#privatsphäre

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17.12.2024 Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz

Recht auf analoge Alternative

Ein Verbot von Digitalzwang gehört ins Grundgesetz. Das stellt ein juristisches Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise fest, welches der Verein Digitalcourage initiierte. Digitalcourage sieht damit seine Kampagne gegen Digitalzwang deutlich gestärkt.

Das Gutachten der beiden Experten Thilo Weichert und Karin Schuler klärt in einem ersten Schritt unter welchen Voraussetzungen eine analoge Alternative zum digitalen Angebot verpflichtend sein muss. Das sind mindestens die folgenden Fälle:

  • das Bezahlen mit Bargeld,
  • Diskriminierungsverbot, wenn der Mensch wegen körperlicher oder psychischen Beeinträchtigungen kein digitales Gerät bedienen kann,
  • wenn der Anspruch auf Daseinsvorsorge ansonsten auf digitale Wege beschränkt wird (Bahntickets nur mit E-Mail Adresse, Postpakete nur mit App abzuholen, Speisekarten in Restaurants nur per App abrufbar sind ...),
  • der Datenschutz durch das digitale Angebot eingeschränkt wird,
  • ...

So hatten 2022 6% der Menschen zwischen 16 und 74 noch nie das Internet genutzt. Auch diesen ist die Teilhabe am Leben nach dem Grundgesetz zu gewährleisten. Folgende Einschränkungen hätte es nach dem oben genannten Gutachten nicht geben dürfen:

  • Zur Beantragung der Energiepreispauschale mussten sich 2023 Studenten bei der BundID registrieren.
  • Die bayerische Künstlerförderung ist nur digital beantragbar.
  • Viele Banken nehmen keine Papierüberweisungen mehr an.
  • Viele Anbieter von Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation wollen mit ihren Kunden ausschließlich digital kommunizieren.

"Digitalisierung darf nicht zu einer digitalen Spaltung der Gesellschaft führen", sagt Karin Schuler und dem stimmen wir zu.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitalzwang-es-gibt-ein-recht-auf-eine-analoge-alternative/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/77
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Tags: #analogeTeilhabe #Grundrecht #Zwangsdigitalisierung #Banken #Bahn #DHL #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #Standort #Geodaten #Bankdaten #Verhaltensänderung #Anonymisierung
Erstellt: 2024-12-17 09:15:20

gehrke_test@libranet.de

Na - wer erkennt den #Film anhand seiner Energiesignatur?

Das ist von meiner smarten #Steckdose in #HomeAssistant, da bin ich noch Herr über meine eigenen Daten.
Da ich eine PV-Anlage habe, werde ich vermutlich demnächst einen #SmartMeter bekommen. Auch wenn der eine Menge Rauschen von anderen Geräten haben wird, würde ich nicht ausschließen, dass der VNB oder andere Interessierte mit entsprechenden Algorithmen einiges über mein Leben erfahren. Bin nicht so begeistert, aber ich sehe auch Chancen. Also alles wie immer eigentlich...

#Privatsphäre

Stromverbrauchsgrafik

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06.12.2024 ePA-Daten für Datenkraken zum spielen

Unsere Gesundheitsdaten dürfen nicht in KI-Systeme gelangen

Wie bei Digitalisierungsprojekten in Deutschland üblich, kommt die ePA, die elektronische (Zwangs-) Patientenakte nun doch nicht zum 1.1.25 - außer in den "Modellregionen" Hamburg und in Franken. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Und es droht weiteres Unheil, denn wie Norbert Häring im unten verlinkten Artikel schreibt: "Auf einer Konferenz des Digitalverbands Bitkom hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach offengelegt, warum die Regierung sich so für Digital Health und die elektronische Patientenakte engagiert: Weil unsere Krankheitsdaten ungemein wertvoll sind und die großen US-Datenkraken wie Google, Meta und Open AI scharf darauf sind wie läufige Hündinnen auf den Rüden."

Und nur diejenigen, die rechtzeitig - also jetzt - von der Opt-Out-(Widerspruchs-)Lösung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) Gebrauch gemacht haben, bleiben außen vor. Die Daten aller anderen werden dann gemeinsam „der Forschung“ zur Verfügung gestellt.

Die "Forschung“, das sind dann u.a. genau die Datenkraken, die sich normalerweise einen Dreck um europäische Datenschutzregeln scheren und, wenn sie erwischt werden, auch nach 10 Jahren Gerichtsverhandlungen ihre Bußgelder nicht zahlen.

