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"Denn wenn man nüchtern beschreibt, was Sozialismus heißt, dann liegt auf der Hand, dass er mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sozialismus bedeutet, die Produktionsmittel in Gemeineigentum zu überführen und an die Stelle kapitalistischer Konkurrenz ein System von ökonomischer Planung zu setzen [...] Dieser Aufbau erfordert liberale Freiheiten wie die Vereinigungs-, Meinungs- und die Weltanschauungsfreiheit bei der sozialistischen Erziehung, dem Aufbau von Organisationen und dem Bilden und Verbreiten von Positionen. Er erfordert wissenschaftliche Erkenntnisbildung und künstlerische Unterstützung. Weder die im Sozialismus angestrebte ökonomische Gestaltung noch ihre gesellschaftlichen Voraussetzungen stehen mit dem Grundgesetz in Konflikt. Im Gegenteil, sie fallen unter seinen Schutz. Wie abwegig die Idee der Unvereinbarkeit des Grundgesetzes mit dem Sozialismus ist, zeigt sich schon daran, dass die SPD als damals noch »Sozialistische Arbeiterpartei« im Parlamentarischen Rat saß und am Ende der Beratungen zum Grundgesetz, als man sich auf den Text verständigt hatte, verkündete, auf dieser Basis nun »zum großen Werk der Sozialisierung heranzugehen«. Diese sei das »entscheidende Ziel unseres politischen Kampfes zur Befreiung des arbeitenden Menschen von den Ungerechtigkeiten dieser Gesellschaftsordnung«, so der damalige SPD-Abgeordnete Walter Menzel."

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