#schwarzfahren

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10.04.2024 Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen!

10. April Fredom Day

Zum heutigen "Freedom Day" appelliert freiheitsfonds.de an die Kommunen und Länder die Strafverfolgung für das Schwarzfahren abzuschaffen. Erster Ansprechpartner für diesen Appell ist Bundesjustizminister Buschmann, der den von den Nazis 1935 ins StGB aufgenommenen Tatbestand § 265a jederzeit löschen könnte.

Freiheitsfonds.de stellen fest: Tausende Menschen landen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten. Bis zu ein Jahr sitzen die Leute in Haft. Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%).

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung (69%) unterstützen die Abschaffung dieses Wahnsinns. Wegen nichtgezahlter 60€ müssen Menschen ins Gefängnis. Ihr dortiger Aufenthalt kostet den Steuerzahler rund 200€. Deshalb sammelt freiheitsfonds.de seit Jahren Geld, um die säumigen Zahler aus dem Gefängnis zu holen.

Bis heute wurden durch diese Aktion für den Steuerzahler 12,9 Millionen Euro eingespart, 911 Personen freigekauft und 166 Haftjahre lösten sich für die Betroffenen in Wohlgefallen auf.

Ein positives Signal kommt bereits seit Jahren aus Bremerhaven, wo die Bremerhavener Verkehrsbetriebe seit 2012 keine Strafanträge wegen fehlender Tickets stellten. Freiheitsfonds.de zitiert hierzu Hans-Jürgen Jahnke, Prokurist bei Bremerhaven Bus in der Taz: "Der Aufwand, den wir allein betreiben müssen, um Adressen herauszufinden, steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen."

Mehr dazu bei https://freiheitsfonds.de/
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mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #justiz #knastsystem #ersatzfreiheitstrafen #schulden #schwarzfahren #freikaufen #freiheitsfond

Mach mit beim 2. Freedom Day

Am 15. Dezember ist wieder Freedom Day! An einem einzigen Tag befreien wir bundesweit gleichzeitig so viele Menschen wie möglich, die wegen Fahren ohne Fahrschein im Gefängnis sitzen. Die größte Gefangenenbefreiung der bundesdeutschen Geschichte.

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

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Ersatzfreiheitsstrafen: Die Genossin Nancy Faeser will moderne Schuldtürme

„Carceral Feminism“ statt Justizreform: Nancy Faeser blockiert jene Änderungen der Ersatzfreiheitsstrafe, von denen Arme profitieren würden. Was die Genossin reitet? (von Nelli Tügel)

Ob ein Mensch ins Gefängnis kommt, ist immer öfter eine Frage des Geldes. Beispiel Ersatzfreiheitsstrafe: Die war lange die Ausnahme und ist in den letzten zwei Jahrzehnten zur häufigsten Form der Haftstrafe in Deutschland geworden. Mehr als die Hälfte derjenigen, die in den Knast müssen, landen dort wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe.

Oftmals stehen am Beginn kleine Diebstähle oder das Fahren ohne Fahrschein. Letzteres ist seit 1935 nach Paragraph 265a StGB („Erschleichen von Leistungen“) ein Delikt, für das fast immer eine Geldstrafe verhängt wird. Wenn diese nicht bezahlt werden kann? Dann bleibt der Knast. Dies trifft vor allem Menschen in prekären Lebenslagen – geprägt von Armut, Sucht, Obdachlosigkeit oder psychischen Erkrankungen. Der SZ-Journalist Ronen Steinke bezeichnet Gefängnisse in seinem Buch Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich als „moderne Schuldtürme“. Der Autor ist ein prominenter Fürsprecher einer Justizreform.

Eine solche hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Im Sommer folgte ein Referentenentwurf aus dem Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts“. Dieses sieht unter anderem die Halbierung der für eine nicht bezahlte Geldstrafe abzusitzenden Haftzeit vor. Steinke bezeichnete die Pläne auf Twitter als „Minimal-Reform“. Obendrein stockt das Gesetzgebungsverfahren. Und das liegt ausgerechnet am SPD-geführten Bundesinnenministerium von Nancy Faeser.

