Der Bescheid umfasse zudem „nicht nur das Verbot der geplanten Demonstrationen, sondern auch ‚jede Form von Ersatzversammlungen’.“ Weiterhin gäbe die Stadt den Hinweis, dass zu einer verbotenen Versammlung auch nicht aufgerufen und mobilisiert werden darf. Den Bescheid selbst veröffentlichten die Anmelderinnen nicht.
Damit, sollten sich diese Informationen bewahrheiten, steht die Stadt #Leipzig vor einem seit langem nicht mehr erlebten Verbotsverfahren einer Versammlung, in welchem Gefahrenprognosen der #Polizei sowie des Landesamtes für #Verfassungsschutz eine Rolle spielen. Zumal, wenn das Verbot vor dem Verwaltungsgericht Leipzig von den Anmelderinnen angefochten wird. Nicht grundlos müssen bei solchen Verbots- oder anderweitigen Einschränkungsversuchen klare Nachweise seitens der Polizeibehörde und der #Stadt geführt werden, wie genau die Untersagungen zu rechtfertigen sind.
Ein Komplettverbot ist dabei die höchste Hürde dank eines grundgesetzlich verbrieften Versammlungsrechtes (friedlich und ohne Waffen) und wird vor Gericht äußerst kritisch beäugt.
https://www.l-iz.de/leben/gesellschaft/2021/10/leipzig-unversoehnlich-anmelderinnen-berichten-versammlungsverbot-fuer-samstag-416101 #2310le #sachsen #antifa #connewitz