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Urheberrechtsverstöße: EuGH gestattet Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich

#IP-Adressen zur #Urheberrechtsdurchsetzung auf #Vorrat zu speichern, ist zulässig, wenn #Schutzbedingungen für die #Privatsphäre eingehalten werden, meint der EuGH.

Der Europäische Gerichtshof (#EuGH) hat die Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten für das anlasslose Protokollieren von IP-Adressen zur Verfolgung von Straftaten deutlich ausgeweitet. Aus einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzurteil geht hervor, dass die allgemeine und unterschiedslose #Vorratsspeicherung der IP-Adressen nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die #Grundrechte darstellt. Sie sei zulässig, wenn nationale Vorgaben Speichermodalitäten vorschreiben, durch die verschiedene Kategorien personenbezogener Daten strikt getrennt werden. Damit sei auszuschließen, "dass genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Betroffenen gezogen werden können.

https://www.heise.de/news/Urheberrechtsverstoesse-EuGH-gestattet-Vorratsdatenspeicherung-grundsaetzlich-9704193.html