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20.04.2024 Europa-Wahlkämpfer an Einreise gehindert

Repressives Vorgehen gegen Meinungsfreiheit

Der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis wollte in der vergangenen Woche Wahlkampf in Hamburg für die von ihm geführte linke Partei MERA 25 für die EU-Wahlen machen - und auf dem dann plötzlich verbotenen Palästina Kongress in Berlin sprechen. Wegen seines geplanten Auftritts in Berlin wurde gegen ihn eine "Fahndungsausschreibung zur nationalen Einreiseverweigerung" verhängt. Wie die Junge Welt schreibt, erklärte die deutsche Sektion von MERA 25 in einer Mitteilung vom Donnerstag, dass man vom Bundesinnenministerium "volle Rechenschaft" fordere. Vielleicht machen sich deutsche Behörden damit auf den Weg, Gründe für eine Wiederholung der EU Wahl zu produzieren ...

Als Grund wurde der von ihm vorab im Internet veröffentlichte Text seiner geplanten Rede in Berlin genannt. Wegen des verbotenen Kongresses sprach Varoufakis von einer "systematischen Unterdrückung und Verfolgung" derjenigen, die "gegen den Völkermord in Gaza und die Mitschuld Deutschlands an Israels Verbrechen kämpfen".

Kontensperrung und Verfolgung

Im Zuge des Vorgehens gegen den in Berlin am vergangenen Wochenende geplanten Palästina Kongress wurde nicht nur dem Veranstalter von der Berliner Sparkasse das Vereinskonto gesperrt, sondern auch einem Spender (auf dieses Konto) ohne Angabe von Gründen zum Juni sein privates Girokonto gekündigt und seine Karten gesperrt. Er sieht als Grund seine als dafür gekennzeichnete Spende an den Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" an.

Die Verhinderung des Kongress in Berlin wird sicher ein gerichtliches Nachspiel haben, denn eine Diskussionsveranstaltung nur deshalb zu verbieten, weil gegen einen online zugeschalteten (geplanten) Teilnehmer ein Einreiseverbot vorliegen würde, kann nicht rechtssicher sein. Über das Vorgehen der Behörden berichtet die Rechtsanwältin Nadija Samour: Verhandlungen mit den Behörden über den Palästina Kongress in Berlin am 12. April 2024.

Rechtsanwalt Alexander Gorski, der den Politiker Yanis Varoufakis wegen seiner Einreiseverweigerung vertritt, kritisierte das Vorgehen der Bundespolizei und sprach von einer "unfassbar repressiven" und "eindeutig politisch motivierten" Maßnahme, die seinem Mandanten die Möglichkeit genommen habe, seine "Meinungsfreiheit in der EU umfassend in Anspruch zu nehmen".

Wir kritisieren das Kongress-Verbot und die damit (eigentlich nicht) zusammenhängenden Maßnahmen nicht nur wegen der Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Einsatzes für eine friedliche Konfliktlösung, sondern auch weil versucht wird, mit der "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" einen jüdischen Verein in Deutschland mundtot zu machen, der sich der rechtsgerichteten Politik der israelischen Regierung entgegen stellt.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/473646.pal%C3%A4stina-kongress-fahndung-und-kontosperre.html
und https://www.jungewelt.de/artikel/473907.pal%C3%A4stina-kongress-2024-spitze-des-autorit%C3%A4ren-eisbergs.html
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19.04.2024 Schleswig-Holstein gegen Microsoft

"Nutzung von Microsoft Office 365 rechtswidrig"

Zumindest sei die Nutzung von Microsoft Office 365 durch die EU-Kommission rechtswidrig, das hatte der EU-Datenschutzbeauftragte im März entschieden. Als Grund für seine Feststellung hatte er angegeben, dass das CLOUD-Gesetz der USA US-Konzerne verpflichtet, den Geheimdiensten auf Verlangen alle Daten auf ihren Servern zugänglich zu machen, auch wenn diese auf Servern in Europa sind.

Der hessische Datenschutzbeauftragte hatte aus diesem Grund auch das Microsoft Office 365 Paket für die Schulen in seinem Bundesland verboten. Auch Schleswig-Holstein zieht nun endlich Konsequenzen. Das dortige schwarz-grüne Kabinett hat laut Kieler Nachrichten beschlossen, die Lizenzen für Microsoft-Standardanwendungen wie Word im Herbst 2025 auslaufen zu lassen und alle Bediensteten zur Nutzung freier Linux-Alternativen wie Libre Office zu verpflichten.

Leider ist der Herbst 2025 noch weit entfernt und aus München kennen wir das Hin und Her zwischen Microsoft Windows und Linux zum Schaden der Nutzer aus mehreren Akten (Balmer und Gates in München , Schwarz-Rot in München will zurück zu Windows , Rot-Grün für Offene Software in München ).

Warum kann die EU, die schon vor Jahren festgelegt hat, dass das Open Document Format (ODF) das einheitliche Austauschformat in Europa ist, nicht endlich gegen Software-Konzerne vorgehen, die dieses Format aus unternehmerischen Gründen nicht unterstützen wollen? Uns ist natürlich klar, dass selbst ein Umschwenken in der Frage der Datenformate den "Datenabfluss in Drittländer", wie zu den US Geheimdiensten nicht verhindern würde ...

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/schleswig-holstein-microsoft/
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18.04.2024 KI in der Kriegsführung

KI fehlt in der Genfer Konvention

Während man bei der ersten KI Verordnung der Welt die möglichen Verzerrungen und Diskriminierungen bei ihrem Einsatz in Wirtschaft und im Geschäftsleben und möglichen Arbeitsplatzverluste mit Aufmerksamkeit betrachtet hat, wird der Einsatz von KI im militärischen Bereich dort überhaupt nicht erwähnt.

Cathy Mulligan weist jedoch bei Netzpolitik.org in einem Gastbeitrag auf folgendes hin: Automatisierte Entscheidungsfindung oder automatisierte Waffen automatisieren nicht nur den Krieg an sich, sondern sie können auch die Rollen der Bürger:innen innerhalb der Genfer Konventionen verändern und verschieben.

