#verbraucherdatenschutz

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20.12.2024 IBAN raten und Einkaufen gehen

Verbraucherschützer kritisieren PayPals unsicheren Gastzahlungprozess

Der WDR berichtet von einer Warnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor unberechtigten Abbuchungen vom eigenen Konto durch PayPal. Genutzt wird dabei der sogenannte Gastzahlungsprozess bei PayPal.

WDR.de beschreibt den Vorgang so: "Diese Funktion erlaubt es Nutzern, ohne ein eigenes PayPal-Konto (und ohne die damit verbundene Verifizierung) Zahlungen auszuführen. Stattdessen geben sie lediglich eine IBAN an, und der Betrag wird per Lastschrift vom Bankkonto abgebucht."

Dabei wird weder eine TAN-Nummer wie früher üblich, noch wird die aktuell übliche Zwei-Faktor-Authentifizierung benötigt. Warum diese eigentlich mindestens notwendige Sicherheitsfeatures nicht eingesetzt werden, muss man sich ernsthaft fragen. Dies wäre umso mehr notwendig, wenn es sich um einen praktisch "anonymen Gastzugang" handelt.

Die Geschädigten merken die unberechtigten Abbuchungen nur, wenn sie ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Es ist also wichtig, dass man Überweisungsbelege mit der eigenen IBAN nicht irgendwo wegwirft, wo Fremde darauf Zugriff bekommen können. Genauso wenig sollte man die eigene IBAN nicht auf irgendwelchen Webseiten hinterlassen und nicht Pishings-Mails damit beantworten.

Verbraucherschützern machen für solche Betrugsvorgänge die unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen bei PayPal verantwortlich. Was sollte man machen, wenn es passiert ist?

  • Sofort die eigenen Bank informieren und den Berag zurückbuchen lassen,
  • PayPal über den Vorgang informieren (mehr oder wenig freundlich!),
  • bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten,
  • nicht vergessen, regelmäßig die eigenen Kontoauszüge nach unberechtigten Abbuchen kontrollieren.

Abschließend bleibt natürlich die Forderung an PayPal Zahlungsvorgänge durch eine Sicherheitsprüfung (SMS, TAN, Zwei-Faktor-Authentifizierung) abzusichern.

Mehr dazu bei https://www1.wdr.de/nachrichten/paypal-betrug-gastzugang-iban-100.html
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/9003-20241220-iban-raten-und-einkaufen-gehen.html
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Tags: #Gastzahlungprozess #PayPal #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Datenpannen #Datenverluste #Verhaltensänderung #Smartphone #Handy #Bankdaten #Abbuchung #IBAN #Zweifaktorauthentifizierung #TAN #SMS

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17.12.2024 Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz

Recht auf analoge Alternative

Ein Verbot von Digitalzwang gehört ins Grundgesetz. Das stellt ein juristisches Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise fest, welches der Verein Digitalcourage initiierte. Digitalcourage sieht damit seine Kampagne gegen Digitalzwang deutlich gestärkt.

Das Gutachten der beiden Experten Thilo Weichert und Karin Schuler klärt in einem ersten Schritt unter welchen Voraussetzungen eine analoge Alternative zum digitalen Angebot verpflichtend sein muss. Das sind mindestens die folgenden Fälle:

  • das Bezahlen mit Bargeld,
  • Diskriminierungsverbot, wenn der Mensch wegen körperlicher oder psychischen Beeinträchtigungen kein digitales Gerät bedienen kann,
  • wenn der Anspruch auf Daseinsvorsorge ansonsten auf digitale Wege beschränkt wird (Bahntickets nur mit E-Mail Adresse, Postpakete nur mit App abzuholen, Speisekarten in Restaurants nur per App abrufbar sind ...),
  • der Datenschutz durch das digitale Angebot eingeschränkt wird,
  • ...

So hatten 2022 6% der Menschen zwischen 16 und 74 noch nie das Internet genutzt. Auch diesen ist die Teilhabe am Leben nach dem Grundgesetz zu gewährleisten. Folgende Einschränkungen hätte es nach dem oben genannten Gutachten nicht geben dürfen:

  • Zur Beantragung der Energiepreispauschale mussten sich 2023 Studenten bei der BundID registrieren.
  • Die bayerische Künstlerförderung ist nur digital beantragbar.
  • Viele Banken nehmen keine Papierüberweisungen mehr an.
  • Viele Anbieter von Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation wollen mit ihren Kunden ausschließlich digital kommunizieren.

"Digitalisierung darf nicht zu einer digitalen Spaltung der Gesellschaft führen", sagt Karin Schuler und dem stimmen wir zu.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitalzwang-es-gibt-ein-recht-auf-eine-analoge-alternative/
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Tags: #analogeTeilhabe #Grundrecht #Zwangsdigitalisierung #Banken #Bahn #DHL #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #Standort #Geodaten #Bankdaten #Verhaltensänderung #Anonymisierung
Erstellt: 2024-12-17 09:15:20

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06.12.2024 ePA-Daten für Datenkraken zum spielen

Unsere Gesundheitsdaten dürfen nicht in KI-Systeme gelangen

Wie bei Digitalisierungsprojekten in Deutschland üblich, kommt die ePA, die elektronische (Zwangs-) Patientenakte nun doch nicht zum 1.1.25 - außer in den "Modellregionen" Hamburg und in Franken. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Und es droht weiteres Unheil, denn wie Norbert Häring im unten verlinkten Artikel schreibt: "Auf einer Konferenz des Digitalverbands Bitkom hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach offengelegt, warum die Regierung sich so für Digital Health und die elektronische Patientenakte engagiert: Weil unsere Krankheitsdaten ungemein wertvoll sind und die großen US-Datenkraken wie Google, Meta und Open AI scharf darauf sind wie läufige Hündinnen auf den Rüden."

Und nur diejenigen, die rechtzeitig - also jetzt - von der Opt-Out-(Widerspruchs-)Lösung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) Gebrauch gemacht haben, bleiben außen vor. Die Daten aller anderen werden dann gemeinsam „der Forschung“ zur Verfügung gestellt.

Die "Forschung“, das sind dann u.a. genau die Datenkraken, die sich normalerweise einen Dreck um europäische Datenschutzregeln scheren und, wenn sie erwischt werden, auch nach 10 Jahren Gerichtsverhandlungen ihre Bußgelder nicht zahlen.

