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12.10.2023 FragdenStaat untersucht Registermodernisierungsgesetz

"Überstürzt und ohne Nachdenken"

Das Registermodernisierungsgesetz sollte Anfang 2021 ganz schnell eingeführt werden. Es sollte die verschiedenen Datenbanken von Bund, Ländern und Kommunen mit einem Schlüssel durchsuchbar machen. Schon bei diesem Gedanken hätten die Alarmglocken läuten müssen, denn jede Datensammlung verfolgt einen speziellen Zweck und nur zu diesem dürfen die Daten überhaupt gespeichert und genutzt werden (Zweckbindung nach DSGVO).

Der "zweite große Fehler" bei der Konstruktion des Registermodernisierungsgesetzes war es ausgerechnet die Steuer-ID als die Personenkennziffer des Deutschen Reichs wieder aufleben zu lassen. Bei der Erfindung der Steuer-ID wurde noch argumentiert, dass sie nur vom Finanzamt genutzt werden darf.

Nun hat die Sicherheitsforscherin Lilith Wittmann auf der Plattform FragDenStaat E-Mails, Broschüren und Gutachten rund um das Gesetzgebungsverfahren untersucht und die Ergebnisse zeigen

  • Den Beteiligten war es wichtiger Verwaltungsprozesse überstürzt zu automatisieren, als personenbezogene Daten zu schützen.
  • Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) als übergreifendes Personenkennzeichen zu nutzen war der schnellste Weg aber entgegen allen Versprechen zuvor.
  • Bei der Auskunftssperre lehnte die Bundesregierung sicherere Alternativen mit dem Hinweis ab, dass diese zu teuer und zu komplex seien.
  • Die Auskunftssperre verkommt zu einem Hinweisschild und ist für die Anfragenden jederzeit zu umgehen.

Damit gibt es nun praktisch das vollständige Register mit Zugang zu allen Datenbanken und mit einem Zugang und dieser Zugang ist praktisch fast für alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes nutzbar. Das läuft dann, wie Netzpolitik.org schreibt, so ab

"Dafür stellt der Bund das zentrale IT-System mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registermodernisierungsbehörde bereit. Das BVA vermittelt die Datenabfragen zwischen den registerführenden Behörden und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die Steuer-IDs in einer Datenbank führt. Zu den sogenannten Basisdaten gehören unter anderem der Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeiten sowie die letzte bekannte Anschrift."

Damit ist der "gläserne Bürger" perfekt und alle sicherheitstechnischen Vorkehrungen, die zuvor bei der Ausgestaltung der einzelnen Datenbanken getroffen wurden, laufen ins Leere. Das wäre nicht nötig gewesen, es gab sichere Alternativen, die von der Politik nicht gewünscht waren.

So viele Datenschutzverstöße - was wird das Bundesverfassungsgericht wohl [irgendwann] dazu sagen?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/registermodernisierung-automatisierung-auf-kosten-der-sicherheit/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wH
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8552-20231012-fragdenstaat-untersucht-registermodernisierungsgesetz.htm
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Tags: #Registermodernisierungsgesetz #Melderegisterauskunft #Auskunftssperre #Steuer-ID #Personenkennziffer #Werbeindustrie #Auskunftsrecht #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #DSGVO #Zweckbindung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Datenschutz #Datensicherheit

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"Ich weiß, wo dein Haus wohnt"

Melderegisterauskunft sperren

Der Verein HateAid weist darauf hin, dass Menschen, die befürchten müssen Opfer von Verfolgung oder Hass-Kriminalität zu werden, verhindern können, dass Andere an ihre Adressdaten kommen. HateAid schreibt:

Die Melderegisterauskunft macht es relativ einfach, an die Adresse von anderen Personen zu gelangen. Hater*innen können diese dann ganz einfach im Netz verbreiten. Personen des öffentlichen Lebens, wie Politiker*innen, Journalist*innen oder Influencer*innen sind häufig Ziele der Täter*innen.

Warum ist eine Adressauskunft so einfach?

Alle Menschen, die eine Wohnung bzw. einen Wohnsitz haben, müssen sich bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Die Melderegister sind kommunal oder auf Landesebene verwaltet. Wir können ja verstehen, dass dies für die Planung und Gestaltung der Gemeinde wichtige Informationen sind. Aber warum ist "die Information der Öffentlichkeit eine explizite Aufgabe der Meldebehörden"?

Privatpersonen, Unternehmen und andere, nicht öffentliche, Stellen können beim Melderegister eine Melderegisterauskunft beantragen und erhalten dann Vor- und Nachname und die Adresse. Vor allem die Werbeindustrie hat Interesse an solchen Daten. Es reicht, wenn der oder die Anfragende/r ein berechtigtes Interesse bekundet.

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) regeln die § 44 und § 45 BMG wie man eine Auskunft über die Daten einer bestimmten Person erhalten kann. Im § 51 BMG steht auch, dass bei einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen eine Melderegisterauskunft verweigert werden kann.

So eine Auskunftssperre im Melderegister kann man sich für jeweils 2 Jahre eintragen lassen. Außerdem kann man jederzeit nachfragen, wer dort eine Auskunft erfragt hat. Leider kann man nicht unbegründet eine Auskunftssperre beantragen. Für den Antrag sind Nachweise für die Schutzbedürftigkeit notwendig. Wie HateAid schreibt kann das z. B. auch ein Empfehlungsschreiben von Arbeitgeber*innen sein, oder auch bereits von dir erstattete Strafanzeigen, die verdeutlichen, welche Gefahren konkret bestehen. Auch HateAid schreibt Empfehlungsschreiben, wenn Betroffene durch eine Melderegisterauskunft gefährdet sein könnten und bietet dafür Beratung an.

Mehr dazu bei https://hateaid.org/melderegisterauskunft/
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