Buschmann argumentiert unter anderem mit der Verhältnismäßigkeit: Niemand bestreite ernsthaft, erklärt seine Sprecherin, dass „24 Stunden Freiheitsentzug deutlich schwerer wiegen als die Einbuße des Einkommens aus fünf oder sechs Stunden Arbeit“. Dennoch setze das Gesetz beides immer noch gleich. Die Ersatzfreiheitsstrafe sei demnach kein Ersatz, „sondern tatsächlich ein Mehr“, was nun „endlich korrigiert werden“ solle. Faeser dagegen wolle „das Bild des armen Schluckers korrigieren, der nur aus Not oder wegen Schwarzfahrens hinter Gittern landet“, hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet: „Bei Ersatzfreiheitsstrafen gehe es oft um Partnerschaftsgewalt gegen Frauen, um Körperverletzung, Stalking, alles keine Petitessen.“ Ein weiteres Faeser-Argument: Reichsbürger könnten von Buschmanns Plänen profitieren – also Leute, die Geldstrafen grundsätzlich nicht zahlen, weil sie die Bundesrepublik nicht anerkennen. Auf Nachfrage des Freitag dementiert eine BMI-Sprecherin diese Einwände nicht, will sich aber nicht weiter äußern: Die Ressortabstimmung zu dem Entwurf dauere an.
Nur ein Rezept hilft

Aus dem Justizministerium heißt es dagegen, die Einwände entbehrten einer realen Grundlage. Vorliegende Zahlen würden sie nicht decken. Im Gegenteil: Fast 90 Prozent der eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzenden Personen seien alleinstehend, Körperverletzungsdelikte machten insgesamt weniger als acht Prozent aller Taten aus. Zwei Drittel der Fälle seien auf kleinere Diebstähle, Betrügereien oder das Fahren ohne Fahrschein zurückzuführen. „Nachstellungen werden in der Statistik gar nicht genannt“, so eine Ministeriumssprecherin. Fast noch seltsamer mutet das Reichsbürger-Argument an: Diese würden vor allem wegen Nötigungen, Bedrohungen, Beleidigungen und in schwereren Fällen Erpressungen oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verfolgt. „Alle diese Delikte spielen bei den Personen, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, eine nur ganz untergeordnete Rolle.“ Nötigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte seien nur in gut zwei Prozent dieser Fälle der Haftgrund. Erpressungen spielten fast gar keine Rolle.

Auch der Aktivist Arne Semsrott kann die Einwände aus Faesers Haus nicht nachvollziehen. Er hat den „Freiheitsfonds“ mitgegründet: eine Initiative, die Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein absitzen. Dass die Innenministerin Partnerschaftsgewalt vorschiebe, sei „ein zynischer Fall von ‚carceral feminism‘“, so Semsrott. Der Begriff steht für die Überzeugung, dass geschlechterspezifische Straftaten am effektivsten durch höhere Haftstrafen bekämpft werden. Doch ginge es Faeser wirklich darum, frauenfeindliche Taten stärker zu bekämpfen, sollte sie dafür sorgen, dass derartige Fälle konsequenter verfolgt würden. Auch den blockierten Gesetzentwurf aus dem Hause Buschmann findet Semsrott ungenügend. Er sei „die kleinstmögliche Reform, die es geben kann“. Keines der Probleme der Ersatzfreiheitsstrafe werde gelöst: Auch künftig könnten Menschen wegen eines Schadens von fünf oder zehn Euro eingesperrt werden. „Es gibt nur eine Reform, die die Probleme wirklich angeht: die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.“

