#verletzungen

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Südaustralisches Gericht entscheidet, dass Arbeitgeber, die COVID-Impfungen vorschreiben, für Schäden haftbar gemacht werden können

Der Jugendbetreuer Daniel Shepherd litt nach seinen ersten beiden #COVID-Impfungen unter Nebenwirkungen und war nicht bereit, das Risiko einer weiteren #Impfung einzugehen. Sein Vorgesetzter teilte ihm jedoch mit, dass er sich innerhalb von vier Monaten nach der zweiten Impfung einer dritten Impfung unterziehen müsse, da dies eine Bedingung für seine #Weiterbeschäftigung sei.

Das südaustralische #Arbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber, die von ihren Arbeitnehmern die #COVID-19-Impfung verlangen, für #Verletzungen #haftbar gemacht werden können. Das Urteil bedeutet, dass Arbeitgeber sich nicht mehr darauf berufen können, sie seien vor #Schadenersatz geschützt, weil sie einer rechtmäßigen Richtlinie der Regierung des Bundesstaates gefolgt seien.

https://uncutnews.ch/suedaustralisches-gericht-entscheidet-dass-arbeitgeber-die-covid-impfungen-vorschreiben-fuer-schaeden-haftbar-gemacht-werden-koennen/

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12.09.2023 Einsatz von Hunden bei Bagatelldelikten?

Was darf die Polizei?

Die schweizer Zeitung Republik berichtet über den mehrfachen Einsatz von ausgebildeten Polizeihunden gegen Sprayer. Dabei hätten die Polizisten Schäferhunde auf die Flüchtenden eingesetzt, die sich mit 25 Kilo und einer Geschwindigkeit von fast 50 Stunden­kilometern auf diese gestürzt hätten.

Mehrfach mussten danach Jugendliche mit schweren Bissverletzungen in Krankenhäuser eingeliefert werden. In einigen Fällen kamen Infektionen dazu, die zu Operationen führten. Republik hat nachgefragt, auf welcher Grundlage es zum Einsatz von Hunden kommen kann. Die Polizei beruft sich auf Artikel 132 des Gesetzes:

"Die Kantonspolizei kann zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unmittelbaren Zwang gegen Personen, Tiere und Sachen anwenden und geeignete Einsatz- und Hilfsmittel einsetzen."

Das heißt aber lediglich, dass Hunde eingesetzt werden dürfen, aber nicht unter welchen Umständen. Bei Sachbeschädigungen mit einer möglchen Höchststrafe von 6 Monaten wäre im österreichischen Waffengebrauchs­gesetz beispielsweise eindeutig geregelt, dass ein Hundeeinsatz illegal ist.

Da in Schweizer Gesetzen das Wort Hund nicht vorkommt, hat Republik versucht, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz den internen Dienstbefehl zu bekommen, der den Einsatz von Polizei­hunden regelt. Dort steht über den Einsatz von regulär ausgebildeten Polizeihunden gegen Menschen:

"Die Hundeteams werden eingesetzt bei Verhaftung gefährlicher Personen."

Republik stellt weiter fest: Die Berner Staatsanwaltschaft warf keinem einzigen der fünf Betroffenen ein Gewaltdelikt oder eine Drohung vor. Sie sind mutmassliche Sprayer. Von 5 Gebissenen in den letzten Jahren haben 4 eine Geldbuße akzeptiert, ein Fünfter bestreitet weiterhin die Vorwürfe. Der Einsatz der Hunde ist nach Angaben der eingesetzten Polizisten weiterhin unstrittig, obwohl die Folgen derer Einsätze den Schaden für die Betroffenen weit über die Geldbuße erhöht haben.

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2023/08/22/verbissen
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Tags: #Polizei #Einsatzregeln #Hundestaffel #Verletzungen #Bagatelldelikte #Ungleichbehandlung #Verhältnismäßigkeit #Schweiz #Bern

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