"Kriegsführung mit der Geschwindigkeit von Computern, nicht mit der Geschwindigkeit von Menschen"

... sagt Eric Schmidt, ehemaliger CEO von Google und nebenbei als Vorsitzender des Advisory Committee for the Department of Defense und der National Security Commission on Artificial Intelligence tätig. Ihm ist es mit Blick auf das (militärische) Verhältnis zwischen den Inkas und den spanischen Konquistadores wichtig, einen vergleichbaren "Qualitätsunterschied" herzustellen, so dass die USA zu einer vollautomatischen Kriegsführung fähig sind.

SDI nach 40 Jahren realistisch

US Präsident Reagans Star Wars Pläne aus den 80-iger Jahren sind heute möglich, denn KI kann die Flugbahnen ballistischer Raketen im Voraus berechnen, um sie dann präventiv abzufangen oder umzulenken. In den Projekten Maven der USA und gemeinsamen Projekten wie AUKUS von Australien, den USA und Großbritannien wird seit einigen Jahren aktiv an der Entwicklung automatisierter robotischer Waffensysteme gearbeitet. Natürlich wird gleichzeitig an neuen Waffen, wie Hyperschallraketen gearbeitet, die wiederum diese Systeme austricksen sollen.

Dieser Wettlauf ist nicht neu, jedoch ergibt sich eine neue Betrachtung bei einem Blick in die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, die den Kern des humanitären Völkerrechts bilden: "… eine Person, die sich direkt an den Feindseligkeiten beteiligt, wird als rechtmäßiges Ziel betrachtet." (Dabei wollen wir nicht die Leo-II-Diskussion vom vergangenen Jahr oder die Zielkoordinaten für Taurus aufleben lassen ...)

Entscheidender mit Blick auf die KI wird dann sein, wo liegen die (verteilten) KI Datenbanken und wer betreut diese. Nach obiger Defintion sind eventuell alle diese "Zivilisten" ein rechtmäßiges Ziel für den Gegner. Oft kommt es in kriegerischen Auseinandersetzungen neuerdings auch zu Cyberangriffen. Dazu werden regelmäßig auch Computer von Zivilisten genutzt, die diese entweder für über KI koordinierte Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) zur Verfügung gestellt haben oder diese wurden durch Computerviren für diese Aktivitäten gehackt und genutzt.

Allein das Herumtragen eines Smartphones kann bereits durch die Bewegungsprofile "militärische Informationen" über Staus oder Fluchtbewegungen liefern und damit zu einem (eventuell bedeutenden) Dateninput für den Kriegsverlauf werden.

Human-in-the-Loop

Zurück zu dem Satz von Eric Schmidt, dieser macht den Unterschied zwischen KI-Kriegsführung und der Drohung mit Atombomben deutlich. Während ein interkontinentaler Atomraketenangriff noch eine Reaktionszeit von 20 Minuten lässt, kann die KI in Sekundenbruchteilen "entscheiden". Deshalb müssen, wie Cathy Muligan sagt, geschulte Entscheider an bestimmten Stellen in die KI-Prozesse einbezogen [werden], um sicherzustellen, dass ein Mensch die Entscheidungen trifft und nicht die Algorithmen selbst. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass menschliche Ethik und Moral in die Entscheidungsprozesse einfließen und somit die Einhaltung des humanitären Völkerrechts gewährleistet ist.

Wie auch Frau Mulligan, sehen wir darin jedoch keine Lösung, denn diese geschulten Entscheider werden je nach ihrer Entscheidung und nach Ausgang des Konflikts von der einen oder andern Seite als Kriegsverbrecher an die Wand gestellt. Kein Mensch kann den auf ihn einstürmenden Wust an Daten im richtigen Augenblick sinnvoll bewerten. Eine Lösung kann nur in einer Rückkehr zu nachprüfbaren Abrüstungsvereinbarungen im Rahmen der UNO liegen und nie in Kriegen oder angeblich überlegener Kriegstechnik.

Das wollte schon Tucholsky mit seinen Worten "Soldaten sind Mörder" ausdrücken - KI-Unterstützung macht das Morden nicht besser - und damit bleibt uns allen nur eine Konsequenz bleibt: Nie wieder Krieg!

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/kuenstliche-intelligenz-automatisierte-kriegsfuehrung-und-die-genfer-konvention/
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16.04.2024 Die Stimmen der Frauen

Mehr als doppelt so viele Bürgermeisterinnen

Ende Oktober konnten wir vom Erfolg der Frauen in Polen bei den dortigen Wahlen berichten, nun schreibt der Spiegel über eine ähnliche Entwicklung in der Türkei. Die Stimmen der Frauen haben dazu geführt, dass in elf Rathäusern künftig Bürgermeisterinnen regieren werden. So viele Bürgermeisterinnen gab es im Land noch nie - vorher waren es nur 4 - das ist ein Anfang. Einige von ihnen haben sich sogar in konservativen Hochburgen durchgesetzt.

Am beeindruckendsten ist der Erfolg von Gülistan Sönük. Sie erhielt in der Stadt Batman 64,52 Prozent der Stimmen. Das ist mehr als irgendein männlicher Kandidat. Dieses Ergebnis errang sie für die prokurdische Dem-Partei und gegen den ehemaligen Bürgermeister der Hisbollah.

Für die türkischen Frauen ist das ein Erfolg nachdem die Rechte von Frauen in der Türkei zunehmend beschnitten wurden. Präsident Erdoğan war im letzten Jahr aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt ausgestiegen. 2023 kam es nahezu jeden Tag zu einem Femizid. Gerade deshalb ist die Frauenbewegung in der Türkei stark und es sind oft Frauen, die die Proteste organisieren.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/ausland/gute-nachrichten-erfolgreiche-frauen-in-der-tuerkei-einfach-mathe-lernen-gute-laune-aus-japan-a-5f9be2c7-521f-42a1-afa5-28019956e557
und die Porträts der neuen Bürgermeisterinnen https://www.spiegel.de/ausland/frauen-bei-den-kommunalwahlen-in-der-tuerkei-so-viele-buergermeisterinnen-wie-nie-a-52d27023-f61d-4331-8275-bfd9fa7b34fb (€)
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14.04.2024 Datenschutzbeauftragter unterliegt gegen Verwaltung

Verfahren ohne wirkliche Prozessbeteiligte

FragDenStaat stellt seit Jahren für betroffene Anfragen an Behörden und veröffentlicht die Antworten damit alle die Information nutzen können. Das könnte den Behörden Arbeit ersparen, so dass nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten bearbeitet werden müssen.

