#unschuldsvermutung

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17.04.2024 NSA is just DAYS from taking over the internet

"Unverantwortliche Ausweitung" der Befugnisse der NSA

... nennt die republikanische Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna die Neufassung des Abschnitts 702, des auch aus den Snowden Enthüllungen bekannten Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Frau Luna stimmte im Repräsentantenhaus gegen den Gesetzentwurf, der aber am 13.4. mit Mehrheit der "demokratischen" Abgeordneten angenommen wurde.

Statt, wie seit Jahren in Diskussion, die Überwachung durch die NSA einzuschränken, wird sie mit der Neufassung enorm ausgeweitet. Unser Ehrenmitglied Edward Snowden warnte gestern in einem Tweet:

"The NSA is just DAYS from taking over the internet, and it's not on the front page of any newspaper."

Dabei verweist er auf einen von Elizabeth Goitein, Co-Direktorin des Programms für Freiheit und nationale Sicherheit am Brennan Center for Justice, veröffentlichten Thread hin. Darin analysiert Goitein die Neufassung des 702 und weist auf die grundlegende Erweiterung der Überwachungsbefugnisse durch scheinbar harmlose Änderungen in den Definitionen.

Während der bisherige 702 der NSA nur erlaubte Internetanbieter wie Google und Verizon zur Zusammenarbeit zu zwingen, werden künftig eine riesige Zahl von Unternehmen in den USA zu "Anbieter elektronischer Kommunikationsüberwachung". Das sind alle Unternehmen oder auch Privatpersonen, die ihren Kunden oder Anderen WLAN zur Verfügung stellen und damit Zugang zu Geräten haben, über die Kommunikation läuft, z.B. Friseursalons, Waschsalons, Fitnessstudios, Baumärkte, Zahnarztpraxen, ...

Damit kann die NSA künftig praktisch jedes Unternehmen und jede Einzelperson, die internetbezogene Dienste anbieten, zwingen die Überwachung durch die NSA zu unterstützen. Mit dem Zwang zur Herausgabe der Daten ist es jedoch nicht getan, denn mit hohen Strafen, die der Gesetzesentwurf vorsieht, werden die Betroffenen gezwungen nicht über die bereitgestellten Informationen zu sprechen.

Goitein befürchtet, dass die Geheimdienste sich möglicherweise sogar die Umwege über die Unternehmen sparen werden und gleich auf Dienstleister wie Reinigungskräfte, Klempner und IT-Dienstleister, die Zugang zu Laptops und Routern in den Wohnungen der Bürger haben, zugehen werden, um diese als "Ersatzspione" zu nutzen.

Jede/r US-Bürger/in mit Kenntniss zu irgendeinem Passwort würde damit zum möglichen IM.

Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/ed-snowden-warnt-die-nsa-steht-kurz-vor-der-uebernahme-des-internets/
und https://www.zerohedge.com/political/nsa-just-days-away-taking-over-internet-warns-ed-snowden
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Tags: #ElizabethGoitein #EdwardSnowden #NSA #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Geheimdienste #Lauschangriff #Überwachung #Cyberwar #Hacking #Verschlüsselung #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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13.04.2024 Grüne Kameras sind auch nicht besser

Alle Studien belegen: Videoüberwachung bringt nichts!

Vor Jahren konnte man zumindest von den Grünen noch Unterstützung erhoffen, dass sie einer Ausweitung von Überwachung entgegentreten. Von ihrer früheren Friedensliebe - Schwerter zu Pflugscharen - mit Ausnahme bei der Bombardierung Belgrads in den 90-iger Jahren - ist nichts mehr geblieben und nun spricht sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Veröffentlichung der Kriminalstatistik auch noch für mehr Videoüberwachung aus:

"Mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen kann ein Baustein gegen Kriminalität im öffentlichen Raum sein. Denn Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit und deshalb erste Aufgabe des Staates.“

Erste Aufgabe wäre ein Beleg des Sinns von Videoüberwachung

Über die Sinnlosigkeit von Videoüberwachung hatten wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend beschäftigt

Der verlinkte Artikel verweist zusätzlich auf folgende Untersuchungen

  • Kameraüberwachung und Kriminalität, eine der seltenen Studien,
  • wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Kameraüberwachung von U-Bahnen im Jahr 2006 (erst nach Klage veröffentlicht),
  • ein Bericht der Bürgerrechtsgruppe Big Brother Watch aus dem Jahr 2013 lieferte das Ergebnis, dass selbst die hohe Kameradichte in Großbritannien keine Fahndungserfolge bringt,
  • 2023 schreibt Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen: „In Evaluationsstudien wurde Videoüberwachung nur ein geringer bis kein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt (vgl. z.B. Ratcliffe & Groff, 2018) ...

Ist es also nur Populismus, wenn jetzt auch Grüne jenseits aller Wissenschaftlichkeit argumentieren oder sind die Politiker aufgrund ihrer abgehobenen Lebenssituation schon soweit von der Realität entfernt?

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/kameraueberwachung/
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08.04.2024 Theo Tenzer im Interview

"Ein 'wenig verschlüsselt' gibt es nicht"

In einem Interview zum Thema Verschlüsselung stellt der Autor des kürzlich erschienenen Sonderbandes "Schutz vor Überwachung", Theo Tenzer, fest, dass es „ein bisschen verschlüsselt“ nicht gibt. Entweder es ist „zu“ oder „auf“ – wenn die Verschlüsselung sicher ist und sein soll! Auch das ist Chance und Risiko zugleich, je nach Betrachtung.

Dabei betont er die Verantwortung des Einzelnen für die eigene Privatsphäre aber - und das wird leider oft übersehen - auch für die Privatsphäre der Freunde und Kommunikationspartner. Wer z.B. WhatsApp oder gmail, also Google Mail nutzt, der verrät die Daten aller seiner Freunde an diese Internetgiganten.

Ein solches Verhalten ist leider weit verbreitet aber es gibt zahlreiche Alternativen, die Theo Tenzer in dieser Sonderausgabe noch einmal im Überblick vorstellt. Zu ihrem Verständnis ist kein Mathestudium notwendig und zu ihrer Nutzung erst recht nicht. Aus den über 30 Open Source Programmen kann man sich je nach eigenen Bedürfnissen "die Richtigen" heraussuchen.

"Die Richtigen" müssen miteinander können

Man wird nicht vermeiden können für ganz verschiedene Anwendungen auch verschiedene Programme zu installieren, aber es soll nicht zu einem Irrgarten der Anwendungen ausarten. Grundlegend für jede sichere Kommunikation ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, aber das kann durchaus über ein Zusammenspiel verschiedener Anwendungen geschehen.

Auch nach den Vorstellungen und Vorgaben des DSA, des Data Services Act der EU, sollen die jeweiligen Dienste eine Interoperabilität anbieten müssen. Bis dahin ist noch ein langer Weg, weil die bekannten Internetgiganten (GAFAM) das nach Kräften zu verhindern versuchen. Unsere "guten" und sicheren Open Source Anwendungen sollten jedoch für eine sinnvolle Zusammenarbeit vorbereitet und in der Lage sein.

