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Denunziantenwerber des Tages: Michael Gove
Der britische Minister Michael Gove sucht eigenem Bekunden zufolge im Auftrag Kiews nach Ukrainern, die sich dem Kriegsdienst entziehen. Gastgebern wird mit dem Streichen von Vergütungen gedroht. (Von Reinhard Lauterbach)
Wenn man die in Deutschland herumfahrenden Autos mit ukrainischen Kennzeichen beobachtet, sieht man tatsächlich am Steuer bei weitem nicht mehr nur Frauen. Und man mag sich gelegentlich die Frage stellen, warum der in den besten Jahren stehende Fahrer auf der Nachbarspur eigentlich nicht »na fronti« ist. Aber das soll uns an dieser Stelle egal sein. Nicht egal ist es jedenfalls dem britischen Minister für regionale Strukturpolitik und Wohnungsbau, Michael Gove. Der verschickt nämlich gerade an Briten, die Geflohene aus der Ukraine aufgenommen haben, »auf Anfrage der ukrainischen Botschaft im Vereinigten Königreich« Briefe, worin diese gefragt werden, ob bei ihnen nicht etwa Ukrainer »männlichen Geschlechts im Alter 18 plus« untergekommen seien. Eines dieser Schreiben liegt jW im Faksimile vor.
Wenn ja, werden die Gastgeber aufgefordert, erstens die Behörden hierüber in Kenntnis zu setzen – in einem Land ohne Meldepflicht auch schon ein Novum – und zweitens ihren Gast zu »drängen«, sich mit der ukrainischen Botschaft zwecks »Aktualisierung seiner Daten« in Verbindung zu setzen. Wenn sie mal einen solchen männlichen Ukrainer wehrfähigen Alters zu Gast hatten, sollen sie angeben, wohin sich dieser begeben hat. Im Weigerungsfall »kann der finanzielle Vorteil für den Gastgeber gekürzt werden«.
Das ist so lächerlich wie dreist. Lächerlich, weil die Regierung Seiner Majestät, die sich gerade erst glücklich von den Ketten der EU-Richtlinien befreit hat, nun »auf Anfrage« der ukrainischen Botschaft deren Landsleuten hinterherspitzelt. Und dreist, weil aus der Drohung, die Gratifikation für die Aufnahme von Geflohenen könnte gekürzt werden, implizit hervorgeht, dass es für eine solche Kürzung gar keine Rechtsgrundlage gibt. Aber probieren kann man es ja mal.
Da ist Deutschland weiter. Hier gibt es seit Jahren die gefestigte Rechtsprechung, dass »Wehrdienstentziehung« bei Ukrainern nicht als Asylgrund gilt.
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