Nun ist es mit diesem Fortschritt in der Informationsfreiheit vorbei und FragDenStaat schreibt uns: Am 21. März entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag Name und Postadresse von Antragsteller*innen verlangen. Und sie können dann ihre Antworten vornehmlich per Post senden, auch wenn man ausdrücklich um digitalen Schriftverkehr bittet.

FragDenStaat wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht die Axt ans IFG – und an FragDenStaat! Dieses Urteil hat entscheidende Folgen für FragDenStaat:

Es schreckt Menschen ab, ihr Informationsrecht wahrzunehmen: 13 Jahre lang war es möglich, über FragDenStaat anonym Anfragen an Behörden zu stellen. Jede*r konnte grundsätzlich die E-Mail-Kommunikation über unsere Plattform erledigen, ohne dass der angegebene Name überprüft werden musste. Wenn nun eine Postadresse verlangt wird, werden wohl viele ihre Anträge zurückziehen – vor allem marginalisierte Gruppen.

Es führt zu weniger Informationen für die Allgemeinheit: FragDenStaat.de ist als Wissensarchiv für alle Menschen an den Start gegangen. Antworten auf Anfragen sollen veröffentlicht werden, damit alle die Information nutzen können. Den Behörden spart das Arbeit, wenn nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten eintrudeln. Wenn Antworten zukünftig nur noch per Post verschickt werden, können sie nicht mehr einfach mit einem Klick für alle zugänglich gemacht werden. Die Idee von FragDenStaat wird mit Füßen getreten.

Letztlich stritten sich die beiden Behörden also wesentlich um den Umgang mit Anfragen über FragDenStaat – aber ohne unsere Beteiligung. Das Innenministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten. Der Bundesbeauftragte wollte währenddessen durchsetzen, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben. Unsere Bemühungen, an dem Verfahren beteiligt zu werden, damit die Funktionsweise der Plattform richtig dargestellt wird, wurden auf perfide Art abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren das IFG immer weiter geschwächt – etwa durch Urteile, mit denen horrende Gebühren zugelassen wurden oder mit der Entscheidung, dass digitale Informationen wie SMS nicht herausgegeben werden müssen. Es wird Zeit, dass dieses geschwächte IFG durch ein starkes Transparenzgesetz ersetzt wird. Seit Jahren verspricht die Ampel-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf, dieses Jahr soll er wohl endlich kommen. Mit unserem Bündnis fordern wir: Anträge auf Informationen müssen auch ohne Postadresse möglich sein!

Zugleich arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran, es unseren Nutzer*innen einfacher zu machen, Post von Behörden bei ihren Anfragen hochzuladen. Denn Antworten sollten weiterhin digital für alle zugänglich sein – auch wenn das bedeutet, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe erst einmal übernehmen müssen.

FragDenStaat fordert: Bleibt mit uns dran!

Sobald das ausführliche Gerichtsurteil öffentlich ist, werden wir unsere nächsten Schritte angehen. Fest steht: Wir möchten sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo nötig, klagen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/
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10.04.2024 Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen!

10. April Fredom Day

Zum heutigen "Freedom Day" appelliert freiheitsfonds.de an die Kommunen und Länder die Strafverfolgung für das Schwarzfahren abzuschaffen. Erster Ansprechpartner für diesen Appell ist Bundesjustizminister Buschmann, der den von den Nazis 1935 ins StGB aufgenommenen Tatbestand § 265a jederzeit löschen könnte.

Freiheitsfonds.de stellen fest: Tausende Menschen landen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten. Bis zu ein Jahr sitzen die Leute in Haft. Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%).

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung (69%) unterstützen die Abschaffung dieses Wahnsinns. Wegen nichtgezahlter 60€ müssen Menschen ins Gefängnis. Ihr dortiger Aufenthalt kostet den Steuerzahler rund 200€. Deshalb sammelt freiheitsfonds.de seit Jahren Geld, um die säumigen Zahler aus dem Gefängnis zu holen.

Bis heute wurden durch diese Aktion für den Steuerzahler 12,9 Millionen Euro eingespart, 911 Personen freigekauft und 166 Haftjahre lösten sich für die Betroffenen in Wohlgefallen auf.

Ein positives Signal kommt bereits seit Jahren aus Bremerhaven, wo die Bremerhavener Verkehrsbetriebe seit 2012 keine Strafanträge wegen fehlender Tickets stellten. Freiheitsfonds.de zitiert hierzu Hans-Jürgen Jahnke, Prokurist bei Bremerhaven Bus in der Taz: "Der Aufwand, den wir allein betreiben müssen, um Adressen herauszufinden, steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen."

Mehr dazu bei https://freiheitsfonds.de/
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06.04.2024 Droht Ende des Briefgeheimnisses?

Gefährlicher Stand bei Verhandlungen zur EU Chatkontrolle

In vielen Berichten haben wir über das Hin und Her bei der EU Chatkontrolle geschrieben. Ein abgemilderter Entwurf vor Weihnachten wurde von den Überwachungsbefürwortern als wirkungslos abgelehnt. "Wirkungslos" heißt bei denen, dass sie nicht in verschlüsselte Kommunikation schauen dürfen. Dabei sollte sichere und unbeobachtete Verschlüsselung nicht nur für jede/n Einzelne/n wichtig sein, sondern auch für den Geschäftsverkehr von Unternehmen und Banken.

Nun ist ein aktueller Gesetzesentwurf zur Chatkontrolle durchgesickert, der das Ende für verschlüsseltes Chatten bedeuten würde. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten, schrieb dazu am Dienstag auf seinem Blog:

"Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoß an der Natur der Aufdeckungsanordnungen zur Chatkontrolle nichts. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis. Trotz Lippenbekenntnissen zu Verschlüsselung soll mit Client-Side-Scanning bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein ausgehebelt werden, um unsere Smartphones zu Spionen umzufunktionieren – das zerstört sichere Verschlüsselung." ...

"Die [geplante] Beschränkung der Chatkontrolle auf ‚Hochrisikodienste‘ ist bedeutungslos, weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird und insofern ein hohes Missbrauchsrisiko aufweist. Für die Einstufung der großen Dienste wäre Irland zuständig – mit der stärkste Befürworter der Chatkontrolle. Ohnehin ist der genutzte Dienst keine Rechtfertigung durch die Durchleuchtung völlig unbescholtener Bürger."

