#bverfg

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29.11.2024 Überwachungswahn völlig entgrenzt

Das durchsichtige Handy

Ach, war das früher doch schön, als die Regierung von den "Sicherheitsbehörden" nur die Speicherung des wer und wann - also die Metadaten unserer Kommunikation verlangte. Selbst dieses Unterfangen sah das BVerfG als unzulässigen Eingriff in unser aller Privatsphäre an - und verbot die Vorratsdatenspeicherung.

Inzwischen ist der Überwachungswahn völlig entgrenzt. Die 2023 von der EU eingerichtete "High-Level Group (HLG) on access to data for effective law enforcement" (Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung) der EU möchte ab 2025 eine Echtzeitüberwachung von Handys und Laptops.

Apollo-News berichtet, dass "... am 22. November die HLG die EU-Kommission aufforderte, im kommenden Jahr eine Empfehlung aufzusetzen, die einen Echtzeit-Zugriff auf Kommunikationsdaten erlaubt." Das Ziel soll der Kampf gegen organisierte Kriminalität sein.

Dazu soll - natürlich auch - die (verbotene) Speicherung der IP Adressen jeglicher Kommunikation erfolgen. Zusätzlich möchte man die Inhalte der Kommunikation, also aller Daten im Transit mitlesen.

Störend wird dabei die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in diversen Messengern angesehen. Für solche Fälle möchte man die Daten vor der Verschlüsselung auf den Endgeräten der Nutzer mitschneiden - Pegasus und Predator lassen grüßen ...

Aber auch diese Ungeheuerlichkeit lässt sich noch toppen, wenn die HLG nach Angaben von Apollo-News fordert: "Wenn man Nachrichten nicht einsehen könnte, müssten auch alle anderen Personen im Umfeld eines Verdächtigen untersucht werden." Damit wird die Privatsphäre aller Menschen in Frage gestellt.

Mehr dazu bei https://apollo-news.net/eu-behoerde-fordert-echtzeitueberwachung-von-handys-und-laptops-ab-2025/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3E8
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Tags: #Überwachungswahn #High-LevelGroup #HLG #EU-Kommission #Lauschangriff #Privatsphäre #Smartphone #Handy #Laptops #Vorratsdatenspeicherung #BVerfG #IPAdressen #Echtzeitüberwachung #Pegasus #Predator #Ende2Ende #Verschlüsselung #Verbraucherdatenschutz #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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21.09.2024 Wer Klimaschutz blockiert, verliert!
Klimastreik in Berlin und 100 anderen Städten

Zehntausende meist junge BerlinerInnen zeigte am 20.9. wieder ihren Willen etwas für den Klimaschutz zu tun. Auf vielen kleinen Transparenten machten sie auf dem großen Platz zwischen Kanzleramt und Bundestag auch deutlich, dass ihnen bewusst ist, dass uns allen mit der derzeitigen Politik der Aufrüstung und des Sozialabbaus von der sogenannten "Fortschrittskoalition" die Zukunftschancen verbaut werden.

Im Aufruf zur Demo hieß es u.a.:

Mit unseren Freitagsstreiks bauen wir politischen Druck auf und kämpfen gegen Ungerechtigkeiten. Denn schon jetzt spüren viele Menschen die Klimakrise am eigenen Leibe, nicht "nur" durch ein paar Wochen Hitzesommer, sondern auch durch sich verstärkende Naturkastastrophen wie Überschwemmungen, Stürme und Dürren sowie zunehmende soziale Ungerechtigkeiten. Schon jetzt verlieren Menschen aufgrund der Klimakrise ihr Zuhause und müssen fliehen. ...

Damit zeigt Fridays for Future (FfF) auch auf, dass die zur Zeit durch die Medien geisternde "Flüchtlingskrise" ihre Ursachen ebenfalls auch im Klimawandel hat. Aktion Freiheit statt Angst hat dazu ein aktuelles Video "Flüchtlingskonvention einhalten!" ins Netz gestellt, in dem die wirklichen Fluchtursachen eine zentrale Rolle haben.