Zudem müsse man, so Semsrott, über jene Straftatbestände reden, „die am Anfang der Probleme stehen“: Deshalb fordert der „Freiheitsfonds“ die Streichung des Paragraphen 265a – also die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. Das Bundesjustizministerium prüft hier Änderungsbedarf. 2023 wolle man das angehen, heißt es von dort. Aber jetzt stünde erst mal die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe an.
- https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/nancy-faeser-blockiert-justizreform-die-genossin-will-moderne-schuldtuerme

aktionfsa@diasp.eu

15.09.2022 Rassistische Ansprache durch Polizisten

Unverhältnismäßiger Einsatz in Berliner Wohnung

Mindestens dies ist durch eine Videoaufnahme des Polizeieinsatzes in der Wohnung einer syrischen Familie in Berlin eindeutig erwiesen. Weiter ist zu sehen, dass der nur in Unterhemd und Shorts gekleideten Mann von Beamten zu Boden gebracht wird, während sein auf dem Bett sitzendes Kind dies mit ansehen muss und vor Angst schreit.

Das Video hat der Linken-Abgeordnete Ferat Kocak in Ausschnitten in den sozialen Medien veröffentlicht. Kocak leidet selbst noch unter den Folgen eines Anschlags durch Rechtsextremisten. Die beleidigenden Worte eines Beamten sind in dem Video deutlich zu hören:

"Ihr seid hier in unserem Land, ihr habt Euch nach unseren Gesetzen zu verhalten."
"Das ist mein Land und Du bist hier Gast."

Was war der Anlass?

Man wird es nicht glauben - die Beamten wollten eine "Gefährderansprache" im Zusammenhang mit einer Geldstrafe von 750 Euro einziehen, die der Mann schuldig geblieben war. Diese wurde verhängt, nachdem er 3 Mal beim Schwarzfahren erwischt worden war. Statt 3x60 Euro verteuerte sich das mehrfache Schwarzfahren erheblich. Über unverhältnismäßiges Vorgehen gegen Schwarzfahrer hatten wir in letzter Zeit mehrfach berichten müssen. Völlig absurd wird das Vorgehen des Staats, wenn gegen Menschen wegen Schwarzfahrens Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden, die alle Steuerzahler dann mit einem Vielfachen belasten.

Wie geht es weiter?

Die Familie hat Anzeige wegen Körperverletzung und rassistischer Beleidigung gestellt und die Beamten haben, wie üblich, Anzeige wegen Widerstands, tätlichen Angriffs und versuchter Gefangenenbefreiung gestellt - das wären erhebliche Straftaten. Der hauptsächlich belastete Beamte ist vorläufig in den Innendienst versetzt woren.

Es wird weiter ermittelt, was, wie der Tagesspiegel schreibt, nach Meinung von Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) einfacher gewesen wäre, "wenn man die Kollegen flächendeckend mit Bodycams ausstatten und deren Einsatz im Wohnraum ermöglichen würde“. :Dass dieses Argument leider(!) fehl geht, zeigt der Einsatz in Dortmund, wo ein 16-jähriger mit 5 Schüssen aus einer Maschinenpistole von Polizisten getötet wurde, deren Bodycams genau bei diesem Einsatz ausgeschaltet waren._

Mehr dazu bei https://www.tagesspiegel.de/berlin/das-ist-mein-land-du-bist-hier-gast-berliner-polizist-beleidigt-familie-in-eigener-wohnung-rassistisch-8643700.html
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Tags: #Rassismus #Beleidigung #Polizeigewalt #RacialProfiling #Berlin #Sprachbarriere #Geldstrafe #Schwarzfahren #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2022-09-15 07:57:23

aktionfsa@diasp.eu

18.08.2022 Für die Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen"

Richtigstellung vom Justizminister gefordert

Das Grundrechtekomitee informiert uns in seinem aktuellen Newsletter über einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann. Darin wird dieser kritisiert falsche Aussagen im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen", also z.B. gegen Schwarzfahrer, gemacht zu haben. Aktion Freiheit statt Angst hat sich schon mehrmals für die Abschaffung, bzw. Umwandlung von "Ersatzfreiheitsstrafen" in Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen.