Minister Lauterbach wünscht sich, dass dann mit unseren Gesundheitsdaten KI-Systeme trainiert werden, um eine eigene europäische generative KI aufzubauen. Lauterbach dazu: "Wir sind im Gespräch mit Meta, mit OpenAI, mit Google, alle sind daran interessiert, ihre Sprachmodelle für diesen Datensatz zu nutzen, beziehungsweise an diesem Datensatz zu arbeiten."

Damit fällt der Vorhang, der uns immer vormachen sollte, dass unsere Daten für die medizinische Forschung in den Krankenhäusern und vielleicht noch "kleinen Pharmaunternehmen" in Deutschland nützen sollte. Nein, jetzt ist es raus: Es sind wieder die großen Datenkraken und ihre "Zwecke der Forschung" bestimmen sie selbst.

Unsere nur pseudonymisierten Daten - sie werden nicht anonymisiert - sollen beliebig(!) in KI Systemen durchgeknetet werden, ohne, dass es Beschränkungen für ihre Verwendung gibt. So ist mit Sicherheit auch die Fähigkeit die Pseudonyme zu knacken, einer der größten Ziele dieser Konzerne.

Also, falls noch nicht geschehen, schnell der Einrichtung einer eigenen ePA widersprechen!

Mehr dazu bei https://apolut.net/datenkraken-sollen-mit-epa-daten-trainieren-durfen-von-norbert-haring/
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Tags: #AI #KI #eGK #ePA #elektronischePatientenakte #Gesundheitsdatenraum #Big5 #Verbraucherdatenschutz #Trainingsdaten #Datensicherheit #Ergonomie #Privatsphäre #sensibel #Datenklau #Verkauf #RFIDChips #elektronischeGesundheitskarte #eHealth

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30.11.2024 Polizei will schneller einbrechen können

Autohersteller sollen Zweitschlüssel rausgeben

... hatten wir vor einer Woche bereits gemeldet. Nun sind wir auf einen weiteren Artikel zu dem Thema gestoßen und haben noch ein paar Anmerkungen gefunden, die wir doch für wichtig halten.

Die Vorgeschichte war, dass die Justizministerin von Baden-Württemberg fordert, dass Autohersteller einen Zweitschlüssel herausgeben müssen damit Sicherheitsbehörden leichter in Autos einbrechen oder diese innen verwanzen können. So weit - so nicht gut.

Die "Argumente" der Justizministerin, zitiert nach swr

  • Dort - [in Kfz] - würden Gespräche von Verdächtigen nicht nur unverschlüsselt ausgeleitet, sie würden auch relativ offen geführt.
  • Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen ... ist daher unabdingbar.
  • ... [es sei] nicht hinnehmbar, bei derart elementaren Ermittlungsinstrumenten auf das Wohlwollen und die Kooperationsbereitschaft der Kfz-Hersteller angewiesen zu sein."

Mit welchem Selbstverständnis und welchem Bewußtsein über unsere Grundrechte laufen solche Menschen herum?

Mehr dazu bei https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bw-autobauer-sollen-polizei-beim-abhoeren-helfen-100.html
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Tags: #Autoherstellen #Zweitschlüssel #keyless #Kfz #Sicherheit #Polizei #Geheimdienste #verwanzen #durchsuchen #Autoklau #Justizminister #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale #Verhaltensänderung #Grundrechte #Privatsphäre

aktionfsa@diasp.eu

29.11.2024 Überwachungswahn völlig entgrenzt

Das durchsichtige Handy

Ach, war das früher doch schön, als die Regierung von den "Sicherheitsbehörden" nur die Speicherung des wer und wann - also die Metadaten unserer Kommunikation verlangte. Selbst dieses Unterfangen sah das BVerfG als unzulässigen Eingriff in unser aller Privatsphäre an - und verbot die Vorratsdatenspeicherung.

Inzwischen ist der Überwachungswahn völlig entgrenzt. Die 2023 von der EU eingerichtete "High-Level Group (HLG) on access to data for effective law enforcement" (Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung) der EU möchte ab 2025 eine Echtzeitüberwachung von Handys und Laptops.

Apollo-News berichtet, dass "... am 22. November die HLG die EU-Kommission aufforderte, im kommenden Jahr eine Empfehlung aufzusetzen, die einen Echtzeit-Zugriff auf Kommunikationsdaten erlaubt." Das Ziel soll der Kampf gegen organisierte Kriminalität sein.