Theo Tenzer beschreibt das im Interview so: Die Evaluierung der Interoperabilität von verschlüsselnden Chat-Klienten sowie die Vernetzbarkeit von Chat-Servern ist ein ebenso aktueller Schwerpunkt im kryptographischen Wandel. Es wird daran gearbeitet, sichere Kommunikation zwischen verschiedenen Anwendungen zu ermöglichen und die Nutzung von verschlüsselten Chat-Diensten zu erleichtern.

Ein weiterer Wert seines Buchs liegt deshalb auch in den Darstellungen der neuen Möglichkeiten, die durch die Kombination verschiedener Anwendungen entstehen. Als Beispiel sei das Steam-Protokoll genannt, das mit seinem Ende-zu-Ende verschlüsseltem Filesharing ein „Swarming“, also das Downloaden von mehreren Quellen mit einer Verschlüsselung erlaubt, während das bekannte Filesharing mit RetroShare dies immer nur Punkt-zu-Punkt kann. Damit wird aus "Peer-to-Peer-Sharing ein Friend-to-Friend-Sharing".

Das Interview gibt in seiner Länge (21min Lesezeit) nicht nur einen guten Überblick über Theo Tenzers Intention mit dieser Sonderausgabe, sondern auch einen Einblick in die im Buch behandelten Open Source Programme - also selbst lesen!

Mehr dazu bei https://tarnkappe.info/artikel/interviews/theo-tenzer-im-interview-zum-thema-verschluesselung-291425.html
und über die Bücher von Theo Tenzer https://www.eurobuch.de/buch/isbn/9783757853150.html
und zu Möglichkeiten von Open Source und Verschlüsselung bei uns unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4185-privatsphaere-schuetzen-was-kann-ich-tun.html
und Gründe für eine Verschlüsselung unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3885-20131001-was-ist-neu-an-prism-tempora.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
und einen weiteren Artikel über die Inhalte des Buchs gibt es hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8722-20240323-schutz-vor-ueberwachung.html
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Tags: #OpenSource #Verschlüsselung #TheoTenzer #BoD #BooksonDemand #Interview #Tarnkappe.info #SuperSecreto #Kryptographie #quelloffen #Software #Überwachung #Freiheit #Datenpannen #Datenskandale #Messenger #Big5 #GAFAM #McElice #Lauschangriff #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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06.04.2024 Droht Ende des Briefgeheimnisses?

Gefährlicher Stand bei Verhandlungen zur EU Chatkontrolle

In vielen Berichten haben wir über das Hin und Her bei der EU Chatkontrolle geschrieben. Ein abgemilderter Entwurf vor Weihnachten wurde von den Überwachungsbefürwortern als wirkungslos abgelehnt. "Wirkungslos" heißt bei denen, dass sie nicht in verschlüsselte Kommunikation schauen dürfen. Dabei sollte sichere und unbeobachtete Verschlüsselung nicht nur für jede/n Einzelne/n wichtig sein, sondern auch für den Geschäftsverkehr von Unternehmen und Banken.

Nun ist ein aktueller Gesetzesentwurf zur Chatkontrolle durchgesickert, der das Ende für verschlüsseltes Chatten bedeuten würde. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten, schrieb dazu am Dienstag auf seinem Blog:

"Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoß an der Natur der Aufdeckungsanordnungen zur Chatkontrolle nichts. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis. Trotz Lippenbekenntnissen zu Verschlüsselung soll mit Client-Side-Scanning bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein ausgehebelt werden, um unsere Smartphones zu Spionen umzufunktionieren – das zerstört sichere Verschlüsselung." ...

"Die [geplante] Beschränkung der Chatkontrolle auf ‚Hochrisikodienste‘ ist bedeutungslos, weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird und insofern ein hohes Missbrauchsrisiko aufweist. Für die Einstufung der großen Dienste wäre Irland zuständig – mit der stärkste Befürworter der Chatkontrolle. Ohnehin ist der genutzte Dienst keine Rechtfertigung durch die Durchleuchtung völlig unbescholtener Bürger."

Der geplante Entwurf wäre ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen in der EU, die sich gegen anlasslose Überwachung wenden. Um gleich zwei Fragezeichen auszuräumem: Natürlich hat die generelle Überwachung unser aller Kommunikation nichts mehr mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch zu tun und außerdem sind die oben aufgeführten "Unternehmen und Banken" fein raus, da der Gesetzentwurf nur sogenannte "Hochrisikodienste" überwachen will, die beliebig benannt werden können.

Mehr dazu bei https://tkp.at/2024/04/05/aktuelle-eu-plaene-zur-massenueberwachung-durchgesickert/
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Tags: #Chatkontrolle #EU #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verschlüsselung #Unschuldsvermutung #Grundrechte

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03.04.2024 Ein "False Positive" und die Folgen

Danach ist alles anders ...

Man muss überhaupt nicht geheimnisvoll oder "mafiös" aussehen, manchmal reicht es, dass man jemanden ähnlich sehen könnte, um in große Schwierigkeiten zu kommen. Oder man ist einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Wir kennen solche Fälle u.a. aus dem Buch oder Film "Die verlorene Ehre der Katharina Blum".

Die Folgen für die Betroffenen solcher "False Positives" bewegen sich von "ein paar blauen Flecken", vielen "Scherereien" bis zur Vernichtung der persönlichen Existenz (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler , Gesichtserkennung kann auch zu 98% falsch sein ).

In dem verlinkten Artikel der ZEIT wird beschrieben, wie ein Berliner Musiker in den letzten Wochen mit dem gesuchten Burkhard Garweg verwechselt und wie sein BVG Bus von Polizeiwagen verfolgt wurde. Danach wurde er "zu Boden gebracht" und "erkennungsdienstlich behandelt" und kam mit einer Beule davon.

Danach ist manches anders als zuvor, man fragt sich, wie lange man schon beobachtet wurde, wie man gerade auf ihn gekommen ist, ob vielleicht doch sein Germanistik-Studium an der FU damals damit zusammenhängt ...

Mehr dazu bei https://www.zeit.de/2024/14/raf-verhaftung-andreas-weiser-verwechslung
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25.03.2024 Verschlüsselung als Standard

Taurus Abhöraffaire?

Nein, eigentlich müssen wir sogar 2-mal NEIN sagen, denn

  • erstens ist der eigentliche Skandal, dass deutsche (Bundeswehr-) Beamte während des Dienstes einen Angriff auf ein anderes Land planen,
  • zweitens Jede/r weiß, dass unverschlüsselte Kommunikation abgehört werden kann und auch wird, wie uns unser Ehrenmitglied Edward Snowden im Juni 2013 aufgedeckt hat.

Deshalb legt der verlinkte Artikel von Meredith Whittaker, Chefin des Messengers Signal bei Netzpolitik.org auch den Schwerpunkt auf den zweiten Punkt. Wenn wir über digitale Privatsphäre und Sicherheit diskutieren, dann tun wir das deshalb, weil eine sichere Verschlüsselung der Standard sein sollten. Eine verschlüsselte Kommunikation ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied - wie die abgehörte Kriegsplanung wieder einmal gezeigt hat.

Jede Kommunikation muss Ende-zu-Ende verschlüsselt sein, nur dann kann jede/r TeilnehmerIn daran ruhigen Gewissens teilnehmen. Leider sind wir von diesem Standard weit entfernt und damit scheint Verschlüsselung als etwas, was nur die nutzen, die es "brauchen". Damit wird diesen Menschen unterstellt, etwas zu verbergen zu haben.