Worum geht es?

Der Offene Brief nimmt Bezug auf ein Interview mit der Funke Mediengruppe, erschienen im Artikel „Buschmann prüft geringere Strafen fürs Schwarzfahren“, am 17. Juli 2022 in der WAZ. Im Rahmen dieses Interviews wurden auf Basis seiner Aussagen falsche Informationen veröffentlicht. Aufgegriffen von AFP und Reuters fanden diese weite Verbreitung.

Kritisiert wird seine falsche Aussage: Schweden habe „die Ersatzfreiheitsstrafe so gut wie abgeschafft, und dann gemerkt, dass die Zahlung von Geldstrafen heftig ins Stocken geraten ist.

Richtig ist viel mehr: Schweden hat die Ersatzfreiheitsstrafe nie vollständig abgeschafft und führt sie dementsprechend auch jetzt nicht wieder ein, um eine Art „Experiment“ rückgängig zu machen. Das schwedische System ist so konzipiert, dass auf das Mittel der Inhaftierung bei nicht bezahlten Geldstrafen nur äußerst selten zurückgegriffen wird, ein System, das seit Jahrzehnten so funktioniert.

Daten der frühen 1980er Jahre zeigen, dass damals pro Jahr etwa 29 Personen inhaftiert wurden, und für das Jahr 2019 zeigen Daten, dass von 63.658 Fällen, in denen eine Geldstrafe verhängt wurde, 13 Personen ins Gefängnis mussten, weil sie ihre Strafen nicht bezahlt hatten.

Aktuelle Zahlen: Zwischen Januar 2017 und September 2022 wurden nur 47 Fälle an die Staatsanwaltschaft verwiesen, bei denen eine Inhaftierung in Frage kam. In Schweden werden nur Menschen inhaftiert, die ihre Strafzahlung verweigern, nicht aber solche, die sie nicht bezahlen können.

Auch Buschmanns Aussage: "Studien zeigen, dass Betroffene oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht." ist falsch und reproduziert nur eine seit Jahrzehnten wiederholte, aber empirisch nicht abgesicherte Meinung, dass die Drohung mit Inhaftierung zur Zahlung führen würde. Nur 15 % der Personen in Ersatzfreiheitsstrafen verfügen über ein Einkommen, das nicht aus Transfer- oder Unterstützungsleistungen (wie ALG II) besteht.

_Diesem Offenen Brief können wir uns nur anschließen!:

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/offener-brief-an-bundesjustizminister-buschmann-richtigstellung-bzgl-ersatzfreiheitsstrafe-erbeten
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Tags: #OffenerBrief #Buschmann #Justizminister #schwarzfahren #Soziales #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Transparenz #Informationsfreiheit #Kosten #Ordnungswidrigkeit #Straftat #Ersatzfreiheitsstrafe #erschleichen #Gefängnis

aktionfsa@diasp.eu

19.06.2022 Wie viele sitzen wegen "Schwarzfahrens" im Knast?

Genaues weiß man nicht ...

Fragt man die Länderregierungen, wie viele Menschen wegen des "Erschleichens von Leistungen" nach §265a, also dem Fahren ohne Fahrschein oder bei diesem Wetter eher dem Sprung über den Zaun eines Schwimmbads im Gefängnis gelandet sind, so herrscht bei vielen Ämtern schweigen.

Wollt ihr mehr Daten sammeln oder weniger?

Falsche Frage, nächste Frage! Wir sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Wahrung der Privatsphäre des Einzelnen - aber wir sind auch gleichzeitig für eine transparente Staatsmacht und Verwaltung, die unsere Fragen genau beantworten kann.