Dazu soll - natürlich auch - die (verbotene) Speicherung der IP Adressen jeglicher Kommunikation erfolgen. Zusätzlich möchte man die Inhalte der Kommunikation, also aller Daten im Transit mitlesen.

Störend wird dabei die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in diversen Messengern angesehen. Für solche Fälle möchte man die Daten vor der Verschlüsselung auf den Endgeräten der Nutzer mitschneiden - Pegasus und Predator lassen grüßen ...

Aber auch diese Ungeheuerlichkeit lässt sich noch toppen, wenn die HLG nach Angaben von Apollo-News fordert: "Wenn man Nachrichten nicht einsehen könnte, müssten auch alle anderen Personen im Umfeld eines Verdächtigen untersucht werden." Damit wird die Privatsphäre aller Menschen in Frage gestellt.

Mehr dazu bei https://apollo-news.net/eu-behoerde-fordert-echtzeitueberwachung-von-handys-und-laptops-ab-2025/
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Tags: #Überwachungswahn #High-LevelGroup #HLG #EU-Kommission #Lauschangriff #Privatsphäre #Smartphone #Handy #Laptops #Vorratsdatenspeicherung #BVerfG #IPAdressen #Echtzeitüberwachung #Pegasus #Predator #Ende2Ende #Verschlüsselung #Verbraucherdatenschutz #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

tom_s@friendica.ambag.es

So funktioniert das anonyme Betriebssystem Tails

Tails ist ein Betriebssystem für anonymes Surfen. c’t 3003 erklärt, wie das Betriebssystem funktioniert – und wie ihr es selbst benutzen könnt.

#Anonym surfen, keine #Spuren hinterlassen, und das alles ohne großen Aufwand? Tails OS macht es möglich. Dank Integration des #Tor-Netzwerks schützt #Tails die #Privatsphäre seiner Nutzer und bietet Tools wie VeraCrypt und LibreOffice. Wir zeigen, wie ihr Tails auf einem #USB-Stick installiert, welche Features es mitbringt und worauf ihr achten müsst.

https://www.heise.de/news/Das-sicherste-Betriebssystem-der-Welt-Tails-OS-10108003.html

aktionfsa@diasp.eu

21.11.2024 ePA zum Zwangs-Start weiter vor Problemen

Markt für Gesundheitsdaten bald 500 Milliarden

Mit dieser Prognose wird klar, warum die Politik in den letzten Jahren den Druck für die Durchsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) so massiv vorangetrieben hat. Bevor wir uns den weltweiten Gesundheitsdatenmarkt genauer anschauen, noch ein Blick in die aktuelle ePA.

Digitalisierung in Deutschland ...

Ab 1.1.25 wird für alle Patienten eine ePA angelegt, wenn sie bis dahin nicht gegenüber ihrer Krankenkasse widersprochen haben. Allerdings wird nicht, wie geplant, bis zum 15.1.25 das neue Modul für die technische Anbindung der Ärzte/Apotheker/Krankenhäuser bei den Ärzten zur Verfügung stehen. Die "Erprobung in den Modellregionen" soll nun doch erst einmal abgewartet werden.

So spricht das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben an den Gesundheits-IT-Verband bvtig, dass die verpflichtende Nutzung der Ärzte erst erfolge, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv ausfallen. Damit wird die ePA weiterhin wenig Möglichkeiten bieten und überwiegend leer sein. Schließlich haben sicher viele Ärzte auch die 1.000 Seiten lange Spezifikation für die ePA von Ende 2023 noch nicht ausreichend studiert.

Zudem ist zu befürchten, dass die Ärzte nicht genug Zeit haben, ihre Patienten über mögliche Risiken der elektronischen Patientenakte aufzuklären. So können auch Menschen mit Zustimmung zur ePA die Speicherung bestimmter Daten in der ePA untersagen. Das können z.B. Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen sein. Solche Abstimmungen werden den Ärzten jedoch nicht vergütet.

Datenlecks, Überwachung, Diskriminierung

Nun zurück zum weltweiten Markt für Gesundheitsdaten, nach einer Untersuchung von Mozilla-Forscherin Júlia Keserű sind allein die Cyberangriffe auf Gesundheitsdaten seit 2010 um fast 4000 Prozent gestiegen. Heise.de schreibt, dass im Darknet Gesundheitsdaten inzwischen den Wert von Kreditkartendaten überstiegen haben.