Minister Lauterbach wünscht sich, dass dann mit unseren Gesundheitsdaten KI-Systeme trainiert werden, um eine eigene europäische generative KI aufzubauen. Lauterbach dazu: "Wir sind im Gespräch mit Meta, mit OpenAI, mit Google, alle sind daran interessiert, ihre Sprachmodelle für diesen Datensatz zu nutzen, beziehungsweise an diesem Datensatz zu arbeiten."

Damit fällt der Vorhang, der uns immer vormachen sollte, dass unsere Daten für die medizinische Forschung in den Krankenhäusern und vielleicht noch "kleinen Pharmaunternehmen" in Deutschland nützen sollte. Nein, jetzt ist es raus: Es sind wieder die großen Datenkraken und ihre "Zwecke der Forschung" bestimmen sie selbst.

Unsere nur pseudonymisierten Daten - sie werden nicht anonymisiert - sollen beliebig(!) in KI Systemen durchgeknetet werden, ohne, dass es Beschränkungen für ihre Verwendung gibt. So ist mit Sicherheit auch die Fähigkeit die Pseudonyme zu knacken, einer der größten Ziele dieser Konzerne.

Also, falls noch nicht geschehen, schnell der Einrichtung einer eigenen ePA widersprechen!

Mehr dazu bei https://apolut.net/datenkraken-sollen-mit-epa-daten-trainieren-durfen-von-norbert-haring/
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Tags: #AI #KI #eGK #ePA #elektronischePatientenakte #Gesundheitsdatenraum #Big5 #Verbraucherdatenschutz #Trainingsdaten #Datensicherheit #Ergonomie #Privatsphäre #sensibel #Datenklau #Verkauf #RFIDChips #elektronischeGesundheitskarte #eHealth

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01.12.2024 Wir wollen das Internet zurück!

Selbstbestimmt und solidarisch

Wie sich das Internet entwickelt ist kein "Naturphänomen", es ist eine Folge unseres kapitalistischen Wirtschaftssystems. Natürlich freuen wir uns, wenn die Bandbreite etwas besser wird und wir schneller etwas dort finden können. Aber das ist nicht das Wichtigste.

Wir wollen unser Netz zurück!

Wir wollen das Netz gestalten - wir alle und gleichberechtigt! Nicht irgendwelche Milliardäre sollen mit Google, Amazon, Facebook, Apple und MIcrosoft (GAFAM) bestimmen, was wir und wie wir etwas im Netz anschauen. Wir wollen, wie in den frühen 90-iger Jahren üblich selbst Inhalte erzeugen und sichtbar machen und uns darüber gleichberechtigt austauschen.

Das hat sich auch Netzpolitik.org seit Jahren auf die Fahnen geschrieben und fordert:

"An vielen Stellen in Gesellschaft und Politik wird „das Internet“ oder „die Digitalisierung“ als etwas behandelt, dass wir selbst gar nicht beeinflussen können. ... Und wir können nicht mehr tun, als uns mit dem Rettungsring über Wasser zu halten oder Staudämme zu bauen, um uns vor den Gefahren zu schützen oder die wilden Wogen einzuhegen. ... Wir müssen und dürfen es nicht den Konzernen überlassen, die uns Plattformen vor die Nase stellen, die wir nach ihren Gutsherrenregeln nutzen dürfen, während wir dafür mit unseren Daten zahlen."

Auf der Jahreskonferenz der Plattform Privatheit mussten wir erfahren, dass für die Menschen in Brasilien das Internet nur aus Facebook besteht, weil es dem Konzern gelungen ist die Internetprovider zu zwingen ihre Datenpakete kostenlos den Menschen unterzujubeln, so dass die Mehrheit der meist armen Bevölkerung nur diese Inhalte zu sehen bekommt.

Wir haben es selbst in der Hand

Wir können bei uns noch aktiv werden. Wir können Open Source Anwendungen, wie sicher verschlüsselte Messenger nutzen, um ohne Mithörer zu kommunizieren. Wir können selbst Plattformen ins Netz stellen, um uns darüber mit anderen Menschen auszutauschen und Probleme gemeinsam und solidarisch zu diskutieren. Wir machen das auf Mastodon, Diaspora und nutzen Signal, Wire, Session, Element und Bitmessage. Unsere Laptops laufen stabil unter Linux und sind damit sicherer als jeder Windows Rechner. Auch unsere Webseiten laufen auf einem Linux Server und werden über das Open Source Apache Webserver Programm übertragen, wie übrigens die meisten Webserver weltweit.

Man kann was tun - also tun wir was!

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/gegen-die-plattformisierung-das-ist-unser-netz/
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Tags: #OpenSource #Selbstbestimmt #solidarisch #Neuland #Internet #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Milliardäre #GAFAM #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung

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30.11.2024 Polizei will schneller einbrechen können

Autohersteller sollen Zweitschlüssel rausgeben

... hatten wir vor einer Woche bereits gemeldet. Nun sind wir auf einen weiteren Artikel zu dem Thema gestoßen und haben noch ein paar Anmerkungen gefunden, die wir doch für wichtig halten.

Die Vorgeschichte war, dass die Justizministerin von Baden-Württemberg fordert, dass Autohersteller einen Zweitschlüssel herausgeben müssen damit Sicherheitsbehörden leichter in Autos einbrechen oder diese innen verwanzen können. So weit - so nicht gut.

Die "Argumente" der Justizministerin, zitiert nach swr

  • Dort - [in Kfz] - würden Gespräche von Verdächtigen nicht nur unverschlüsselt ausgeleitet, sie würden auch relativ offen geführt.
  • Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen ... ist daher unabdingbar.
  • ... [es sei] nicht hinnehmbar, bei derart elementaren Ermittlungsinstrumenten auf das Wohlwollen und die Kooperationsbereitschaft der Kfz-Hersteller angewiesen zu sein."

Mit welchem Selbstverständnis und welchem Bewußtsein über unsere Grundrechte laufen solche Menschen herum?