Der geplante Entwurf wäre ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen in der EU, die sich gegen anlasslose Überwachung wenden. Um gleich zwei Fragezeichen auszuräumem: Natürlich hat die generelle Überwachung unser aller Kommunikation nichts mehr mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch zu tun und außerdem sind die oben aufgeführten "Unternehmen und Banken" fein raus, da der Gesetzentwurf nur sogenannte "Hochrisikodienste" überwachen will, die beliebig benannt werden können.

Mehr dazu bei https://tkp.at/2024/04/05/aktuelle-eu-plaene-zur-massenueberwachung-durchgesickert/
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simona@pod.geraspora.de

Gesetze sind schon wichtig für Normalsterbliche aber für die Mächtigen eher so Richtlinien 🤔

siehe: https://netzpolitik.org/2024/pruefbericht-berlin-schaltet-funkzellenabfragen-transparenz-system-ab/

#Berlin hat aufgehört, Betroffene über #Funkzellenabfragen zu informieren, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist. Zur Begründung hat der Justizsenat einen Bericht geschrieben, den wir veröffentlichen. Daraus wird klar: Das #Transparenz - System funktioniert, aber die #Regierung will es politisch nicht.

#justiz #überwachung #polizei #politik #skandal #problem #demokrtaie

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05.04.2024 Vernichtender CISA Untersuchungsbericht über Microsoft

Microsoft wurde "mächtiger Schlüssel" entwendet

Im letzten Sommer mussten wir über den GAU bei Microsoft berichten, über den bereits im Juni 23 entwendeten Masterkey. Nun hat das Cyber Safety Review Board der US-amerikanischen Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) seinen Untersuchungsbericht über den Verlust des Master Key für Microsoft Azure vorgelegt. Das Urteil lautet, zitiert nach Heise.de:

"Die US-Regierungsbehörde für Cybersecurity wirft Microsoft vielfaches Versagen bei der Cybersicherheit vor und empfiehlt, die Entwicklung neuer Features für die Cloud zurückzustellen, bis substanzielle Sicherheitsverbesserungen gemacht sind."

Wegen der Auswirkungen des Vorfalls muss das Cyber Safety Review Board der CISA den Bericht zu dem Vorfall an den US-Präsidenten vorlegen. Der Abschlussbericht enthält ein vernichtendes Urteil. Erst eine "Kaskade vermeidbarer Fehler" durch Microsoft habe den Angriff überhaupt erst möglich gemacht.

Microsofts Rolle für die US Wirtschaft und Sicherheit verlange, dass das Unternehmen höchste Standards bei Sicherheit, Verantwortlichkeit und Transparenz erfülle. Jedoch habe ein weiterer gravierender Sicherheitsvorfall bei Microsoft, der in diesem Januar bekannt wurde, das Vertrauen des Cyber Safety Review Board in Microsoft weiter untergraben.

Gut, dass wir bereits seit Jahrzehnten diesem Internetgiganten kein Vertrauen entgegen bringen ... und weiterhin auf freie Open Software Programme setzen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Klatsche-fuer-Microsoft-US-Behoerde-wirft-MS-Sicherheitsversagen-vor-9674431.html
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01.04.2024 Kontosperre für jüdischen Verein

Antisemitismus mit "Antisemitismus" begründen

Man glaubt es kaum, 79 Jahre nach Ende der Nazidiktatur sperrt die Sparkasse einem jüdischen Verein das Konto und fordert eine Liste seiner Mitglieder an. Mit dieser illegalen Maßnahme soll "Antisemitismus" bekämpft werden. Als Verein wissen wir von Aktion Freiheit statt Angst e.V., dass man für das Vereinskonto die Eintragung des Vereins durch einen Notar in das Vereinsregister gegenüber der Bank mit den Daten der Vorstandsmitglieder nachweisen muss. Eine Liste der Mitglieder inklusive deren Anschriften gehört sicher nicht dazu. So eine Forderung hätten wir für unseren Verein schon aus Datenschutzgründen niemals erfüllt.

Dem Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" sperrte man am letzten Dienstag einfach das Konto, weil vorgeblich zuvor die Kundendaten aktualisiert werden müssen. Der wirkliche Grund ist wohl eher, dass der Verein als Veranstalter einer Diskussionsrunde über den Konflikt Israel-Palästina vom 12. bis 14. April in Berlin verantwortlich zeichnet.

Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der "Jüdischen Stimme", sagte am Mittwoch gegenüber der Jungen Welt: "Die Repressalien des deutschen Staats gegen die Palästina-Solidaritätsbewegung eskalieren täglich, sie reichen von Demoverboten bis zu Razzien, und jetzt wurde das Konto eines jüdischen Vereins im Namen der Antisemitismusbekämpfung gesperrt – von der Berliner Sparkasse, einem öffentlich-rechtlichen Finanzinstitut."

Dem ist nichts hinzuzufügen außer,
- erstens, dies ist leider kein Aprilscherz,
- zweitens, in Deutschland von einem jüdischen Verein eine Mitgliederliste mit Namen und Anschriften zu verlangen, ist nicht nur ohne jede Rechtsgrundlage, sondern angesichts unserer Geschichte moralisch insbesondere für eine deutsche Bank kein Ruhmesblatt.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/472272.repression-gegen-pal%C3%A4stina-bewegung-j%C3%BCdische-stimme-soll-schweigen.html
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29.03.2024 Bodycams auch in der Bahn?

Übergriffe auf Bahnmitarbeiter haben zugenommen

Netzpolitik.org berichtet aktuell darüber, dass die Deutsche Bahn ihre Zugbegleiter im Regionalverkehr mit Bodycams ausstatten will. Der Grund ist, dass es im letzten Jahr laut Deutscher Bahn rund 3.150 Mal zu Übergriffen auf Mitarbeitende des Unternehmens kam. Davon fanden zwei Drittel der Angriffe im Regionalverkehr statt.