Deshalb brauchen wir in allen Kommunikationsmitteln eine sichere Verschlüsselung als Standard. Nur dann werden die oben geäußerten Verdächtigungen verschwinden und nur dann kann Privatsphäre wirklich gelebt werden. Ein erster Schritt dazu war z.B. unser Workshop über "Sichere Messenger" im Dezember 23.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/taurus-abhoeraffaere-privatsphaere-fuer-alle-oder-niemanden/
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23.03.2024 Schutz vor Überwachung

McEliece und DHT Routing

Schon vor einem Monat hatten wir auf die Neuerscheinung des Buchs von Theo Tenzer "Open Source Verschlüsselung - Quell-offene Software zur Demokratisierung von Kryptographie" verwiesen. In dieser Sonderausgabe werden über 30 Möglichkeiten beschrieben, wie man durch effektive Verschlüsselung der eigenen Daten seine Privatsphäre schützen kann.

Soll ich jetzt diese 30 Programme installieren?

Nein, um sich sicher zu fühlen und mit einem guten Gefühl mit Freunden zu kommunizieren, reichen 2-3 der empfohlenen Möglichkeiten aus. Welche das sind, muss man nach seinen eigenen Gewohnheiten entscheiden und vielleicht zusätzlich die Tipps beherzigen, die Theo Tenzer zu den Eigenheiten der jeweiligen Programme nennt.

  • Welche App ist vielleicht in die Jahre gekommen und wird nicht mehr weiter gepflegt?
  • Welchen Angriffsmöglichkeiten unterliegt das Programm?
  • Wie zukunftssicher ist die verwendete Verschlüsselung im Hinblick auf leistungsfähige Quanten-Computer?

Neue Verschlüsselungsverfahren

Wir wollen heute diese letzte Frage etwas näher untersuchen und werden in den nächsten Wochen in loser Folge auch auf die anderen Fragen näher eingehen.

Viele unserer Artikel handeln vom Katz' und Maus Spiel zwischen (kriminellen und staatlichen) Hackern und den Entwicklern von Algorithmen zur Verschlüsselung. Meist waren die gesetzgebende Instanzen dabei auf der Verliererseite (Fremde biometrische Daten leicht zu nutzen , Fingerabdrücke von CIA und NSA Agenten im Angebot ,CCC überlistet Samsungs Iris-Scanner ). Ganz sicher verloren hat aber stets die-/derjenige, wer die eigenen Daten nicht durch eine zeitgemäße Verschlüsselung schützt.

Der kryptographische Wandel

Die in den 1980-iger Jahren von Phil Zimmermann entwickelte Verschlüsselung Pretty Good Privacy (PGP, heute GPG) mit einem Schlüsselpaar aus (geheimem) privaten und öffentlichen Schlüssel ist auch heute noch zeitgemäß. Voraussetzung ist dabei, dass die Schlüssellängen an die Leistungsfähigkeit der heutigen Computer angepasst werden. Allerdings muss man sich bei den verwendeten mathematischen Verfahren vorsehen. So warnt die amerikanische Normungsbehörde NIST vor der als "nicht mehr sicher“ angesehenen RSA-Verschlüsselung zum einen bei geringer Schlüsselgröße und im Hinblick auf die Möglichkeiten von Quanten-Computern.

Die Entwickler von Verschlüsselungsalgorithmen haben aber schon vor ca. 10 Jahren auf diese Gefahren reagiert und neue Werkzeuge entwickelt. Inzwischen ist das McEliece-Messaging mit dem gegen Quanten-Computer sicheren McEliece-Algorithmus erstmals quelloffen z.B. in dem Messenger Smoke Crypto Chat implementiert. Theo Tenzer stellt in seinem Buch 2 Programme vor, die ohne großen Aufwand für den Nutzer die sichere Möglichkeit der Verschlüsselung mit McEliece anstatt der bisher üblichen Algorithmen erlauben.

IP-Adressen verbergen

Für die eigene Sicherheit kann es außerdem wichtig sein, dass die Datenpakete - auch wenn sie gut verschlüsselt sind - nicht die eigene IP Adresse und die des Kommunikationspartners tragen. Einspruch: Datenpakete tragen immer eine IP-Adresse von Sender und Empfänger! Richtig, doch ich kann meine Daten, wenn sie sicher verschlüsselt sind, auch einfach in die Welt hinausposaunen, so wie es bei der Bitcoin-Blockchain oder der Anwendung BitMessage gemacht wird. Nur der richtige Empfänger kann den Inhalt entschlüsseln. Damit wird verhindert, dass von außen jemand von einer (Kommunikations-) Beziehung zwischen den Beteiligten erfahren kann.

Theo Tenzer beschreibt die Neuerung so: Das Echo-Protokoll ist ein kryptographische Protokoll, dass ohne Routing-Informationen in den Datenpaketen auskommt. Es ist daher nicht nur „Beyond“ - also nachfolgend - des Paradigmas des „Routings“, sondern es ist „Beyond Cryptographic Routing“. Denn die IP-Adresse wird nicht durch einen Text-String ersetzt, wie z.B. einen Hash String wie es bei der Bitcoin-Blockchain oder einer damaligen bekannten Anwendung BitMessage der Fall war. Stattdessen enthält das Echo-Protokoll eben keine Absender-oder Zieladresse, ... Das ist nicht nur kryptographisch interessant, sondern stellt die zielführenden Protokolle wie TCP oder UDP auf den Kopf und ergänzt diese um eine neue Daseinsform, die insbesondere auch von der Überwachung mit Metadaten befreien kann.

Über das "Übel" der Metadaten haben wir im Rahmen des Kampfes gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) schon oft berichten müssen. Zur Forderung nach Privatheit gehört nicht nur, dass niemand die Inhalte unserer Kommunikation lesen kann, sondern auch, dass von "außen" nicht sichtbar ist, wer mit wem kommuniziert.

Das Buch von Theo Tenzer enthält noch weitere wichtige Erkenntnisse auf die wir in weiteren Artikeln eingehen werden ...

Mehr über die Bücher von Theo Tenzer https://buchshop.bod.de/catalogsearch/result/?q=Theo+Tenzer
und zu Möglichkeiten von Open Source und Verschlüsselung bei uns unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4185-privatsphaere-schuetzen-was-kann-ich-tun.html
und Gründe für eine Verschlüsselung unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3885-20131001-was-ist-neu-an-prism-tempora.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
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03.03.2024 Fast-Freispruch nach tödlicher Polizeigewalt

"Verteidigung hätte das Urteil auch gleich diktieren können"

So sagt es Michèle Winkler, Prozessbeobachterin vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, nach dem Urteil gegen 2 Polizisten, die vor dem Mannheimer Landgericht wegen tödlicher Polizeigewalt gegen Ante P. standen. Der Hauptangeklagte Polizist L.J. war angeklagt wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nun soll er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro zahlen. Sein Kollege B.Z., dem fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden war, weil er seinen Kollegen nicht zurückgehalten und den sich nicht mehr bewegenden Ante P. knapp sechs Minuten gefesselt in Bauchlage hatte liegen lassen, wurde freigesprochen.