Mehr dazu bei https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bw-autobauer-sollen-polizei-beim-abhoeren-helfen-100.html
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Tags: #Autoherstellen #Zweitschlüssel #keyless #Kfz #Sicherheit #Polizei #Geheimdienste #verwanzen #durchsuchen #Autoklau #Justizminister #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale #Verhaltensänderung #Grundrechte #Privatsphäre

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29.11.2024 Überwachungswahn völlig entgrenzt

Das durchsichtige Handy

Ach, war das früher doch schön, als die Regierung von den "Sicherheitsbehörden" nur die Speicherung des wer und wann - also die Metadaten unserer Kommunikation verlangte. Selbst dieses Unterfangen sah das BVerfG als unzulässigen Eingriff in unser aller Privatsphäre an - und verbot die Vorratsdatenspeicherung.

Inzwischen ist der Überwachungswahn völlig entgrenzt. Die 2023 von der EU eingerichtete "High-Level Group (HLG) on access to data for effective law enforcement" (Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung) der EU möchte ab 2025 eine Echtzeitüberwachung von Handys und Laptops.

Apollo-News berichtet, dass "... am 22. November die HLG die EU-Kommission aufforderte, im kommenden Jahr eine Empfehlung aufzusetzen, die einen Echtzeit-Zugriff auf Kommunikationsdaten erlaubt." Das Ziel soll der Kampf gegen organisierte Kriminalität sein.

Dazu soll - natürlich auch - die (verbotene) Speicherung der IP Adressen jeglicher Kommunikation erfolgen. Zusätzlich möchte man die Inhalte der Kommunikation, also aller Daten im Transit mitlesen.

Störend wird dabei die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in diversen Messengern angesehen. Für solche Fälle möchte man die Daten vor der Verschlüsselung auf den Endgeräten der Nutzer mitschneiden - Pegasus und Predator lassen grüßen ...

Aber auch diese Ungeheuerlichkeit lässt sich noch toppen, wenn die HLG nach Angaben von Apollo-News fordert: "Wenn man Nachrichten nicht einsehen könnte, müssten auch alle anderen Personen im Umfeld eines Verdächtigen untersucht werden." Damit wird die Privatsphäre aller Menschen in Frage gestellt.

Mehr dazu bei https://apollo-news.net/eu-behoerde-fordert-echtzeitueberwachung-von-handys-und-laptops-ab-2025/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3E8
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Tags: #Überwachungswahn #High-LevelGroup #HLG #EU-Kommission #Lauschangriff #Privatsphäre #Smartphone #Handy #Laptops #Vorratsdatenspeicherung #BVerfG #IPAdressen #Echtzeitüberwachung #Pegasus #Predator #Ende2Ende #Verschlüsselung #Verbraucherdatenschutz #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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27.11.2024 Open Source in Schleswig-Holstein

Endlich Abschied von Windows

Wir hatten schon mehrmals über die wechselvolle Geschichte der Verwaltungsarbeitsplätze in München und ihr hin und her zwischen Microsoft und Linux berichten müssen. Nun hat die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein wegen ihres Anspruchs "die digitale Souveränität ganzheitlich zu betrachten" begonnen flächendeckend in der Verwaltung auf freie Software zu setzen.
"Open Innovation und Open Source"

Das hat schon im April mit dem Wechsel auf LibreOffice als Standard-Lösung für Bürosoftware für die rund 25.000 IT-Plätze begonnen. Auf den Rechnern wird das Betriebssystem +1.Linux installiert und alle Dokumente müssen dann auf dem offenen Standard ODF (Open Document Format) beruhen - wie es eigentlich in der EU bereits seit Jahren Vorschrift ist.

Heise.de schreibt: Microsoft Windows, Office, Teams & Co. sollen dann der Vergangenheit angehören.
Hoffen wir mal, dass es dieses Mal ein langfristiger Erfolg wird ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Schleswig-Holstein-treibt-flaechendeckenden-Einsatz-von-Open-Source-voran-10177595.html
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23.11.2024 Autohersteller sollen Zweitschlüssel rausgeben

Polizei will einfacher einbrechen können

Unsere Sicherheitsbehörden scheinen auf Abwege geraten zu sein, denn auf der aktuellen Justizministerkonferenz forderte die Justizministerin von Baden-Württemberg, dass Autohersteller einen Zweitschlüssel herausgeben müssen. Die seit Jahrzehnten üblichen Tricks der Autodiebe, wie man ein Kfz aufbricht, funktionieren nicht mehr. Deshlab haben sich die Autodiebe auch schon umgestellt, siehe Digitaler Autoklau mit sauberen Händen und Keyless Cars erfreuen die Autoschieber.

Strafverfolgungsbehörden haben dagegen Probleme in die Fahrzeuge von Verdächtigen zu gelangen. Deshalb will das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg nun durchsetzen, dass die Autohersteller den Strafverfolgungsbehörden auf Anforderung einen Zweitschlüssel oder Zugangscode zum Auto zu übergeben haben, wenn sie dieses durchsuchen oder verwanzen wollen.

Auf jeden Fall sind die Strafverfolgungsbehörden mit der "unzureichenden Kooperationsbereitschaft" der Autohersteller unzufrieden, was nach ihrer Meinung nur durch eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung geändert werden könnte.

Merke: "Sicherheit" definieren die Sicherheitsbehörden scheinbar immer so, wie es ihnen gerade passt und zu viel Sicherheit passt ihnen in diesem Fall überhaupt nicht ...
Schauen wir mal, wann die Forderung auch für unsere Wohnungstüren gestellt wird.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/justizministerkonferenz-ermittler-sollen-zweitschluessel-bekommen-um-autos-einfacher-verwanzen-zu-koennen/
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21.11.2024 ePA zum Zwangs-Start weiter vor Problemen

Markt für Gesundheitsdaten bald 500 Milliarden

Mit dieser Prognose wird klar, warum die Politik in den letzten Jahren den Druck für die Durchsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) so massiv vorangetrieben hat. Bevor wir uns den weltweiten Gesundheitsdatenmarkt genauer anschauen, noch ein Blick in die aktuelle ePA.

Digitalisierung in Deutschland ...

Ab 1.1.25 wird für alle Patienten eine ePA angelegt, wenn sie bis dahin nicht gegenüber ihrer Krankenkasse widersprochen haben. Allerdings wird nicht, wie geplant, bis zum 15.1.25 das neue Modul für die technische Anbindung der Ärzte/Apotheker/Krankenhäuser bei den Ärzten zur Verfügung stehen. Die "Erprobung in den Modellregionen" soll nun doch erst einmal abgewartet werden.

