlich hinzuschauen:

Die Botschaften sind unbequem, weil sie uns direkt betreffen. Es liegt in unserer Verantwortung, die Ignoranz und Gleichgültigkeit zu durchbrechen und für sichere Fluchtwege einzustehen.

Werde Teil der Kampagne! Komm zur Auftaktveranstaltung am Pariser Platz in Berlin!

Heute, am 7. Dezember von 11 bis 20 Uhr, laden wir Dich ein, die Installation vor dem Brandenburger Tor hautnah mitzuerleben. Du kannst Dich auf inspirierende Redebeiträge und Musik freuen, u.a. von Seasoul, Marlo Grosshardt und Rahel Meiller, sowie Enno Bunger.

Wir freuen uns, wenn Du Dich uns anschließt, und unsere Kampagne aktiv unterstützt. Die europäische Ignoranz mag politisch gewollt sein – doch wir sind viele, die sie nicht akzeptieren! Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Warnzeichen nicht länger ignoriert werden können.

Sea-Watch e.V.
12435 Berlin Deutschland

Mehr dazu bei https://sea-watch.org/warning-signs/
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Tags: #seawatch #Kampagne #Mittelmeer #Seenotrettung #PariserPlatz #Asyl #Abschiebungen #EuGH #Urteil #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #Verfolgung

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24.11.2024 Geflüchtete haben Menschenrechte

Gegen 5-Punkte-Plan zur "besseren Umsetzung von Abschiebungen aus Berlin"

Während Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ihren 5-Punkte-Plan zur "besseren Umsetzung von Abschiebungen aus Berlin" zu realisieren versucht, hat der Flüchtlingsrat Berlin einen 5-Punkte-Plan unter dem Titel "Familieneinheit wahren, Solidarität aufrechterhalten" dagegen gesetzt.

Die genauen Inhalte des "Abschiebeplans" sind noch immer unbekannt, jedoch kann man nach der Innenausschuss-Sitzung vom 04.11.2024 von folgenden Absichten ausgehen:

  1. Die technische Abschaltung von Informationen über Charterflüge
  2. Die Streichung von Geldern für Projekte/ Beratungsstellen, die Ausreisepflichtige vor Abschiebungen warnen
  3. Die Wiedereinführung der Abschiebehaft
  4. Eine tägliche Meldepflicht für Ausreisepflichtige und/oder deren Wohnheime
  5. Familientrennungen sollen einfacher möglich werden

Der 5-Punkte Plan des Flüchtlingsrats setzt dagegen völlig andere Prioritäten:

  • Entkriminalisierung der Debatte um die Tätigkeit von Beratungsstellen, die Asylverfahrens-, Härtefall- und sonstige Rechtsberatung anbieten. Beratungsstellen beraten nach den bestehenden Rechtsvorgaben und anwaltschaftlich für die Ratsuchenden. Sie setzen damit ein zentrales rechtsstaatliches wie gesellschaftliches Interesse um und stärken auf diese Weise den gleichberechtigen Zugang zu Recht und das demokratische System an sich.
  • Dezentrale Unterbringung wird in Berlin aktuell an vielen Stellen durch die aufgehobene Wohnverpflichtung ermöglicht. Dass diese die für alle Seiten vorteilhafteste und günstigste Unterbringungsform ist, ist unbestritten.
  • Familieneinheitenmüssen in jedem Fall gewahrt werden. Trennungen von Familien sind nach dem Grundgesetz rechtswidrig: Der Staat schützt Ehe und Familie, die Familieneinheit muss in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt gewahrt werden. Auch hat jedes Kind nach der Kinderrechtskonvention ein Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde. Dies muss Vorrang in der Prüfung von Legalisierung von Bleiberechten und Duldungsgründen haben.
  • Rechtsicherheitmuss weiterhin und mit aller Kraft gewahrt werden. Dazu gehören die Rechte, allen voran die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte, jedes Einzelnen, auch der von Straftäterinnen oder Menschen ohne formalem Bleiberecht in Deutschland, sowie der Zugang zu diesen Rechten. Ebenfalls muss europäische Rechtsprechungkonsequent umgesetzt werden. Dazu gehören das EuGH-Urteil zu afghanischen Frauen sowie das zu der (fälschlichen) Anerkennung Moldaus als sicheres Herkunftsland, ebenso wie die Prüfung des Status eines sicheren Herkunftslandes im Fall von Senegal und Georgien.
  • Abschiebehafthat Berlin zu Recht abgeschafft und sie muss weiter abgelehnt werden. Menschen mit Freiheitsentzug zu bestrafen, weil sie der Ausreisepflicht nicht nachkommen, ist menschenunwürdig und dazu auch noch teuer. Vor allem für Minderjährige und vulnerable Menschen stellt die Inhaftierung eine unzumutbare Belastung dar.

