Dirk #Hilbert wird trotz mehrerer formaler Fehler zur #OBWahl in #Dresden zugelassen.
Eine entsprechende Beschwerde bei der Landesdirektion von uns wurde abgewiesen. Anscheinend ist es nicht mehr wichtig, bei Aufstellungsversammlungen Formalien einzuhalten.

Der amtierende Dresdener OB Hilbert hat sich von einem Wahlverein in einer Aufstellungsversammlung zum Kandidat wählen lassen. Dieser unterliegt dabei denselben Regelungen wie eine Partei. Allerdings wurden auf dieser Versammlung mindestens zwei Regeln missachtet.

  1. Zwei der 14 anwesenden Personen auf der Aufstellungsversammlung waren nicht wahlberechtigt, haben aber dennoch mit abgestimmt.
  2. Die eidesstattliche Versicherung (dass bei der Wahl alles rechtens ablief) wurde von einer Person abgelegt, die dies nicht hätte tun dürfen.

Die Landesdirektion argumentiert nun, dass 1. hinfällig ist, da Hilbert auch mit nur 12 Stimmen gewählt worden wäre und, dass 2. ein rein formaler Mangel wäre. Deswegen sei Hilbert trotz dieser Verstöße gegen aktuelles Wahlrecht zur Wahl zuzulassen.

Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Selbst wenn es nur "formale" Fehler sind, gelten diese Formalien für alle. Können wir diese in Zukunft also auch ignorieren? Eigentlich nein, denn sie existieren, um demokratische Voraussetzungen für Aufstellungen zu schaffen.

Wir besprechen noch intern, ob es sinnvoll ist, hier weiter juristisch vorzugehen. Gleiche Regeln, gleiches Recht für alle ist ein wichtiger Grundsatz unserer Demokratie - gerade bei Wahlen sollten wir besonders achtsam damit umgehen.

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