Die Videoaufnahmen von "rund 70 Zeug*innen", die im Gerichtssaal gezeigt wurden, konnten eindeutig nachweisen, dass Hinweise aus der Menschenmenge, dass Ante P. nicht mehr atme, die neben ihm knienden Polizisten nicht zum Handeln bewegt hatten. Das Gericht blieb bei seiner Ansicht, dass dieses Nichthandeln strafrechtlich nicht beanstandbar sei, "weil Ante P. möglicherweise trotz Hilfeleistung verstorben wäre".

Das Gericht übernahm die Argumentation der Verteidigung und machte aus Ante P. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Er sei in einem wahnhaften Zustand gewesen. Ein beauftragter Gutachter ging soweit zu behaupten, Schizophrene seien mit Vorsicht zu genießen und bekannt für Tötungsdelikte und Suizide. Wieder erwies sich, dass nach aktueller Forschung psychisch erkrankte Personen einem deutlich erhöhten Gewaltrisiko durch die Polizei ausgesetzt sind.

Die Prozessbeobachterin erklärt in der Pressemitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie: "Offensichtlich sind die die Handlungsentscheidungen der Polizisten am Tattag von stigmatisierenden Einstellungen geleitet gewesen. Das zeigte die Einlassung des Hauptangeklagten, wie auch in der Wahl der Verteidigungsstrategie, insbesondere die Plädoyers der Verteidigung. Skandalös ist, dass auch die Kammer diese ableistischen Einstellungen wiederholt und somit die Gewalteskalation gegen Ante P. als gerechtfertigt bewertet. Diese justizielle Rechtfertigung tödlicher Gewalt gegen eine vulnerable Person kann dazu führen, dass die Mannheimer Polizei Personen zukünftig psychischen Ausnahmesituationen noch häufiger mit Gewalt begegnet. Dem müssen wir uns als Menschenrechtsorganisation ebenso wie als Teil der Zivilgesellschaft entgegenstellen."

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/pressemitteilung-die-verteidigung-haette-das-urteil-auch-gleich-diktieren-koennen-katastrophales-urteil-gegen-polizisten-in-mannheim-unverhohlener-ableismus-und-institutionelle-naehe-von-strafjustiz-und-polizei
und die PM der Initiative 2. Mai Mannheim https://initiative-2mai.de/data/Initiative%202.%20Mai%20(01.03.24)%20Eine%20Zwischenbilanz.pdf.pdf
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29.02.2024 Open-Source-Verschlüsselung

Schutz vor Überwachung

Seit heute ist bei BoD (Books on Demand) die Sonderausgabe des Buchs von Theo Tenzer "Open Source Verschlüsselung - Quell-offene Software zur Demokratisierung von Kryptographie" erhältlich. Ab der nächsten Woche wird es auch über die Buchkataloge erhältlich sein. Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat für diese neu erschienene Sonderausgabe ein Vorwort geschrieben, um auf die Wichtigkeit der Verschlüsselung für die Privatsphäre der Menschen hinzuweisen. Essentiell ist dabei, dass die dafür benötigten Programme eine unabhängige "Qualitätskontrolle" durchlaufen haben, wie sie nur Open Source Programme durch tausende Freiwillige auf der Welt täglich erfahren.

Verschlüsselung ist zentral

In dem Vorwort heißt es u.a.: Verschlüsselung ist zentral, um Bürgerinnen und Bürgern einen Schutz vor Überwachung sowie eine Perspektive zur Absicherung des Briefgeheimnisses und ihrer Privatheit zu ermöglichen.

Das Buch "Super Secreto - Die dritte Epoche der Kryptographie" von Theo Tenzer enthält im dritten Teil, so wie es auch in der drei Bände-Ausgabe vorgelegt wurde, eine Übersicht an quelloffenen Software-Programmen und Projekten zur Verschlüsselung.

In Kooperation mit ihm und dem Verlag legen wir eine Sonderausgabe dieses dritten Bandes als kostengünstige, quasi zum Selbstkostenpreis verlegte Taschenbuchausgabe vor, die wir Interessierten bei unseren Aktionen empfehlen möchten. Wir danken Theo Tenzer für diese Zusammenarbeit und die Möglichkeit des Re-Print des Bandes als Sonderausgabe.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und Informieren über die modernen Techniken der Verschlüsselung, um gegenüber einer Angst durch Überwachung auch ein Stück Freiheit wieder zu gewinnen.

Geht's nicht auch ohne?

Oft wird uns die Frage gestellt, ob "dieser Aufwand" der Verschlüsselung in einem demokratischen Rechtsstaat überhaupt nötig ist und gipfelt oft in der unbedachten Äußerung "Ich habe doch nichts zu verbergen". Diese falsche Einschätzung wird durch die inzwischen vielen Hunderte von Datenpannen und -skandale, über die wir in den letzten Jahren berichten mussten, widerlegt. Im Vorwort heißt es dazu:

Überall in der Welt werden seit Jahren Massen-Überwachung und zentralisierte Massen-Datenspeicherung durch den Staat ausgebaut und verstärkt. Die Überwachungsmaßnahmen umfassen die präventive und anlasslose Speicherung von Kommunikation, Bewegungsprofilen, Steuer- und Finanztransaktionen, persönlichen Beziehungen und individuellem Verhalten, Krankheitsdaten und mehr. Begründet werden diese Maßnahmen in der Regel mit dem "Kampf gegen den Terrorismus" und der „Bekämpfung der Kriminalität“. Daten werden jedoch nicht mehr gezielt über Verdächtige gesammelt, sondern pauschal von jedem Menschen – ohne irgendeinen begründeten Verdacht.

Durch die anlasslose Speicherung von Daten aus allen Lebensbereichen werden alle Menschen unter einen Generalverdacht gestellt. Der Ausbau der Sicherheitsarchitektur mittels Massenüberwachung bedeutet also eine faktische Abschaffung des Unschuldsprinzips, welches ein wesentlicher Grundpfeiler des demokratischen Rechtssystems ist. Wir wollen keine Gesellschaft der Angst, wir wollen keine Gesellschaft des Misstrauens. Wir wollen eine friedliche und freie Gesellschaft, die allen Menschen gleiche Chancen einräumt, in der niemand ausgegrenzt wird, in der niemand den allwissenden Staat fürchten muss, und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten bleibt, Mitverantwortung zu übernehmen.

Die gleiche Gefahr gilt auch durch die Verfahren der Bespitzelung durch die großen Internetkonzerne (Big5/GAFAM), die unsere Handlungen im Internet durchleuchten und diese Erkenntnisse für ihre Profitinteressen nutzen. Deshalb ist die Nutzung von verschlüsselter Kommunikation ein zentraler und einfach zu realisierender Baustein, um diese Gefahren ohne großen Aufwand zu minimieren. Und natürlich müssen die zu nutzenden Programme "Open Source" sein, um sicherzustellen, dass keine Angreifer über Hintertüren von Staat oder Wirtschaft in unsere Privatsphäre eindringen können.

Das nun vorliegende Buch von Theo Tenzer gibt einen Überblick über 30 verschiedene Programme und stellt auch solche vor, die es erlauben neue Verschlüsselungsmethoden, wie den McElice Algorithmus zu nutzen, der auch gegenüber den kommenden Fähigkeiten von Quantencomputern bestehen kann.