Es wird angenommen, dass die Kameraaufnahme deeskalierend wirken wird. Tonaufnahmen sind nicht geplant. Ob die Aufnahmen gerichtsverwertbar sein könnten ist strittig. Dagegen liefern die von der Bahn im Regional- und S-Bahn-Verkehr inzwischen mehr als 50.000 eingesetzten Videokameras, "eindeutiges Beweismaterial".

Die Bodycam Aufnahmen werden verschlüsselt auf zentralen Servern gespeichert und nach 72 Stunden automatisch gelöscht.

Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen ein ähnliches Projekt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/deutsche-bahn-bodycam-als-zugbegleiter/
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Tags: #Bodycam #Bahn #BVG #Verhaltensänderung #Deeskalation #Transparenz #Informationsfreiheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

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28.03.2024 Diskriminierendes Rechtssystem

Bagatellkriminalität und das Strafbefehlsverfahren

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. haben in Hessen ein Pilot- und Forschungsprojekt zum Strafbefehlsverfahren gestartet, um festzustellen, ob durch dieses Verfahren insbesondere die so genannten sozial Schwachen betroffen werden. Dies ist wichtig, weil die Anzahl der Strafbefehle allein beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2022 bei 8.754 lag und im vergangenen Jahr schon fast 10.000 überschritt.

Dazu muss man wissen, dass rechtskräftige Strafbefehle einem Urteil gleich sind. Mit einem – durchaus umstrittenen – Strafbefehl verhängt in der Regel ein Amtsrichter im schriftlichen Verfahren eine Strafe, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, schreibt Legal Tribune Online. Es handelt sich in der Regel um Bagatellkriminalität, wie kleine Ladendiebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, kleinere Körperverletzungsdelikte oder die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein.

Damit sind Strafbefehlsverfahren eine große Arbeitserleichterung für die Gerichte. Die Frage bleibt allerdings, ob dabei das Rechtssystem auf der Strecke bleibt. Insbesondere Menschen, die diese Strafbefehle nicht genau lesen, nicht über einen Widerspruch nachdenken oder gar den Brief ungeöffnet wegwerfen, bleiben auf der Strecke. So kommt es bei nicht Bezahlen des Strafbefehls oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werten das Strafbefehlsverfahren auch nur in engen Grenzen für zulässig. Beklagte verzichten in solchen Verfahren auf die mündliche Verhandlung und jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zum Tathergang und der Beweiswürdigung. Trotzdem steht am Ende ein rechtsgültiges Urteil.

Auf die Ergebnisse der Studie kann man gespannt sein. Fraglich ist, welche Folgen es haben wird, wenn sich der vermutete Verdacht der Diskriminierung bestätigt und wie viele Jahre es dauern wird, bis sich "etwas" ändert.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-strafbefehl-forschung-amtsgericht-frankfurt-strafverteidiger/
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26.03.2024 Kein rechtstaatliches Verfahren

Gericht weiter auf Verzögerungstaktik

Obwohl auf den Bundespressekonferenzen wiederholt gesagt wurde, dass man keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit beim Verfahren zur Auslieferung von Julian Assange an die USA hätte, ist inzwischen selbst Olaf Scholz der Meinung, das er besser nicht ausgeliefert werden sollte.

Über Zweifel an dem Verfahren berichtete der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko uns am 21.2. bei der Mahnwache am Brandenburger Tor. Auch Lisa Kretschmer von Reporter ohne Grenzen, verfolgte das Auslieferungsverfahren in London. In einem Interview bei Netzpolitik.org bestätigte sie die Aussagen von Andrej Hunko.

Dabei bemängelte sie auch die schlechte technische Ausrüstung am britischen High Court, wo praktisch außer den Richtern niemand verständlich war oder teilweise der Ton auch ganz ausfiel. Auch mit den schikanösen Sicherheitsbestimmungen hatte sie zu kämpfen.

Zentral an ihrer Kritik ist jedoch die seit Jahren bekannte Tatsache, dass eine Auslieferung an einen Staat wie die USA, deren Repräsentanten versucht haben ihn aus der equadorianischen Botschaft zu entführen und zu ermorden, gegen jede Rechtsstaatlichkeit verstoßen würde.

Deshalb ist bereits das 4 Jahre andauernde Verfahren eine Ungeheuerlichkeit. Die Verzögerung einer Entscheidung nach der 2-tägigen Verhandlung setzt diese Verletzung grundlegender Menschenrechte fort.

Deshalb protestieren wir auch weiterhin an jedem 1.+3. Donnerstag von 18-20h mit einer Mahnwache vor der US Botschaft am Brandenburger Tor in Berlin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/assanges-auslieferung-er-fiele-genau-den-leuten-in-die-haende-die-ein-attentat-auf-ihn-geplant-haben/
und die Rede von Andrej Hunko am 21.2. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8702-20240221-andrej-hunko-auf-der-mahnwache-fuer-julian-assange.html
und https://freeassange.eu
und alle unsere Artikel zu Julian Assange https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Assange&sel=meta
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24.03.2024 Der längste "Glitch" der Welt

4 Minuten verschwanden im Nirwana

Die Bundeskunsthalle in Bonn hatte am 12. März 2024 zu einer Veranstaltung unter dem Titel: „A Mentsh is Mentsh“ eingeladen. Die von Nicole Deitelhoff und Meron Mendel moderierte Veranstaltung hatte Omar Bartov, Professor of Holocaust and Genocide Studies, Carolin Emcke, Publizistin und Hito Steyerl, Filmemacherin und Autorin auf die Bühne gebeten.

In der Ankündigung zur Veranstaltung nach den Ereignissen des 7. Oktober hieß es zu ihrer Intention: "A mentsh is a mentsh ist der Titel dieser Gesprächsreihe mit Nicole Deitelhoff und Meron Mendel über den Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und Post-Kolonialismus. Terror und Krieg in Nahost belasten das gesellschaftliche Klima – auch in Deutschland und Europa. Antisemitische Vorfälle häufen sich – selbst in künstlerischen und wissenschaftlichen Kontexten. Wie soll man damit umgehen? Wie soll man Konflikten und Sensibilitäten, realen und imaginierten Verletzungen, Unschärfen und Widersprüchen begegnen? Wie können wir halbwegs integer miteinander reden und zusammenwirken? Von Mensch zu Mensch? ..."

