#informationsfreiheit

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26.04.2024 Bericht der Brandenburger Datenschutzbeauftragten

Auch Behinderte haben Recht auf Datenschutz

Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um unbehellligt leben zu können und zu wissen, dass die eigene Privatsphäre gewahrt wird. Manche Behörden gehen bei ihrer "Arbeit" damit sehr locker um.

So musste die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge in ihrem Bericht zur Lage des Datenschutzes im Land einiges kritisieren.

  • IT-Sicherheitsmaßnahmen seien nicht ausreichend dokumentiert,
  • Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung seien nicht geklärt,
  • in Krankenhäusern schnüffelten Beschäftigte im Krankheitsverlauf von Kolleginnen,
  • Ausweitung der Bewegungsverfolgung durch Fußfesseln auf Verdachtsfälle, statt bisher auf Verurteilte,
  • Potsdam diskriminiere Schwerbehinderte.

Insbesondere den letzten Punkt kann man als schwere Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sehen. Die Behörden in Potsdam hätten in etwa 120 Fällen die Daten aus Anträgen auf Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen genutzt, um gleichzeitig auch deren Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen. Wieder enmal wurde gegen die Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung verstoßen, in dem Daten für den einen Vorgang für einen völlig anderen Vorgang genutzt wurden.

Neben der Kritik an den Landesbehörden gab es auch Fälle in der Privatwirtschaft. So musste der Geschäftsführer eines Lebensmittelgeschäftes ein Bußgeld von 10.000 Euro bezahlen, der über vier Wochen im Pausenraum eine Tabelle mit den Krankheitstagen und teilweise -gründen der Beschäftigten aushängen ließ.

Trotz der Aufdeckung dieser Taten ist die Datenschützerin nicht zufrieden, da sich auch für ihre Behörde die Arbeitsbedingungen durch die Anzahl und Komplexität der Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung der Menschen massiv verschlechtert haben. Datenschutzbehörden sind fast überall seit Jahren chronisch unterbesetzt.

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/brandenburg-bericht-datenschutbeauftragte-hartge-potsdam.html
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25.04.2024 Angriff auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Von Großbritannien lernen ... ?

Eigentlich sollte das für jeden EU-Staat ein Tabu sein, nachdem man dort gerade die Menschenrechte und insbesondere die UN Flüchtlingskonvention mit Füßen tritt. Auch bei den Wünschen von der dortigen rechtskonservativen Regierung die Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu verbieten - denn knacken geht bis heute nicht - werden Grundrechte abgeschafft.

Trotzdem gibt es auch in der EU-Kommission VertreterInnen, die im Rahmen des Vorhabens "Chat-Kontrolle" die Ende-zu-Ende Verschlüsselung bedrohen. Nun haben sie mit Europol einen Bündnispartner gefunden, denn in einer gemeinsamen Erklärung schreiben die Führungskräfte der europäischen Polizeibehörden, dass sie "anerkennen, dass Strafverfolger und Technik-Branche eine geteilte Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hätten, insbesondere der Kinder".

Und dann folgt der Satz "Wir sind sehr in Sorge, dass durch das Ausrollen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung diese Fähigkeiten unterlaufen werden." Anlass ist, dass Meta angefangen hat, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf der Messenger-Plattform des Unternehmens in Betrieb zu nehmen. Die angeblich verschlüsselten Nachrichten bei WhatApp haben die Sicherheitsbehörden wohl nicht so beunruhigt. Nehmen wir mal an, da die Schlüssel durch das Unternehmen vorgegeben wurden, war man sich sicher, doch hinter die Verschlüsselung schauen zu können ...

Bei einer echten asymmetrischen Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit Erzeugung des Schlüsselpaars durch den Nutzer und der sicheren Verwahrung des privaten Schlüssels durch diesen, hätte niemand außer ihm Zugang zu den verschlüsselten Inhalten. An dieser Stelle schrillen bei den "interessierten Stellen" die Alarmglocken.

Im letzten Absatz des verlinkten Artikels sind eine Reihe von Links aufgelistet zu den aktuellen Angriffen auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in Europa. Dagegen muss sich die Zivilgesellschaft wenden, wenn sie unsere Privatsphäre vor anlassloser Überwachung retten will.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Europol-warnt-Industrie-und-Regierungen-vor-Ende-zu-Ende-Verschluesselung-9692849.html
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Tags: #EU #GB #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ende-zu-Ende #Verschlüsselung #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Hacking #Trojaner #Polizei #Geheimdienste #Verschlüsselung

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23.04.2024 Open Source Verschlüsselung

Schutz vor Überwachung

In vielen Artikeln haben wir über die Notwendigkeit berichtet, dass man die eigenen Daten nicht einfach ins Internet stellt. Bei der Kommunikation sollte man darauf achten, das die Datenpakete verschlüsselt sind, um nicht von neugierigen Augen gesehen und zum eigenen Nachteil genutzt werden.

Welche Möglichkeiten es dazu gibt, haben wir in den letzten Wochen jeweils mit dem Hinweis auf das Buch von Theo Tenzer "Open Source Verschlüsselung - Quell-offene Software zur Demokratisierung von Kryptographie" aufgezeigt.

In dem zweiten Beitrag hatten wir bereits angefangen auf die einzelnen Verschlüsselungsverfahren, die er in seinem Buch beschreibt, näher einzugehen. Dies wird zukünftig nicht nötig zu sein, denn der Autor hat uns erlaubt, die Sonderausgabe seines Buchs mit dem Vorwort unseres Verein als Text auch in unserem Web zu veröffentlichen.

Open-Source-Verschlüsselung - Inhaltsverzeichnis & Einleitung: Apps, Programme und Werkzeuge – mit denen Lernende lernen, Verschlüsselungs-Meisterin und -Meister Nr. 1 zu werden

Wir danken dem Autor und wünschen uns, dass möglichst viele Menschen in den Tipps zu sicherer Kommunkation das finden, was ihnen selbst im persönlichen Umfeld nützt, um ihre Privatsphäre zurück zu erlangen. Es gibt nichts Gutes - außer man tut es.

