In #Belarus, #Russland und der #Ukraine existieren unterschiedliche Regelungen zur Wehrpflicht, zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung sowie zu #Militärdienstentziehung und #Desertion. In keinem der drei Länder wird das Menschenrecht auf #Kriegsdienstverweigerung in der Weise umgesetzt, wie es durch diverse internationale Gremien und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingefordert wird.
So müsste das Antragsverfahren zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen, also auch während oder nach dem #Militärdienst, die Entscheidung über einen Antrag soll unabhängig und unparteiisch erfolgen und die Antragstellung muss allen Personen offen stehen, die vom Militärdienst betroffen sind. Darüber hinaus darf der Ersatzdienst zum Beispiel aufgrund einer deutlich längeren Dienstzeit keinen Strafcharakter aufweisen. Mehr dazu bei Laurel Townhead: International Standards on #ConscientiousObjection to #Military Service.