Widerstandsrecht
Das Widerstandsrecht bedeutet: Wenn Menschen, die im Staat viel Macht haben, die Demokratie und den Rechtsstaat zerstören und zum Beispiel kein Gericht das verhindern kann, dann dürfen Bürger und Bürgerinnen sich dagegen wehren.
In Artikel 20 (4) des deutschen Grundgesetzes steht:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Vor 1933 gab es in Deutschland eine Demokratie. Die Nationalsozialisten haben die Demokratie zerstört. Die Bürger und Bürgerinnen konnten nicht mehr frei wählen. Es gab keinen Rechtsstaat mehr. Es gab viel Gewalt durch den Staat. Das soll nie wieder passieren.
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