Datenlecks, Überwachung, Diskriminierung und Ausnutzung durch KI-Systeme sind die gefährlichen Folgen, die die Forscherin bei der massenhaften Sammlung "körperbezogener Daten" feststellt. Vor allem bleiben die von den Geräten erhobenen Daten nicht einmal bei den Herstellern der Geräte (wo sie ohne Zustimmung auch nichts verloren haben), sondern Datenmakler vertreiben diese sensiblen Gesundheits- und biometrische Daten ohne die Zustimmung der Nutzer weiter. Um solchen Missbrauch zu verhindern verlangt sie eine weltweite Vereinbarung, ein "Databody Integrity Framework".

In dem verlinkten Artikel von Heise.de folgt dazu ein interessantes Interview mit Frau Keserű.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Wenig-ueberraschend-Bundesweiter-Rollout-der-E-Patientenakte-verschiebt-sich-10081860.html
und https://www.heise.de/news/Gesundheitsdaten-immer-wertvoller-Forscherin-fordert-digitale-Unversehrtheit-10075643.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3DY
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Tags: #eGK #ePA #elektronischePatientenakte #Gesundheitsdatenraum #Hack #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Privatsphäre #sensibel #Datenklau #Verkauf #RFIDChips #elektronischeGesundheitskarte #eHealth

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22.10.2024 Meta, Lobbyist Nr. 1 bei der EU

Macht der großen Internetkonzerne brechen

Erst vor wenigen Tagen hatten wir über die Probleme mit Meta, Facebook, Whats App, Instagram und natürlich auch den anderen GAFAM-Konzernen geschrieben. Diese Konzerne verfügen über Geldmengen, die mit denen europäischer Staaten vergleichbar sind. Sie sitzen Klagen gegen ihre Geschäftspraktiken einfach aus. Selbst wenn sie nach 10 Jahren erfolgreich verurteilt werden, nützt das nur wenig.

Selbstverständlich lieben diese Konzerne nicht verurteilt zu werden und versuchen deshalb alles, um die Gesetzgebung in ihrem Interesse zu beeinflussen. Dazu schreibt uns LobbyControl.de:

Aktuelle Zahlen zeigen: Meta (ehemals Facebook) ist die Nummer eins im Brüsseler Lobbyregister. Mit 9 Millionen Euro pro Jahr steckt Meta mehr Geld in Lobbyarbeit als jeder andere Konzern in der EU. Das
ist ein sprunghafter Anstieg: Vor 10 Jahren gab Meta nur 450.000 Euro für Lobbyarbeit in Brüssel aus. Und Meta ist nicht der einzige Tech-Konzern, der so viel Geld für Lobbyarbeit ausgibt: Unter den sechs größten Konzernlobbys in Brüssel sind fünf Tech-Unternehmen.

Die Macht der Digitalkonzerne wächst rasant, doch wir bleiben nicht tatenlos! In Rekordzeit haben wir ein starkes Netzwerk in Deutschland und Europa mit aufgebaut, um die Konzerne in die Schranken zu weisen. ... Die Tech-Konzerne nutzen viele verschiedene Lobby-Methoden: Mitarbeitende wechseln von der Politik in die Privatwirtschaft und umgekehrt, sie schalten teure Kampagnen in den Sozialen Medien und der Presse, und sie treffen wichtige Politikerinnen und Politiker, um ihre
Standpunkte näherzubringen. Außerdem verfügen die Tech-Konzerne gerade in Europa über ein breites Lobby-Netzwerk aus Verbänden, Lobby-Agenturen, Denkfabriken und Anwaltskanzleien, die sich für die Interessen von Google, Amazon & Co einsetzen.

Eines ist immer gleich: Sie verfolgen nur ihre eigenen Gewinninteressen – die Belange der Bürgerinnen und Bürger spielen keine Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass sich dem jemand entgegenstellt. Das tun wir – und wollen Sie ebenfalls dafür gewinnen, an unserer Seite zu stehen!

Die EU will die Macht der großen Tech-Konzerne einschränken. Doch der starke Widerstand der Branche macht es für die Politik schwierig. Deshalb braucht es Unterstützung. Wir alle werden uns mit dieser gewaltigen Lobbypower auseinandersetzen müssen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die bereits guten Regeln für Lobbyismus in Brüssel nachgeschärft und dann auch konsequent durchgesetzt werden.

