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Demokratiefördergesetz gefordert: Was folgt auf die Gewalt?

Nach dem Angriff auf SPD-Politiker Matthias Ecke drängen SPD und Grüne auf das Demokratiefördergesetz und mehr Prävention. Doch die FDP blockiert.#SchwerpunktWahleninOstdeutschland2024 #Sachsen #SPD #RechteGewalt #Gewalt #Demokratie #GNS #Deutschland #Politik #Feed
Demokratiefördergesetz gefordert: Was folgt auf die Gewalt?

thanatosincarnate@pod.geraspora.de

Schade, dass Kretschmar und die Sachsen-CDU die eigene Rolle dabei nicht reflektieren:

Kretschmer sieht "eine neue Qualität" bei Gewalt

"Bei Caren Miosga verurteilte der sächsische Ministerpräsident Kretschmer die jüngsten Angriffe auf SPD- und Grünen-Politiker in Dresden. Er forderte härtere Strafen für entsprechende Straftaten."

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/miosga-angriff-spd-politiker-dresden-100.html

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aktionfsa@diasp.eu

05.05.2024 Dreißig Jahre Videoüberwachung

Jetzt beobachten mit automatischer Gesichtserkennung

Die sächsische Polizei tut es und auch die Berliner sollen PerlS, das Gesichtserkennungssystem mit Echtzeit-Funktion, bereits genutzt haben. Manchmal tun sie es so offensichtlich, wie auf dem Bild in dem verlinkten Artikel, dass man vermuten könnte, demnächst müssten auch Fußgänger Mautgebühren zahlen und in anderen Fällen sind die Kameras nicht so schnell zu erkennen.

  • Ergebnis 1: Jede/r soll wissen, dass die Erkennung technisch funktioniert und dass sie angewendet wird. Das erzeugt Angst und Unterordnung.

  • Ergebnis 2: Niemand soll sicher sein, dass man im aktuellen Augenblick nicht auch gerade beobachtet und anschließend zur Rechenschaft gezogen wird. Das ist 1984.

Funktionsweise unterliegt der Geheimhaltung

Man kann es nicht glauben oder man kann nicht mehr an den transparentem demokratischen Rechtsstaat glauben. Ein Polizeisprecher sagt auf Nachfrage des nd: Details zur Funktionsweise unterliegen in Sachsen gemäß einer Polizeidienstvorschrift der Geheimhaltung.

Und was sagt die Justiz? Die, das ist hier die Berliner Staatsanwaltschaft, stellt in einer ersten "Meinung" fest, dass die rechtliche Grundlage für den Einsatz der biometrischen Überwachung der Paragraf 98a der Strafprozessordnung ist. Er erlaubt eine Rasterfahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, wenn andere Methoden "erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich schwerer durchführbar" wären.

So können nach diesem Paragrafen alle von der Technik erfassten Personen "mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden". 30 Jahre nach den ersten Einsätzen von Kameras auf öffentlichen Plätzen geht es längst nicht mehr um das "ob", sondern im Effektivität. Vor 30 Jahren war das auch Sachsen, denn wie netzpolitik.org schreibt: Leipzig war die erste deutsche Stadt, in der seit dem Jahr 1996 ein öffentlicher Platz am Bahnhof rund um die Uhr mit Kameras beobachtet wird.

Etwas Licht ins Dunkel des Systems konnte nun durch den Einsatz in Berlin von dem innenpolitischen Sprecher der Linken, Niklas Schrader erreicht werden. Netzpolitik.org schreibt: Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können. ... Bei den Observationen mit Videokameras geraten sämtliche Personen im Umkreis ins polizeiliche Raster. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht darin "keine flächendeckende Überwachung".

Eine richterliche Überprüfung solcher Behauptungen ist dringend angesagt ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/
und bei uns https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.html
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