So spricht das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben an den Gesundheits-IT-Verband bvtig, dass die verpflichtende Nutzung der Ärzte erst erfolge, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv ausfallen. Damit wird die ePA weiterhin wenig Möglichkeiten bieten und überwiegend leer sein. Schließlich haben sicher viele Ärzte auch die 1.000 Seiten lange Spezifikation für die ePA von Ende 2023 noch nicht ausreichend studiert.

Zudem ist zu befürchten, dass die Ärzte nicht genug Zeit haben, ihre Patienten über mögliche Risiken der elektronischen Patientenakte aufzuklären. So können auch Menschen mit Zustimmung zur ePA die Speicherung bestimmter Daten in der ePA untersagen. Das können z.B. Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen sein. Solche Abstimmungen werden den Ärzten jedoch nicht vergütet.

Datenlecks, Überwachung, Diskriminierung

Nun zurück zum weltweiten Markt für Gesundheitsdaten, nach einer Untersuchung von Mozilla-Forscherin Júlia Keserű sind allein die Cyberangriffe auf Gesundheitsdaten seit 2010 um fast 4000 Prozent gestiegen. Heise.de schreibt, dass im Darknet Gesundheitsdaten inzwischen den Wert von Kreditkartendaten überstiegen haben.

Datenlecks, Überwachung, Diskriminierung und Ausnutzung durch KI-Systeme sind die gefährlichen Folgen, die die Forscherin bei der massenhaften Sammlung "körperbezogener Daten" feststellt. Vor allem bleiben die von den Geräten erhobenen Daten nicht einmal bei den Herstellern der Geräte (wo sie ohne Zustimmung auch nichts verloren haben), sondern Datenmakler vertreiben diese sensiblen Gesundheits- und biometrische Daten ohne die Zustimmung der Nutzer weiter. Um solchen Missbrauch zu verhindern verlangt sie eine weltweite Vereinbarung, ein "Databody Integrity Framework".

In dem verlinkten Artikel von Heise.de folgt dazu ein interessantes Interview mit Frau Keserű.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Wenig-ueberraschend-Bundesweiter-Rollout-der-E-Patientenakte-verschiebt-sich-10081860.html
und https://www.heise.de/news/Gesundheitsdaten-immer-wertvoller-Forscherin-fordert-digitale-Unversehrtheit-10075643.html
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Tags: #eGK #ePA #elektronischePatientenakte #Gesundheitsdatenraum #Hack #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Privatsphäre #sensibel #Datenklau #Verkauf #RFIDChips #elektronischeGesundheitskarte #eHealth

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16.11.2024 Deutsche Schüler mangelhaft

Internationale Vergleichsstudie über IT-Kenntnisse

Nicht nur bei den PISA Tests schneiden deutsche Schüler im europäischen Vergleich schlecht ab. Auch bei einer internationalen Vergleichsstudie über IT-Kenntnisse sind deutsche SchülerInnen auf den hinteren Plätzen zu finden.

Gab es da nicht den Digitalpakt?

Genau, seit 2019 werden Milliarden in den Digitalpakt versenkt. Wir hatten damals schon das Gefühl, dass die GroKO dies nur als Geschenk an die Großen Internetkonzerne gesehen hat. Es wurde Hard- und Software - meist bei Microsoft - gekauft und diese nach dem Gießkannenprinzip über Deutschland verteilt.

Computer- und Medienkompetenz?

Die aktuelle Studie wollte nun genau wissen, was die Kinder mit ihren Handys oder Laptops wirklich anstellen können und das Ergebnis war erschreckend. Die von der Universität Paderborn veröffentlichte Studie ICILS 2023 stellt u.a. fest: 41 Prozent der Schülerinnen und Schüler der achten Klasse verfügen demnach nur über sehr "rudimentäre" Fähigkeiten im IT Bereich. ICILS heißt International Computer and Information Literacy Study.

Telepolis.de schreibt: "Diese 40 Prozent der Jugendlichen, die wir als Digital Natives bezeichnen, können im Grunde nur klicken und wischen", sagte Studienleiterin Prof. Birgit Eickelmann laut einem Bericht des Portals News4Teachers bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Sobald es um Recherche im Internet oder gar dem Zusammenstellen von Informationen in einer Präsentation geht versagt die Mehrheit auch - oder sogar besonders - in den Altersstufen, die man als Digital Natives bezeichnet. Die höchste Kompetenzstufe erreichten jetzt nur noch 1,1%, vor fünf Jahren waren es noch fast 2%. Kinder aus sozial benachteiligten Familien und solche mit Migrationshintergrund schnitten besonders schlecht ab.

Der kommissarische Bundesbildungsminister Cem Özdemir forderte nach Bekanntwerden der Ergebnisse sofort einen Digitalpakt 2.0. Hoffentlich beschränkt der sich nicht auch auf die Beschaffung von Hard- und Software ...

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Trotz-TikTok-und-Co-Computerkenntnisse-deutscher-Schueler-mangelhaft-10034466.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3DT
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Tags: #Vergleichsstudie #Digitalpakt2 #Schulen #Kinder #PISA #ICILS #Schulgipfel #Provider #Wirtschaft #Fortbildung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #sozialeNetzwerke #Microsoft #Apple #Google

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15.11.2024 Meta soll 800 Millionen zahlen

Bußgeld zum Abschied der alten EU-Kommission

Meta soll 798 Millionen Euro zahlen, weil es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace an das weitverbreitete soziale Netzwerk Facebook gekoppelt und Wettbewerber benachteiligt haben soll, schreibt Telepolis. Durch diese Koppelung wurden " anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Nun wird Meta gegen dieses Bußgeld klagen und es werden wieder ca. 10 Jahre vergehen wie in dem genau vor einem Monat beschriebenen Verfahren in Deutschland: "Meta verlor vor dem EuGH". Auch damals wurde endlos geklagt und inzwischen behauptet Meta, dass sie "alles ganz anders" machen als zum Klagezeitpunkt.

Nebenbei wird Meta - und auch die anderen GAFAM-Internetkonzerne - weiter mit seine Lobbyisten in Brüssel dafür sorgen, dass ihre Profitaussichten weiter gut bleiben: "Meta, Lobbyist Nr. 1 bei der EU".