Aktion Freiheit statt Angst hat die Demo von FfF mit unserer Teilnahme und dem Verteilen von vielen Flyern, insbesondere zur Flüchtlingsfrage, unterstützt. In vielen Reden spielte das Thema "Globaler Süden" eine zentrale Rolle. So wies ein Aktivist aus dem Kongo auf den Abbau von Coltan für unsere Smartphones in seinem Land hin. Nicht nur die Umweltverschmutzung durch die Minen waren sein Problem. Marodierende Banden - teilweise im Auftrag der Minenkonzerne, teilweise einfach Vertriebene ehemalige Bewohner dieser Gebiete - drangsalieren und töten die Anwohner. Seit Jahren toben lokale Kriege in seinem Land, von denen die Medien bei uns überhaupt nicht berichten.

Außerdem wurde in den Reden auch über die Verfassungsklage - die Zukunftsklage - von über 54.000 Menschen beim BVerfG berichtet. Das Gericht soll die Bundesregierung verurteilen, dass sie im Frühjahr entgegen den Gesetzen aus den Vorjahren den bereits mangelhaften Klimaschutz durch eine Aufweichung der Sektorziele weiter einschränkt hat.

Hier einige weitere Bilder von der Demo

Mehr dazu bei https://fridaysforfuture.berlin/

Der Wille zu Abrüstung und mehr Geld für den Klimaschutz wurde deutlich geäußert.
Klimaziele müssen für alle Wirtschaftszweige gelten - auch für den Verkehr!
AKWs sind keine Lösung, sondern das Problem für viele Generationen
Kein Mensch ist illegal !
Die Demo setzt sich in Bewegung ...
Soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz jetzt !

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Tags: #FfF #FridaysforFuture #Demo #Klimastreik #BVerfG #Greenpeace #Klage #Verfassungsbeschwerde #Klimapolitik #Zukunft #Natur #Wachstumsideologie #Energiewende #Umwelt #Verkehr #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung

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15.09.2024 Zukunftsklage wird morgen eingereicht

BVerfG muss zum mangelhaften Klimaschutz urteilen

Einige Aktive in unserem Verein haben sich persönlich beteiligt bei der Zukunftsklage, die morgen am 16.9.24 von Greenpeace unterstützt für unser aller Recht auf ausreichenden und gerechten Klimaschutz vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht wird.

Am 19. September wird die Anwältin der KlägerInnen, Frau Dr. Roda Verheyen, in einem Webinar offene Fragen rund um die Klage beantworten. Leider ist die Teilnehmer:innenzahl in dem Meeting begrenzt. Sollte die maximale Zahl erreicht sein, werden weitere Interessenten zu einem Live-Stream auf Youtube weitergeleitet.

Im Webinar gibt es die Möglichkeit, live Fragen zu stellen. Diese Funktion steht über den Youtube-Stream leider nicht zur Verfügung. Wer aber vorab schon Fragen einreichen möchte, kann das vorher per Formular machen.

Verfassungsbeschwerde gegen Klimapolitik der Bundesregierung

Die KlägerInnen begründen ihre Klage so: Alle Menschen haben ein Recht auf Klimaschutz! Das hat 2021 das Bundesverfassungsgericht und jetzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar entschieden. Das neue Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen die vom Bundesverfassungsgericht bereits anerkannten Freiheitsrechte junger Menschen. Während die politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise stagnieren, steigen die Pegel der Hochwasser hierzulande, im globalen Süden sind Menschen erbarmungslosen Hitzewellen ausgeliefert. Die Kosten zur Bewältigung der Klimakrise eskalieren und werden auf die kommenden Jahre abgewälzt.

Das BVerfG wird nun zu 3 Argumenten entscheiden müssen:

  • Die deutschen Klimaschutzziele sind nicht ehrgeizig genug.
  • Das neue Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig, gemessen am Klimabeschluss von 2021.
  • Es braucht mehr Maßnahmen im Verkehrssektor – nur Gesetze und Maßnahmen des Bundestages können die Klimaziele sichern.