So können einige Landesregierungen die einfache Frage nach einem Gefängnisaufenthalt nach einer Anzeige wegen §265a nicht beantworten, da das weitere Verfahren angeblich nicht durchsuchbar in den Statistiken zu finden ist.

Glücklicherweise hat das FragDenStaat-Team ein Projekt entwickelt, das es erlaubt kleine Anfragen aus Bundes- und Landesparlamenten zentral zu durchsuchen und zusammenzustellen. Manuell hätte man sonst in 17 verstreuten Systemen suchen müssen.

Für Verurteilungen nach §265a ergeben sich im Jahr 2020 insgesamt 43.134 Verurteilungen. Sucht man nun wieder nach Gefängnisaufenthalten, so muss man auf die einzelnen Länder zurückgehen. Für Berlin ergibt sich Im Jahr 2021, dass 305 Personen mindestens einen Tag hinter Gittern saßen, weil sie die 3€ für einen Fahrschein nicht aufbringen konnten oder wollten und es bleibt wieder die offene Frage: wie viele Tage Gefängnisaufenthalt zu je 200€ musste Berlin dafür investieren? Vor Weihnachten konnten wir wenigstens über die Befreiung von 21 Betroffenen berichten (Aktivisten befreien 21 Berliner aus dem Gefängnis ).

Zu Zeiten des 9€ Tickets wäre nun wirklich der Augenblick den §265a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und daraus eine "normale" Ordnungswidrigkeit zu machen. Darüber hinaus sind dringend Perspektiven für die Finanzierung des ÖPNV zu denken und zu planen, wenn ein Umstieg weg vom Auto wirklich gewollt ist. Österreich macht es uns mit einem 365€ Jahresticket vor, genauso, wie uns die Schweiz vorlebt, was ein funktionierender Taktfahrplan ist.
Statt 9€ Tickets für 3 Monate wären 18€ Tickets für ein halbes oder 35€ Tickets für ein ganzes Jahr (wie in Österreich) ein Modell gewesen, aus dem man wirklich Erfahrungen für die Zukunft hätte ziehen können.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/datenluecke-wie-viele-menschen-sitzen-wegen-fahren-ohne-ticket-im-gefaengnis/
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Handy-Ticket soll Standard werden

Zwangsdigitaliserung bei der Bahn schreitet voran

Was sich wie eine Erweiterung der Angebote der Bahn anhört, führt uns wieder einmal in Richtung Zwangsdigitalisierung. Als erste Maßnahme zur Einschränkung der Angebote werden die Zugbegleiter künftig keine Fahrkarten mehr im Zug verkaufen. Diese "Angebot" war bereits mit einem Zuschlag von 17€ jenseits allen, was man sich zumuten möchte.

Aber es war eine Möglichkeit, wenn man aus Zeitmangel oder wegen technscher Probleme am Automaten nicht zu einem Ticket gekommen ist. Abgesehen davon gibt es auf vielen kleinen Bahnhöfen keine Automaten. Nun sind die "technischen Probleme" einfach nur verschoben - auf das Handy des Reisenden. Das kennen wir ja schon seit einigen Jahren, seitdem man sein noch relativ normales digitales Ticket - ein PDF auf dem Handy vorzeigen kann.

Was alles schiefgehen kann

  • die PDF-Datei ist defekt (selten, aber möglich)
  • das Ticket ist ein schlecht gescanntes Bild und nicht lesbar (selber Schuld, die Bahn akzeptiert nur PDF)
  • der Handy-Akku ist leer (sehr häufig) - es beginnt die Suche nach dem passenden Netzteil unter den Reisenden
  • das Handy will nicht starten (Pech gehabt; wie oft passiert das? was macht die Bahn? Kulanz?)