Mehr zu den Büchern von Theo Tenzer bei https://www.eurobuch.de/buch/isbn/9783757853150.html
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24.04.2024 Frankreich gegen CETA
Das Non des französischen Senats freut uns

... schreibt Mehr Demokratie e.V. in seinem aktuellen Newsletter und erinnert damit an einen fast vergessenen Dinosaurier. Vor mehr als 10 Jahren gingen mehr als 250.000 Menschen in Berlin gegen die sogenannten "Freihandelsabkommen" ACTA und TTIP auf die Straße. Beide Abkommen konnten verhindert werden. Nach umfangreichen internationalen Protesten lehnte das Europäische Parlament ACTA am 4. Juli 2012 mit großer Mehrheit (478 dagegen, 39 dafür, 165 Enthaltungen) ab. Nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 8. November 2016 sollten die TTIP-Verhandlungen pausieren. Trump hatte in seinem Wahlkampf Freihandelsabkommen scharf kritisiert. Die Verhandlungen kamen zum Erliegen.

Auch gegen den Nachfolger CETA gab es großen Widerstand, doch durch die EU wurde das Abkommen unterschrieben und dann erst anschließend den nationalen Regierungen vorgelegt und durch die nationalen Parlamente gepeitscht.

Lange hegte man in Deutschland noch die Hoffnung, dass sogar Parlamente der Bundesländer wie Bayern und Baden-Würtemberg CETA kippen könnten. Dann verschwand das Thema - auch weil der Globalisierungshype angesichts von Protektionismus, Sanktionspolitik und Kriegen verschwunden ist. Nun hören wir von Mehr Demokratie erfreuliche Nachrichten aus Frankreich.
CETA steht vor dem Aus

Der französische Senat stimmte unlängst mit Vier-Fünftel-Mehrheit gegen CETA. Und auch in der Nationalversammlung, die dem Abkommen vor einigen Jahren noch zustimmte, haben die Freihandels-kritischen Parteien jetzt eine Mehrheit.

Dabei soll der freie Handel stets einhergehen mit einer Einschränkung der Demokratie. Aber können wir mit befreundeten Ländern wirklich nur dann Waren austauschen, wenn wir irgendwelchen "Ausschüssen" und "Schiedsgerichten" eine maximale Menge Macht übertragen? Genau das würde mit CETA geschehen.
Später Sieg der europäischen Bürgerinitiative

Schon 2014 sammelten wir zusammen mit 500 Organisationen über drei Millionen Unterschriften in ganz Europa. Das war die größte europäische Bürgerinitiative (EBI). Es entstand eine europaweite Bewegung gegen die Handelsverträge und für einen fairen Handel. Jetzt kommt der Erfolg. Es lohnt sich also dranzubleiben. ...

Zusätzlich haben wir zwei Verfassungsbeschwerden gegen CETA angestrengt. Die Zweite ist noch offen. Sie richtet sich gegen die Ratifizierung: Bundestag und Bundesrat hätten CETA nie zustimmen dürfen.

Vielleicht wird jetzt schon CETA vor dem Ausgang dieser Klage beerdigt. Denn in der EU gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Alle Mitgliedsländer müssen CETA absegnen, sonst tritt es nicht endgültig in Kraft. Selbst das freihandelsfreundliche Handelsblatt befürchtet jetzt eine Kettenreaktion: "Ein 'Non' aus Paris könnte eine Dynamik auslösen, die den sicher geglaubten Deal mit Kanada ins Wanken bringt."

Mehr dazu bei https://www.mehr-demokratie.de/
und alle unsere Artikel zu TTIP, ACTA, CETA, Mercosur, ... https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ceta&sel=meta
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Tags: #ACTA #TTIP #IPRED #SOPA #CETA #Schiedsgerichte #EU #Frankreich #Abstimmung #EBI #Urheberrecht #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Handelsabkommen #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität

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20.04.2024 Europa-Wahlkämpfer an Einreise gehindert

Repressives Vorgehen gegen Meinungsfreiheit

Der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis wollte in der vergangenen Woche Wahlkampf in Hamburg für die von ihm geführte linke Partei MERA 25 für die EU-Wahlen machen - und auf dem dann plötzlich verbotenen Palästina Kongress in Berlin sprechen. Wegen seines geplanten Auftritts in Berlin wurde gegen ihn eine "Fahndungsausschreibung zur nationalen Einreiseverweigerung" verhängt. Wie die Junge Welt schreibt, erklärte die deutsche Sektion von MERA 25 in einer Mitteilung vom Donnerstag, dass man vom Bundesinnenministerium "volle Rechenschaft" fordere. Vielleicht machen sich deutsche Behörden damit auf den Weg, Gründe für eine Wiederholung der EU Wahl zu produzieren ...

Als Grund wurde der von ihm vorab im Internet veröffentlichte Text seiner geplanten Rede in Berlin genannt. Wegen des verbotenen Kongresses sprach Varoufakis von einer "systematischen Unterdrückung und Verfolgung" derjenigen, die "gegen den Völkermord in Gaza und die Mitschuld Deutschlands an Israels Verbrechen kämpfen".

Kontensperrung und Verfolgung

Im Zuge des Vorgehens gegen den in Berlin am vergangenen Wochenende geplanten Palästina Kongress wurde nicht nur dem Veranstalter von der Berliner Sparkasse das Vereinskonto gesperrt, sondern auch einem Spender (auf dieses Konto) ohne Angabe von Gründen zum Juni sein privates Girokonto gekündigt und seine Karten gesperrt. Er sieht als Grund seine als dafür gekennzeichnete Spende an den Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" an.

Die Verhinderung des Kongress in Berlin wird sicher ein gerichtliches Nachspiel haben, denn eine Diskussionsveranstaltung nur deshalb zu verbieten, weil gegen einen online zugeschalteten (geplanten) Teilnehmer ein Einreiseverbot vorliegen würde, kann nicht rechtssicher sein. Über das Vorgehen der Behörden berichtet die Rechtsanwältin Nadija Samour: Verhandlungen mit den Behörden über den Palästina Kongress in Berlin am 12. April 2024.

Rechtsanwalt Alexander Gorski, der den Politiker Yanis Varoufakis wegen seiner Einreiseverweigerung vertritt, kritisierte das Vorgehen der Bundespolizei und sprach von einer "unfassbar repressiven" und "eindeutig politisch motivierten" Maßnahme, die seinem Mandanten die Möglichkeit genommen habe, seine "Meinungsfreiheit in der EU umfassend in Anspruch zu nehmen".

