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21.06.2022 Der Personalausweis darf nicht als Pfand vergeben werden

Es wird verlangt, obwohl verboten

"Dann brauche ich noch Ihren Personalausweis als Pfand" ist oft die Ansage bei der Ausleihe besonders von teuren Sportgeräten, wie Fährrädern, Taucherausrüstung o.ä.

Und dann muss man eigentlich sagen

  • "Das ist zwar mein Ausweis, aber er gehört der Bundesrepublik Deutschland" oder
  • "Das Personalausweisgesetz in § 1 Abs. 1 Satz 3 verbietet die Ausleihe"

Denn dort steht: "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben". Und schon hat man ein Problem, denn man muss etwas anderes finden, was die Gegenseite als wertvoll genug ansieht, um den Ausleihvorgang durchzuführen. Eigentlich sollten die persönlichen Kontaktdaten - meinetwegen abgeschrieben vom Personalausweis für die Ausleihe ausreichen. Auch eine Fotokopie des Ausweises sollte man nicht erlauben.
Hat die Digitalisierung das Problem nicht längst gelöst?

Das sollte man erwarten, nach den vielen Veränderungen an Aussehen und Inhalt des Ausweisdokuments, doch im Gegenteil: Das Ausweisdokument ist nicht nur vom Preis - inzwischen 37€ - wertvoller geworden (s. z.B. Biometrisches Foto und Fingerabdruck von Allen ). Es enthält

  • für Jede/n lesbar die Adresse und die persönlichen Daten
  • RFID Chip mit den persönlichen Daten
  • seit 2010 mit einem biometrischen Foto
  • danach mit automatisch scharf geschalteter Authentifizierungsfunktion
  • seit 2021 auch verpflichtend mit zwei Fingerabdrücken des Inhabers - nicht Besitzers (s.o.)
  • seit neuestem auch als Ausweis-App auf dem Handy

Auch wenn die Verschlüsselung des RFID-Chips für Normalmenschen sicher sein sollte, so können Personen mit Beziehungen zu "amtlichen Lesegeräten" darauf zugreifen und wer dies im Ausland sein könnte, ist schwer zu entscheiden. Hier ergibt sich die Gelegenheit auf den heutigen Geburtstag unseres Ehrenmitglieds Edward Snowden zu verweisen, der uns 2013 mit seinen Enthüllungen zu PRISM und anderen Überwachungsprogrammen auf die Gefahren durch Geheimdienste und Hacker aufmerksam gemacht hat.

Auch der Ausweis auf dem Handy ist keine Lösung des Problems, es sei denn, das Handy ist so wertvoll, dass es als Pfand angesehen wird. ;-)
Damit stellt sich die Frage, wofür der Ausweis auf dem Handy überhaupt gut sein sollte (Elektronischer Personalausweis auf dem Handy? ).

Mehr dazu bei https://www.chip.de/news/Personalausweis-niemals-aus-der-Hand-geben-Warum-das-sogar-per-Gesetz-verboten-ist_184294516.html
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