Südaustralisches Gericht entscheidet, dass Arbeitgeber, die COVID-Impfungen vorschreiben, für Schäden haftbar gemacht werden können
Der Jugendbetreuer Daniel Shepherd litt nach seinen ersten beiden #COVID-Impfungen unter Nebenwirkungen und war nicht bereit, das Risiko einer weiteren #Impfung einzugehen. Sein Vorgesetzter teilte ihm jedoch mit, dass er sich innerhalb von vier Monaten nach der zweiten Impfung einer dritten Impfung unterziehen müsse, da dies eine Bedingung für seine #Weiterbeschäftigung sei.
Das südaustralische #Arbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber, die von ihren Arbeitnehmern die #COVID-19-Impfung verlangen, für #Verletzungen #haftbar gemacht werden können. Das Urteil bedeutet, dass Arbeitgeber sich nicht mehr darauf berufen können, sie seien vor #Schadenersatz geschützt, weil sie einer rechtmäßigen Richtlinie der Regierung des Bundesstaates gefolgt seien.
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