Wir kritisieren das Kongress-Verbot und die damit (eigentlich nicht) zusammenhängenden Maßnahmen nicht nur wegen der Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Einsatzes für eine friedliche Konfliktlösung, sondern auch weil versucht wird, mit der "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" einen jüdischen Verein in Deutschland mundtot zu machen, der sich der rechtsgerichteten Politik der israelischen Regierung entgegen stellt.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/473646.pal%C3%A4stina-kongress-fahndung-und-kontosperre.html
und https://www.jungewelt.de/artikel/473907.pal%C3%A4stina-kongress-2024-spitze-des-autorit%C3%A4ren-eisbergs.html
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Tags: #Israel #Palästina #Kongress #MERA25 #Zensur #YanisVaroufakis #Transparenz #Informationsfreiheit #Kontosperre #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte

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19.04.2024 Schleswig-Holstein gegen Microsoft

"Nutzung von Microsoft Office 365 rechtswidrig"

Zumindest sei die Nutzung von Microsoft Office 365 durch die EU-Kommission rechtswidrig, das hatte der EU-Datenschutzbeauftragte im März entschieden. Als Grund für seine Feststellung hatte er angegeben, dass das CLOUD-Gesetz der USA US-Konzerne verpflichtet, den Geheimdiensten auf Verlangen alle Daten auf ihren Servern zugänglich zu machen, auch wenn diese auf Servern in Europa sind.

Der hessische Datenschutzbeauftragte hatte aus diesem Grund auch das Microsoft Office 365 Paket für die Schulen in seinem Bundesland verboten. Auch Schleswig-Holstein zieht nun endlich Konsequenzen. Das dortige schwarz-grüne Kabinett hat laut Kieler Nachrichten beschlossen, die Lizenzen für Microsoft-Standardanwendungen wie Word im Herbst 2025 auslaufen zu lassen und alle Bediensteten zur Nutzung freier Linux-Alternativen wie Libre Office zu verpflichten.

Leider ist der Herbst 2025 noch weit entfernt und aus München kennen wir das Hin und Her zwischen Microsoft Windows und Linux zum Schaden der Nutzer aus mehreren Akten (Balmer und Gates in München , Schwarz-Rot in München will zurück zu Windows , Rot-Grün für Offene Software in München ).

Warum kann die EU, die schon vor Jahren festgelegt hat, dass das Open Document Format (ODF) das einheitliche Austauschformat in Europa ist, nicht endlich gegen Software-Konzerne vorgehen, die dieses Format aus unternehmerischen Gründen nicht unterstützen wollen? Uns ist natürlich klar, dass selbst ein Umschwenken in der Frage der Datenformate den "Datenabfluss in Drittländer", wie zu den US Geheimdiensten nicht verhindern würde ...

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/schleswig-holstein-microsoft/
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16.04.2024 Die Stimmen der Frauen

Mehr als doppelt so viele Bürgermeisterinnen

Ende Oktober konnten wir vom Erfolg der Frauen in Polen bei den dortigen Wahlen berichten, nun schreibt der Spiegel über eine ähnliche Entwicklung in der Türkei. Die Stimmen der Frauen haben dazu geführt, dass in elf Rathäusern künftig Bürgermeisterinnen regieren werden. So viele Bürgermeisterinnen gab es im Land noch nie - vorher waren es nur 4 - das ist ein Anfang. Einige von ihnen haben sich sogar in konservativen Hochburgen durchgesetzt.

Am beeindruckendsten ist der Erfolg von Gülistan Sönük. Sie erhielt in der Stadt Batman 64,52 Prozent der Stimmen. Das ist mehr als irgendein männlicher Kandidat. Dieses Ergebnis errang sie für die prokurdische Dem-Partei und gegen den ehemaligen Bürgermeister der Hisbollah.

Für die türkischen Frauen ist das ein Erfolg nachdem die Rechte von Frauen in der Türkei zunehmend beschnitten wurden. Präsident Erdoğan war im letzten Jahr aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt ausgestiegen. 2023 kam es nahezu jeden Tag zu einem Femizid. Gerade deshalb ist die Frauenbewegung in der Türkei stark und es sind oft Frauen, die die Proteste organisieren.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/ausland/gute-nachrichten-erfolgreiche-frauen-in-der-tuerkei-einfach-mathe-lernen-gute-laune-aus-japan-a-5f9be2c7-521f-42a1-afa5-28019956e557
und die Porträts der neuen Bürgermeisterinnen https://www.spiegel.de/ausland/frauen-bei-den-kommunalwahlen-in-der-tuerkei-so-viele-buergermeisterinnen-wie-nie-a-52d27023-f61d-4331-8275-bfd9fa7b34fb (€)
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14.04.2024 Datenschutzbeauftragter unterliegt gegen Verwaltung

Verfahren ohne wirkliche Prozessbeteiligte

FragDenStaat stellt seit Jahren für betroffene Anfragen an Behörden und veröffentlicht die Antworten damit alle die Information nutzen können. Das könnte den Behörden Arbeit ersparen, so dass nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten bearbeitet werden müssen.

Nun ist es mit diesem Fortschritt in der Informationsfreiheit vorbei und FragDenStaat schreibt uns: Am 21. März entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag Name und Postadresse von Antragsteller*innen verlangen. Und sie können dann ihre Antworten vornehmlich per Post senden, auch wenn man ausdrücklich um digitalen Schriftverkehr bittet.

FragDenStaat wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht die Axt ans IFG – und an FragDenStaat! Dieses Urteil hat entscheidende Folgen für FragDenStaat:

Es schreckt Menschen ab, ihr Informationsrecht wahrzunehmen: 13 Jahre lang war es möglich, über FragDenStaat anonym Anfragen an Behörden zu stellen. Jede*r konnte grundsätzlich die E-Mail-Kommunikation über unsere Plattform erledigen, ohne dass der angegebene Name überprüft werden musste. Wenn nun eine Postadresse verlangt wird, werden wohl viele ihre Anträge zurückziehen – vor allem marginalisierte Gruppen.