Telepolis erinnert an die Tätigkeit von Frau Vestager: "Für die EU-Wettbewerbskommissarin Vestager dürfte die Rekordstrafe eine ihrer letzten Amtshandlungen sein. In ihrer zehnjährigen Amtszeit war sie eine der schärfsten Kritikerinnen des Silicon Valley. Gegen Google verhängte sie Kartellstrafen von mehr als acht Milliarden Euro."

Das gestrige Scheitern des EU-Entwaldungsgesetzes durch die gemeinsame Abstimmung von EVP und Rechtsaußen macht schon mal deutlich, dass wir uns noch an die letzten EU-Parlamente und einzelne EU-KommissarInnen zurücksehnen werden ...

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/EU-Rekordstrafe-fuer-Meta-Facebook-Marketplace-missbrauchte-Marktmacht-10035801.html
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Tags: #Vestager #EuGH #Meta #Facebook #Instagram #WhatsApp #Datenklau #Kleinanzeigendienste #Einwilligung #freiwillig #informiert #Datenkraken #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #OpenSource #Verbraucherdatenschutz #Bußgeld #Datenzusammenführung #Diskriminierung #GAFAM

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31.10.2024 Thema: Künstliche Intelligenz

Diskussion bei Alex TV
Teil 1: Was ist künstliche Intelligenz?
Seit einiger Zeit planen wir eine Sendereihe zum Thema Künstliche Intelligenz , KI, und haben dabei gesehen, dass dies viele Bereiche tangiert. Es ist bei weitem kein reines IT Thema, sondern betrifft bereits heute die Arbeitswelt, geht in die juristischen Bereiche des Copyright und der Haftung bei fehlerhafter Anwendung.
Wir beginnen einfach mal mit der Frage ...
- Definition von Intelligenz
- Schwache und starke KI
- Turing Test
- Moorsches Gesetz
...
Mehr dazu in allen unseren Artikeln zum Thema KI https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=künstliche&sel=meta
und das Video zu dieser Sendung von AlexTV im Offenen Kanal Berlin wird hier verlinkt sobald es verfügbar ist.
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dz
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30.10.2024 GAFAM gegen EU Gesetze

GAFAMs Versuch die Diskussion zu beherrschen

Die großen Techkonzerne tun nach wie vor alles, um die neuen Digitalmarktregeln in der EU zu umgehen, schreibt uns LobbyControl. Schon mit der inzwischen akzeptierten DSGVO hatten sie - und haben es immer noch - ihre Probleme.

Doch wie sieht mit DSA, DA, DMA, AI-Act ... aus? Ehrlich gesagt können wir aus dem Bauch auch nicht sagen, was genau in jedem Paket steht, aber wir haben darüber berichtet und mit der Suche auf unserer Seite kann man die passenden Artikel auch finden.

Zum DMA, dem Digital Market Act finden wir

Es geht also beim DMA darum die Macht der großen Internetkonzerne zu begrenzen und ihre Tätigkeit zu kontrollieren. Um die Wirksamkeit des DMA zu untersuchen lud die EU-Kommission zu öffentlichen Workshops, um Feedback aus der Öffentlichkeit und von Unternehmen einzuholen, die von der Macht der Digitalkonzerne betroffen sind.

Doch Google, Meta & Co schickten ihre Leute. "Unsere neuesten Recherchen haben ergeben, dass die Techlobby im März 2024 mit einer Armada von Lobbyist:innen − teils offen, teils undercover − auflief, um Workshops der EU-Kommission zu ihren Gunsten zu beeinflussen", schreibt uns LobbyControl. "Ein Fünftel aller Teilnehmenden hatte nachweisbar eine Verbindung zu den Techkonzernen. Viele der Lobbyist:innen legten diese Verbindungen nicht offen, obwohl die Kommission sie bei der Registrierung dazu aufgefordert hatte. Die EU muss ein klares Signal setzen, dass sie dieses Spiel durchschaut und künftig unterbindet.

Damit verzerren sie die Debatte in den Workshops. Gerade wegen dieser unfairen Lobbypraxis braucht die Kommission mehr Ressourcen, um gegen Big Tech vorzugehen. Die EU muss daher gegensteuern und mehr Personalressourcen für die Durchsetzung des Digitalmarktgesetzes auf den Weg bringen. Die Gelegenheit ist günstig: heute fangen die Haushaltsverhandlungen der EU für das Jahr 2025 an.

Unterzeichnen Sie jetzt für ein wirksames Digitalmarktgesetz gegen Big Tech."

Mehr dazu bei https://www.lobbycontrol.de/macht-der-digitalkonzerne/europas-schutzschild-gegen-die-macht-von-big-tech-starken-114126/
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29.10.2024 Lokale Steuern für GAFAMs

Australien will Print-Medien retten

Auch in Australien wird die finanzielle Lage für die Zeitungsverlage immer schwieriger. Während man bei uns gerade versucht zur Verbesserung deren Lage die Öffentlich-rechtlichen Medien durch eigene Einschränkung von Radio- und Fernsehkanälen zu verbessern, will man Australien mehr gegen die großen Internetkonzerne vorgehen.

So hatte die vorletzte Australische Regierung auf ein sogenanntes Leistungsschutzrecht (ähnlich dem gescheiterten deutschen Modell: Leistungsschutzrecht nach hinten losgegangen) gesetzt. Der gegen den erbitterten Widerstand von Meta und Alphabet eingeführte „News Media Bargaining Code“ wurde von den Plattformen einfach umgangen. Sie vermieden die meisten Berichte zu lizenzpflichtigen Inhalten, was den Print-Medien sogar noch schadete.

Die jetzige Regierung will deshalb dazu übergehen eine steuerliche Abgabepflicht für soziale Medien einzuführen und die Erlöse kleinen und digitalen Regionalmedien zu Gute kommen lassen. Die Umsetzung wird jedoch sicher so schwierig wie in Frankreich, wo man ein ähnliches Modell versucht. In jedem Fall wird es Zeit, dass die Staaten sich bemühen an die unkontrollierten Gewinne der GAFAMs heranzukommen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/australischer-ausschuss-empfiehlt-verschaerfte-gangart-gegen-meta-co/
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23.10.2024 SimpleX - neuer verschlüsselter Messenger

Dezentral, verschlüsselt, sicher, Open Source

In vielen Beiträgen haben wir bereits über sicher verschlüsselte Open Source Messenger berichtet (Sichere Messenger , Privatsphäre schützen - was tun? ). Unsere letzten Empfehlungen waren Session, Signal, Briar, ...