Migrationsrat und Flüchtlingsrat Berlin

Mehr dazu bei https://fluechtlingsrat-berlin.de
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17.11.2024 Milliarden für Anti-Migrationsforschung

Diese 3,5 Milliarden hätten auch bei Integration helfen können

Wir erinnern uns, dass Kanzlerin Merkel bei jeder Gelegenheit versprach sich um legale Wege der Migration zu kümmern. Stattdessen wurden über 20 Jahre noch mehr Milliarden in die Flüchtlingsabwehr-Organisation FRONTEX investiert. Für die "Arbeit" von Frontex hat die EU-Kommission in den vergangenen 17 Jahren mehr als 800 migrations-bezogene Projekte zur Sicherheitsforschung gefördert.

Unter der Überschrift "Stop Orwell 2020" haben wir damals über mehrere Jahre diese Projekte verfolgt und dabei so skurrile Projekte wie den Grenzschutzstreifen-abfahrenden Roboter oder den schweiß-messenden Lügendetektor-Stuhl in den Projektbeschreibungen gefunden.

Mit ihren 800 Projekten aus dem EU-Fond für innere Sicherheit und Grenzmanagement hat die Kommission kürzlich vor den 27 EU-Staaten in der Ratsarbeitsgruppe „Grenzen“ sogar noch Reklame für ihre Arbeit gemacht. Dies wurde erst nach einer Informationsfreiheitsanfrage öffentlich. Dabei ging es um

Beim letzten Punkt fällt uns der Aufschrei der bundesdeutschen Politik und Presse ein, als es in den 80-iger Jahren hieß, dass DDR Grenzorgane Kfz bei der Ein- oder Ausreise "bestrahlen" würden. Und das erinnert uns wieder an George Orwells "Farm der Tiere" - wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Gleiche ...

Auf jeden Fall ist dem damals von uns begleiteten FP6 mit weiteren Milliarden auch "Horizon 2020", das FP7, gefolgt und nun steht das nächste Horizon-Europe-Cluster "Zivile Sicherheit und Gesellschaft" in der Abstimmung - für noch mehr Milliarden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/grenzueberwachung-und-kontrolle-eu-hat-35-milliarden-in-forschung-zur-migrationsabwehr-investiert/
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15.11.2024 Meta soll 800 Millionen zahlen

Bußgeld zum Abschied der alten EU-Kommission

Meta soll 798 Millionen Euro zahlen, weil es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace an das weitverbreitete soziale Netzwerk Facebook gekoppelt und Wettbewerber benachteiligt haben soll, schreibt Telepolis. Durch diese Koppelung wurden " anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Nun wird Meta gegen dieses Bußgeld klagen und es werden wieder ca. 10 Jahre vergehen wie in dem genau vor einem Monat beschriebenen Verfahren in Deutschland: "Meta verlor vor dem EuGH". Auch damals wurde endlos geklagt und inzwischen behauptet Meta, dass sie "alles ganz anders" machen als zum Klagezeitpunkt.

