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»Nach der Europäischen #Sozialcharta, der #Deutschland im Bereich des Streikrechts vollumfänglich zugestimmt hat, sind verbandsfreie Streiks sehr wohl legal!« Das sagt der Berliner Rechtsanwalt Benedikt Hopmann, eine Arbeitsrechtsspezialist. Anlass für seine Worte sind die aktuellen Arbeitskämpfe beim Lebensmittel-Bringdienst #Gorillas. Am Freitagabend war er von dem Verein »Aktion gegen Arbeitsunrecht« eingeladen worden, um in einem juristisch-politischen Vortrag per Livestream seine Expertise darzulegen.
Laut Hopmann nimmt die Europäische Sozialcharta (ESC), die Koalitionsfreiheit der Beschäftigten zum Ausgangspunkt für Streiks und Arbeitskämpfe. Sie beschränke sich keineswegs nur auf Gewerkschaften. »Es geht in der #ESC nicht allein um das #Recht der #Gewerkschaft|en, Arbeitskämpfe mit dem Ziel durchzuführen, einen #Tarifvertrag abzuschließen, sondern auch um das Recht von Zusammenschlüssen von Beschäftigten eines Betriebs, die sich auch ad-hoc und spontan zusammenfinden können, um ihre Forderungen durchzusetzen, die auch nicht im Sinne eines Tarifvertrags sein müssen«, erläutert Hopmann. Dass die Bundesrepublik und das Bundesarbeitsgericht nicht auf dieser Grundlage handeln und lediglich Arbeitsniederlegungen anerkennen, die von Gewerkschaften mit dem Ziel ausgehen, Tarifverträge zu verhandeln, sei seiner Einschätzung nach ein #Skandal und »ein andauernder Bruch des Völkerrechts.« Er hoffe, dass der Europäische Gerichtshof in #Straßburg in absehbarer Zeit ein Machtwort in Sachen verbandsfreier Streiks spricht.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155146.arbeitskampf-bei-gorillas-streik-ohne-blaupause.html #streik #arbeit #betriebsrat #repression #gwc #covid