12.01.2024 Artikel 18 GG wegen "Grundrechtsverwirkung" anwenden

Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!

Unter diesem Titel gibt es eine Petition bei WeAct, die fordert, dass Artikel 18 GG gegen Björn Höcke angewendet wird. Inzwischen haben schon 450.000 Menschen aus Deutschland die Petition unterstützt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben im Bewusstsein der Erfahrungen während der Weimarer Republik Instrumente bereit gelegt, um sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren: Neben einem kompletten Parteiverbot auf Landes- oder Bundesebene ist die „Grundrechtsverwirkung“ nach Artikel 18 des Grundgesetzes eine gezielte Maßnahme gegen einzelne Verfassungsfeinde. Es wäre eine mildere Maßnahme vor einem kompletten Parteiverbot. Der Verfasser der Petition hat uns heute seine Beweggründe erläutert und in der Petition auch auf andere namhafte Personen verwiesen, die dringend Maßnahmen gegen die neuen Nazis fordern:

Wir befinden uns im Wahljahr 2024. Und es besteht die Gefahr, dass Höcke der nächste Ministerpräsident Thüringens wird. Das gilt es zu verhindern!

Mehr als 400.000 Menschen, die erreichen wollen, dass Artikel 18 GG gegen Björn Höcke angewendet wird, haben die Petition bereits unterschrieben. Das ist sehr beeindruckend und dringend notwendig. Denn am 04. Januar schrieb die taz, dass sich Höcke gegen eine sogenannte "Unvereinbarkeitsliste" ausspricht, mit der die AfD sich - formal - von einigen neonazistischen Organisationen abgrenzen möchte: Mitglieder von Gruppen dieser Liste sollen nicht der AfD beitreten dürfen. Darunter auch die neonazistische Gruppe „Revolte Rheinland“. Höcke dazu: „Die von außen bestimmte Distanzeritis hat uns keinen taktischen Vorteil gebracht – im Gegenteil“. Auch empfahl Höcke seinen Anhängern zu Weihnachten das Buch „Regime Change von rechts“ des langjährigen österreichischen Identitären-Chefs Martin Sellner. Die Identitäre Bewegung steht ebenfalls auf der Unvereinbarkeitsliste.

Die politische Debatte wird zur Zeit weitgehend vom Für und Wider eines AfD-Parteienverbots bestimmt. Ein Verfahren gemäß Artikel 18 GG gegen einzelne Parteimitglieder wird noch nicht in ausreichendem Maße als erfolgversprechendere, weil gezieltere Option wahrgenommen. Einen Erfolg können wir aber bereits verzeichnen: So ist unsere Petition in der öffentlichen Diskussion, u.a. der Westfälische Anzeiger berichtet heute über unsere Petition.

Mehr dazu bei https://www.wa.de/politik/schlag-afd-geplant-bjoern-hoecke-grundrechte-entziehen-petition-indra-gosh-rechtsextremismus-zr-92769831.html
und Petition unterschreiben https://weact.campact.de/petitions/wehrhafte-demokratie-hocke-stoppen
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yn
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8648-20240112-artikel-18-gg-wegen-grundrechtsverwirkung-anwenden.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8648-20240112-artikel-18-gg-wegen-grundrechtsverwirkung-anwenden.html
Tags: #Rechtsaußen #Höcke #Neo-Nazis #AfD #Faschisten #Rassismus #Wahlen #Grunderechte #Menschenrechte #Art.18GG #Parteienverbot

There are no comments yet.