#einrichtungsbezogene

tom_s@friendica.ambag.es

War die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungswidrig?

Bild/Foto

Um es vorwegzunehmen: Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in seinem Vorlagebeschluss mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet.

Die 3. Kammer des #Verwaltungsgerichts #Osnabrück hat nach Veröffentlichung der ungeschwärzten #Protokolle des Robert-Koch-Instituts (#RKI) bzw. von dessen damals eingerichtetem „#Corona-Krisenstab“ die Entscheidung über eine bei ihr anhängige Klage (Fortsetzungs­feststellungs­klage) gemäß Artikel 100 Absatz 1 Satz 1 GG ausgesetzt und durch entsprechende Vorlage an das #Bundesverfassungsgericht den bis zum Jahreswechsel 2022 geltenden § 20a #Infektionsschutzgesetz (sog. #einrichtungsbezogene #Impfpflicht) erneut auf den Prüfstand gestellt.

https://www.achgut.com/artikel/war_die_einrichtungsbezogene_impfpflicht_verfassungswidrig

stubenfliege@diasp.org
stubenfliege@diasp.org

Was für eine Verlogenheit wenn ich von unserer ,ach so vielgepriesenen #Demokratie höre wo Jeder selbst entscheiden kann ob er sich mit C Stoff impfen läßt. Was für eine Verlogenheit wenn es die #Einrichtungsbezogene #Impfpfflicht gibt bei der man eben genau #KEINE Wahl hat: Entweder C Impfung oder Jobverlust _Was für eine Verlogenheit wenn in den #Alten ~ und Pflegeheimen die Bewohner überhaupt nicht um Ihre Meinung gefragt werden, sondern Ärmel hoch und rein.

https://www.youtube.com/watch?v=fMOnnLgNCJk