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16.08.2024 Auch private Verkäufe können steuerpflichtig sein

Keine Angst vorm Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde mit der DAC 7 Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Es betrifft im wesentlichen gewerbliche Händler auf Internetplattformen. Private Anbieter müssen schon sehr viele erfolgreiche Verkäufe machen, um in den Geltungsbereich des Gesetzes zu kommen.

Erreicht ein privater Anbieter entweder größere Einnahmen oder viele Verkäufe müssen die Plattformbetreiber die Daten dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Das gilt bei

  • 30 oder mehr Verkäufe (Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse ist maßgeblich)
  • Gesamtumsatz von 2.000 Euro oder mehr (nach Abzug der Gebühren)

Bis zum 1.4.24 mussten die Daten für 2023 gemeldet werden und es sieht so aus, dass die Gesetzestreue der Plattformbetreiber sich erst langsam entwickelt. Für Geschäfte, die mit dem Zahlungsdienstleister Online Payment Platform (OPP) abgewickelt wurden funktioniert die Erfassung wohl recht gut, für Geschäfte, die mit Bargeld bei der Übergabe des Verkaufsobjekts oder über PayPal laufen dagegen fast nicht. Bei der Bezahlung über PayPal ist wohl nicht zweifelsfrei sicher, dass ein Rechtsgeschäftsabschluss stattgefunden hat.

Damit wollen wir sicher keine Werbung für PayPal machen, denn Bargeld ist uns - als bedrohte Art - immer noch lieber.

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/steuern-recht/id_100341308/plattformen-steuertransparenzgesetz-psttg-was-ist-das-ueberblick.html
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