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„Wir können die Versorgung der Menschen nicht mehr gewährleisten. Bekanntlich ist das auch in Nicht-Corona-Zeiten oftmals der Fall. Damit ein Mindestmaß gewährleistet ist, hat man in einigen Bereichen Personalmindestzahlen festgelegt. Das fand zwar immer unsere Kritik und doch war es irgendwo tatsächlich ein Stoppschild für die totale Katastrophe. Auch diese Maßnahme führet dazu, dass es weniger Intensivbetten gibt. Wie löst man nun aktuell erneut das Problem? Der Gemeinsame Bundesausschuss er setzt einfach alle Qualitätssicherungsmaßnahmen außer Kraft¹. Ohne Qualität sind wir dann auch nicht überlastet. Am besten wäre, wir schließen alle Krankenhäuser, dann haben wir auch keine Versorgungsprobleme mehr. Wir versorgen einfach Niemanden.“
- Mitteilung von Michael Quetting, ver.di-Pflegebeauftragter (Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland – Fachbereich 03), vom 3.12.2021 (per e-mail)
¹ Angesichts der pandemischen Lage hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Maßnahmen der Qualitätssicherung erneut außer Kraft gesetzt. t. Bis Ende März können Krankenhäuser von der Mindestausstattung mit Pflegefachkräften bei bestimmten Behandlungen abweichen. Es wird bis zu diesem Zeitpunkt in den Krankenhäusern auch auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet. Bei bestimmten Behandlungen können Krankenhäuser jetzt von den Mindestvorgaben für die Ausstattung und den Einsatz von Pflegefachkräften sowie für die ärztliche wie pflegerische Weiterbildung abweichen.
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