vermögenssteuer schon damals zu niedrig
es ist wirklich erschreckend: buschmann lügt! das problem mit der vermögenssteuer ist, dass das bverfg anno dunnemals grundstücke als zu gering bewertet ansah und deswegen das konstrukt der vermögenssteuer als verfassungswidrig ansah. kurz: die vermögenssteuer war nicht zu hoch, sondern sie war zu niedrig! die erwartbare folgerung der politik war: oh jeh, dann lasst uns das ganze mal schnell stilllegen und vergessen! gesagt, getan! einfach mal 30 jahre lang vergessen! wobei das gesetz offensichtlich nur ausgesetzt wurde, nicht abgeschafft.
sobald also die grundstückswerte neu bemessen worden sind, ist das mit der feststellung der vermögenswerte erledigt und es kann wieder losgehen mit der vermögenssteuer. wenn ich mich richtig erinnere, ist das mit der aktualisierung der immobilienbewertung zumindest geplant. sollte die fdp dafür verantwortlich sein, wird das natürlich noch lange auf sich warten lassen.
Ein zentrales Problem stellten vor allem die nicht aktualisierten Immobilienwerte dar. Nachdem die letzte Einheitsbewertung 1964 stattgefunden hatte, wurde der Wert von Grundstücken und Immobilien längst nicht mehr angemessen berechnet. Das hatte zur Folge, dass das Grundvermögen dadurch im Vergleich zu anderen Vermögenswerten in geringerem Maße besteuert wurde.
Diese Ungleichbehandlung erachtete das Bundesverfassungsgericht im Juni 1995 schließlich als verfassungswidrig und forderte eine Anpassung der Grundbesitzbewertung. Der damalige Bundestag, in welchem CDU und FDP die Mehrheit stellten, verhinderte jedoch eine entsprechende Novellierung. Im Resultat wird die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben. Die Steuer ist demnach zwar ausgesetzt, das entsprechende Gesetz wurde aber nie aufgehoben.
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