#schadenersatz

tom_s@friendica.ambag.es

Südaustralisches Gericht entscheidet, dass Arbeitgeber, die COVID-Impfungen vorschreiben, für Schäden haftbar gemacht werden können

Der Jugendbetreuer Daniel Shepherd litt nach seinen ersten beiden #COVID-Impfungen unter Nebenwirkungen und war nicht bereit, das Risiko einer weiteren #Impfung einzugehen. Sein Vorgesetzter teilte ihm jedoch mit, dass er sich innerhalb von vier Monaten nach der zweiten Impfung einer dritten Impfung unterziehen müsse, da dies eine Bedingung für seine #Weiterbeschäftigung sei.

Das südaustralische #Arbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber, die von ihren Arbeitnehmern die #COVID-19-Impfung verlangen, für #Verletzungen #haftbar gemacht werden können. Das Urteil bedeutet, dass Arbeitgeber sich nicht mehr darauf berufen können, sie seien vor #Schadenersatz geschützt, weil sie einer rechtmäßigen Richtlinie der Regierung des Bundesstaates gefolgt seien.

https://uncutnews.ch/suedaustralisches-gericht-entscheidet-dass-arbeitgeber-die-covid-impfungen-vorschreiben-fuer-schaeden-haftbar-gemacht-werden-koennen/

deutschewelle@squeet.me

Witwe von Kobe Bryant erhält Millionen an Schadenersatz | DW | 25.08.2022

Kobe Bryant war ein US-Basketballprofi. Nach dessen tödlichen Hubschrauberabsturz machten Rettungskräfte Fotos von der Unfallstelle - und zeigten die Bilder herum. Jetzt erhält die Witwe 16 Millionen Dollar zugesprochen.#USA #LosAngeles #Basketball #Spieler #KobeBryant #VanessaBryant #Schadenersatz #Fotos
Witwe von Kobe Bryant erhält Millionen an Schadenersatz | DW | 25.08.2022

simona@pod.geraspora.de

In Sachen #Urheberrecht, versucht der #BGH die Schrauben anzuziehen :(

Siehe: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/faq-urbeherrecht-plattformen-101.html

Die Karlsruher Richter hatten die Fälle bereits 2018 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, um die Verantwortung der Plattformen nach dem maßgeblichen EU-Recht zu klären. Der hatte im Juni vergangenen Jahres entschieden, dass Anbieter wie YouTube grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich sind, solange sie keine Kenntnis von den illegalen Inhalten haben. Etwas anderes könne aber gelten, wenn das #Geschäftsmodell der Plattform bereits darauf ausgelegt ist, rechtsverletzende Inhalte zur Verfügung zu stellen, oder wenn keine nach "üblicher Sorgfalt" geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen.

Genau auf diesen Punkt geht der BGH in seinem aktuellen Urteil ein und weist die Fälle an die Vorinstanzen zurück. Die sollen nun prüfen, ob beide Unternehmen in den konkreten Einzelfällen solche wirksamen Maßnahmen in ihren Systemen eingebaut hatten. Einfache Formulare, um Rechtsverstöße zu melden, seien nicht ausreichend, um Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Ob die Plattformen am Ende tatsächlich #Schadenersatz in den betroffenen Fällen zahlen müssen, ist damit noch offen. Insbesondere für den Anbieter von uploaded könnte es allerdings eng werden. Die Karlsruher Richter sahen dort Anhaltspunkte, dass bereits das Geschäftsmodell der Plattform darauf beruht, illegale Inhalte vorzuhalten.

#Internet #Haltbarkeit #Problem #Recht #Justiz #Medien