Wir drücken den KlägerInnen und uns allen die Daumen ...

Mehr dazu bei https://zukunftsklage.greenpeace.de/
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05.07.2024 Haushaltsstreit auf Minimalniveau "gelöst"

Ungleichheit in Deutschland wird weiter wachsen

Es ist mit der Ampel wie man es oft in einem Traum erlebt. Es ist wie das Schwimmen im Honig oder beim Joggen mit Gummibändern. Man kommt einfach nicht vorwärts, weil jede Bewegung mit stetig wachsender Kraft behindert wird. Jede bereits im Koalitionsvertrag auf niedrigem Niveau gefundene Einigung wird seit fast 3 Jahren von der FDP ausgebremst. Dazu kommen an vielen Stellen auch noch Forderungen in die gegensätzliche Richtung - die Opposition kann über diese Hilfe von "Regierungsseite" glücklich sein.

Über die "Lösung" des Haushaltsstreit werden z.Zt. die Fraktionen im Bundestag unterrichtet. Es ist mangels Masse wieder ein Minimalkonsens. Die Schuld an diesem Finanzmangel sieht die taz auch in einer Tat der schwarz-gelben Regierung unter Kanzler Kohl im Jahr 1996. Nachdem das BVerfG die Erhebung der Vermögenssteuer 1995 bemängelte, hat sie die Bundesregierung danach einfach abgeschafft.

380 Milliarden Euro Schaden

... sind seitdem durch diese Aktion entstanden, zeigt eine Studie, die das Netzwerk Steuergerechtigkeit und die Nichtregierungsorganisation Oxfam am Dienstag veröffentlichten. Die Folge dieser Steuerlücke - die Vermögenssteuer wurde in Deutschland seit 1912 erhoben - hat nach dem Global Wealth Report 2023 der Schweizer Banken Credit Suisse und UBS über die vier großen Wirtschaftsmächte der EU dazu geführt, dass Deutschland vor Frankreich, Spanien und Italien die höchste Ungleichheit bei den Vermögen aufweist.

Insofern müsste die Besteuerung sehr hoher Vermögen seit Jahren wieder auf de Tagesordnung stehen - aber nicht bei einer FDP in der Regierung. Dabei war der einzige Grund für das BVerfG für seine Rüge die Ungleichbehandlung zwischen Immobilien und anderen Vermögen. Anstatt das Problem zu beheben und Immobilen höher zu besteuern, schaffte die Regierung Kohl mit Unterstützung der FDP die Steuer einfach ab.

Mit dem Ergebnis von 30 Jahren Einnahmeverzicht, ruinierter Infrastruktur und klammen Kommunen müssen wir nun wahrscheinlich noch lange leben, da der "Honig", bzw die "Gummibänder" in Form der FDP die Regierung so unglaubwürdig gemacht hat, dass die WählerInnen sich demnächst wieder dem größeren Übel zuwenden werden, wenn sie nicht sogar für die Totengräber der Demokratie stimmen ...

Mehr dazu bei https://taz.de/!6021305/
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03.07.2024 Un-Rechtsstaat Deutschland

Auslieferung auf die Schnelle

Im Zusammenhang mit unseren Artikeln, die sich für die Freiheit von Julian Assange einsetzen, ergab sich auf Diaspora eine Diskussion über Rechtsstaatlichkeit in den westlichen Ländern. Die einen meinten, dass "formal alles rechtsstaatlich abläuft", während andere meinten, dass sich die Staaten nur solange an ihre Gesetze halten, solange sie ausreichend durch eine freie Presse und Bürgerrechtsgruppen kontrolliert werden. Sobald diese "Vierte Gewalt" schläft oder korrumpiert wird, wie wir es in südlichen Ländern oft beobachten, sind Gesetze und Vorschriften für die Staatsgewalt nur noch hinderlicher Ballast.

