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Gespräch mit Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts:

<“Ich habe es immer als misslich empfunden, dass viele für die Bürger sehr einschneidenden Maßnahmen (..) nur durch behördliche Verordnungen angeordnet worden sind. Diese Verordnungen sind lange Zeit auf die Generalklausel im Infektionsschutzgesetz gestützt worden, wonach die zuständigen Behörden die „notwendigen“ Schutzmaßnahmen treffen dürfen. Das habe ich immer als sehr problematisch angesehen. (..) Wesentliche Entscheidungen über die Grundrechtsverwirklichung hat die vom Volk gewählte Vertretung zu treffen. Es kann nicht sein, dass diese sich verschweigt und alle schwierigen und schicksalhaften Fragen der Exekutive überlässt. Dazu gehört auch die Schaltkonferenz zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten, die entweder in geschlossenen Räumen oder in digitalen Konferenzen solche zentralen Entscheidungen trifft. Das ist einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht angemessen“>

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsrechtler-vorsorgliche-verbote-sind-nicht-mehr-zulaessig-li.182522?fbclid=IwAR1SNclbB8g1GnCEU5lm_I65Arabyi47F0etKWc3jsfoeHn4C9Ooqv8rtnw

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