Nebenbei wird Meta - und auch die anderen GAFAM-Internetkonzerne - weiter mit seine Lobbyisten in Brüssel dafür sorgen, dass ihre Profitaussichten weiter gut bleiben: "Meta, Lobbyist Nr. 1 bei der EU".

Telepolis erinnert an die Tätigkeit von Frau Vestager: "Für die EU-Wettbewerbskommissarin Vestager dürfte die Rekordstrafe eine ihrer letzten Amtshandlungen sein. In ihrer zehnjährigen Amtszeit war sie eine der schärfsten Kritikerinnen des Silicon Valley. Gegen Google verhängte sie Kartellstrafen von mehr als acht Milliarden Euro."

Das gestrige Scheitern des EU-Entwaldungsgesetzes durch die gemeinsame Abstimmung von EVP und Rechtsaußen macht schon mal deutlich, dass wir uns noch an die letzten EU-Parlamente und einzelne EU-KommissarInnen zurücksehnen werden ...

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/EU-Rekordstrafe-fuer-Meta-Facebook-Marketplace-missbrauchte-Marktmacht-10035801.html
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01.11.2024 Europaweiter Rechtsruck

Integration von Geflüchteten wird erschwert

In den letzten Monaten konnte man keine Zeitung, keine Radio- oder Fernseh-Nachrichtensendung mehr "genießen" ohne von dem Wort Migration verfolgt zu werden. Dieser Gleichklang erscheint verdächtig, wenn man sich dieses "Problem" verglichen mit dem wirtschaftlichen Niedergang oder der Freigiebigkeit Europas bei der Waffenproduktion ansieht.

Hier 100 Milliarden für die Bundeswehr, eine fast Verdopplung der jährlichen Zahlungen an die Bundeswehr im Vergleich zu vor 10 Jahren und alle paar Monate 10-35 Milliarden für den Kriegshaushalt der Ukraine. Für die Kindergrundsicherung gab es nicht mehr als 2,5 Milliarden und die Einschränkungen bei Bildung, Gesundheit und Renten schreien ebenfalls zum Himmel.

Auch Geflüchteten wird das Ankommen in unserer Gesellschaft durch das Aufheizen der Stimmung gegen sie immer mehr erschwert oder sogar durch fragwürdige Abschiebungen unmöglich gemacht. Pro Asyl schreibt uns dazu:

Obwohl die Abschiebezahlen steigen, überbieten sich die Rufe nach mehr Abschiebungen und weiteren Aufenthaltsverschärfungen. Wir dokumentieren die Fälle von Tamika & Lila, Aysu und Divine und Wisdom.

Was die ständigen Rufe nach "konsequenten Abschiebungen" in der Realität bedeuten, erlebt unser Beratungsteam in den letzten Wochen und Monaten. Es mehren sich die Fälle, die nicht nur uns, sondern auch Freund*innen, Ausbildungsstätten oder Lehrkräfte fassungslos zurücklassen. Zum Beispiel bei Tamika und Lila. Die beiden Kita-Kinder wurden nachts von der Polizei abgeholt und mit ihrer Familie nach Uganda abgeschoben, während die erblindete Mutter die Situation gar nicht einordnen konnte. Oder bei Aysu, die eine Pflegeausbildung beginnen wollte. Stattdessen sitzt die 18-jährige nun alleine in Aserbaidschan.

Das ist nicht die einzige Auswirkung des zunehmenden Rechtsrucks: Im Zuge des EU-Asylpaktes plant die Bundesregierung weitere Asylrechtsverschärfungen. Die Umsetzung der Bezahlkarte hat massive negative Folgen für Geflüchtete. Und auch in Europa geht es weiter nach Rechts: Italien will Asylverfahren nun außerhalb der EU in Albanien stattfinden lassen. Ein Gericht in Rom hat das zunächst gestoppt.

