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Hier noch zur Unterlegung dessen, was Brasilien (Vertreten durch den Präsidenten Lula da Silva) gemeinsam mit China auf den Weg bringen will. Die Vorgaben dafür wurden bereits in einer Resolution der UN-Generalversammlung am 2.März 2022 (!!!) gelegt:

UN-Resolution fordert Verhandlungen

Die Frage ist [...]: Könnten Verhandlungen den Ukraine-Krieg beenden, bevor er weiter eskaliert? Gibt es eine (zumindest provisorische) Lösung, die beide Seiten akzeptieren? Hat man aus dem Verlauf früherer Kriege nicht doch ein paar Lehren gezogen? Oder sind Verhandlungen ohne Druck auf dem Schlachtfeld undenkbar? Wladimir Putin will seine Kriegsziele nicht aufgeben und der ukrainische Präsident hat Verhandlungen per Dekret verboten.

Ganz unrealistisch ist eine Kontaktaufnahme dennoch nicht. Denn bereits wenige Tage nach Kriegsbeginn hat die UN-Generalversammlung in ihrer Resolution ES-11/1 vom 2. März 2022 einen Ausweg empfohlen. Zwar wurde der Inhalt der spektakulären Resolution in westlichen Medien extrem einseitig wiedergegeben – man hob vor allem die Verurteilung des russischen Angriffskrieges durch 141 der 193 UN-Staaten hervor –, doch das Kleingedruckte enthält durchaus eine Überraschung. In Punkt 8 der Resolution fordert die Generalversammlung die Konfliktparteien auf, „sich an die Minsker Vereinbarungen zu halten und in den einschlägigen internationalen Rahmen, einschließlich des Normandie-Formats und der Trilateralen Kontaktgruppe, konstruktiv auf deren vollständige Umsetzung hinzuwirken“. Punkt 14 fordert noch einmal „nachdrücklich die sofortige friedliche Beilegung des Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine durch politischen Dialog, Verhandlungen, Vermittlung und andere friedliche Mittel“.

Nun werden kundige Völkerrechtler einwenden, die UN-Generalversammlung könne so viele idealistische Empfehlungen abgeben wie Sandkörner in der Sahara liegen, zuständig für eine Konfliktbeendigung sei allein der Sicherheitsrat, und dort blockiere Russland mit seinem Veto eine Lösung. Dieses Veto kann jedoch umgangen werden, und zwar durch die am 3. November 1950 anlässlich des Korea-Krieges beschlossene Resolution „United for Peace“. In ihr wird der Generalversammlung die Befugnis zur Einberufung von Dringlichkeitssitzungen erteilt, wenn der Sicherheitsrat durch ein Veto blockiert ist. Zwar kann die Generalversammlung keine militärische Friedenserzwingung beschließen, aber politische Maßnahmen kann sie durchaus ergreifen. Etwa die Bildung einer „UN Ceasefire Group“ aus nichtständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates, wie es Indien, Kanada und der Iran im Dezember 1950 versucht haben. Eine Garantie für das Erreichen eines Abkommens ist das nicht, aber einen Versuch wäre es wert. Brasilien als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats könnte in einer solchen Waffenstillstandsgruppe die Führung übernehmen.

Eine UN-Friedenstruppe

Nimmt man die Verhandlungsergebnisse in früheren Kriegen als Maßstab, wird sich die Ukraine, obwohl eindeutig Opfer der russischen Aggression, auf einen schmerzlichen Kompromiss einlassen müssen. Die wichtigsten Punkte sind die Festlegung einer Demarkations- oder Waffenstillstandslinie, die Einrichtung einer demilitarisierten Zone, der Abzug aller fremden Streitkräfte, die Rückführung der Kriegsgefangenen und die Überwachung des Waffenstillstands durch eine neutrale Friedenstruppe der UN. Anschließend käme das zu Unrecht geschmähte Minsker Abkommen wieder auf die Agenda....
- aus https://www.freitag.de/autoren/wolfgangmichal/eskalation-oder-verhandlungen-zwei-szenarien-fuer-den-ukraine-krieg

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