Eines der Hauptprobleme unsere #Demokratie ist die #Ethik
Das #Grundgesetz im Artikel 1(1) enthält einen sehr wohl formulierten Satz, der die die Ethik unserer Demokratie beschreibt und gegen den nichts einzuwenden ist:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die Realität sieht allerdings so aus, dass Richterinnen ohne ethische und philosophisches Grundwissen darüber entscheiden dürfen in wie weit die Würde in unserem Rechtsstaat gebeugt werden darf. Das sind also bestens überversorgte Rechtswissenschaftler, die in ihrer Filterblase leben und gar kein Gefühl für die Sorgen und Nöte von armen Menschen haben, die dann aber über diese Menschen richten sollen, wie weit ihre Würde gebeugt werden darf, um trotzdem noch dem Grundgesetz zu genügen. Es trifft aber auch den Sachbearbeiter im Sozialhilfeamt, der aus was für Gründen auch immer (sei es Überarbeitung, Überlastung, Menschenverachtung oder eigener Probleme) keine Lust hat das Formular zu erklären und deswegen den Antrag ablehnt und somit einem Menschen die dringend benötigte Sozialhilfe verweigert. Der Polizist, der gerne mal zuschlägt und weiß, dass er sich in diesem Rechtsstaat frei ausleben darf, da wegen Korpsgeist seine Kollegen ihn decken und Richterinnen seiner Aussage mehr glauben schenken als der von 100 Demonstranten. Körperverletzung gegen Polizisten wird pauschal oft von Juristen als "schwere Körperverletzung" eingestuft selbst wenn sie möglicherweise Selbstverteidigung sein könnte. Umgekehrt ist die Justiz praktisch blind wenn es um Körperverletzung von der Polizei gegen Demonstranten geht.
Wenn man genauer darüber nachdenkt hängt es davon ab wie reich man ist, in wie weit die Würde gebeugt wird. Während #Lindner gerne an der Sozialhilfe spart, bleiben reiche Erben, die Geld fürs Nichtstun bekommen, unbehelligt. Das verstößt eindeutig gegen den demokratischen Grundsatz der Gleichbehandlung.
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