Es wird bei vielen Plänen offenbar bewusst in Kauf genommen, dass sie nicht im Einklang mit Menschen- und Grundrechten stehen. Das werden wir den Verantwortlichen nicht durchgehen lassen: Wir werden weiter mit Betroffenen vor Gerichte ziehen! Dabei erzielen wir auch immer wieder Erfolge. So wurden vom EGMR diesen Monat die Zurückweisungen aus dem "Seehofer-Deal" für rechtswidrig festgestellt. Frauen aus Afghanistan sollen grundsätzlich Flüchtlingsschutz erhalten. Daran muss sich nun auch Deutschland halten.

Mehr dazu - und Protestmail an die Bundesregierung schicken - bei https://www.proasyl.de/
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15.10.2024 "Sieg über Meta"

Meta verlor vor dem EuGH

Meta hatte sich jahrelang erbittert gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts gewehrt, die dem Unternehmen Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen und die unzulässige Zusammenführung von Daten untersagt hatte. Das Verfahren ging bis zum EuGH, doch auch dort verlor Meta.

Vor zehn Jahren hatte Facebook zuerst den Foto-Dienst Instagram, später den Messenger WhatsApp gekauft und damit seine Marktmacht erheblich vergrößert. Doch vor allem war der neue Konzern Meta nun in der Lage, die Daten der Kunden der verschiedenen Dienste zusammenzuführen und die Profile seiner Kunden deutlich zu schärfen.

So wurde personalisierte Werbung schließlich zum Kerngeschäft des US-Anbieters. 40 Milliarden US-Dollar konnte das Unternehmen allein im vergangenen Jahresquartal damit umsetzen, schreibt Netzpolitik.org.

Dagegen ging das Bundeskartellamts 2017 mit einer Entscheidung vor, gegen die Meta klagte und nun verlor. Entscheidend für das Bundeskartellamt war neben dem Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Diensten auch die Tatsache, dass auch massenhaft und ganz ohne Facebook-Account Daten an den Anbieter fließen, etwa über den „Gefällt Mir-Button“ auf Millionen von Websites.

Nun muss Meta dafür sorgen, dass die Nutzer Meta mitteilen können, dass sie dieses Datensammeln nicht wollen. Wir befürchten, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen den Aufwand betreibt, sich durch die Datenschutzeinstellungen zu Klicken. Außerdem fürchten wir, dass Meta schon Ideen in Vorbereitung hat, um auf den verbliebenen Wegen die Daten seiner Nutzer abzusaugen. So können wir uns zwar über den juristischen Sieg des Bundeskartellamts freuen, aber wir werden weiter vor den Nutzung dieser Datenkrake warnen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-beugt-sich-dem-bundeskartellamt/
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06.10.2024 Daten speichern für die Ewigkeit?

Max Schrems gegen Meta erneut erfolgreich

NEIN ! Das hat der EuGH in einem Verfahren gegen Meta festgestellt. Personenbezogene Daten dürfen auch, wenn ihrer Speicherung zugestimmt wurde, nicht auf Dauer genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Das Verfahren geht wieder auf den Östereicher Max Schrems zurück, der in der Vergangenheit bereits mehrmals gegen Meta (Facebook) erfolgreich war. ( Ab 25.5.18 gilt die DSGVO: Datenhändler auf dem Prüfstand , Kampf gegen Facebook geht weiter )

Im Prozess ging es um die Frage: Wie steht es mit der Datenminimierung bei Werbezwecken? Der EuGH bestätigte Schrems Auffassung, dass es nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn ein Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet“.

Diese grundsätzliche Entscheidung wird für die Werbeindustrie noch einigen Ärger bringen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-plattformen-duerfen-daten-nicht-ewig-fuer-werbung-verwenden/
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22.09.2024 Google mächtiger als die EU

Google trickst EU Kommission aus

Der "Wert" der BIG5 oder GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) ist größer als die Haushalte von vielen Staaten. Auch die EU mit 350 Millionen Einwohnern ist nicht mehr in der Lage die Konzerne in die Schranken zu weisen.

