#mindestabstand

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Frage | Überholen von zu Fuß Fußgängern?

In §5 StVO steht bei Absatz 4 folgendes:

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Ich sehe in dem Absatz beim Überholen von Fußgängern keinen Unterschied zwischen Fußgängern auf der Straße und Fußgängern auf dem neben der Straße befindlichen Gehweg. Kann man das so interpretieren? Wenn ja verstoßen Autofahrer auch da sehr häufig gegen das Gesetz.

Für Menschen in Verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen müsste der Vorgeschriebene Abstand von 1,5 Metern ja generell gelten, wird aber äußerst häufig nicht eingehalten.

Tags: #Frage #Hilfe #Verkehrsrecht #StVO #Fußgänger #Überholen #Mindestabstand #Fußweg #Straße #Sascha #2024-02-03 @Verkehr

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Meinung | Bitte mittig fahren!

Wenn man als Radfahrer auf einer Fahrspur fährt auf der ein Autofahrer beim Überhohlen den Mindestabstand (1,5m/2,0m) nicht einhalten kann, dann empfehle ich dringend so mittig wie möglich zu fahren. Es gibt nämlich genug Arschlochautofahrer die ein Fahrrad das versucht links zu fahren als Einladung sehen es trotzdem zu überholen. Habe das heute in Heidelberg gerade wieder erlebt. Nein ich war nicht der auf dem Fahrrad sondern der im Auto hinter dem Arschlochfahrer der den Radfahrer fast vom Fahrrad gerissen hätte. Ich bin dem Fahrrad danach brav noch 250 Meter weiter gefolgt bis ein problemloses und sicheres Überholen möglich war.

Tags: #Meinung #Verkehr #Autofahrer #Arschlöcher #Arschlochfahrer #Fahrrad #Sicherheitsabstand #Mindestabstand #war-on-steets #2022-05-11