So weit geht es um ein Ticket, dass ich vor Reisebeginn erhalten habe. Nutzen wir nun das Online Ticket, was man auf dem Bahnsteig oder auch bereits im Zug kaufen kann, so kommen weitere Schwierigkeiten hinzu. Die Bahn verlangt, dass ich innerhalb von 10 Minuten nach Abfahrt im Besitz des Tickets sein muss. So steht man vor folgenden Problemen:

  • auf dem Bahnhof gibt es kein Internet (in ländlichen Gebieten nicht selten)
  • während der Fahrt gibt es kein Internet (das kommt in Brandenburg auch ma über 10 Minuten vor, eventuell mit einem Glücksmoment von 2 Minuten, der aber zur Buchung nicht ausreicht)
  • die App macht einem die Auswahl des günstigsten Tickets nicht gerade einfach (das kann mehr als 10 Min dauern)

Viele Probleme und keine Vorteile?

Auf den Webseiten der Bahn (s.u.) werden dagegen nur Vorteile aufgelistet, um uns in Richtung dieser Möglichkeiten zu drängen, so dass am Ende nur ein paar Nörgler und Ewiggestrige übrig bleiben, die sich noch in die Schlangen an den immer weniger werdenden Fahrkartenausgabestellen anstellen.

Und schon sind wir wieder beim Thema Zwangsdigitalisierung. Am Ende der Entwicklung steht der Zwang zu einem Handy oder der Verzicht aufs Reisen ...

Mehr dazu bei https://inside.bahn.de/unterschied-handy-ticket-online-ticket/
und https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket/handy-ticket-buchen
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7885-20220106-handy-ticket-soll-standard-werden.htm
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08.12.2021 Aktivisten befreien 21 Berliner aus dem Gefängnis
Straftatbestand von 1935 gehört abgeschafft

Hinter dieser Geschichte steckt kein subversives Netzwerk sondern die Initiative "Freiheitsfonds", die mit ihrer Aktion auf die unsägliche Praxis aufmerksam machen wollen, dass Menschen, die wiederholt ohne Fahrschein im ÖPNV angetroffen werden, Haftstrafen absitzen müssen.

Allein in Berlin sind das jährlich etwas 500 Menschen. Jeder Tag, den sie im Gefängnis verbringen müssen, kostet der Steuerzahler pro Fall fast 200€. Für diese 200€ könnte man 4 von ihnen in einem Berliner Billig-Hotel zu 49€ pro Nacht im Einzelzimmer beherbergen.

Das wäre angemessener, den meist handelt es sich um Menschen, für die die Kosten für einen Fahrschein ihrem Budget für das tägliche Essen oder den Übernachtungsplatz in einer Obdachlosenunterkunft entsprechen.

Der Tagesspiegel schreibt zu der Aktion: Die Initiative „Freiheitsfonds“ von „Frag den Staat“-Gründer Arne Semsrott will diese Praxis [der Haftstrafen] ändern: Nach eigenen Angaben haben sie in den vergangenen Tagen insgesamt 21 Menschen aus Berliner Gefängnissen freigekauft, die wegen des Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert waren.

Bundesweit hat die Initative für 28.420 Euro den Betroffenen insgesamt 2130 Hafttage erspart. Für de Staat, bzw den Steuerzahler, spare die Aktion zusätzlich fast 320.000 Euro Haftkosten. Das alles geschieht nur, weil die Nazis 1935 das "Erschleichen einer Berförderung" zu einer Straftat gemacht haben - und weil es bis heute keine gemeinsame Haltung der Bundesländer gibt daraus eine Ordnungswidrigkeit zu machen. Sämtliche Versuche in diese RIchtung werden vornehmlich von CDU/CSU blockiert.

Können wir jetzt Hoffnung auf die Ampel-Koalition im Bund haben? Sie will laut Koalitionsvertrag sich "für weitere Schritte zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und des Containerns" einsetzen. Mal sehen ...

Mehr dazu bei https://www.tagesspiegel.de/berlin/haft-nach-fahrt-ohne-fahrschein-aktivisten-kaufen-21-berliner-aus-gefaengnis-frei-/27864116.html
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