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Auf den elektrischen Stuhl oder vor ein Erschießungskommando? In South Carolina sollen zum Tode Verurteilte künftig die Todesart selbst wählen können. Eine perfide Form, Wahlfreiheit zu suggerieren, kommentiert Arnd Pollmann.
„Was ist Ihnen lieber? Der elektrische Stuhl oder ein Erschießungskommando?“
Auf den ersten Blick könnte man meinen, das Abscheuliche dieser Gesetzesänderung beruhe auf denselben Gründen, die auch sonst gegen die Todesstrafe sprechen: das anachronistische Bedürfnis nach Rache; die staatliche Anmaßung, über Leben und Tod zu richten; die Gefahr von Justizirrtümern; die Grausamkeit der Wartezeit im Todestrakt; die Unmöglichkeit der Resozialisierung; die unbewiesene Abschreckungsfunktion. Aber ist das schon alles?
Erschwerend hinzu kommt zunächst ein schauerliches Paradox: Die inhumane Gesetzesänderung ist auf makabre Weise das Resultat eines humanitären Fortschritts. Denn einflussreiche Pharmafirmen boykottieren die Lieferung der notwendigen Giftspritzen. Dies wiederum zwingt die Behörden dazu, ihre scheußliche Fantasie spielen zu lassen. Die Idee wirkt zynisch, ist womöglich auch noch gut gemeint: Sollen die Delinquenten doch mitentscheiden dürfen, wie sie sterben wollen!...
- vollständiger Text: https://www.deutschlandfunkkultur.de/kommentar-zur-todesstrafe-in-south-carolina-die-qual-der.2162.de.html?dram:article_id=497627