Nun kommt ein neues Programm dazu: Der Open-Source-Messenger SimpleX. Das Programm gab es Anfang des Jahres für Desktopumgebungen und nun steht es bei Android und für das iPhone in den App Stores zum Download für Smartphones/Handy. Für Android Nutzer, die vorsichtshalber auf den Google Play Store verzichten wollen, gibt es auch die APK Datei direkt als Download.

Im Gegensatz zu Signal und genau wie bei Session braucht man für den eigenen Acount keine Telefonnummer und es gibt keinen zentralen Server über den die Nachrichten laufen. Die (dezentralen) Server kann man bei Bedarf auch selbst betreiben.

Zur Kontaktaufnahme ist lediglich der Austausch von QR-Codes notwendig. In der nächsten Version sollen auch verschlüsselte Audio- und Videoanrufe via WebRTC zur Verfügung stehen.

Ausprobieren und verschlüsselt kommunizieren! Nicht vergessen, vorgestern war Global Encryption Day.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Dezentral-anonym-verschluesselt-SimpleX-Messenger-jetzt-auch-fuers-Smartphone-6544488.html
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22.10.2024 Meta, Lobbyist Nr. 1 bei der EU

Macht der großen Internetkonzerne brechen

Erst vor wenigen Tagen hatten wir über die Probleme mit Meta, Facebook, Whats App, Instagram und natürlich auch den anderen GAFAM-Konzernen geschrieben. Diese Konzerne verfügen über Geldmengen, die mit denen europäischer Staaten vergleichbar sind. Sie sitzen Klagen gegen ihre Geschäftspraktiken einfach aus. Selbst wenn sie nach 10 Jahren erfolgreich verurteilt werden, nützt das nur wenig.

Selbstverständlich lieben diese Konzerne nicht verurteilt zu werden und versuchen deshalb alles, um die Gesetzgebung in ihrem Interesse zu beeinflussen. Dazu schreibt uns LobbyControl.de:

Aktuelle Zahlen zeigen: Meta (ehemals Facebook) ist die Nummer eins im Brüsseler Lobbyregister. Mit 9 Millionen Euro pro Jahr steckt Meta mehr Geld in Lobbyarbeit als jeder andere Konzern in der EU. Das
ist ein sprunghafter Anstieg: Vor 10 Jahren gab Meta nur 450.000 Euro für Lobbyarbeit in Brüssel aus. Und Meta ist nicht der einzige Tech-Konzern, der so viel Geld für Lobbyarbeit ausgibt: Unter den sechs größten Konzernlobbys in Brüssel sind fünf Tech-Unternehmen.

Die Macht der Digitalkonzerne wächst rasant, doch wir bleiben nicht tatenlos! In Rekordzeit haben wir ein starkes Netzwerk in Deutschland und Europa mit aufgebaut, um die Konzerne in die Schranken zu weisen. ... Die Tech-Konzerne nutzen viele verschiedene Lobby-Methoden: Mitarbeitende wechseln von der Politik in die Privatwirtschaft und umgekehrt, sie schalten teure Kampagnen in den Sozialen Medien und der Presse, und sie treffen wichtige Politikerinnen und Politiker, um ihre
Standpunkte näherzubringen. Außerdem verfügen die Tech-Konzerne gerade in Europa über ein breites Lobby-Netzwerk aus Verbänden, Lobby-Agenturen, Denkfabriken und Anwaltskanzleien, die sich für die Interessen von Google, Amazon & Co einsetzen.

Eines ist immer gleich: Sie verfolgen nur ihre eigenen Gewinninteressen – die Belange der Bürgerinnen und Bürger spielen keine Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass sich dem jemand entgegenstellt. Das tun wir – und wollen Sie ebenfalls dafür gewinnen, an unserer Seite zu stehen!

Die EU will die Macht der großen Tech-Konzerne einschränken. Doch der starke Widerstand der Branche macht es für die Politik schwierig. Deshalb braucht es Unterstützung. Wir alle werden uns mit dieser gewaltigen Lobbypower auseinandersetzen müssen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die bereits guten Regeln für Lobbyismus in Brüssel nachgeschärft und dann auch konsequent durchgesetzt werden.

Mehr dazu bei https://www.lobbycontrol.de
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20.10.2024 Jahreskonferenz der Plattform Privatheit

Freiheit in digitalen Infrastrukturen

... war der Titel der diesjährigen Jahreskonferenz der Plattform Privatheit am letzten Donnerstag und Freitag in der Berliner Villa Elisabeth. Aktion Freiheit statt Angst e.V. war mit mehreren Aktiven dabei. Für das viele Forschungsgebiete umfassende Programmheft verweisen wir dorthin.

Ziel der Plattform ist es ja gerade, die aus der Digitalisierung entstehende Probleme auf die verschiedenen Gebiete Jura, Soziologie, Politik, Psychologie herunterzubrechen und die Experten von dort mit einzubinden.

Im Folgenden wollen wir keine Inhaltsangabe versuchen, sondern beschränken uns auf einige Highlights, die uns ins Auge gesprungen sind.

Keynote: Pay or Okay

In seinem Vortrag berichtet der österreichische Datenschützer Max Schrems (NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte) über die Probleme, wenn man vor die Wahl gestellt wird, einem Web Auftritt mit Werbung oder als Abo zuzustimmen. Die Frage nach der Datenschutzgrundverordnung ist dann nämlich, ist das noch eine freiwillige Zustimmung?

Österreichische Gerichte hatten entschieden, dass von einer Freiwilligkeit auszugehen ist, wenn dies günstiger ist als ein Print Abo. Fragt man jedoch die Menschen nach der Freiwilligkeit, so ergibt sich, dass

  • 3-10 % mit der Werbung einverstanden wären,
  • aber 50-70 % darauf hereinfallen,
  • und im Endergebnis 99 % bei den umständlichen Fragen zum Abschluss eines Abonnements (Name Adresse Bankverbindung, weitere Zustimmungen und Einwilligungen) aufgeben.