Dann kommen nicht nur Journalisten, sondern auch mal Baum- oder andere Naturschützer einfach ums Leben, siehe z.B. hier

Da sagen dann die "einen": da hat der Assange doch Glück gehabt, der ist nun frei. Warum aber ein doch angeblich von den USA unabhängiger Staat wie Großbritannien Millionen Pfund aufwendet, um ihm 10 Jahre den Weg aus der Londoner Botschaft zu versperren und ihn wegen eines Auslieferungsverfahren bei dem üblicherweise eine Fußfessel Verwendung findet, gleich 4 Jahre in einen Hochsicherheitsknast steckt, erscheint doch merkwürdig und hat mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun.

Zurück nach Deutschland

Als Teil der oben genannten "Vierten Gewalt" möchten wir - genau um die Rechtsstaatlichkeit zu bewahren - auf einen unerhörten Fall aus der letzten Woche hinweisen. LTO beschreibt den Vorgang so:

Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin hat eine non-binäre Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in der Nacht nach Ungarn überstellt. Noch in der selben Nacht hatte der Berliner Anwalt Sven Richwin die Staatsanwaltschaft informiert, dass er Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Auslieferung beantragt. Die Behörde hielt dies nicht von einem schnellen Vorgehen ab. Das BVerfG hat die Auslieferung am Freitagmorgen um 11 Uhr untersagt.

Am 27.6. um 17.26 Uhr hatte das Kammergericht Berlin der Auslieferung nach Ungarn zugestimmt. Noch in der Nacht zum 28. 6. um 6.50 Uhr wird die Person den österreichischen Behörden zur "Durchlieferung" nach Ungarn übergeben. Um 3 Uhr nachts wurde die Behörde über einen Eilantrag gegen die Auslieferung beim BVerfG informiert und schon um 10.50 Uhr untersagte die Erste Kammer des Zweiten Senats des BVerfG eine Überstellung nach Ungarn.

Die GStA verwies gegenüber dem BVerfG, dass die Person bereits um 10 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Wie die vom BVerfG angeordnete "Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland" zu bewerkstelligen sei, steht in den Sternen.

Die Eile bei der Überstellung innerhalb von Stunden nach einem halben Jahr Untersuchungshaft kann nur politische Hintergründe haben. Derzeit haben ihre deutschen Anwälte keinen Zugang zu der Gefangenen in Ungarn. LTO zitiert zu dem Vorgang Angela Furmaniak aus dem Vorstand des Republikanischen Anwälteverein (RAV):

"Wir sind schockiert, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet und noch während des laufenden Verfahrens Maja T. nach Ungarn gebracht hat. Damit hat sie wahrgemacht, wovor es jedem rechtsstaatlich denkenden Menschen graut: eine queere Person in ein offen queerfeindliches System wie Ungarn zu schicken, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention."

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/maja-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-spaet/
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28.03.2024 Diskriminierendes Rechtssystem

Bagatellkriminalität und das Strafbefehlsverfahren

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. haben in Hessen ein Pilot- und Forschungsprojekt zum Strafbefehlsverfahren gestartet, um festzustellen, ob durch dieses Verfahren insbesondere die so genannten sozial Schwachen betroffen werden. Dies ist wichtig, weil die Anzahl der Strafbefehle allein beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2022 bei 8.754 lag und im vergangenen Jahr schon fast 10.000 überschritt.

Dazu muss man wissen, dass rechtskräftige Strafbefehle einem Urteil gleich sind. Mit einem – durchaus umstrittenen – Strafbefehl verhängt in der Regel ein Amtsrichter im schriftlichen Verfahren eine Strafe, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, schreibt Legal Tribune Online. Es handelt sich in der Regel um Bagatellkriminalität, wie kleine Ladendiebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, kleinere Körperverletzungsdelikte oder die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein.

Damit sind Strafbefehlsverfahren eine große Arbeitserleichterung für die Gerichte. Die Frage bleibt allerdings, ob dabei das Rechtssystem auf der Strecke bleibt. Insbesondere Menschen, die diese Strafbefehle nicht genau lesen, nicht über einen Widerspruch nachdenken oder gar den Brief ungeöffnet wegwerfen, bleiben auf der Strecke. So kommt es bei nicht Bezahlen des Strafbefehls oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werten das Strafbefehlsverfahren auch nur in engen Grenzen für zulässig. Beklagte verzichten in solchen Verfahren auf die mündliche Verhandlung und jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zum Tathergang und der Beweiswürdigung. Trotzdem steht am Ende ein rechtsgültiges Urteil.