Die Diskussion wurde live aufgezeichnet und auch anschließend ins Internet gestellt. Der international anerkannte Professor für Holocaust und Genozid Studien, Omar Bartov, machte danach aber mit folgenden Worten eine Anmerkung:

„It has been pointed out to be that some of my words in this conversation around min 38, apparently referring to potencial genozid in Gaza was edited out. I checked and that is indeed the case. This is very troubling and will hopefully corrected.“

Auf deutsch:

„Man hat mich darauf hingewiesen, dass einige meiner Worte in diesem Gespräch um die Minute 38, die sich offenbar auf den potenziellen Genozid in Gaza beziehen, herausgeschnitten wurden. Ich habe das überprüft, und das ist tatsächlich der Fall. Das ist sehr beunruhigend und wird hoffentlich korrigiert.“

Daraufhin twitterten die Verantwortlichen der Bundeskunsthalle auf X:

„In der Tat ein ärgerlicher Glitch. Es handelt sich keineswegs um Zensur, sondern um einen Aussetzer des Livestreams. Wir werden die Aufzeichnung ohne diese technische Panne so schnell wie möglich hochladen.“

Dies ist inzwischen geschehen und das Gespräch (mit unsichtbarem Glitch bei Minute 38) ist mit 1:31h ( https://youtu.be/HU5QB06LqPs ) und vollständig 1:35h lang (https://www.youtube.com /watch?v=ZeQqoiR2TfU ) auf Youtube anzuschauen.

Mit einem "Glitch" bezeichnet man beim Videoschnitt in der Regel Fehler, die in Videos oder beim Zusammenfügen von Aufnahmen entstehen, wenn die Daten zwischen zwei Keyframes (innerhalb einer Sekunde) unvollständig oder fehlerhaft sind. Im Bild entsteht dabei ein Mosaikmuster und der Ton wird verzerrt. Ein Glitch über 4 Minuten oder 4 mal 60 Keyframes wäre ein Weltrekord.

Lassen wir die technischen Begründungen/Ausreden beiseite, so bleibt, dass ausgerechnet die 4 Minuten im ersten Video fehlen, in denen Omar Bartov als international angesehener Experte für Völkermorde genau darüber spricht.

Leider kommen ähnliche "Übertragungsfehler" fast täglich in unseren Medien vor, wenn man über den potenziellen Genozid durch Israel sprechen müsste. Das krasseste Beispiel war die (mangelhafte) Berichterstattung über die Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof, wo uns die ausführlichen Begründungen Südafrikas meist vorenthalten wurden. Über die vielen absichtlichen "Glitches" im Material des israelischen Militär im Zusammenhang mit den über 100 Ermordeten im Kontext einer UN-Hilfslieferung steht noch mehr im verlinkten Artikel ...

Mehr dazu bei https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/a-mentsh-is-mentsh-und-ein-glitch/
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22.03.2024 Windows Server Probleme nach Update
Microsofts Active Directory nach Update wackelig

Sicherheitsupdates aus dem März Update für Windows Server mit Active Directories können das System lahmlegen, sagt Microsoft. Das betrifft vor allem Unternehmen, die das Active Directory nutzen. Private Windows User sind in der Regel von dem Fehler nicht betroffen.

Wenn der Fehler auftritt, so kommt es zu Performanceeinbußen und in einigen Fällen bleibt der Server stehen und startet dann neu. Ursache dafür soll der Local Security Authority Subsystem Service (LSASS) sein, der Speicherlecks auf den Domain-Controllern (DCs) haben kann. Ein Hinweis dafür ist, dass der On-Premise- oder Cloud-basierte Active Directory Domain Controller vermehrt Kerberos-Authentifizierungsanfragen verschickt.

Microsoft erklärt dazu, dass die Ursache erkannt ist und an einer Lösung gearbeitet wird, die in den nächsten Tagen verteilt werden soll. Heise.de berichtete, dass Microsoft bereits im Januar Probleme mit den Windows-Updates zum Patchday hatte. Damals ließen sie sich mit der Meldung eines Fehlercodes, 0x80070643, nicht installieren.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Microsoft-Maerz-Updates-koennen-Windows-Server-lahmlegen-9661470.html
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21.03.2024 Private Adresse öffentlich im Web?

Wie weiter mit der Impressumspflicht?

Für jeden Webauftritt muss es in Deutschland ein Impressum geben mit der Angabe der (privaten) Anschrift desjenigen, der die Inhalte ins Netz stellt. Der Staat ist auch sehr daran interessiert, die Daten derjenigen zu bekommen, die in sozialen Netzwerken ihre Meinung posten. Dazu gab es viele und auch einige gescheiterte Versuche, wie die Vorratsdatenspeicherung (VDS) und auch die Chatkontrolle kommt glücklicherweise nicht voran.

Wegen dieses Interesses war es auch logisch, dass alle Versuche die Impressumspflicht zu entschärfen und wenigstens von der privaten Anschrift zu entkoppeln, bisher auf taube Ohren gestoßen sind. In den letzten Jahren ist allerdings die Gefahr gewachsen, durch Angabe einer Privatadresse oder Telefonnummer zum Opfer von Stalkern oder rechten Gewalttätern zu werden.

Netzpolitik.org berichtet deshalb von dem Bemühen der Linksfraktion im Bundestag die Impressumspflicht zu verändern und zitiert Anke Domscheit-Berg von den Linken im Bundestag: "Seit Jahren haben wir als Linke im Bundestag dafür gekämpft, dass es eine Reform zur Impressumspflicht gibt, im Digitalausschuss alte und neue Digitalminister dazu befragt, Anträge bei Großer Koalition und Ampel gestellt und immer sind wir gegen eine Wand gerannt."

Das "immer wieder" hat scheinbar gewirkt, denn die Ampel hat einen Antrag im Digitalausschuss vorgelegt: Die Impressumspflicht werde "insbesondere von Journalistinnen und Journalisten, aber auch von vulnerablen Gruppen mit Blick auf digitale Gewalt dahingehend kritisiert, dass Betroffene ihre Privatadresse angeben müssen." Eine Neuregelung müsse jedoch ein ausreichendes Maß an Transparenz und die Erreichbarkeit des Urhebers sicherstellen.

