Der Konflikt bei der Transformation oder #Konversion der #Autoindustrie und der #Verkehrswende liegt darin, dass einerseits die #Klimakrise (Erderwärmung) begrenzt werden muss, andererseits die sozialen Ansprüche der Beschäftigten berücksichtigt werden müssen. Die Einhaltung der Klimaziele (1,5-Grad-Ziel) ist keine beliebige Meinung, keine moralische Position, sondern eine Überlebensfrage der Menschheit. Das Pariser Klimaabkommen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, der jüngste Bericht des Weltklimarates und die berechtigte Empörung des UN-Generalsekretärs („Dieser Verzicht auf Führung ist kriminell.“) haben dem 1,5-Grad-Ziel menschenrechtlichen, völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rang gegeben. Auch die #IGMetall hat sich diesem Ziel verpflichtet.
Die Autoindustrie wird diesem Ziel jedoch nicht gerecht. Die Emissionen aus dem motorisierten Individualverkehr (MIV) haben seit drei Jahrzehnten keinen positiven Beitrag zur #Klima|bilanz geleistet. Daraus ergibt sich, dass die Autoindustrie und der MIV schrumpfen müssen – nicht auf null, aber ganz erheblich.
Artikel 14/15 #Grundgesetz beinhalten die Nützlichkeit von Eigentum für die Allgemeinheit und die Möglichkeit der Vergesellschaftung, wenn diese Nützlichkeit nicht erbracht wird. Das trifft offensichtlich auf die Autoindustrie zu. Welche juristischen Konsequenzen sich daraus ergeben, ist zu diskutieren. Der #Staat erfüllt ebenfalls nicht seine Aufgabe, das Recht auf #Mobilität für alle als Daseinsvorsorge zu gewährleisten.
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