Mehr dazu bei https://www.lobbycontrol.de
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dq
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8941-20241022-meta-lobbyist-nr-1-bei-der-eu.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8941-20241022-meta-lobbyist-nr-1-bei-der-eu.html
Tags: #Meta #Lobbyist #EU #GAFAM #Facebook #LobbyControl #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Diskriminierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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20.10.2024 Jahreskonferenz der Plattform Privatheit

Freiheit in digitalen Infrastrukturen

... war der Titel der diesjährigen Jahreskonferenz der Plattform Privatheit am letzten Donnerstag und Freitag in der Berliner Villa Elisabeth. Aktion Freiheit statt Angst e.V. war mit mehreren Aktiven dabei. Für das viele Forschungsgebiete umfassende Programmheft verweisen wir dorthin.

Ziel der Plattform ist es ja gerade, die aus der Digitalisierung entstehende Probleme auf die verschiedenen Gebiete Jura, Soziologie, Politik, Psychologie herunterzubrechen und die Experten von dort mit einzubinden.

Im Folgenden wollen wir keine Inhaltsangabe versuchen, sondern beschränken uns auf einige Highlights, die uns ins Auge gesprungen sind.

Keynote: Pay or Okay

In seinem Vortrag berichtet der österreichische Datenschützer Max Schrems (NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte) über die Probleme, wenn man vor die Wahl gestellt wird, einem Web Auftritt mit Werbung oder als Abo zuzustimmen. Die Frage nach der Datenschutzgrundverordnung ist dann nämlich, ist das noch eine freiwillige Zustimmung?

Österreichische Gerichte hatten entschieden, dass von einer Freiwilligkeit auszugehen ist, wenn dies günstiger ist als ein Print Abo. Fragt man jedoch die Menschen nach der Freiwilligkeit, so ergibt sich, dass

  • 3-10 % mit der Werbung einverstanden wären,
  • aber 50-70 % darauf hereinfallen,
  • und im Endergebnis 99 % bei den umständlichen Fragen zum Abschluss eines Abonnements (Name Adresse Bankverbindung, weitere Zustimmungen und Einwilligungen) aufgeben.

Die Preise für Abonnements variieren in verschiedenen europäischen Staaten, so wären es für eine Familie in Österreich 35 € im Monat, in Deutschland nur 12,50 €. Allein ein Abo für die 100 Top Webseiten (Zeitungen/Zeitschriften) würde eine deutsche Familie mit 150 € im Monat belasten. Sozial schwache Menschen können sich dies nicht leisten – ist das noch freiwillig? Gleichheit verlangt auch gleiche Teilhabe.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist seine Feststellstellung, dass die wichtigen Print Verlage durch das Verfahren durchschnittlich nur 0,8 % mehr an Einnahmen generieren. Für die Verlage ist dies eigentlich unwesentlich, aber sie wollen mit einem Abo „den Fuß in die Tür des Kunden bekommen“.

Wir müssen nun das Urteil des EuGH zum Fall "Zustimmen oder Abo" abwarten. Eine weitere Erkenntnisse die bei seinen Untersuchungen heraus kam war, dass entweder die Einwilligung bei einige Webseiten DSGVO-widrig nicht abgefragt wird oder sogar trotz eines „nein“ getrackt wurde.

Panel „Freiheit mit allen Mitteln?“

In dem Panel „Freiheit mit allen Mitteln?“ ging es ebenfalls um GAFAM, die 5 großen Internetkonzerne, deren Umsatzgröße die Haushalte vieler europäische Staaten übertrifft. Ein wichtige Frage war beim Thema Smart Home wer in einer Familie den Admin spielt, beziehungsweise die Entscheidungen über die Überwachung der restlichen Familienmitglieder trifft.

Zur Unterscheidung zwischen analog und digital wird festgestellt, dass man in der analogen Welt circa fünf Verträge pro Jahr abschließt, während es in der digitalen Welt einige 100 pro Jahr sein können. Damit sind die Menschen völlig überfordert und lesen nicht in was sie einwilligen (AGB).

Entgegen getreten wird auch der Auffassung "meine Daten gehören mir". Das ist falsch, da Daten nie normales Eigentum sind. Daten dürfen keine Handelsware sein, denn auch nach dem Verkauf sagen Sie weiter etwas über mich aus - sie bleiben „meine Daten“ (Alexander Roßnagel). Nur physische Dinge können Eigentum sein, die Kommunikationsordnung ist keine Eigentumsordnung, auch wenn der Data Act dies eventuell anders sieht.