Die Preise für Abonnements variieren in verschiedenen europäischen Staaten, so wären es für eine Familie in Österreich 35 € im Monat, in Deutschland nur 12,50 €. Allein ein Abo für die 100 Top Webseiten (Zeitungen/Zeitschriften) würde eine deutsche Familie mit 150 € im Monat belasten. Sozial schwache Menschen können sich dies nicht leisten – ist das noch freiwillig? Gleichheit verlangt auch gleiche Teilhabe.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist seine Feststellstellung, dass die wichtigen Print Verlage durch das Verfahren durchschnittlich nur 0,8 % mehr an Einnahmen generieren. Für die Verlage ist dies eigentlich unwesentlich, aber sie wollen mit einem Abo „den Fuß in die Tür des Kunden bekommen“.

Wir müssen nun das Urteil des EuGH zum Fall "Zustimmen oder Abo" abwarten. Eine weitere Erkenntnisse die bei seinen Untersuchungen heraus kam war, dass entweder die Einwilligung bei einige Webseiten DSGVO-widrig nicht abgefragt wird oder sogar trotz eines „nein“ getrackt wurde.

Panel „Freiheit mit allen Mitteln?“

In dem Panel „Freiheit mit allen Mitteln?“ ging es ebenfalls um GAFAM, die 5 großen Internetkonzerne, deren Umsatzgröße die Haushalte vieler europäische Staaten übertrifft. Ein wichtige Frage war beim Thema Smart Home wer in einer Familie den Admin spielt, beziehungsweise die Entscheidungen über die Überwachung der restlichen Familienmitglieder trifft.

Zur Unterscheidung zwischen analog und digital wird festgestellt, dass man in der analogen Welt circa fünf Verträge pro Jahr abschließt, während es in der digitalen Welt einige 100 pro Jahr sein können. Damit sind die Menschen völlig überfordert und lesen nicht in was sie einwilligen (AGB).

Entgegen getreten wird auch der Auffassung "meine Daten gehören mir". Das ist falsch, da Daten nie normales Eigentum sind. Daten dürfen keine Handelsware sein, denn auch nach dem Verkauf sagen Sie weiter etwas über mich aus - sie bleiben „meine Daten“ (Alexander Roßnagel). Nur physische Dinge können Eigentum sein, die Kommunikationsordnung ist keine Eigentumsordnung, auch wenn der Data Act dies eventuell anders sieht.

Zu den erfolgreiche Klagen gegen große Internetkonzerne und die verhängten Bußgelder wird angemerkt: Zehn Jahre wurde gegen META geklagt, am Ende war der Prozess gewonnen. Doch es nützt nichts, denn META behauptet, dass inzwischen bei ihnen alles anders geregelt wäre. So bleibt uns nur übrig, erneut zu klagen.

Keynote: Digitale Infrastrukturen und Geopolitik

Frau Ingrid Schneider von der Uni Hamburg untersuchte in ihrem Projekt die Globalisierung des Internets. So hat sie in verschiedenen Ländern vor allem des Südens die dortige Datenschutzgrundlagen untersucht. Dabei hat sie teilweise erschreckende Erkenntnisse über die Lebensrealität und das Gebaren der großen Internetgiganten gewonnen.

Positiv ist zu vermerken, dass die Länder der BRICS Staaten ebenfalls das Ziel haben, wie die EU, gegen GAFAM vorzugehen. Allerdings ist ihre Durchsetzungskraft noch geringer als die der EU.

Negativ ist zum Beispiel die Erkenntnis, dass in Südafrika viele Menschen bis zu 9 Stunden pro Tag online sind, 4-5 Stunden täglich sind dort normal. Erklärlich ist dies dadurch, dass das Handy der einzige Internetzugang ist und fast sämtliche Bezahlvorgänge damit geschehen.

In Südafrika gibt es seit 2021 den POPI Act als Grundrecht für den Datenschutz. Die Bußgelder sind für GAFAM allerdings viel zu niedrig. Fazit: Der Datenschutz ist schwach aber vorhanden.

In Brasilien haben viele Menschen einen zeitlich, bzw. datenmäßig limitierten Zugang zum Internet, so dass bereits Mitte des Monats bei Vielen ihr Datenvolumen erschöpft ist. Meta hat bei den brasilianischen Telekommunikationsunternehmen durchgesetzt, dass der Zugang zu Meta in diesem Limit nicht berechnet wird. Die Folge ist, dass für viele Brasilianer das Internet praktisch nur aus den Diensten von Meta (Facebook, WhatsApp, Instagram) besteht.

In Indien gibt es seit 2017 ein Grundrecht auf Privatheit. Allerdings gehen indische Gerichte bei Klagen regelmäßig von einer „angenommenen Zustimmung“ aus.

China: So wie wir gegen GAFAM kämpfen, so geht der chinesische Staat gegen BAT vor (Baidoo, Alibaba, Tencent), um die Macht der eigenen Internetkonzerne gegenüber der Staatsführung in Grenzen zu halten.

Die EU ist unberechtigter Weise stolz auf den so genannten Brüssel-Effekt. Danach werden die Regeln in der EU von den großen Internet Konzernen in Teilen bei ihren Implementationen übernommen, da die EU versucht hat die EU-Datenschutzregeln auch in internationale Handelsverträge einzubringen. Allerdings haben die Internetkonzerne ihre Software inzwischen modularisiert, so dass sie je nach lokalen Datenschutzregeln diese entweder ein- oder ausschalten können.

Fazit von Frau Schneiders Vortrag: 82 % der Staaten auf der Welt haben Regeln zum Datenschutz, Lediglich die USA und Iran haben überhaupt keine. In den USA gilt seit den neunziger Jahren die Section 206, die die Anbieter von Internetdiensten von jeglicher Haftung frei stellt.

Aufbau eines EU-weiten Offenen Web Index

Das Projekts über den Aufbau eines EU-weiten Offenen Web Index (PRIDI) wird unterstützt von der Open Search Foundation und ist sehr wichtig, um die fast 100%-ige Dominanz von Google zu brechen. Die Aufgaben des Web Index umfassen das Crawling, die Speicherung, die Analyse und die Aufbereitung der Information. Das ist ein sehr umfangreiches Unterfangen. Auch die geplante Nutzung des Web Index geht von der Suchanfrage über den Abgleich mit dem Index, dem Setzen einer Rangfolge und der Anzeige der Ergebnisse einen weiten Weg.

Da Google für den Aufbau seiner Suchmaschine viele Milliarden investiert hat und mehr als zehn Jahre gebraucht hat, wäre der Offene Web Index zwar sehr wünschenswert, wird aber bei den begrenzten Mitteln der EU dafür (einige 10 Millionen Euro) kaum durchsetzbar sein.