Es führt zu weniger Informationen für die Allgemeinheit: FragDenStaat.de ist als Wissensarchiv für alle Menschen an den Start gegangen. Antworten auf Anfragen sollen veröffentlicht werden, damit alle die Information nutzen können. Den Behörden spart das Arbeit, wenn nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten eintrudeln. Wenn Antworten zukünftig nur noch per Post verschickt werden, können sie nicht mehr einfach mit einem Klick für alle zugänglich gemacht werden. Die Idee von FragDenStaat wird mit Füßen getreten.

Letztlich stritten sich die beiden Behörden also wesentlich um den Umgang mit Anfragen über FragDenStaat – aber ohne unsere Beteiligung. Das Innenministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten. Der Bundesbeauftragte wollte währenddessen durchsetzen, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben. Unsere Bemühungen, an dem Verfahren beteiligt zu werden, damit die Funktionsweise der Plattform richtig dargestellt wird, wurden auf perfide Art abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren das IFG immer weiter geschwächt – etwa durch Urteile, mit denen horrende Gebühren zugelassen wurden oder mit der Entscheidung, dass digitale Informationen wie SMS nicht herausgegeben werden müssen. Es wird Zeit, dass dieses geschwächte IFG durch ein starkes Transparenzgesetz ersetzt wird. Seit Jahren verspricht die Ampel-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf, dieses Jahr soll er wohl endlich kommen. Mit unserem Bündnis fordern wir: Anträge auf Informationen müssen auch ohne Postadresse möglich sein!

Zugleich arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran, es unseren Nutzer*innen einfacher zu machen, Post von Behörden bei ihren Anfragen hochzuladen. Denn Antworten sollten weiterhin digital für alle zugänglich sein – auch wenn das bedeutet, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe erst einmal übernehmen müssen.

FragDenStaat fordert: Bleibt mit uns dran!

Sobald das ausführliche Gerichtsurteil öffentlich ist, werden wir unsere nächsten Schritte angehen. Fest steht: Wir möchten sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo nötig, klagen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/
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10.04.2024 Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen!

10. April Fredom Day

Zum heutigen "Freedom Day" appelliert freiheitsfonds.de an die Kommunen und Länder die Strafverfolgung für das Schwarzfahren abzuschaffen. Erster Ansprechpartner für diesen Appell ist Bundesjustizminister Buschmann, der den von den Nazis 1935 ins StGB aufgenommenen Tatbestand § 265a jederzeit löschen könnte.

Freiheitsfonds.de stellen fest: Tausende Menschen landen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten. Bis zu ein Jahr sitzen die Leute in Haft. Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%).

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung (69%) unterstützen die Abschaffung dieses Wahnsinns. Wegen nichtgezahlter 60€ müssen Menschen ins Gefängnis. Ihr dortiger Aufenthalt kostet den Steuerzahler rund 200€. Deshalb sammelt freiheitsfonds.de seit Jahren Geld, um die säumigen Zahler aus dem Gefängnis zu holen.

Bis heute wurden durch diese Aktion für den Steuerzahler 12,9 Millionen Euro eingespart, 911 Personen freigekauft und 166 Haftjahre lösten sich für die Betroffenen in Wohlgefallen auf.

Ein positives Signal kommt bereits seit Jahren aus Bremerhaven, wo die Bremerhavener Verkehrsbetriebe seit 2012 keine Strafanträge wegen fehlender Tickets stellten. Freiheitsfonds.de zitiert hierzu Hans-Jürgen Jahnke, Prokurist bei Bremerhaven Bus in der Taz: "Der Aufwand, den wir allein betreiben müssen, um Adressen herauszufinden, steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen."

Mehr dazu bei https://freiheitsfonds.de/
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06.04.2024 Droht Ende des Briefgeheimnisses?

Gefährlicher Stand bei Verhandlungen zur EU Chatkontrolle

In vielen Berichten haben wir über das Hin und Her bei der EU Chatkontrolle geschrieben. Ein abgemilderter Entwurf vor Weihnachten wurde von den Überwachungsbefürwortern als wirkungslos abgelehnt. "Wirkungslos" heißt bei denen, dass sie nicht in verschlüsselte Kommunikation schauen dürfen. Dabei sollte sichere und unbeobachtete Verschlüsselung nicht nur für jede/n Einzelne/n wichtig sein, sondern auch für den Geschäftsverkehr von Unternehmen und Banken.

Nun ist ein aktueller Gesetzesentwurf zur Chatkontrolle durchgesickert, der das Ende für verschlüsseltes Chatten bedeuten würde. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten, schrieb dazu am Dienstag auf seinem Blog:

"Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoß an der Natur der Aufdeckungsanordnungen zur Chatkontrolle nichts. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis. Trotz Lippenbekenntnissen zu Verschlüsselung soll mit Client-Side-Scanning bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein ausgehebelt werden, um unsere Smartphones zu Spionen umzufunktionieren – das zerstört sichere Verschlüsselung." ...

"Die [geplante] Beschränkung der Chatkontrolle auf ‚Hochrisikodienste‘ ist bedeutungslos, weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird und insofern ein hohes Missbrauchsrisiko aufweist. Für die Einstufung der großen Dienste wäre Irland zuständig – mit der stärkste Befürworter der Chatkontrolle. Ohnehin ist der genutzte Dienst keine Rechtfertigung durch die Durchleuchtung völlig unbescholtener Bürger."

Der geplante Entwurf wäre ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen in der EU, die sich gegen anlasslose Überwachung wenden. Um gleich zwei Fragezeichen auszuräumem: Natürlich hat die generelle Überwachung unser aller Kommunikation nichts mehr mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch zu tun und außerdem sind die oben aufgeführten "Unternehmen und Banken" fein raus, da der Gesetzentwurf nur sogenannte "Hochrisikodienste" überwachen will, die beliebig benannt werden können.

