#privatssphäre

krutor@pod.geraspora.de

Wir dürfen ja nicht vergessen die Siege zu feiern wie sie kommen ;) daher nochmal ein hoch auf eine Einschränkung der #Bestandsdatenauskunft. Damit sich unsere Behörden mal wieder ans Gesetz handeln. Jetzt dürfen nur nicht unsere Schutzgesetze von Gestzgeber wieder aufgeweicht werden. Wobei das gute bei der Verknüpfung des Urteils mit dem GG ist, dass es nicht so leicht zu ändern ist.
Mir wäre es sehr recht wenn wir eine Bürger_innen freundliche #Demokratie auch ohne ständige Intervention durch das Gericht hinbekommen würde...

"Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe begrenzt den Zugriff auf Bestandsdaten auf Bundesebene und kippt damit die bisher gültigen Regelungen zur Datenauskunft. Mit einem Beschluss vom 27. Mai 2020 erklärten die Richter am Freitag unter anderem § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für verfassungswidrig.

Das gleiche „Gütesiegel“ tragen zudem ab sofort mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln. Auch sie sind laut Deutschlands höchsten Richtern in jetziger Form nicht mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang zu bringen." Link: https://www.computerbase.de/2020-07/bundesverfassungsgericht-telekommunikationsgesetz-tkg-verfassungswidrig/
Offiziell: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-061.html

#Deutschland #BVerfG #Privatssphäre #Datenschutz