Privatheit versus individuelles Nutzerverhalten

1,8 Milliarden Bilder werden pro Tag auf Instagram hochgeladen. Es sind meist idealisierte Körper und damit Fake Bilder des Menschen. Hinzu kommen nun KI generierte Bilder, die ebenfalls nicht das reale Menschenbild wiedergeben.
Es bleibt der Kampf zwischen „Freedom versus Liberty“ (Freiheit gegen Unternehmensfreiheit).
Fazit: Der Staat muss Standards definieren.

Natürlich gab es viele weitere Erkenntnisse aus den beiden Tage zu gewinnen. Die Vorträge und Diskussionen werden als Text und auch als Videos auf den Webseite der Plattform Privatheit sichtbar bleiben.

Mehr dazu bei https://plattform-privatheit.de/p-prv/jahreskonferenzen/jahreskonferenz-2024.php
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15.10.2024 "Sieg über Meta"

Meta verlor vor dem EuGH

Meta hatte sich jahrelang erbittert gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts gewehrt, die dem Unternehmen Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen und die unzulässige Zusammenführung von Daten untersagt hatte. Das Verfahren ging bis zum EuGH, doch auch dort verlor Meta.

Vor zehn Jahren hatte Facebook zuerst den Foto-Dienst Instagram, später den Messenger WhatsApp gekauft und damit seine Marktmacht erheblich vergrößert. Doch vor allem war der neue Konzern Meta nun in der Lage, die Daten der Kunden der verschiedenen Dienste zusammenzuführen und die Profile seiner Kunden deutlich zu schärfen.

So wurde personalisierte Werbung schließlich zum Kerngeschäft des US-Anbieters. 40 Milliarden US-Dollar konnte das Unternehmen allein im vergangenen Jahresquartal damit umsetzen, schreibt Netzpolitik.org.

Dagegen ging das Bundeskartellamts 2017 mit einer Entscheidung vor, gegen die Meta klagte und nun verlor. Entscheidend für das Bundeskartellamt war neben dem Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Diensten auch die Tatsache, dass auch massenhaft und ganz ohne Facebook-Account Daten an den Anbieter fließen, etwa über den „Gefällt Mir-Button“ auf Millionen von Websites.

Nun muss Meta dafür sorgen, dass die Nutzer Meta mitteilen können, dass sie dieses Datensammeln nicht wollen. Wir befürchten, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen den Aufwand betreibt, sich durch die Datenschutzeinstellungen zu Klicken. Außerdem fürchten wir, dass Meta schon Ideen in Vorbereitung hat, um auf den verbliebenen Wegen die Daten seiner Nutzer abzusaugen. So können wir uns zwar über den juristischen Sieg des Bundeskartellamts freuen, aber wir werden weiter vor den Nutzung dieser Datenkrake warnen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-beugt-sich-dem-bundeskartellamt/
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Tags: #Bundeskartellamt #EuGH #Meta #Facebook #Instagram #WhatsApp #Datenklau #Persönlichkeitsprofile #Einwilligung #freiwillig #informiert #Datenkraken #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #OpenSource #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datenzusammenführung #Diskriminierung

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13.10.2024 BigBrotherAwards 2024

Negativpreise für mangelnden Datenschutz verliehen

Recherchen, Presse und Politik informieren, Öffentlichkeit aufklären und wenn es sein muss auch vor Gericht ziehen, das macht Digitalcourage seit Jahren. Stets im Herbst gibt es dann die Verleihung der BigBrother Awards, die Negativpreisverleihung für Diejenigen, die den Datenschutz und die Privatsphäre der Menschen am wenigsten geachtet haben.

Am letzten Freitag war es dann soweit - die "Preisträger" in diesem Jahr sind, wie uns Digitalcourage in seinem Newsletter schreibt:

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das nach unklaren Verfahren und ohne geeignete Schutzvorkehrungen unsere sensiblen Gesundheitsdaten verfügbar macht.
  • Die sächsische Polizei und der sächsische Innenminister Armin Schuster für das „videogestützte Personen-Identifikations-System“, das einen gruseligen Vorgeschmack auf neue Überwachungsmöglichkeiten der Polizei gibt.
  • Die Handelsplattformen Temu und Shein, deren Datenschutzregeln und AGB von ähnlich schlechter Qualität sind, wie die angebotenen Produkte.
  • Die Deutsche Bahn, weil sie mit ihrem zunehmenden Digitalzwang nicht nur Menschen ausschließt, sondern auch anonymes Reisen zunehmend unmöglich macht. Der Trend Technikpaternalismus: Immer mehr Technik nervt uns mit Besserwisserei, gängelt und bevormundet uns – so werden unsere Geräte nach und nach vom Butler zum Chef.

Die "Würdigungen" der Preisträger sind auf der verlinkten Seite nachzulesen. Da muss man sich bei einigen (öffentlich rechtlichen) Preisträgern nur wundern, ob sie noch etwas vom Schutz der Privatsphäre gehört haben. Bei anderen (privatwirtschaftlichen) wird aus ihrem Verhalten die Gier nach immer höheren Profiten durch die Nutzung unserer Daten sichtbar.

Mehr dazu bei https://bigbrotherawards.de/2024
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06.10.2024 Daten speichern für die Ewigkeit?

Max Schrems gegen Meta erneut erfolgreich

NEIN ! Das hat der EuGH in einem Verfahren gegen Meta festgestellt. Personenbezogene Daten dürfen auch, wenn ihrer Speicherung zugestimmt wurde, nicht auf Dauer genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Das Verfahren geht wieder auf den Östereicher Max Schrems zurück, der in der Vergangenheit bereits mehrmals gegen Meta (Facebook) erfolgreich war. ( Ab 25.5.18 gilt die DSGVO: Datenhändler auf dem Prüfstand , Kampf gegen Facebook geht weiter )

Im Prozess ging es um die Frage: Wie steht es mit der Datenminimierung bei Werbezwecken? Der EuGH bestätigte Schrems Auffassung, dass es nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn ein Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet“.

Diese grundsätzliche Entscheidung wird für die Werbeindustrie noch einigen Ärger bringen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-plattformen-duerfen-daten-nicht-ewig-fuer-werbung-verwenden/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3D9
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