Mehr dazu bei https://tkp.at/2024/04/05/aktuelle-eu-plaene-zur-massenueberwachung-durchgesickert/
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01.04.2024 Kontosperre für jüdischen Verein

Antisemitismus mit "Antisemitismus" begründen

Man glaubt es kaum, 79 Jahre nach Ende der Nazidiktatur sperrt die Sparkasse einem jüdischen Verein das Konto und fordert eine Liste seiner Mitglieder an. Mit dieser illegalen Maßnahme soll "Antisemitismus" bekämpft werden. Als Verein wissen wir von Aktion Freiheit statt Angst e.V., dass man für das Vereinskonto die Eintragung des Vereins durch einen Notar in das Vereinsregister gegenüber der Bank mit den Daten der Vorstandsmitglieder nachweisen muss. Eine Liste der Mitglieder inklusive deren Anschriften gehört sicher nicht dazu. So eine Forderung hätten wir für unseren Verein schon aus Datenschutzgründen niemals erfüllt.

Dem Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" sperrte man am letzten Dienstag einfach das Konto, weil vorgeblich zuvor die Kundendaten aktualisiert werden müssen. Der wirkliche Grund ist wohl eher, dass der Verein als Veranstalter einer Diskussionsrunde über den Konflikt Israel-Palästina vom 12. bis 14. April in Berlin verantwortlich zeichnet.

Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der "Jüdischen Stimme", sagte am Mittwoch gegenüber der Jungen Welt: "Die Repressalien des deutschen Staats gegen die Palästina-Solidaritätsbewegung eskalieren täglich, sie reichen von Demoverboten bis zu Razzien, und jetzt wurde das Konto eines jüdischen Vereins im Namen der Antisemitismusbekämpfung gesperrt – von der Berliner Sparkasse, einem öffentlich-rechtlichen Finanzinstitut."

Dem ist nichts hinzuzufügen außer,
- erstens, dies ist leider kein Aprilscherz,
- zweitens, in Deutschland von einem jüdischen Verein eine Mitgliederliste mit Namen und Anschriften zu verlangen, ist nicht nur ohne jede Rechtsgrundlage, sondern angesichts unserer Geschichte moralisch insbesondere für eine deutsche Bank kein Ruhmesblatt.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/472272.repression-gegen-pal%C3%A4stina-bewegung-j%C3%BCdische-stimme-soll-schweigen.html
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29.03.2024 Bodycams auch in der Bahn?

Übergriffe auf Bahnmitarbeiter haben zugenommen

Netzpolitik.org berichtet aktuell darüber, dass die Deutsche Bahn ihre Zugbegleiter im Regionalverkehr mit Bodycams ausstatten will. Der Grund ist, dass es im letzten Jahr laut Deutscher Bahn rund 3.150 Mal zu Übergriffen auf Mitarbeitende des Unternehmens kam. Davon fanden zwei Drittel der Angriffe im Regionalverkehr statt.

Es wird angenommen, dass die Kameraaufnahme deeskalierend wirken wird. Tonaufnahmen sind nicht geplant. Ob die Aufnahmen gerichtsverwertbar sein könnten ist strittig. Dagegen liefern die von der Bahn im Regional- und S-Bahn-Verkehr inzwischen mehr als 50.000 eingesetzten Videokameras, "eindeutiges Beweismaterial".

Die Bodycam Aufnahmen werden verschlüsselt auf zentralen Servern gespeichert und nach 72 Stunden automatisch gelöscht.

Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen ein ähnliches Projekt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/deutsche-bahn-bodycam-als-zugbegleiter/
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28.03.2024 Diskriminierendes Rechtssystem

Bagatellkriminalität und das Strafbefehlsverfahren

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. haben in Hessen ein Pilot- und Forschungsprojekt zum Strafbefehlsverfahren gestartet, um festzustellen, ob durch dieses Verfahren insbesondere die so genannten sozial Schwachen betroffen werden. Dies ist wichtig, weil die Anzahl der Strafbefehle allein beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2022 bei 8.754 lag und im vergangenen Jahr schon fast 10.000 überschritt.

Dazu muss man wissen, dass rechtskräftige Strafbefehle einem Urteil gleich sind. Mit einem – durchaus umstrittenen – Strafbefehl verhängt in der Regel ein Amtsrichter im schriftlichen Verfahren eine Strafe, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, schreibt Legal Tribune Online. Es handelt sich in der Regel um Bagatellkriminalität, wie kleine Ladendiebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, kleinere Körperverletzungsdelikte oder die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein.

Damit sind Strafbefehlsverfahren eine große Arbeitserleichterung für die Gerichte. Die Frage bleibt allerdings, ob dabei das Rechtssystem auf der Strecke bleibt. Insbesondere Menschen, die diese Strafbefehle nicht genau lesen, nicht über einen Widerspruch nachdenken oder gar den Brief ungeöffnet wegwerfen, bleiben auf der Strecke. So kommt es bei nicht Bezahlen des Strafbefehls oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werten das Strafbefehlsverfahren auch nur in engen Grenzen für zulässig. Beklagte verzichten in solchen Verfahren auf die mündliche Verhandlung und jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zum Tathergang und der Beweiswürdigung. Trotzdem steht am Ende ein rechtsgültiges Urteil.

Auf die Ergebnisse der Studie kann man gespannt sein. Fraglich ist, welche Folgen es haben wird, wenn sich der vermutete Verdacht der Diskriminierung bestätigt und wie viele Jahre es dauern wird, bis sich "etwas" ändert.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-strafbefehl-forschung-amtsgericht-frankfurt-strafverteidiger/
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26.03.2024 Kein rechtstaatliches Verfahren

Gericht weiter auf Verzögerungstaktik

Obwohl auf den Bundespressekonferenzen wiederholt gesagt wurde, dass man keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit beim Verfahren zur Auslieferung von Julian Assange an die USA hätte, ist inzwischen selbst Olaf Scholz der Meinung, das er besser nicht ausgeliefert werden sollte.

Über Zweifel an dem Verfahren berichtete der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko uns am 21.2. bei der Mahnwache am Brandenburger Tor. Auch Lisa Kretschmer von Reporter ohne Grenzen, verfolgte das Auslieferungsverfahren in London. In einem Interview bei Netzpolitik.org bestätigte sie die Aussagen von Andrej Hunko.

Dabei bemängelte sie auch die schlechte technische Ausrüstung am britischen High Court, wo praktisch außer den Richtern niemand verständlich war oder teilweise der Ton auch ganz ausfiel. Auch mit den schikanösen Sicherheitsbestimmungen hatte sie zu kämpfen.