Seit Jahren geht die Wettbewerbsbehörde der EU mit Milliarden Bußgeldern gegen Google vor - auch gegen Meta (Facebook). Nun hat aktuell der EuG, das Gericht der EU, die von der EU-Kommission gegen ­Google verhängte Geldstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro kassiert. Die EU hatte festgestellt, dass der Onlinekonzern, bei seinem Dienst "Adsense for Search" die eigene marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte.

Bei diesem Google-Dienst können die Betreiber anderer Internetseiten für einen Anteil an den Anzeigenerlösen Google-Suchmasken einbinden. Bis 2016 hatte Google mit Ausschlussklauseln dafür gesorgt, dass es keine Konkurrenz geben dürfe. Der EuG hatte nun bemängelt, dass dies nur eine "zeitlich befristete Aktion" des Konzerns gewesen sei. Dabei hat Google mit Sicherheit seine Verträge nur deshalb angepasst, weil die EU gegen diesen Mißbrauch vorgegangen ist.

Nun kann die EU Kommission noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung gehen. Dieser Gang war kürzlich erfolgreich, als ein gegen Google erhobenes Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro vom EuGH bestätigt wurde. Man kann nur hoffen, dass die EU diesen Weg zum Gericht geht. Aber auch das wird den wirtschaftlichen Schaden für die Konkurrenten von Google in dem verhandelten Fall nicht wieder gut machen können.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/484167.eu-gericht-kassiert-milliardenbu%C3%9Fe-google-eins-eu-null.html
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taz@squeet.me

Erstattung von Wettverlusten: Zocken im Graubereich

Manches deutsche Gericht erlaubt die Rückforderung von Wettverlusten, andere Gerichte lehnen das ab. Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden.#Sportwetten #EuGH #Fußballspiele #Sport
Erstattung von Wettverlusten: Zocken im Graubereich

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06.05.2024 Frontex hält zu Unrecht Beweise zurück!

Geheim. Geheimer. Frontex.

Auch wenn FRONTEX inzwischen mehr als 20 Jahre existiert, weiterhin bewegt sich die sogenannte Grenz"schutz"organisation der EU jenseits menschenrechtlicher Standards. Das hat nun auch ein Gericht entschieden, wie uns SeaWatch berichtet.

Gericht der Europäischen Union entschied: Frontex hält zu Unrecht Beweise zurück!

Mittwoch vor einer Woche fiel das Urteil in unserem Verfahren gegen Frontex: Die Grenzschutzagentur hat zu Unrecht über 100 Fotos eines illegalen Pullbacks vom Juli 2021 geheim gehalten. Dieses Bildmaterial könnte ein entscheidender Beweis für die Beteiligung von Frontex an einer Menschenrechtsverletzung sein.

Gemeinsam mit FragDenStaat fordern wir seit April 2022 die Freigabe von 73 Dokumenten, die Frontex von diesem 30. Juli zurückhält. Videos, Bilder und Berichte, die notwendig wären, um echte Transparenz zu schaffen. Informationen, die unabdingbar sind, um die europäische Agentur, die mitverantwortlich für Pullbacks im Mittelmeer ist, zur Rechenschaft zu ziehen.

Was zeigen diese Fotos?

Am 30. Juli 2021 führte die sogenannte libysche Küstenwache einen illegalen Pullback in internationalen Gewässern durch. Eine Frontex-Drohne umkreiste die Stelle im Mittelmeer mehrmals. Obwohl die Sea-Watch 3 als auch unser Seabird Flugzeug vor Ort waren, wurden uns keine Koordinaten des Seenotfalls mitgeteilt. Wir konnten keine Rettung einleiten. Ermittlungen von Human Rights Watch und Border Forensics kommen später zu dem Schluss, dass Frontex höchstwahrscheinlich die sogenannte libysche Küstenwache informiert hat – und nicht uns. Am Ende wurde das Boot mit 20 Menschen illegal nach Libyen zurück verschleppt.