Auf die Ergebnisse der Studie kann man gespannt sein. Fraglich ist, welche Folgen es haben wird, wenn sich der vermutete Verdacht der Diskriminierung bestätigt und wie viele Jahre es dauern wird, bis sich "etwas" ändert.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-strafbefehl-forschung-amtsgericht-frankfurt-strafverteidiger/
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03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
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16.01.2024 Auch Forschungsdaten sind schützenswert

Wichtiges Signal aus Karlsruhe

Von einem Psychologen erhobene Forschungsdaten dürfen nicht von der Polizei beschlagnahmt werden. Das hat das BVerfG in seiner Entscheidung (l BvR 2219/20) zum Schutz von vertraulich erhobenen Forschungsdaten festgestellt. Das Urteil wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ihrer Zeitschrift begrüßt. Wir zitieren:

DFG begrüßt Stärkung der Forschungsfreiheit durch Bundesverfassungsgericht
Aktuelle Entscheidung setzt Maßstäbe für Schutz vertraulich erhobener Forschungsdaten

Die DFG hat mit Nachdruck einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Ende September begrüßt, der aus ihrer Sicht die hohe Bedeutung der Forschungsfreiheit unterstreicht.

Dem Urteil zugrunde lag die Verfassungsbeschwerde eines Psychologieprofessors gegen die Beschlagnahme von Tonbandaufnahmen und Interviewprotokollen durch die Staatsanwaltschaft München aus einem DFG-geförderten Projekt zur Erforschung von islamistischer Radikalisierung im Justizvollzug. Den Strafgefangenen war bei ihren Befragungen Vertraulichkeit zugesichert worden, wie dies bei entsprechenden Projekten üblich und unerlässlich ist.

In ihrem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung zum Ausdruck gebracht. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Verfassungsbeschwerde selbst aus formalen Gründen für unzulässig erklärt wurde. In seinen dennoch formulierten inhaltlichen Ausführungen stellte das BVerfG einleitend fest, dass Forschungsdaten zwar keinem grundsätzlichen Beschlagnahmeverbot unterlägen. Jedoch sei im konkreten Fall im Rahmen der erforderlichen Abwägung die Art und Schwere des Eingriffs in die verfassungsmäßig geschützte Forschungsfreiheit verkannt worden.

Dabei stellte das Gericht zunächst klar, dass die vertrauliche Datenerhebung zur geschützten wissenschaftlichen Methode gehört und damit in den Schutzbereich der Forschungsfreiheit fällt. Wegweisend wird nach Auffassung der DFG weiter ausgeführt, dass die Folgen der Beschlagnahme nicht auf das einzelne Projekt beschränkt sind, sondern auch künftige Forschungsvorhaben erschweren beziehungsweise verunmöglichen können, da ohne wirksame Vertraulichkeitszusagen Informationen dieser Art kaum erlangt werden können.

Je stärker ein Forschungsprojekt auf solche Vertraulichkeitszusagen angewiesen sei, desto stärker müsse die Wissenschaftsfreiheit bei der Abwägung berücksichtigt werden.

  • Einerseits: "Die effektive und funktionstüchtige Strafrechtspflege ist zwar ein Zweck von Verfassungsrang."
  • Andererseits: "Eine rationale Kriminalprävention ist in hohem Maße auf Erkenntnisse über Dunkelfelder und kriminalitätsfördernde Dynamiken angewiesen. Eine effektive Verhinderung von Straftaten setzt deshalb genau jene Forschung voraus, die durch den Zugriff auf ihre Daten zum Zwecke der konkreten Strafverfolgung erheblich erschwert oder verunmöglicht wird."