Zentral an ihrer Kritik ist jedoch die seit Jahren bekannte Tatsache, dass eine Auslieferung an einen Staat wie die USA, deren Repräsentanten versucht haben ihn aus der equadorianischen Botschaft zu entführen und zu ermorden, gegen jede Rechtsstaatlichkeit verstoßen würde.

Deshalb ist bereits das 4 Jahre andauernde Verfahren eine Ungeheuerlichkeit. Die Verzögerung einer Entscheidung nach der 2-tägigen Verhandlung setzt diese Verletzung grundlegender Menschenrechte fort.

Deshalb protestieren wir auch weiterhin an jedem 1.+3. Donnerstag von 18-20h mit einer Mahnwache vor der US Botschaft am Brandenburger Tor in Berlin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/assanges-auslieferung-er-fiele-genau-den-leuten-in-die-haende-die-ein-attentat-auf-ihn-geplant-haben/
und die Rede von Andrej Hunko am 21.2. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8702-20240221-andrej-hunko-auf-der-mahnwache-fuer-julian-assange.html
und https://freeassange.eu
und alle unsere Artikel zu Julian Assange https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Assange&sel=meta
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24.03.2024 Der längste "Glitch" der Welt

4 Minuten verschwanden im Nirwana

Die Bundeskunsthalle in Bonn hatte am 12. März 2024 zu einer Veranstaltung unter dem Titel: „A Mentsh is Mentsh“ eingeladen. Die von Nicole Deitelhoff und Meron Mendel moderierte Veranstaltung hatte Omar Bartov, Professor of Holocaust and Genocide Studies, Carolin Emcke, Publizistin und Hito Steyerl, Filmemacherin und Autorin auf die Bühne gebeten.

In der Ankündigung zur Veranstaltung nach den Ereignissen des 7. Oktober hieß es zu ihrer Intention: "A mentsh is a mentsh ist der Titel dieser Gesprächsreihe mit Nicole Deitelhoff und Meron Mendel über den Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und Post-Kolonialismus. Terror und Krieg in Nahost belasten das gesellschaftliche Klima – auch in Deutschland und Europa. Antisemitische Vorfälle häufen sich – selbst in künstlerischen und wissenschaftlichen Kontexten. Wie soll man damit umgehen? Wie soll man Konflikten und Sensibilitäten, realen und imaginierten Verletzungen, Unschärfen und Widersprüchen begegnen? Wie können wir halbwegs integer miteinander reden und zusammenwirken? Von Mensch zu Mensch? ..."

Die Diskussion wurde live aufgezeichnet und auch anschließend ins Internet gestellt. Der international anerkannte Professor für Holocaust und Genozid Studien, Omar Bartov, machte danach aber mit folgenden Worten eine Anmerkung:

„It has been pointed out to be that some of my words in this conversation around min 38, apparently referring to potencial genozid in Gaza was edited out. I checked and that is indeed the case. This is very troubling and will hopefully corrected.“

Auf deutsch:

„Man hat mich darauf hingewiesen, dass einige meiner Worte in diesem Gespräch um die Minute 38, die sich offenbar auf den potenziellen Genozid in Gaza beziehen, herausgeschnitten wurden. Ich habe das überprüft, und das ist tatsächlich der Fall. Das ist sehr beunruhigend und wird hoffentlich korrigiert.“

Daraufhin twitterten die Verantwortlichen der Bundeskunsthalle auf X:

„In der Tat ein ärgerlicher Glitch. Es handelt sich keineswegs um Zensur, sondern um einen Aussetzer des Livestreams. Wir werden die Aufzeichnung ohne diese technische Panne so schnell wie möglich hochladen.“

Dies ist inzwischen geschehen und das Gespräch (mit unsichtbarem Glitch bei Minute 38) ist mit 1:31h ( https://youtu.be/HU5QB06LqPs ) und vollständig 1:35h lang (https://www.youtube.com /watch?v=ZeQqoiR2TfU ) auf Youtube anzuschauen.

Mit einem "Glitch" bezeichnet man beim Videoschnitt in der Regel Fehler, die in Videos oder beim Zusammenfügen von Aufnahmen entstehen, wenn die Daten zwischen zwei Keyframes (innerhalb einer Sekunde) unvollständig oder fehlerhaft sind. Im Bild entsteht dabei ein Mosaikmuster und der Ton wird verzerrt. Ein Glitch über 4 Minuten oder 4 mal 60 Keyframes wäre ein Weltrekord.

Lassen wir die technischen Begründungen/Ausreden beiseite, so bleibt, dass ausgerechnet die 4 Minuten im ersten Video fehlen, in denen Omar Bartov als international angesehener Experte für Völkermorde genau darüber spricht.

Leider kommen ähnliche "Übertragungsfehler" fast täglich in unseren Medien vor, wenn man über den potenziellen Genozid durch Israel sprechen müsste. Das krasseste Beispiel war die (mangelhafte) Berichterstattung über die Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof, wo uns die ausführlichen Begründungen Südafrikas meist vorenthalten wurden. Über die vielen absichtlichen "Glitches" im Material des israelischen Militär im Zusammenhang mit den über 100 Ermordeten im Kontext einer UN-Hilfslieferung steht noch mehr im verlinkten Artikel ...

Mehr dazu bei https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/a-mentsh-is-mentsh-und-ein-glitch/
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20.03.2024 Nachrichten "vergessen" den Süden

Welche Katastrophen kommen in unsere Medien?

Wann ist ein Krieg oder eine Katastrophe medienrelevant? Das wollte der Autor des verlinkten Artikels wissen und untersuchte über Jahre hinweg in einer Langzeituntersuchung u.a. ca. 6.000 Ausgaben der Tagesschau und auch die Schweizer Tagesschau, die österreichische Zeit im Bild (ZIB) 1 und die US-amerikanischen ABC World News Tonight.

Das Fazit war z.B. , dass sich im Durchschnitt Nachrichtenmedien in lediglich etwa zehn Prozent ihrer Sendezeit oder Beitragsseiten mit den Ländern des Globalen Südens beschäftigen, obwohl dort etwa 85 Prozent der Weltbevölkerung leben.