Zu den erfolgreiche Klagen gegen große Internetkonzerne und die verhängten Bußgelder wird angemerkt: Zehn Jahre wurde gegen META geklagt, am Ende war der Prozess gewonnen. Doch es nützt nichts, denn META behauptet, dass inzwischen bei ihnen alles anders geregelt wäre. So bleibt uns nur übrig, erneut zu klagen.

Keynote: Digitale Infrastrukturen und Geopolitik

Frau Ingrid Schneider von der Uni Hamburg untersuchte in ihrem Projekt die Globalisierung des Internets. So hat sie in verschiedenen Ländern vor allem des Südens die dortige Datenschutzgrundlagen untersucht. Dabei hat sie teilweise erschreckende Erkenntnisse über die Lebensrealität und das Gebaren der großen Internetgiganten gewonnen.

Positiv ist zu vermerken, dass die Länder der BRICS Staaten ebenfalls das Ziel haben, wie die EU, gegen GAFAM vorzugehen. Allerdings ist ihre Durchsetzungskraft noch geringer als die der EU.

Negativ ist zum Beispiel die Erkenntnis, dass in Südafrika viele Menschen bis zu 9 Stunden pro Tag online sind, 4-5 Stunden täglich sind dort normal. Erklärlich ist dies dadurch, dass das Handy der einzige Internetzugang ist und fast sämtliche Bezahlvorgänge damit geschehen.

In Südafrika gibt es seit 2021 den POPI Act als Grundrecht für den Datenschutz. Die Bußgelder sind für GAFAM allerdings viel zu niedrig. Fazit: Der Datenschutz ist schwach aber vorhanden.

In Brasilien haben viele Menschen einen zeitlich, bzw. datenmäßig limitierten Zugang zum Internet, so dass bereits Mitte des Monats bei Vielen ihr Datenvolumen erschöpft ist. Meta hat bei den brasilianischen Telekommunikationsunternehmen durchgesetzt, dass der Zugang zu Meta in diesem Limit nicht berechnet wird. Die Folge ist, dass für viele Brasilianer das Internet praktisch nur aus den Diensten von Meta (Facebook, WhatsApp, Instagram) besteht.

In Indien gibt es seit 2017 ein Grundrecht auf Privatheit. Allerdings gehen indische Gerichte bei Klagen regelmäßig von einer „angenommenen Zustimmung“ aus.

China: So wie wir gegen GAFAM kämpfen, so geht der chinesische Staat gegen BAT vor (Baidoo, Alibaba, Tencent), um die Macht der eigenen Internetkonzerne gegenüber der Staatsführung in Grenzen zu halten.

Die EU ist unberechtigter Weise stolz auf den so genannten Brüssel-Effekt. Danach werden die Regeln in der EU von den großen Internet Konzernen in Teilen bei ihren Implementationen übernommen, da die EU versucht hat die EU-Datenschutzregeln auch in internationale Handelsverträge einzubringen. Allerdings haben die Internetkonzerne ihre Software inzwischen modularisiert, so dass sie je nach lokalen Datenschutzregeln diese entweder ein- oder ausschalten können.

Fazit von Frau Schneiders Vortrag: 82 % der Staaten auf der Welt haben Regeln zum Datenschutz, Lediglich die USA und Iran haben überhaupt keine. In den USA gilt seit den neunziger Jahren die Section 206, die die Anbieter von Internetdiensten von jeglicher Haftung frei stellt.

Aufbau eines EU-weiten Offenen Web Index

Das Projekts über den Aufbau eines EU-weiten Offenen Web Index (PRIDI) wird unterstützt von der Open Search Foundation und ist sehr wichtig, um die fast 100%-ige Dominanz von Google zu brechen. Die Aufgaben des Web Index umfassen das Crawling, die Speicherung, die Analyse und die Aufbereitung der Information. Das ist ein sehr umfangreiches Unterfangen. Auch die geplante Nutzung des Web Index geht von der Suchanfrage über den Abgleich mit dem Index, dem Setzen einer Rangfolge und der Anzeige der Ergebnisse einen weiten Weg.

Da Google für den Aufbau seiner Suchmaschine viele Milliarden investiert hat und mehr als zehn Jahre gebraucht hat, wäre der Offene Web Index zwar sehr wünschenswert, wird aber bei den begrenzten Mitteln der EU dafür (einige 10 Millionen Euro) kaum durchsetzbar sein.

Privatheit versus individuelles Nutzerverhalten

1,8 Milliarden Bilder werden pro Tag auf Instagram hochgeladen. Es sind meist idealisierte Körper und damit Fake Bilder des Menschen. Hinzu kommen nun KI generierte Bilder, die ebenfalls nicht das reale Menschenbild wiedergeben.
Es bleibt der Kampf zwischen „Freedom versus Liberty“ (Freiheit gegen Unternehmensfreiheit).
Fazit: Der Staat muss Standards definieren.