Mehr über die Bücher von Theo Tenzer https://buchshop.bod.de/catalogsearch/result/?q=Theo+Tenzer
und zu Möglichkeiten von Open Source und Verschlüsselung bei uns unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4185-privatsphaere-schuetzen-was-kann-ich-tun.html
und Gründe für eine Verschlüsselung unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3885-20131001-was-ist-neu-an-prism-tempora.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
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21.02.2024 eID des ePerso nicht mehr sicher?

Identität lässt sich auch hier stehlen

Die Antwort ist JEIN, denn ein anonymer Sicherheitsforscher mit dem Namen CtrlAlt hat zwar ein Beispiel aufgezeigt, wie ein Endgerät eines Anwenders durch eine über eine Pishing Mail erhaltene verseuchte App kompromittiert werden kann. Aber in so einem Fall gilt, wie bei allen Fällen, wo Menschen aus eigener "Dummheit" auf Angriffe hereinfallen - selbst schuld.

Mit dieser schnellen Antwort wollte sich Jürgen Schmidt, Leiter heise Security, nicht zufrieden geben und hat das Problem näher untersucht. Er geht vom Anspruch des eID-Verfahrens aus, den sich die Bundesregierung mal gestellt hatte und sagt: Doch der Anspruch des eID-Systems war und ist es, eine digitale Ausweisfunktion bereitzustellen, die auch dann noch sicher ist, wenn das Endgerät des Anwenders kompromittiert wurde – etwa wie hier mit einem Trojaner. Da hält die eID ihr Versprechen als unabhängiger Vertrauensanker nicht ein.

Im weiteren nennt er zwei Verbesserungsmöglichkeiten, eine davon lässt sich schnell anwenden. Es wäre bereits eine Hilfe, wenn die Nutzer eine Liste des BSI einsehen könnten, welche Apps und welche Updates vertrauenswürdig seien und eventuell auch Hinweise zu aktuellen Fake Apps als Warnung. Das BSI prüft diesen Vorschlag zur Zeit.

Der zweite Vorschlag geht ans Eingemachte. Dazu muss man wissen, dass eine ID-Feststellung in der eID App mit einer URL der Form eid://... beginnt. Solche URL-Schemes gelten bereits seit einigen Jahren nicht mehr als sicher, vor allem, wenn sich jede App, also auch ein Trojaner, dort registrieren kann. Sowohl für iOS als auch für Android gibt es sogenannte Universal URLs, bei denen definierte Deep-Links zum Anbieter den Aufruf einer App triggern, wie Heise Security vorschlägt. Die Antwort des BSI auf diesen Vorschlag ist wesentlich zurückhaltender, denn der Ansatz der Universal Links würde "das Ziel der Interoperabilität und Offenheit/Transparenz des eID Systems deutlich einschränken".

Die eID für den ePerso war ja vor vielen vielen Jahren aus der Taufe gehoben worden, um auch Firmen die Möglichkeit zu geben eine sichere Identifikation ihrer Nutzer sicherzustellen. Über Jahre gab es praktisch keine sinnvollen Anwendungen und auch heute kommen die immer noch wenig genutzten aus dem Öffentlichen Dienst. Selbst der vor 2 Jahren eingeführte und von uns verurteilte Zwang zur Freischaltung der eID in jedem neu ausgegebenen Personalausweis hat die Nutzerzahlen kaum beflügelt.

Wir zitieren hier gern eine Meldung aus dem Jahr 2010: Notbremse beim E-Personalausweis ziehen „Die übereilte Einführung des neuen Personalausweises fällt der Bundesregierung schneller auf die Füße als befürchtet" (Die Linke fordert Verzicht auf ePerso ) und verweisen auf über 50 Artikel (s.u.) in denen wir uns mit dem Thema "ePerso" beschäftigen mussten. Wir geben allerdings gerne zu, dass eine verlässliche und sichere Identifikation immerhin eine sinnvollere Anwendung als die ebenfalls staatlich eingeführte (und inzwischen beerdigte) DE-Mail mit stückweise verschlüsselten Nachrichten wäre.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/eID-und-AusweisApp-kritische-Sicherheitsluecke-aber-auch-gefaehrlich-9632374.html
und alle unsere Artikel zum ePerso https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePerso&sel=meta
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Tags: #eID #ePerso #Fingerabdruck #ElektronischerPersonalausweis #ElektronischerPass #Identitätsdiebstahl #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #DE-Mail #Ergonomie #Datenpannen #Vertrauen #Pishing #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #BSI #URL #App-Liste

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16.02.2024 EMGR-Urteil: Grundrecht auf Privatsphäre

Hintertüren in Messengern verstoßen gegen Menschenrechte

So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall einer Klage eines russischen Bürgers gegen seinen Staat. Das Gericht stellte ganz generell fest, dass das massenhafte und anlasslose Abfangen von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt. Der Kläger wehrte sich mit seiner Klage gegen ein umfassendes Überwachungsgesetz, das vom russischen Parlament 2016 beschlossen wurde.

Netzpolitik.org berichtet: "In seinem Urteil betont das Gericht, wie wichtig verschlüsselte Online-Kommunikation für die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit ist. Zudem helfe Verschlüsselung gegen Daten- oder Identitätsdiebstahl. Eine wie von Russland geforderte Hintertür, etwa mittels eines hinterlegten Schlüssels, würde notwendigerweise die Privatsphäre aller Nutzer:innen des Dienstes verletzen."

Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung EU

Dieses grundlegende Urteil muss für einige Regierungen in der EU wie ein "Wink mit dem Zaunpfahl" wirken und wird hoffentlich die unselige Diskussion zu einer EU-Chatkontrolle dämpfen. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden entsprechende Maßnahmen, meist ohne eine gesetzliche Regelung, wie in Russland aufgedeckt. Wir haben über diese Skandale um die Verwendung der Überwachungsprogramme Pegasus und Predator in vielen Artikeln berichtet. Ihr illegaler Einsatz gegen Journalisten, Politiker und einfach Andersdenkende wurde in Griechenland, Spanien, Polen, Ungarn, ... aufgedeckt.

Verbotene Überwachung in Polen und Ungarn kommt ans Licht

Mehr als "Einzelfälle" sind inzwischen aus Polen und Ungarn bekannt, denn auch dort bröckelt die Mauer des Schweigens. So wurde in Polen eine Überwachungsliste der PiS Partei bekannt, auf der unter anderem ein ehemaliger Landwirtschaftsminister, ein Ex-Parlamentspräsident und sogar Ex-Premier Mateusz Morawiecki stehen soll. Die Enthüllung dieser Liste könnte das Ende für Jarosław Kaczyński bedeuten. Krzysztof Brejza, dessen Überwachung bereits letztes Jahr öffentlich wurde, sagt dazu: "Alles deutet darauf hin, dass Pegasus innerhalb der Partei verwendet wurde, um ‚Kompromat‘ zu sammeln, Fraktionsspiele zu betreiben und eine para-mafiöse Gruppe aufzubauen."

In Ungarn wurden die Enthüllungen von Péter Magyar, Ex-Mann der ehemaligen Justizministerin Judit Varga und selbst Profiteur der Fidesz, ans Licht gebracht. Netzpolitik.org schreibt: Judit Varga hatte damals als Justizministerin die Spähangriffe auf die Smartphones der Betroffenen bewilligt. Im Visier waren nicht nur kritische Journalist:innen und Oppositionellen, sondern auch Politiker aus Orbáns eigenem Lager. So wurde etwa der ehemalige Staatspräsident János Áder über die Telefone zweier seiner Leibwächter indirekt überwacht. Der Skandal führte jetzt zum Rücktritt der Justizministerin und Spitzenpoltikerin für die kommende Europawahl.