Das Thema hätte gut ins Digitale-Dienste-Gesetzes (Digital Services Act) gepasst. Dazu ist es nun nach dessen Verabschiedung in den letzten Wochen zu spät, angedacht ist nun das geplante Gesetzes gegen digitale Gewalt. Bis dahin muss noch einiges Gehirnschmalz in das Problem gesteckt werden. Es muss andere Lösungen geben, als den eigenen Notar des Vertrauens. So wird über die Hinterlegung von Adresse und Kontaktdaten mit einer Chiffrenummer bei einer öffentlichen Stelle nachgedacht, die bei berechtigten Anliegen den Kontakt oder die Zustellung von Gerichtspost sicherstellt.

So ein Dienst sollte nach Ansicht von Domscheit-Berg die Kosten für eine Briefzustellung nicht überschreiten, "denn Sicherheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen."

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundestag-impressumspflicht-soll-auf-den-pruefstand/
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20.03.2024 Nachrichten "vergessen" den Süden

Welche Katastrophen kommen in unsere Medien?

Wann ist ein Krieg oder eine Katastrophe medienrelevant? Das wollte der Autor des verlinkten Artikels wissen und untersuchte über Jahre hinweg in einer Langzeituntersuchung u.a. ca. 6.000 Ausgaben der Tagesschau und auch die Schweizer Tagesschau, die österreichische Zeit im Bild (ZIB) 1 und die US-amerikanischen ABC World News Tonight.

Das Fazit war z.B. , dass sich im Durchschnitt Nachrichtenmedien in lediglich etwa zehn Prozent ihrer Sendezeit oder Beitragsseiten mit den Ländern des Globalen Südens beschäftigen, obwohl dort etwa 85 Prozent der Weltbevölkerung leben.

Völlig vergessen wurden folgende Krisen

  • die militärischen Auseinandersetzungen mit den Huthi-Rebellen im Jemen vor den Angriffen auf Handelsschiffe der Industrieländer. Dort starben infolge des Bürgerkriegs alleine bis Ende 2021 ca. 377.000 Menschen.
  • Mehr als eine halbe Million Kinder unter fünf Jahren sind dort laut UNO lebensbedrohlich mangelernährt.
  • Der "tödlichster Krieg des 21. Jahrhunderts" in der nordäthiopischen Region Tigray, in den auch Eritrea verwickelt war, dort haben zwischen 2020 und 2022 schätzungsweise bis zu 600.000 Menschen ihr Leben verloren.
  • Im Krieg im Sudan, sind Schätzungen zufolge über sechs Millionen Menschen auf der Flucht.
  • In Haiti, dessen Hauptstadt Port-au-Prince zu etwa 80 Prozent von rivalisierenden Banden beherrscht wird, wurden im vergangenen Jahr ca. 4.000 Menschen ermordet.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass "Kriege ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Globalen Norden, seien sie aus humanitären Gesichtspunkten auch noch so tragisch, in der Regel in den Nachrichten nur äußerst peripher registriert werden." ... und fragt ... "Sind das Land bzw. die Region als Nachrichtenthema nun relevanter geworden, weil die ökonomischen und politischen Interessen des "Westens" betroffen sind?"

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Medien-Wann-wird-ein-Krieg-nachrichtenrelevant-9647702.html?seite=all
und die Studie "Vergessene Welten und blinde Flecken" sowie weitere Analysen dazu bei www.ivr-heidelberg.de
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15.03.2024 Erste KI Verordnung der Welt

Regelungen zur Einschränkung von Überwachung völlig unzureichend

Die EU hat es nun doch noch geschafft, die KI Verordnung zu beschließen. Bis zuletzt stand ein beschlussfähiges Ergebnis auf der Kippe, denn wie wir berichtet hatten, hatten Deutschland und Frankreich plötzlich Bedenken, die "europäische KI Entwicklung einzuschränken". (KI-Act droht zu scheitern)

Wie bei der EU üblich, sollen wir nun mit einem Kompromiss leben, der vieles anspricht, aber nur wenig regelt. Schauen wir uns die Ergebnisse genauer an.

  • Verboten wird der Einsatz von KI
  • bei der Gefühlserkennung,
  • für Social Credit Systeme.
  • Eine Kennzeichnung wird vorgeschrieben für KI Anwendungen
  • die Texte oder
  • Bilder generieren.
  • Für sogenannte "Hochrisikotechnologien" werden "Auflagen" gemacht, das sind
  • die Gesichtserkennung,
  • das autonome Fahren,
  • medizinische Diagnosen und
  • das Personal-Recruiting.

Der Fehler im System

... springt uns direkt ins Gesicht. Warum werden ausgerechnet für "Hochrisikotechnologien" Ausnahmen gemacht. Diese sollte am besten ganz verboten oder zumindest so stark reguliert werden, dass niemand durch sie Schaden erleiden kann - beim autonomen Fahren ist das Lebensgefahr, wie schon einige Vorfälle gezeigt haben. Gerade die Gesichtserkennung war ein grundsätzlicher Diskussionspunkt zwischen Parlament und Kommission und die Vertreter des Staates haben sich wieder einmal durchgesetzt. Biometrische Gesichtserkennung soll in "Gefahrenlagen" unter richterlicher Aufsicht möglich sein.

Welche regulatorische "Steuerung" dann künftig verhindern soll, dass KI-Algorithmen unsere Zwangs-ePA (elektronische Patientenakte) aufhübscht steht völlig in den Sternen. Wie man regulieren will, dass nicht eine KI, sondern ein Mensch künftig die Bewerbungsunterlagen von nicht-weißen Männern und Frauen gleich aussortiert, wird auch noch interessant. Fazit bleibt, dass dieser erste Aufschlag der EU eigentlich kein Problem löst, das wir uns mit dem Einsatz von KI geschaffen haben.

Wie wenig praxistauglich die Verordnung ist, zeigt ja schon der "Skandal" um das Foto der britischen Prinzessin Kate, die ihr Foto wohl mit den (wenigen und harmlosen) KI-Tools von Adobe Photoshop bearbeiten ließ - und es nicht so gekennzeichnet hat. Dazu müsste ja jedes Programm sagen, dass es KI-Software enthält und das würde wieder erfordern, dass der Begriff KI erst einmal eindeutig definiert wird.