Unsere Forderung der Freigabe der Dokumente wurde durch das Urteil weitgehend abgelehnt. Lediglich bei etwa 100 Fotos merkte das Gericht an, dass die Geheimhaltung dieser Fotografien nicht gerechtfertigt sei. Ansonsten übernahm das Gericht die fadenscheinige Argumentation von Frontex – und stärkt ihnen damit ultimativ den Rücken. Doch noch haben wir selbst diese Fotos nicht erhalten. Warum?

Das Urteil hat einmal mehr gezeigt, dass Frontex in einem nahezu rechtsfreiem Raum operiert. Unsere Klage berief sich auf 1 Tag im Mittelmeer, allein das Verfahren bis jetzt dauerte 2 (!) Jahre. Für die andauernden Menschenrechtsverletzungen im Mittelmeer werden Frontex, die sogenannte libysche Küstenwache und die dahinter stehenden verantwortlichen EU Institutionen somit nicht zur Rechenschaft gezogen. Nicht in diesem Fall, nicht in weiteren Fällen. Wir halten Frontex für nicht reformierbar und fordern die Auflösung der Agentur!

Zivile Seenotrettung statt maritime Aufrüstung!

Das europäische Gericht setzt den Trend fort: Frontex wird für seine Machenschaften an den europäischen Außengrenzen nicht zur Rechenschaft gezogen. Sie müssen sich nicht transparent verhalten. Sie sind weiterhin mitverantwortlich für Pullbacks mit der sogenannten libyschen Küstenwache als Handlanger. Und werden weiterhin durch EU-Gelder finanziert. Bis 2027 lässt sich die EU die Arbeit von Frontex 5,6 Milliarden Euro kosten. Ein flächendeckendes, ziviles Seenotrettungsprogramm würde nur einen Bruchteil davon kosten.

Mehr dazu bei https://sea-watch.org/
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24.12.2023 Arbeitszeiterfassung wird nach EuGH Urteil Pflicht

Was wird 2024 anders?

Mit Jahresbeginn werden einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Das sind z.B.:

  • Kinderkrankengeldtage
  • Telefonische Krankschreibung
  • Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwand
  • Kosten für Firmenfeiern und Geschenke
  • Vereinfachte Buchführungspflicht per EÜR
  • Homeoffice-Pauschale
  • Arbeitszeiterfassung

Wir wollen uns auf den (leider noch unklarsten) letzten Punkt beschränken und verweisen für die anderen Themen auf den verlinkten Artikel.

Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen hinauf bis zum EuGH muss endlich die Arbeitszeiterfassung einheitlich geregelt werden. Alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nüssen künftig dafür sorgen, dass eine in der Regel elektronische und fälschungssichere Zeiterfassung noch am selben Tag erfolgt. Diese muss alle abhängig Beschäftigten umfassen. Lediglich bei (übertariflichen) Führungskräften können Arbeitsverträge abgeschlossen werden, in denen "geleistete Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten" vereinbart werden dürfen.

Aber auch für diese ist die geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren. Die Arbeitgeberverbände haben jahrelang versucht diese Zeiterfassung zu verhindern. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das wurde mit den genannten Urteilen [BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21), EuGH vom 14.5.2019 (C -55/18)] hinfällig. Die dort geforderte Erfassungspflicht gilt nach den Urteilen auch jetzt bereits, obwohl das Bundesarbeitsministerium das Arbeitszeitgesetz noch nicht geändert hat. Diese Änderung sollte im Herbst erfolgen, wurde von Minister Heil nach Einsprüchen aus der FDP unterlassen.

Dieser "gesetzlose Zustand" muss schnellstens beendet werden!

Mehr dazu bei https://t3n.de/news/krankmeldung-arbeitszeiterfassung-aenderungen-angestellte-selbstaendige-2024-1595794/
und https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129
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