Wir brauchen jedoch mehr als Skandale und Rücktritte - wir alle müssen begreifen, dass Versuche die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation zwischen den Menschen durch Hintertüren zu brechen, ein grundlegender Verstoß gegen die Menschenrechte und die Privatsphäre jedes einzelnen Menschen darstellt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-massenhafte-ueberwachung-in-russland-ist-illegal/
und https://netzpolitik.org/2024/ueberwachung-mit-pegasus-in-polen-und-ungarn-broeckelt-die-mauer-des-schweigens/
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Tags: #Urteil #EMGR #Klage #Russland #Polen #Ungarn #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Predator #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #Journalisten

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14.02.2024 Big Brother in Bayern

Verhaltensvorhersagen möglich ...

... aber beliebig fehlerhaft. Die Folgen von "Predictive Policing" sollte man sich stets vor Augen halten, bevor man sie auf die Menschen los lässt. Es kommt zu beliebig vielen "False Positives", also falsch Verdächtigten, die dann unter großen Schwierigkeiten ihre Unschuld beweisen müssen. Wie schwer es ist zu beweisen, dass man irgend etwas nicht getan hat, das wissen die Betroffenen nur zu gut.

Bereits in Hessen und NRW wird eine Software eingesetzt, die nun auch die Polizei in Bayern zu nutzen plant. Es handelt sich um die Analysesoftware "Vera", die wiederum auf Palantirs "Gotham" beruht. Die Junge Welt berichtet nun, dass der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Thomas Petri, vom Landeskriminalamt fordert, den Testbetrieb der Software der geheimdienstnahen US-Firma Palantir einzustellen.

Data Mining = Rasterahndung

Die Software schaut sich "nur" die allgemein verfügbaren Daten der Menschen an und versucht daraus Muster zu erkennen. Wer war zum Zeitpunkt X wo, wer hat mit wem telefoniert, wer hat ähnliche Ansichten in (a-) sozialen Netzwerken geäußert wie der Verdächtige Y?

Aus der Vielzahl der analysierten Daten lassen sich Persönlichkeits- sowie Bewegungsprofile von Personen erstellen und daraus wieder Schlussfolgerung auf eigentlich private Verhaltensmuster ziehen. Schon vor mehr als 20 Jahren hatte sich das BVerfG mit der Rasterfahndung von Studenten nach den Terroranschlägen vom 11. September beschäftigt und eine Analyse von Daten Unverdächtigen/Unbeteiligten ausgeschlossen. Warum jetzt - ohne äußeren Anlass - dieser erneute Vorstoß? KI machts möglich.

Noch fehlt zumindest in Bayern eine Rechtsgrundlage für solche Software, doch im Koalitionsvertrag wird sie bereits gefordert. Frage: Warum sind die Menschen so blind, solche Parteien wie CSU und Freie Wähler zu wählen?

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/469076.big-brother-in-bayern-der-einsatz-solcher-software-ist-gef%C3%A4hrlich.html
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Tags: #DataMining #Rasterahndung #BigBrother #Bayern #PredictivePolicing #FalsePositives #fehlerhaft #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Geodaten #Palantir #Vera #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
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17.01.2024 Wann werden Populisten zu Faschisten?

Trump kündigt Diktatur an

Florian Harms vergleicht auf t-online.de die Kandidatur Donald Trumps mit der Geschichte die Philip Roth in seinem Roman "Verschwörung gegen Amerika" über den Populisten Charles Lindbergh bei der Präsidentschaftswahl im Jahr 1940 erzählt. Obwohl er "nur" Populist genannt wird, ist Lindberg für uns mit seiner Bewunderung Hitlers ein Nazi. Ähnliches gilt für Trump, wenn man sein "Programm" anschaut. Interessanterweise haben US Präsidentschaftskandidaten stets nur ein eigenes Programm, welches mit dem abstrakten Parteiprogrammen von Republikanern und Demokraten nicht viel gemein haben muss.

Jedenfalls hat Trump damit die 1. Vorwahl im bäuerlichen Iowa mit absoluter Mehrheit von 55% gewonnen. Auch Florian Harms fällt es schwer in dem "infantilen Gebrabbel eines Vierjährigen zu unterscheiden; viele seiner Sätze erschöpfen sich in umgangssprachlichen Endloswiederholungen, anmaßendem Selbstlob, wüsten Beschimpfungen seiner Gegner und dreisten Lügen" ein Programm zu erkennen. Doch was Florian Harms erkennt, ist erschreckend:

  • An Tag eins will er "wie ein Diktator regieren". Er sinniert über "die Aussetzung aller Regeln, Vorschriften und Artikel, sogar derjenigen in der Verfassung".
  • "Der erste Tag des Präsidenten wird eine Abrissbirne für den Verwaltungsstaat sein."
  • Laut seinem Wahlprogramm plant er, die Exekutivgewalt massiv auszuweiten und das Justizsystem drastisch zu beschneiden.
  • Er will bis zu 50.000 Bundesbedienstete entlassen und durch ideologisch gedrillte Anhänger ersetzen.
  • Kritische Journalisten will Trump mundtot machen, liberale Medien "in die Flucht jagen."
  • "Wir werden die Wurzeln der Kommunisten, Marxisten, Faschisten und linksradikalen Gangster herausreißen, die wie Ungeziefer in den Grenzen unseres Landes leben, die lügen, stehlen, bei Wahlen betrügen und alles in ihrer Macht Stehende tun – ob legal oder illegal –, um Amerika und den amerikanischen Traum zu zerstören", sagte er auf einer Wahlkampfveranstaltung.

Das ist nach unserer Meinung schlimmer als Populismus - das ist purer Faschismus. Vielleicht sollte man die Reden unserer "Populisten" vor den diesjährigen Wahlen genauer untersuchen, solange man es noch darf ..., z.B. hier im AfD Programm "Bürger" wählen eigenen Totengräber".

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/nachrichten/tagesanbruch/id_100321944/us-wahl-2024-donald-trump-kuendigt-diktatur-an.html
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28.12.2023 Frei nach 48 Jahren

Häufung von "Fehlurteilen" in den USA

Immer wieder kommen nach Jahren in den USA falsche Schuldsprüche ans Licht. Den "Rekord" im National Register of Exonerations der Universität Kalifornien hält nun mit 48 Jahren, einem Monat und 18 Tagen Gynn Simmons. Am 19.12. nimmt die Richterin Amy Palumbo den Antrag von Simmons auf "Unschuldsvermutung" während einer Anhörung im Oklahoma County Gerichtsgebäude in Oklahoma City entgegen. Der 71-Jährige wurde aus der Haft entlassen, nachdem er die letzten 48 Jahre seines Lebens unschuldig im Gefängnis verbracht hatte.

Zwischenfrage: Was bedeutet "Unschuldsvermutung" im Hinblick auf Entschädigung oder schlimmer, eventuelle Wiederaufnahmen wegen "neuer Beweise"?