Völlig vergessen wurden folgende Krisen

  • die militärischen Auseinandersetzungen mit den Huthi-Rebellen im Jemen vor den Angriffen auf Handelsschiffe der Industrieländer. Dort starben infolge des Bürgerkriegs alleine bis Ende 2021 ca. 377.000 Menschen.
  • Mehr als eine halbe Million Kinder unter fünf Jahren sind dort laut UNO lebensbedrohlich mangelernährt.
  • Der "tödlichster Krieg des 21. Jahrhunderts" in der nordäthiopischen Region Tigray, in den auch Eritrea verwickelt war, dort haben zwischen 2020 und 2022 schätzungsweise bis zu 600.000 Menschen ihr Leben verloren.
  • Im Krieg im Sudan, sind Schätzungen zufolge über sechs Millionen Menschen auf der Flucht.
  • In Haiti, dessen Hauptstadt Port-au-Prince zu etwa 80 Prozent von rivalisierenden Banden beherrscht wird, wurden im vergangenen Jahr ca. 4.000 Menschen ermordet.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass "Kriege ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Globalen Norden, seien sie aus humanitären Gesichtspunkten auch noch so tragisch, in der Regel in den Nachrichten nur äußerst peripher registriert werden." ... und fragt ... "Sind das Land bzw. die Region als Nachrichtenthema nun relevanter geworden, weil die ökonomischen und politischen Interessen des "Westens" betroffen sind?"

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Medien-Wann-wird-ein-Krieg-nachrichtenrelevant-9647702.html?seite=all
und die Studie "Vergessene Welten und blinde Flecken" sowie weitere Analysen dazu bei www.ivr-heidelberg.de
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09.03.2024 EU fehlt Geld für Kontrolleure

Big5 sollen für ihre Überwachung zahlen

Der Digital Markets Act (DMA) der EU ist letztes jahr in Kraft getreten und soll u.a. verhindern, dass die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) gegeneinander Schutzmauern aufbauen, um den eigenen NutzerInnen die Dienste der Konkurrenten unmöglich zu machen. Dafür sollen die Eingänge zu den Giganten von den Behörden kontrolliert werden.

Nun gibt es diese Behörden noch nicht oder nur in Anfängen und die Staaten möchten sich diese Kontrolltätigkeit gern von den Big5 bezahlen lassen. Wenn die nicht über Jahre ihre Steuerlast durch Tricks klein gerechnet hätten, wäre genug Geld da ...

Andererseits merkt Heise.de an: Die ins Spiel gebrachten Aufsichtsgebühren seien auf EU-Ebene im Bankensektor und bei der Kontrolle von Ratingagenturen bereits gängig. Das zweite EU-Plattformgesetz, der Digital Services Act (DSA), sehe ebenfalls finanzielle Beteiligung sehr großer Betreiber vor. Meta und TikTok verklagen die EU allerdings bereits wegen dieser Abgabe.

D.h. man denkt, es ist durchsetzbar, kann aber noch Jahre dauern, bis die dafür notwendigen Rechtsstreite im Interesse der NutzerInnen und der EU gewonnen sind.

Was soll nun kontrolliert werden?

Wieder zitieren wir Heise.de: Die von der Kommission als "Torwächter" eingestuften Unternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft müssen sich demnach stärker für Konkurrenten öffnen und dürfen eigene Angebote nicht länger bevorzugen. Damit könnte die DMA "ein entscheidender Schritt zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen" für kleine und mittlere Unternehmen und "zum Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und der Demokratie" werden.

Dass sich die Big5 einfach fügen ist unwahrscheinlich und LobbyControl warnt deshalb: "Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Tech-Konzerne nicht ohne weiteres an die neuen Regeln halten werden". Bisher stehen statt der von EU-Parlamentariern veranschlagten 220 Stellen die Kommission bisher nur 80 Personen für die geplanten Kontrollen zur Verfügung.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Digital-Markets-Act-Bundesregierung-und-NGOs-fordern-Ueberwachungsgebuehr-9649329.html
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08.03.2024 Smartphone sicherer machen

Bedrohungen erkennen und stoppen

Wir sollten es wissen und wir sollten auch etwas dagegen tun: Mindestens die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft), auch Kriminelle und eventuell staatliche Stellen beobachten, was wir im Netz tun, stehlen unsere persönlichen Daten oder erpressen unsere Zustimmung dazu.

Viele Beispiele zeigen, dass es nicht nur um lästiges und unbequemes geht, sondern dass es um unsere Privatsphäre und (informationelle) Selbstbestimmung geht und in vielen Fällen Menschen vor den Trümmern ihrer Lebensgestaltung stehen nachdem sie durch fehlerhafte Algorithmen zu False Positives gemacht wurden._ Denn wie soll man beweisen, dass man etwas nicht getan hat_ ... (Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen , Angreifer können Tastenanschläge einschleusen )
... wissen und tätig werden

Also, wenn wir das wissen, dass müssen wir überlegen, was dagegen zu tun ist. In beiden Fällen kann uns die App Rethink helfen. Die Quellen für das Open Source Programm gibt es für Android auf Github https://github.com/celzero/rethink-app.

Rethink für Android kann Aktivitäten von Apps überwachen und sperren, Zensur umgehen, Apps mit einer Firewall schützen und auch Werbung blocken. Zudem erstellt es Statistiken über Zugriffe. Es kann keine Deep Packet Inspektion, es arbeitet vor allem mit DNS (Domain Name Service). Rethink gibt es in F-Droid und im PlayStore und benötigt keine Root Rechte - aber Android ab Version 10. Zum Trace baut es ein telefoninternes VPN auf und läuft stabil und im Hintergrund, lesen wir auf Mastodon.

Im ersten Schritt wird man sich also damit ansehen, welche anderen Apps uns wie oft und wie lange bespritzeln und dann kann man dazu übergehen, diese oder jene zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Man sieht dann recht schnell wie umfassend die Macht der Big5 inzwischen geworden ist und muss sich im einen oder anderen Fall sicher von der Sucht zu irgendeiner App trennen ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/16680086
und https://social.tchncs.de/@kuketzblog/112039141232534433
und die App gibt es u.a. hier https://github.com/celzero/rethink-app
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07.03.2024 Pseudo-Betriebsrat statt Mitbestimmung

Mit 200.000€ gegen Betriebsrat

Correctiv berichtet, wie mit Hilfe einer Anwaltskanzlei und dem Einsatz von Geld die Wahl eines Betriebsrats verhindert wurde. Es geht dabei nicht um einen Kleinbetrieb und auch nicht um einen hemdsärmligen von der Mafia beherrschten Clan, sondern um das Hasso Plattner Institut an der Potsdamer Uni. Das "an" ist dabei entscheidend, denn das Institut wird zu großen Teilen vom ehemaligen SAP-Chef Hasso Plattner finanziert.