... "Das Bundesverfassungsgericht setzt mit diesem Beschluss wichtige und wegweisende Maßstäbe. In der Wissenschaft wird seit Langem beklagt, dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme von Forschungsdaten unzureichend gesetzlich geregelt sind. ... Mit dem Beschluss sind nun Eckpfeiler gesetzt, die in künftigen Fällen von den Strafverfolgungsbehörden zu beachten sein werden", kommentierte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker den Beschluss und fügte hinzu: "Der Fall zeigt aber auch, dass es weiterhin gesetzlichen Regelungsbedarf gibt. Der Beschluss gibt aus Sicht der DFG hierfür wesentliche Anhaltspunkte."

Mehr dazu bei DFG Forschung Jan. 2024, S.29 und https://www.dfg.de
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04.01.2024 Medienschelte wegen Ignoranz der Schuldenbremse

Ist Ökonomie nur trocken und für die Massen uninteressant

Übermedien hat die Berichte und Kommentare der Medien über die Einführung der Schuldenbremse von 2009 bis heute genauer untersucht. Man kommt dabei zu der erstaunliche Feststellung, dass den meisten großen deutschen Leitmedien 2009 bei der Einführung in das deutsche Grundgesetz nicht klar zu sein schien, welche Bedeutung die Verfassungsänderung haben wird.

Lediglich einmal, am 29. Mai 2009 berichtete die „Tagesschau“ und zwar erst an dritter Stelle über die Grundgesetzänderung. Die großen Polit-Talkshows, wie „Anne Will“ oder „Maischberger“, griffen das Thema in dieser Zeit nicht einmal auf. Dagegen wurde in der Zivilgesellschaft und in den Parteien durchaus kontrovers über das Thema diskutiert.

In den sogenannten Leitmedien, wie dem „Spiegel“ kam der Beschluss nur als kleine Nachricht vor. Die „FAZ“ und die „Süddeutsche“ haben die Schuldenbremse zwar ausführlicher thematisiert, aber die Kommentare zu dem Beschluss waren grundsätzlich zustimmend. Es wurde der Vergleich mit Odysseus herangezogen, der an den Mast gebunden, nicht dem verführerischen Gesang der Sirenen (mehr Schulden zu machen) folgen könne. Dass sich dadurch eine gewählte Regierung handlungsunfähig machen könnte, wurde nicht thematisiert.

Die durchaus vorhandene Kritik von Ökonomen wurde weitgehend ignoriert. So hatte der Ökonom Sebastian Dullien, der heute das Institut für Makroökonomie und Konjunktur (IMK) in Düsseldorf leitet im Februar 2009 gesagt, es sei „erschreckend“, „wie wenig ökonomischer Sachverstand“ in der Debatte des Bundestags zu hören war. Übermedien stellt fest, dass andere Ökonomen wie der ehemalige Wirtschafsweise Peter Bofinger und der Konjunkturforscher Gustav Horn 2009 mit einer Petition vor den Folgen der Schuldenbremse warnten, die auch Dullien unterschrieb. Diese Petition schaffte es trotz der renommierten Wissenschaftler erstaunlicherweise nicht in die Medien.

Das Verhalten der Medien änderte sich erst mit der Verkündung des BVerfG Uteil im letzten Herbst. Selbst Tage vor der Urteilsverkündung hatte niemand die Folgen auf dem Schirm. In der dann folgenden Berichterstattung wurde immer noch versucht die Schuldenbremse zu verteidigen. Übermedien schreibt: In Teilen des Wirtschaftsjournalismus herrscht aber immer noch ein verkürztes Verständnis von Staatsfinanzen und öffentlichen Ausgaben. ... Im Jahr 2021 fehlten bei den Investitionen etwa 149 Milliarden Euro. Das bedeutet in der Realität, dass Schulen und Straßen verfallen.

Noch ein Zitat: „Schulden“ hören sich gemeinhin negativ an, doch sie können gleichzeitig wichtige Investitionen bedeuten - armer Odysseus ...

