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Am 15. Dezember ist wieder Freedom Day! An einem einzigen Tag befreien wir bundesweit gleichzeitig so viele Menschen wie möglich, die wegen Fahren ohne Fahrschein im Gefängnis sitzen. Die größte Gefangenenbefreiung der bundesdeutschen Geschichte.

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Ersatzfreiheitsstrafen: Die Genossin Nancy Faeser will moderne Schuldtürme

„Carceral Feminism“ statt Justizreform: Nancy Faeser blockiert jene Änderungen der Ersatzfreiheitsstrafe, von denen Arme profitieren würden. Was die Genossin reitet? (von Nelli Tügel)

Ob ein Mensch ins Gefängnis kommt, ist immer öfter eine Frage des Geldes. Beispiel Ersatzfreiheitsstrafe: Die war lange die Ausnahme und ist in den letzten zwei Jahrzehnten zur häufigsten Form der Haftstrafe in Deutschland geworden. Mehr als die Hälfte derjenigen, die in den Knast müssen, landen dort wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe.

Oftmals stehen am Beginn kleine Diebstähle oder das Fahren ohne Fahrschein. Letzteres ist seit 1935 nach Paragraph 265a StGB („Erschleichen von Leistungen“) ein Delikt, für das fast immer eine Geldstrafe verhängt wird. Wenn diese nicht bezahlt werden kann? Dann bleibt der Knast. Dies trifft vor allem Menschen in prekären Lebenslagen – geprägt von Armut, Sucht, Obdachlosigkeit oder psychischen Erkrankungen. Der SZ-Journalist Ronen Steinke bezeichnet Gefängnisse in seinem Buch Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich als „moderne Schuldtürme“. Der Autor ist ein prominenter Fürsprecher einer Justizreform.

Eine solche hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Im Sommer folgte ein Referentenentwurf aus dem Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts“. Dieses sieht unter anderem die Halbierung der für eine nicht bezahlte Geldstrafe abzusitzenden Haftzeit vor. Steinke bezeichnete die Pläne auf Twitter als „Minimal-Reform“. Obendrein stockt das Gesetzgebungsverfahren. Und das liegt ausgerechnet am SPD-geführten Bundesinnenministerium von Nancy Faeser.

Buschmann argumentiert unter anderem mit der Verhältnismäßigkeit: Niemand bestreite ernsthaft, erklärt seine Sprecherin, dass „24 Stunden Freiheitsentzug deutlich schwerer wiegen als die Einbuße des Einkommens aus fünf oder sechs Stunden Arbeit“. Dennoch setze das Gesetz beides immer noch gleich. Die Ersatzfreiheitsstrafe sei demnach kein Ersatz, „sondern tatsächlich ein Mehr“, was nun „endlich korrigiert werden“ solle. Faeser dagegen wolle „das Bild des armen Schluckers korrigieren, der nur aus Not oder wegen Schwarzfahrens hinter Gittern landet“, hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet: „Bei Ersatzfreiheitsstrafen gehe es oft um Partnerschaftsgewalt gegen Frauen, um Körperverletzung, Stalking, alles keine Petitessen.“ Ein weiteres Faeser-Argument: Reichsbürger könnten von Buschmanns Plänen profitieren – also Leute, die Geldstrafen grundsätzlich nicht zahlen, weil sie die Bundesrepublik nicht anerkennen. Auf Nachfrage des Freitag dementiert eine BMI-Sprecherin diese Einwände nicht, will sich aber nicht weiter äußern: Die Ressortabstimmung zu dem Entwurf dauere an.
Nur ein Rezept hilft

Aus dem Justizministerium heißt es dagegen, die Einwände entbehrten einer realen Grundlage. Vorliegende Zahlen würden sie nicht decken. Im Gegenteil: Fast 90 Prozent der eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzenden Personen seien alleinstehend, Körperverletzungsdelikte machten insgesamt weniger als acht Prozent aller Taten aus. Zwei Drittel der Fälle seien auf kleinere Diebstähle, Betrügereien oder das Fahren ohne Fahrschein zurückzuführen. „Nachstellungen werden in der Statistik gar nicht genannt“, so eine Ministeriumssprecherin. Fast noch seltsamer mutet das Reichsbürger-Argument an: Diese würden vor allem wegen Nötigungen, Bedrohungen, Beleidigungen und in schwereren Fällen Erpressungen oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verfolgt. „Alle diese Delikte spielen bei den Personen, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, eine nur ganz untergeordnete Rolle.“ Nötigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte seien nur in gut zwei Prozent dieser Fälle der Haftgrund. Erpressungen spielten fast gar keine Rolle.

Auch der Aktivist Arne Semsrott kann die Einwände aus Faesers Haus nicht nachvollziehen. Er hat den „Freiheitsfonds“ mitgegründet: eine Initiative, die Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein absitzen. Dass die Innenministerin Partnerschaftsgewalt vorschiebe, sei „ein zynischer Fall von ‚carceral feminism‘“, so Semsrott. Der Begriff steht für die Überzeugung, dass geschlechterspezifische Straftaten am effektivsten durch höhere Haftstrafen bekämpft werden. Doch ginge es Faeser wirklich darum, frauenfeindliche Taten stärker zu bekämpfen, sollte sie dafür sorgen, dass derartige Fälle konsequenter verfolgt würden. Auch den blockierten Gesetzentwurf aus dem Hause Buschmann findet Semsrott ungenügend. Er sei „die kleinstmögliche Reform, die es geben kann“. Keines der Probleme der Ersatzfreiheitsstrafe werde gelöst: Auch künftig könnten Menschen wegen eines Schadens von fünf oder zehn Euro eingesperrt werden. „Es gibt nur eine Reform, die die Probleme wirklich angeht: die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.“

Zudem müsse man, so Semsrott, über jene Straftatbestände reden, „die am Anfang der Probleme stehen“: Deshalb fordert der „Freiheitsfonds“ die Streichung des Paragraphen 265a – also die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. Das Bundesjustizministerium prüft hier Änderungsbedarf. 2023 wolle man das angehen, heißt es von dort. Aber jetzt stünde erst mal die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe an.
- https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/nancy-faeser-blockiert-justizreform-die-genossin-will-moderne-schuldtuerme