Diese Potsdamer IT-Hochschule hat in den vergangenen Monaten viel Aufwand getrieben, um einen Betriebsrat zu verhindern. Zuerst engagierte man eine Anwaltsfirma, die auf eine Reihe von "Mitarbeiterversammlungen" erklärte, wie man abzustimmen hat, um einen Betriebsrat zu verhindern. Dann installierte man stattdessen ein selbst konstruiertes Gremium namens Institutsrat (INRA). Damit sollte die gesetzlich legitimierte Mitbestimmung im Unternehmen verhindert werden.

Damit steht das Institut nicht allein, Correctiv hat recherchiert, dass in den vergangenen Jahren in einigen Unternehmen bundesweit Firmen die Gründung von "Mitbestimmungsgremien" betreiben, bei denen Mitbestimmung nur noch auf dem Papier steht. Mitbestimmung ist kein Geschenk des Arbeitgebers, es ist seit 1972 ein gesetzlich geregelter Vorgang.

Hasso Plattner war schon als SAP Chef kein großer Fan von Betriebsräten. Der Konzern SAP war lange Zeit die einzige Firma im Aktienindex Dax, die keine solche Beschäftigtenvertretung hatte. Seit Mai 2022 ist nun sogar ein IG-Metall-Vertreter Vorsitzender des Betriebsrats bei SAP.

Der verlinkte Bericht von Correctiv beschreibt im einzelnen, welche Stolpersteine, wie das sofortige Entfernen von Infoschreiben der Beschäftigten und das Einberufen von (Gegen-) Mitarbeiterversammlungen üblich waren, um die gesetzliche Mitbestimmung zu torpedieren.

Mehr dazu bei https://correctiv.org/aktuelles/wirtschaft/2024/03/01/hasso-plattner-institut-verhindert-betriebsrat-und-laesst-sich-das-ueber-200-000-euro-kosten/
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06.03.2024 Monopole lachen über DSGVO

Wer übertrifft wen?

  • Meta verletzt diverse Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung.
  • Apple hat seine Marktmacht missbraucht und gegen EU-Kartellrecht verstoßen.

Zwei Feststellungen zu zwei der fünf Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) über die wir leider schon viel zu oft schreiben mussten. Seit über 10 Jahren schraubt sich dieser Kampf in Form von Bußgeldern in immer wahnsinnige Höhen. Apple hat seine Konkurrenz bei Musikstreaming-Apps jahrelang benachteiligt und soll nun 1,8 Milliarden Euro Geldbuße zahlen, sagt die EU Kommission.

Bis zu einer wirklichen Zahlung wird sicher noch einige Zeit vergehen und dann sind das bei einem Jahresumsatz von über 500 Milliarden $ und einem Gewinn von 33 Milliarden $ die berühmten Peanuts, wie es der damalige Deutsche Bank Chef in einer ähnlichen Situation mal nannte. Unternehmen deren finanzielle Macht die von Staaten weit übersteigt, sind mit Bußgeldern nicht klein zu kriegen. Trotzdem freuen wir uns darüber.
Was waren die Vergehen?

Spotify hatte gegen Apple geklagt, weil der Apple App Store exklusiv ist, um überhaupt Apps auf Apple Geräten zu installieren. Apple knüpft den kostenpflichtigen und exklusiven Zugang an bestimmte Bedingungen. App-Entwickler:innen dürfen ihre Nutzer:innen z.B. in einer App nicht über günstigere Musikabonnements informieren, die sich außerhalb der App beziehen lassen. Diese Beschneidung der Informationsfreiheit wird von Apple mit unternehmerischer Freiheit und dem Wettbewerbsrecht begründet.

Doch genau gegen das Wettbewerbsrecht verstößt diese Regel und das ist nicht neu, sondern seit mehr als 10 Jahren geübte Praxis. Die EU-Kommission nennt solche Praktiken vorsichtig "weder notwendig noch angemessen" und sie würden "unlautere Handelsbedingungen" darstellen.
Meta nicht besser

Europäische Verbraucherorganisationen haben bei Datenschutzbehörden Beschwerde eingelegt, weil Meta von den Nutzer:innen der Plattformen Facebook und Instagram in der EU verlangt, entweder der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zuzustimmen oder zu zahlen, um keine Werbung angezeigt zu bekommen, schreibt Netzpolitik.org.

Von den 8 Mitglieder der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) wird kritisieren, dass Meta sein Vorgehen in irreführende Informationen versteckt, und dass die hohen Gebühren von 12,99 Euro pro Monat zur Werbefreiheit in keinem Verhältnis stehen. Meta nutzt dabei seine Marktmacht, praktisch ein Monopol bei WhatsApp, aus, weil die Menschen ihre "Freunde" mit hoher Wahrscheinlichkeit nur dort vorfinden.

Auch verhängte Bußgelder gegen Meta, z.B. hatte die irische Datenschutzbehörde DPC eine 1,2 Milliarden Euro Strafe wegen der Übermittlung von Facebook-Daten aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum an die USA verhängt, wurden bisher nicht gezahlt. Eine Berufung dagegen durch Facebook wurde im Juli 2023 durch den Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil zurückgewiesen.

Auch in diesen Fällen gilt die Feststellung, dass Meta mit 135 Milliarden $ Umsatz und 56 Milliarden $ Gewinn im letzten Jahr dies gut verschmerzen könnte, aber mit dem Geld auch teure Anwälte bezahlen kann, die die EU am Nasenring vorführen können.

Diese Konzerne gehören zerschlagen! Selbst die FTC, die vor Jahrzehnten noch bereit waren At&T zu zerschlagen, trauen sich an solche Riesen heute nicht mehr ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-europaeische-verbraucherverbaende-gehen-gegen-illegale-datenverarbeitung-vor/
und https://netzpolitik.org/2024/marktmacht-missbraucht-apple-handelt-sich-milliardenbusse-ein/
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