Weitere berühmte Fälle

Knapp an die 48 Jahre unschuldig im Gefängnis kommt Leonard Peltier, geboren am 12. September 1944 in Grand Forks, North Dakota. Er ist ein indianischer Aktivist des American Indian Movement (AIM) in den USA und wurde 1977 trotz umstrittener Beweislage zuerst wegen Mord ersten Grades verurteilt. Später wurde das Urteil zu zweifach lebenslanger Haft wegen Beihilfe zum Mord geändert. Peltier wurde nach seiner Flucht nach Kanada in einem komplexen und umstrittenen Verfahren ausgeliefert, für schuldig befunden, verurteilt und inhaftiert.

Trotz seines schlechten Gesundheitszustands wurde 2009 nach einer Anhörung der United States Parole Commission eine Begnadigung abgelehnt. Dabei gibt es noch nicht einmal Gründe für eine Verurteilung, denn bei einer Anhörung zu dem Fall am 11. Februar 1986 sagte der zuständige Bundesberufungsrichter Gerald Heaney: "Wenn man das Für und Wider erörtert hat, bleiben einige wenige, aber wichtige Tatsachen über."

Auf 42 Jahre unschuldig im Gefängnis kommt auch der Journalist, Autor und Bürgerrechtler Mumia Abu Jamal, unter dem Namen Wesley Cook geboren am 24. April 1954 in Philadelphia, der 1982 der Ermordung des Polizisten Daniel Faulkner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde. Nach fast 30 Jahren in der Todeszelle wurde die Strafe mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft 2011 in lebenslange Haft ohne Revisionsmöglichkeit umgewandelt.

Über den Prozess 1982 sagte die Gerichtsschreiberin Sabo, dass sie eine Unterredung von drei entscheidenden Personen gehört hätte, bei der die wörtliche Aussage "Yeah, and I’m going to help them fry the nigger" - "Ich werde ihnen dabei helfen, diesen Nigger zu grillen" fiel. Selbst die Aussage des Auftragsmörder Arnold Beverly im Jahr 1999 , das Verbrechen als Fahrgast von Jamals Bruder im Auftrag der Mafia begangen zu haben, führte nicht zu einer Wiederaufnahme des Prozesses.

Mumia ist auch nach 47 Jahren im Gefängnis politisch aktiv.

Nur wenige Jahre musste Angela Davis, geboren am 26. Januar 1944 in Birmingham, Alabama, im Gefängnis zubringen. Sie kam auf die Liste der zehn meistgesuchten Verbrecher der USA nachdem bei einer missglückten Gefangenenbefreiung der Black Panther Party Mitglieder, der Soledad Brothers im August 1970 in einem Gerichtssaal in einer Schießerei mit der Polizei vier Menschen getötet wurden. Dabei wurde auch ihre Pistole benutzt. Nach zweijähriger Prozessdauer und einer weltweiten Solidaritätskampagne wurde Davis am 4. Juni 1972 in allen Punkten der Anklage und vom Vorwurfs der "Unterstützung des Terrorismus" freigesprochen. In ihrer in diesem Herbst auch auf deutsch erschienenden Autobiographie beschreibt Angela Davis den zutiefst rassistischen Alltag zuerst in ihrer Jugend im Süden der USA und dann in den Gefängnissen der USA (ISBN 978 3 311 35013 2).

Allen Dreien und auch den meisten im Standard beschriebenen "Fehlurteilen" ist ihre dunkle Hautfarbe gemeinsam.

Mehr dazu bei https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000200645/serie-an-falschen
und https://de.wikipedia.org/wiki/Mumia_Abu-Jamal
und https://de.wikipedia.org/wiki/Leonard_Peltier
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27.12.2023 CCC Kongress wieder analog

CCC in Hamburg wieder zum "Anfassen"

So richtig analog und zum Anfassen startet in den letzten Tagen des Jahres wieder der CCC Kongress und diesmal (wieder) in Hamburg. Trotzdem werden die Veranstatungen auch im Stream zu sehen sein. Das Motto des 37. Chaos Communication Congress ist "Unlocked". Mehr als 130 Veranstaltungen finden vom 27. bis 30. Dezember im Congress Center Hamburg (CCH) statt. Netzpolitik.org berichtet über das Programm und die Highlights.

Die Themen sind

  • Gesundheitsdigitalisierung,
  • Online-Werbeindustrie,
  • digitaler Migrationskontrolle
  • KI,
  • Killerroboter,
  • Pushbacks,
  • Chatkontrolle,
  • das Hacken für die Zukunft,
  • und vieles mehr ...

Mehr zu den einzelnen Veranstaltungen entweder direkt auf den Seiten des CCC oder in den verlinkten Artikeln von netzpolitik.org.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chaos-communication-congress-netzpolitik-org-auf-dem-37c3/
und https://netzpolitik.org/2023/37c3-unsere-tipps-fuer-den-chaos-communication-congress/

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18.12.2023 Angreifer können Tastenanschläge einschleusen

Bluetooth besser ausschalten

... oder zumindest kontrollieren ob alle aktuellen Patche installiert wurden. Das betrifft fast alle Smartphones und Desktop Rechner stellt der IT-Sicherheitsforscher Marc Newlin fest, der sich nach dem Entdecken des Fehlers in Android Geräten auch auf anderen Plattformen umgesehen hat.

Auch dort hat er festgestellt, dass sich ohne Authentifizierung auf den Geräten Tastenanschläge einschleusen lassen. Damit können Angreifer Nachrichten weiterleiten, Apps installieren, beliebige Befehle ausführen - also praktisch das Gerät übernehmen.

Jede/r kann zum False Positive werden

Dieser Vorfall macht auch wieder deutlich, wie gefährlich Gesetze für die Betroffenen werden können, die die Unschuldsvermutung umkehren, denn wie beweise ich, dass ich etwas nicht getan habe, wenn es von oder auf meinem Gerät passiert ist?

Ursache noch unklar

Der IT-Sicherheitsforscher wird seine Erkenntnisse demnächst öffentlich vorstellen. Bis dahin ist es noch unklar, ob der Fehler grundsätzlich im Bluetooth Protokoll steckt oder ob es lediglich Fehler in den Implementierungen sind. Heise.de vermutet die "Schuld" auf beiden Seiten und führt eine Reihe von Patches für die verschiedenen Betriebssysteme auf, die mehr Sicherheit bringen können. Diese werden jedoch auf einigen Architekturen nicht standardmäßig bei Updates installiert. Bei den neuesten macOS- und iOS-Updates ist die Lücke wohl geschlossen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Bluetooth-Luecke-erlaubt-Einschleusen-von-Tastenanschlaegen-9570583.html
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12.12.2023 Kontrolle um jeden Preis

Für einen ungestörten Tanz um das goldene Kalb - das Auto

Das Grundrechtekomitee hat vor wenigen Tagen einen Bericht über die Demonstrationsbeobachtung zur IAA in München vorgelegt. Darin spiegelt sich die Realität eines restriktiven Polizeigesetzes wider. Aktion Freiheit statt Angst war 2018-19 bei den Auseinandersetzungen zu einem Brandenburger Polizeigesetz beteiligt. (Anhörung zum Brandenburger Polizeigesetz , Demo gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz )

Obwohl die von der Klimabewegung angekündigten Aktionen fast alle im Rahmen des Versammlungsgesetzes blieben, hatten bayerische Landesregierung und Polizeiführung wohl mehr auf die Orakel der Medien über bevorstehende Krawalle gehört und unverhältnismäßig eingegriffen.