Natürlich gab es viele weitere Erkenntnisse aus den beiden Tage zu gewinnen. Die Vorträge und Diskussionen werden als Text und auch als Videos auf den Webseite der Plattform Privatheit sichtbar bleiben.

Mehr dazu bei https://plattform-privatheit.de/p-prv/jahreskonferenzen/jahreskonferenz-2024.php
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Do
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17.10.2024 "Sicherheitspaket" vor der Abstimmung

Die Überwachungsgesamtrechnung ist seit langem überschritten

Auch der angeblich abgeschwächte abgeänderte Vorschlag der Ampel zum „Sicherheitspaket“ trifft auf harte Kritik. Wieder soll es mit dem Überwachungsgesetz mehr Befugnisse für die Polizei bei der biometrischen Gesichtserkennung und bei der automatisierten Datenzusammenführung und -analyse geben. "Nebenbei" gibt es noch starke Leistungskürzungen für bestimmte ausreisepflichtige Menschen.

Auch die "entschärfte" Version des Gesetzes soll Bundeskriminalamt und Bundespolizei erlauben massenhaft Bilder aus dem Netz zu analysieren und die darauf abgebildeten Gesichter ohne Einwilligung der Betroffenen biometrisch auszuwerten und zu speichern, um nach potentiellen Straftätern und Opfern von Straftaten zu suchen.

Dagegen haben sich Amnesty International in Deutschland, der Chaos Computer Club, AlgorithmWatch, LOAD und die AG Nachhaltige Digitalisierung zusammen getan, um in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen dieses Vorhaben zu protestieren.

Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hatte im Innenausschuss bereits davor gewarnt, übereilte Befugnisse für biometrische Erkennung zu schaffen, schreibt Netzpolitik.org.

Nun muss man sehen, ob die dreißig Parlamentarier der SPD bei ihrer Absicht bleiben dem Sicherheitspaket vielleicht nicht zuzustimmen. Auch bei den Grünen Abgeordneten steht die automatisierte Gesichtserkennung ebenfalls in der Kritik. Vielleicht wird es dadurch das erste Gesetz, das durch die Stimmen der AfD zum Gesetz in Kraft tritt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrische-ueberwachung-sicherheitspaket-als-buechse-der-pandora/
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Tags: #Sicherheitspaket #Biometrie #Gesichtserkennung #InternetFotos #Überwachungsgesamtrechnung #BKA #Bundespolizei #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Asyl #Leistungskürzung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Privatsphäre

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13.10.2024 BigBrotherAwards 2024

Negativpreise für mangelnden Datenschutz verliehen

Recherchen, Presse und Politik informieren, Öffentlichkeit aufklären und wenn es sein muss auch vor Gericht ziehen, das macht Digitalcourage seit Jahren. Stets im Herbst gibt es dann die Verleihung der BigBrother Awards, die Negativpreisverleihung für Diejenigen, die den Datenschutz und die Privatsphäre der Menschen am wenigsten geachtet haben.

Am letzten Freitag war es dann soweit - die "Preisträger" in diesem Jahr sind, wie uns Digitalcourage in seinem Newsletter schreibt:

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das nach unklaren Verfahren und ohne geeignete Schutzvorkehrungen unsere sensiblen Gesundheitsdaten verfügbar macht.
  • Die sächsische Polizei und der sächsische Innenminister Armin Schuster für das „videogestützte Personen-Identifikations-System“, das einen gruseligen Vorgeschmack auf neue Überwachungsmöglichkeiten der Polizei gibt.
  • Die Handelsplattformen Temu und Shein, deren Datenschutzregeln und AGB von ähnlich schlechter Qualität sind, wie die angebotenen Produkte.
  • Die Deutsche Bahn, weil sie mit ihrem zunehmenden Digitalzwang nicht nur Menschen ausschließt, sondern auch anonymes Reisen zunehmend unmöglich macht. Der Trend Technikpaternalismus: Immer mehr Technik nervt uns mit Besserwisserei, gängelt und bevormundet uns – so werden unsere Geräte nach und nach vom Butler zum Chef.