Statt die Fehler der Verordnung im Kleinen zu suchen, sind die grundrechtlichen Kritiken ernst zu nehmen. Dazu zitieren wir Marius Tudor, ehemaliger Berater des Europäischen Parlaments, der feststellt: "Dieses Gesetz schränkt den Zugang zum Arbeitsplatz und/oder zu privaten/öffentlichen Räumen durch die Verwendung der Fernidentifizierung von Bürgern ein. Ein Gesetz, das nicht in die europäische Gesetzgebung gehört, zumindest nicht in dieser Form, und das dennoch umgesetzt wird und mehr Schaden als Nutzen anrichtet."

Seine Kritik an der Verordnung über künstliche Intelligenz sieht einen Verstoß gegen Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

  • in dem das Recht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verankert ist,
  • sowie gegen das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten, das insbesondere durch die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725
  • sowie die Richtlinien 2016/680 und 2002/58/EG geschützt wird.
  • Dieses Gesetz verstößt gegen die Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und
  • gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
  • Ferner verstößt das Gesetz gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der sozialen Stellung oder der körperlichen Merkmale verbietet,
    • sowie gegen die Grundprinzipien der Freiheit und Gleichheit, auf denen die EU beruht.

Nun muss die jetzt beschlossene Verordnung erst einmal in den Mitgliedsstaaten ankommen und dabei ist noch mit weiteren Verwässerungen zu rechnen. Wir werden das Thema weiter verfolgen ...

Mehr dazu bei https://www.ardmediathek.de/video/wirtschaft-vor-acht/wirtschaft-vor-acht/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3dpcnRzY2hhZnQgdm9yIGFjaHQvMjAyNC0wMy0xNF8xOS01NS1NRVo
und https://uncutnews.ch/das-europaeische-parlament-fuehrt-die-totale-kontrolle-der-buerger-durch-die-hintertuer-ein-biometrische-diktatur-nach-chinesischem-vorbild/
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09.03.2024 EU fehlt Geld für Kontrolleure

Big5 sollen für ihre Überwachung zahlen

Der Digital Markets Act (DMA) der EU ist letztes jahr in Kraft getreten und soll u.a. verhindern, dass die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) gegeneinander Schutzmauern aufbauen, um den eigenen NutzerInnen die Dienste der Konkurrenten unmöglich zu machen. Dafür sollen die Eingänge zu den Giganten von den Behörden kontrolliert werden.

Nun gibt es diese Behörden noch nicht oder nur in Anfängen und die Staaten möchten sich diese Kontrolltätigkeit gern von den Big5 bezahlen lassen. Wenn die nicht über Jahre ihre Steuerlast durch Tricks klein gerechnet hätten, wäre genug Geld da ...

Andererseits merkt Heise.de an: Die ins Spiel gebrachten Aufsichtsgebühren seien auf EU-Ebene im Bankensektor und bei der Kontrolle von Ratingagenturen bereits gängig. Das zweite EU-Plattformgesetz, der Digital Services Act (DSA), sehe ebenfalls finanzielle Beteiligung sehr großer Betreiber vor. Meta und TikTok verklagen die EU allerdings bereits wegen dieser Abgabe.

D.h. man denkt, es ist durchsetzbar, kann aber noch Jahre dauern, bis die dafür notwendigen Rechtsstreite im Interesse der NutzerInnen und der EU gewonnen sind.

Was soll nun kontrolliert werden?

Wieder zitieren wir Heise.de: Die von der Kommission als "Torwächter" eingestuften Unternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft müssen sich demnach stärker für Konkurrenten öffnen und dürfen eigene Angebote nicht länger bevorzugen. Damit könnte die DMA "ein entscheidender Schritt zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen" für kleine und mittlere Unternehmen und "zum Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und der Demokratie" werden.

Dass sich die Big5 einfach fügen ist unwahrscheinlich und LobbyControl warnt deshalb: "Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Tech-Konzerne nicht ohne weiteres an die neuen Regeln halten werden". Bisher stehen statt der von EU-Parlamentariern veranschlagten 220 Stellen die Kommission bisher nur 80 Personen für die geplanten Kontrollen zur Verfügung.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Digital-Markets-Act-Bundesregierung-und-NGOs-fordern-Ueberwachungsgebuehr-9649329.html
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08.03.2024 Smartphone sicherer machen

Bedrohungen erkennen und stoppen

Wir sollten es wissen und wir sollten auch etwas dagegen tun: Mindestens die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft), auch Kriminelle und eventuell staatliche Stellen beobachten, was wir im Netz tun, stehlen unsere persönlichen Daten oder erpressen unsere Zustimmung dazu.

Viele Beispiele zeigen, dass es nicht nur um lästiges und unbequemes geht, sondern dass es um unsere Privatsphäre und (informationelle) Selbstbestimmung geht und in vielen Fällen Menschen vor den Trümmern ihrer Lebensgestaltung stehen nachdem sie durch fehlerhafte Algorithmen zu False Positives gemacht wurden._ Denn wie soll man beweisen, dass man etwas nicht getan hat_ ... (Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen , Angreifer können Tastenanschläge einschleusen )
... wissen und tätig werden

Also, wenn wir das wissen, dass müssen wir überlegen, was dagegen zu tun ist. In beiden Fällen kann uns die App Rethink helfen. Die Quellen für das Open Source Programm gibt es für Android auf Github https://github.com/celzero/rethink-app.

Rethink für Android kann Aktivitäten von Apps überwachen und sperren, Zensur umgehen, Apps mit einer Firewall schützen und auch Werbung blocken. Zudem erstellt es Statistiken über Zugriffe. Es kann keine Deep Packet Inspektion, es arbeitet vor allem mit DNS (Domain Name Service). Rethink gibt es in F-Droid und im PlayStore und benötigt keine Root Rechte - aber Android ab Version 10. Zum Trace baut es ein telefoninternes VPN auf und läuft stabil und im Hintergrund, lesen wir auf Mastodon.

Im ersten Schritt wird man sich also damit ansehen, welche anderen Apps uns wie oft und wie lange bespritzeln und dann kann man dazu übergehen, diese oder jene zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Man sieht dann recht schnell wie umfassend die Macht der Big5 inzwischen geworden ist und muss sich im einen oder anderen Fall sicher von der Sucht zu irgendeiner App trennen ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/16680086
und https://social.tchncs.de/@kuketzblog/112039141232534433
und die App gibt es u.a. hier https://github.com/celzero/rethink-app
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