Der Bericht des Grundrechtekomitees nennt

  • Protestierende werden durch Kontrollen schikaniert,
  • ihnen wird mit Knüppeln begegnet,
  • einige von ihnen werden über Tage eingesperrt,
  • Teilnehmende eines angemeldeten Protestcamps werden flächendeckend aufgehalten und Personalienfeststellungen unterzogen,
  • Personen, die als links-alternativ wahrgenommen werden, werden systematisch auf Ausstellungsflächen von Autokonzernen durch Polizei pauschal überwacht und kontrolliert,
  • protestierende Gruppen werden gestoppt bis Polizist*innen vor Ort die Meldedaten einer versammlungsleitenden Person überprüft haben,
  • nicht angemeldete Versammlungen werden durch sich in den Weg stellenden Polizeiketten gestoppt, obwhl es im Ermessensspielraum der Polizei gewesen wäre, auch unangekündigte Versammlungen zunächst weiterlaufen zu lassen und erst dann regulierend einzugreifen, wenn durch sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung zu erwarten gewesen wäre,
  • bei fast jedem Auftreten der Polizei läuft die Videoüberwachung mit,
  • dagegen werden selbst Journalist*innen, parlamentarische Beobachter*innen und einige unserer Beobachter*innen teils mehrfach aufgehalten und kontrolliert. Dies wurde bereits in einem Fall später gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.

Der ganze Vorgang war eine Huldigung des Fetisch Auto und ein Testlauf der "Möglichkeiten" des neuen bayerischen Polizeigesetzes.

Als Fazit schreibt das Grundrechtekomitee: Als Zivilgesellschaft sollten wir uns der Gefahr klar werden, die von einer immer weitergehenden Entgrenzung polizeilicher Befugnisse ausgeht zugunsten privater Unternehmen und einer rückwärtsgewandten Mobilitäts- und Klimapolitik und gegen die Überlebensinteressen der globalen Bevölkerung.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/kontrolle-um-jeden-preis
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21.11.2023 Gezielte Suche aus hunderttausenden verschiedener Kategorien

Advertising Intelligence

Hä? Der Geheimdienst macht Werbung, der Geheimdienst nutzt Werbung, der Geheimdienst bedient sich der Firmen um die Werbeindustrie herum. Gemeint ist wohl eher das letztere, aber in der U-Bahn sehen wir sogar auch den ersten Fall - der Verfassungsschutz möchte die Fahrgäste zu kleinen Agenten machen. Ist das STASI3.0?

Netzpolitik.org berichtet aber mehr über die anderen Fälle, wo Bürgerrechtsorganisationen davor warnen, dass die Möglichkeiten der Werbeindustrie von Geheimdiensten genutzt werden können, um sich zu jeder Zeit genaue Profile über Tätigkeiten, Ansichten und Wünsche bestimmter Gruppen zu verschaffen.

Die Gefahren sind demnach

  • Targeted Advertising: gezielte Suche aus hunderttausenden verschiedenen Kategorien, z.B.
  • Menschen, die bei Rüstungskonzernen arbeiten,
  • politsch interessierte Menschen,
  • homosexuelle Priester,
  • Advertising Intelligence: zu jedem Zeitpunkt können bei Real-Time-Bidding Auktionen (RTB) Daten der Nutzer:innen von hunderten Firmen abgefragt werden, wie etwa
  • Identifier, Aufenthaltsorte und Uhrzeiten,
  • die sexuelle Orientierung, Gesundheitsinformation, der ökonomische Status und sogar mögliches Suchtverhalten

Während Bürgerrechtsorganisationen sich Sorgen um alle Menschen im Lande machen, "sorgen" sich staatliche Stellen herunter bis zur Federal Trade Commission vor allem um Politiker, Juristen und Militärpersonal. Dass die Sorgen der Bürgerrechtsorganisationen berechtigt sind, ist logisch, denn nach US Gesetzen sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt auf die Daten zuzugreifen, sobald sie im Besitz eines in den USA beheimateten Unternehmen sind. Wie "interessiert" auch in der EU die Sicherheitsbehörden sind, hatten wir kürzlich erst von Europol erfahren (Europol will mehr Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8586-20231114-europol-will-mehr-chatkontrolle.html ).

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/buergerrechtsorganisation-warnt-online-werbung-als-ernstes-sicherheitsrisiko/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xq
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aktionfsa@diasp.eu

Strafverschärfung Paragraf 184b StGB ging voll daneben

Vorwärts, rückwärts, seitwärts ...

Das EU-Überwachungsprojekt Chatkontrolle kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst vor 2 Tagen mussten wir berichten, dass Europol bei noch mehr möglichen Straftaten die Überwachung der Inhalte unserer Kommunikation will.

Diesmal nun 2 Gegenstimmen:

  • So hat der ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christopher Vajda ein Gutachten zur Chatkontrolle-Verordnung erstellt. In dem 38-seitigen Gutachten (PDF), das der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer auf seiner Webseite veröffentlicht hat, kommt Vajda, wie netzpolitik.org berichtet, zu folgender Einschätzung:
  • Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die in der Verordnung vorgesehene Anordnung zur Detektion von Daten wahrscheinlich gegen die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („die Charta“) verstößt.
  • Die zweite Gegenstimme kommt von Justizminister Buschmann, der die Strafrechtsverschärfung für die „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (§184b StGB) rückgängig machen möchte. Jurist:innen hatten die Verschärfung bereits bei der Reform von 2021 im damaligen Gesetzgebungsprozess kritisiert.

In der Folge dieser Gesetzesverschärfung sind unzählige Verfahren gegen Minderjährige (etwa 40% der Fälle) entstanden, die sich einvernehmlich gegenseitig Bilder von sich zugeschickt haben. Im Falle von Chatgruppen können sogar alle Mitglieder der Gruppe belangt werden, was den Ermittlungsbehörden einen riesigen Arbeitsaufwand beschert. Die Staatsanwaltschaft muss nach dem Gesetz sogar eine Lehrerin anklagen, die bei einer 13-jährigen Schülerin ein Video vorfand und dies zur Information an die Mutter der Schülerin schickte. Netzpolitik.org nennt weitere ähnliche Beispiele.

JuristInnen, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßen die geplante Reform der Reform.

Wir fragen uns, warum kommen fachlich inkompetente MinisterInnen immer wieder - meist nur weil sie bereitwillig Stammtischparolen und der Hetze in den Medien folgen - mit Gesetzen durch, die von den Gutachtern bereits im Gesetzgebungsprozess als untauglich und schädlich angesehen werden?

Beispiele bei denen es sich lohnt auf unseren Seiten danach zu suchen wären Zensursula und die Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung, die BKA Novelle zum Lauschangriff auf Wohnungen, die Speicherung von Flugreisedaten, stationäre Grenzkontrollen statt Freizügigkeit im Schengenraum, die geplante Chatkontrolle, ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/rechtsgutachten-chatkontrolle-unvereinbar-mit-grundrechte-charta/
und https://netzpolitik.org/2023/reform-der-reform-buschmann-will-strafverschaerfung-bei-kinderpornografie-rueckgaengig-machen/
und unsere Artikel zur EU Chatkontrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Chat&sel=meta
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