Die "Würdigungen" der Preisträger sind auf der verlinkten Seite nachzulesen. Da muss man sich bei einigen (öffentlich rechtlichen) Preisträgern nur wundern, ob sie noch etwas vom Schutz der Privatsphäre gehört haben. Bei anderen (privatwirtschaftlichen) wird aus ihrem Verhalten die Gier nach immer höheren Profiten durch die Nutzung unserer Daten sichtbar.

Mehr dazu bei https://bigbrotherawards.de/2024
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dg
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06.10.2024 Daten speichern für die Ewigkeit?

Max Schrems gegen Meta erneut erfolgreich

NEIN ! Das hat der EuGH in einem Verfahren gegen Meta festgestellt. Personenbezogene Daten dürfen auch, wenn ihrer Speicherung zugestimmt wurde, nicht auf Dauer genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Das Verfahren geht wieder auf den Östereicher Max Schrems zurück, der in der Vergangenheit bereits mehrmals gegen Meta (Facebook) erfolgreich war. ( Ab 25.5.18 gilt die DSGVO: Datenhändler auf dem Prüfstand , Kampf gegen Facebook geht weiter )

Im Prozess ging es um die Frage: Wie steht es mit der Datenminimierung bei Werbezwecken? Der EuGH bestätigte Schrems Auffassung, dass es nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn ein Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet“.

Diese grundsätzliche Entscheidung wird für die Werbeindustrie noch einigen Ärger bringen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-plattformen-duerfen-daten-nicht-ewig-fuer-werbung-verwenden/
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05.10.2024 Frank geht ran

Der freundliche Abweiser

Unter dieser Überschrift bietet Digitalcourage bereits seit 2007 einen Telefondienst an. Unter den Nummern 0163 1737743 und im Festnetz 0521 16391643 weist Frank jeden noch so unbequemen Anrufer ab.

Wenn man also von Menschen nach der Telefonnummer gefragt wird mit denen man eigentlich nichts zu tun haben will, dann hilft Frank. "Frank weist jeden Anrufer freundlich auf diesen Umstand hin und beendet anschließend das Gespräch", stellt Digitalcourage zufrieden fest.

Für die Anrufenden entstehen nur die üblichen Kosten ins Festnetz oder in ein deutsches Mobilfunknetz. Es ist also keinesfalls ein der üblichen Kostenfallen. Es werden wie es für einen Datenschutzverein normal sein sollte, keine Anrufdaten oder eingehende SMS protokolliert oder gespeichert.

Allerdings haben einige wenige Webseiten-Formulare die Absicht hinter Frank erkannt und akzeptieren seine Rufnummer nicht mehr. Was Frank nicht kann, können andere: Auch die Bundesnetzagentur hat Telefonnummern im Mobilfunk- und Festnetz veröffentlicht, die dauerhaft abgeschaltet sind, z.B. 030 23125000 , 0221 4710999 , 089 99998123 ,069 90009456 , 040 66969876 , 0172 9973185 , 0152 54599371 , 0171 3920045 ...

Solche Nummern sind z.B. in Videos zu sehen gewesen, wo echt wirkende Telefonnummer erscheinen sollten. Mehr Infos dazu gibt es unter www.bnetza.de.

Mehr zu Frank bei https://digitalcourage.de/frank-geht-ran
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simona@pod.geraspora.de

Bundesinnenministerin Nancy #Faeser: „Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre #Identität schnell, sicher und unkompliziert direkt über ihr #Smartphone nachweisen können – ohne eine zusätzliche Karte oder ein Lesegerät. Ob im Alltag, bei der Jobbewerbung, beim Onlinebanking oder im Kontakt mit Behörden wird dadurch der Identitätsnachweis viel leichter. Die EUDI-Wallet wird höchste Sicherheitsstandards gewährleistet und die #Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer schützen. Die EUDI-Wallet wird kostenfrei verfügbar sein und zur digitalen Inklusion beitragen, da alle Menschen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – Zugang zu digitalen Diensten erhalten.“

Siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/09/eudi-wallet-sep.html

Kann es sein, dass die Faeser da das nächste Milliardengrab schonredet und das Projekt so erfolgreich wie #DE-Mail wird? 🤔 Das Smartphone ist schon jetzt ein Sicherheitsrisiko, da man Personen über das Mobikfunknetz genaustens lokalisieren kann. Demnächst dann noch mit Identitätsnachweis - schöne neue Welt 😱


#eu #eudi #wallet #politik #Sicherheit #Überwachung #orwell #bigbrother #Problem #Datenschutz #zukunft #Demokratie #menschenrechte #Ausweis #Bürokratie #Digital