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Fünf Mythen der rechten Bürgergeld-Hetze

CDU, CSU und AfD greifen die geplante Reform der Grundsicherung an – mit Fake News. Helena Steinhaus von Sanktionsfrei klärt auf:

Im Streit übers Bürgergeld haben Konservative und Rechte eine Sozialneid-Debatte entfacht, die zynischer kaum sein könnte. Ausgetragen wird sie auf dem Rücken der Schwächsten, die derzeit ohnehin nicht viel zu lachen haben. Im Netz kursieren grob vereinfachte Berechnungen, die das rechte Blatt Junge Freiheit produziert hat und die zuerst von AfD-Kreisverbänden, dann auch von Union und Arbeitgeberverbänden verbreitet wurden. Sie legen nahe, dass Arbeit sich nicht mehr lohnen würde und das Bürgergeld die Rundum-sorglos-Arbeitslosigkeit erlaube. Das sind Fake News. Schauen wir einmal genauer hin.

Konkret geben die Rechenbeispiele der Jungen Freiheit vor, aufzudröseln, wie viel Geld Menschen mit Bürgergeld zur Verfügung haben – im Vergleich zu Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten. Dabei werden jedoch Fakten ignoriert, etwa dass auch Geringverdienende Anspruch auf aufstockende oder ergänzende Leistungen haben. Durch diese Auslassung ziehen die Personen mit prekärer Erwerbsarbeit gegenüber Bürgergeldbeziehenden den Kürzeren. Diese Rechnung übernahm teils die CSU, deren Chef Markus Söder jüngst im ZDF erklärte, manche Menschen in unteren Einkommensgruppen würden „am Ende, wenn sie arbeiten, weniger haben, als wenn sie nicht arbeiten“. Zeit, die größten Mythen dieser rechten Erzählung zu widerlegen.

Mythos 1: Jobcenter übernimmt die Energiekosten. Nein. Strom muss vollständig aus dem Regelsatz gezahlt werden. Dafür waren bislang knapp unter, sind ab 2023 knapp über 40 Euro monatlich vorgesehen. Schon vor der Energiekrise war es quasi unmöglich, damit auszukommen. Viele Menschen häufen daher Schulden auf und müssen beim Jobcenter immer wieder Darlehen beantragen, die dann mühselig aus dem Regelsatz abgestottert werden müssen. Vorausgesetzt, sie werden überhaupt gewährt. Infolgedessen müssen sie dauerhaft unter dem Existenzminimum leben und geraten in eine Schuldenspirale. Das Geld sparen sie sich regelrecht vom Mund ab. Häufig führt das sogar zu Stromsperren.

Mythos 2: Jobcenter übernimmt die Wohnkosten. Jein. Das tut es nur, wenn sie „angemessen“ sind. Als angemessen gilt ein Quadratmeterpreis zwischen vier und neun Euro, je nach Region. Es ist oft eine Kunst, eine Wohnung zu finden, die den Kriterien entspricht. Tatsächlich wollte die Koalition die Angemessenheit für eine Karenzzeit von zwei Jahren aussetzen, nahm dies nun jedoch für die Union zurück. Die Folge ist, dass viele Menschen die Miete auch weiterhin mit aus dem Regelsatz bezahlen müssen. Rund 400.000 Unterkünfte erfüllen die Kriterien nicht. Dadurch werden auch die tatsächlichen Nebenkosten nicht übernommen.

Mythos 3: Alle Kinder bekommen Kindergeld. Nein. Die Kindergeldstelle zahlt das Geld zwar auch an Menschen aus, die von Hartz IV leben oder „aufstocken“, aber die Jobcenter ziehen es vom Regelsatz praktisch wieder ab. Mit dem Bürgergeld müssen Kinder zwischen sechs und 13 Jahren von nur 348 Euro monatlich leben! Davon müssen Kleidung, Essen, Strom, Schulsachen und kulturelle Teilhabe finanziert werden. Es gibt einige Zusatzleistungen, aber im Behördendschungel blicken viele Eltern nicht durch und so werden sie häufig nicht in Anspruch genommen.

Mythos 4: Leistungsbeziehende können „zum Fenster hinaus heizen“, da die Nebenkosten übernommen werden. Nein. Bislang werden nur die „angemessenen“ Nebenkosten übernommen. Die Kriterien hierfür sind regional unterschiedlich und schwer zu durchblicken. Noch bis Ende 2022 gilt eine Corona-Sonderregelung, die die tatsächlichen Nebenkosten übernahmefähig macht. Wir reden hier von durchschnittlich 66 Euro Heizkosten im Wintermonat Januar 2022 pro Haushalt. Die Sonderregelung läuft jedoch bald aus, und nun plante die Koalition, die Heizkosten – nur in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs! – voll zu übernehmen. Im „Kompromiss“ mit der Union zog sie diesen Vorschlag zurück.

Mythos 5: Eine Vollzeitstelle auf Mindestlohnniveau bringt netto genauso wenig wie Bürgergeld. Nein. Denn Geringverdienende haben Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag und Freibeträge, und auf aufstockende Leistungen, die dafür sorgen, dass ein gewisser Abstand – es geht hier um etwa 250 Euro – zwischen Leistungsbeziehenden und Erwerbstätigen gewahrt bleibt. Um Armut effektiv zu bekämpfen, müssen die Löhne insgesamt angehoben werden. Die Union hat sich aber gegen die jüngste Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen.

Die Union fährt hier gezielt eine Hetzkampagne gegen Arme. Selbst Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP nannte diese Manier, die Schwachen gegen die Schwächsten auszuspielen, jüngst einen „Schäbigkeitswettbewerb“.

Als Verein Sanktionsfrei setzen wir uns seit Jahren dafür ein, dass Hartz IV abgeschafft wird. Nun befinden wir uns in der merkwürdigen Position, den Entwurf eines Gesetzes zum Bürgergeld mit Händen und Füßen gegen rechte Angriffe verteidigen zu müssen, den wir eigentlich für eine vertane Chance halten. Und zwar, weil ein echtes Bürgergeld vor Armut schützen muss, gesunde Ernährung und gutes Wohnen möglich machen muss, sanktionsfrei sein muss und einen Kulturwandel vorantreiben muss, der Erwerbslose nicht per se als Schmarotzer*innen abstempelt, sondern sie als mündige Bürger*innen anerkennt und unterstützt. Ein Bürgergeld müsste ein Leben in Würde ermöglichen. Alles andere ist nur Bürger-Hartz.

nmoplus@pod.geraspora.de

Unvollständige Angaben in der Datenschutzerklärung auf https://sanktionsfrei.de

Bei der Analyse „Mit welchen Websites kommuniziert die Website sanktionsfrei.de" ist mir aufgefallen, dass sanktionsfrei.de Verbindungen mehreren Servern aufbaut. Diese Server und damit verbundene Übertragung von persönlichen Nutzerdaten an Drittanbieter hat Sanktionsfrei e.V. in der Datenschutzerklärung nicht erwähnt. Den Verein Sanktionsfrei e.V. habe ich über meine Analyseergebnisse informiert.

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Die Ausführungen oben basieren auf den Ergebnissen anhand der Analyse mit dem Tool “Netzwerkanalyse” im Firefox-Menüpunkt" Extras –> Web-Entwickler".

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