Mehr dazu bei https://uebermedien.de/90891/medien-haben-die-brisanz-der-schuldenbremse-zu-spaet-umrissen/
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15.12.2023 Volksbewegung schafft neue Grundrechte

40 Jahre Volkzählungsurteil

Heute vor 40 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zu einer Volkszählung in der Bundesrepublik für nichtig. Vorangegangen waren diesem wegweisenden Urteil Auseinandersetzungen darüber, wie weit der Staat in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf. Während die Bundesregierung als auch alle Landesregierungen mit Ausnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg das Volkszählungsgesetz für verfassungsgemäß hielten, waren im ganzen Land Initiativen gegen das Vorhaben entstanden.

Die Menschen befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten, die erstmals mit Computern abgeglichen werden sollten und sie ahnten, dass sie zum "gläsernen Bürger" werden würden. Aktuelle Slogans waren damals z.B.

  • "Politiker fragen – Bürger antworten nicht" oder
  • "Meine Daten gehören mir"

Im Urteil vom 15.12.83 stellte das BVerfG an zentraler Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) fest:

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]

Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."

Auch wenn Facebook und Google über diese Worte heute lachen - und sie tagtäglich ignorieren - dies ist durch den Richterspruch höchstes Verfassungsrecht und zu einem Grundrecht in unserem Land geworden. Das Gericht erinnert auch mit Blick auf die damals üblichen und heute noch immer vorkommenden Berufsverbotsverfahren mit folgenden Worten an die Gefahren von unkontrollierten Datenerhebungen:

"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."

Und was wurde aus der Volkszählung?

  • Das Gesetz zur Volkszählung 1983 war mit dem Urteil nichtig.
  • Im Jahr 1987 fand eine modifizierte Volkszählung statt, gegen die nur noch kleine Gruppen Widerstand leisteten. Diese stellte fest, dass 76.700 Menschen weniger in der Bundesrepublik wohnten als zuvor angenommen. Außerdem stellte man fest, dass es rund eine Million Wohnungen weniger gab als angenommen. Aus letzterem Ergebnis folgte wenigstens in Hessen ein Wohnungsbauprogramm.
  • 2011 gab es dann einen EU-weiten Zensus, der erstmals Gesamtdeutschland umfaßte. Nur 10% der Bevölkerung wurden befragt, ansonsten wurden die Daten aus den Melderegistern abgeglichen. Trotzdem protestierten wir als Aktion Freiheit statt Angst e.V. gegen einige Fragestellungen (Zensus 2011).
  • Der für 2021 vorgesehene EU-weite Zensus fiel der Pandemie zum Opfer.

Fazit

Das Urteil vor 40 Jahren legte das Fundament für ein Reihe zentraler Grundrechte

... und führte über das deutsche BDSG letzendlich zur EU-weit geltenden DSGVO.

Über die auf EU Ebene folgenden und teilweise kritisch zu betrachtenden Entwicklungen zu

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion

... hatten wir unter der Überschrift Datenkapitalismus by Default bereits angefangen zu berichten.

Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil
und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/248750/vor-30-jahren-protest-gegen-volkszaehlung/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xS
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Tags: #Protest #Demos #Urteil #BVerfG #Volkzählungsurteil #40Jahre #Grundrechte #Berufsverbote #Zensus #Privatsphäre #BDSG #DSGVO #DSA #AIAct #Datenkapitalismus

stefanh@pod.geraspora.de

Jörg Müller PräsOLG Karlsruhe @praesolgka@bawü.social:

#Justiz #BVerfG #AfD #Demokratie
Wir müssen den #Rechtsstaat schützen, solange wir noch Zeit dafür haben. Sobald AfD "Sperrminoritäten" in den Parlamenten hat, ist es zu spät.
Daher: höchste Zeit, den wichtigsten Regeln zu Richterwahl, Besetzung und Zuständigkeiten am BVerfG JETZT Verfassungsrang zu verschaffen.
Wird diese letzte Chance verpasst, lässt sich dies u.U. nicht mehr nachholen. Das wäre bitter.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/ein-verwundbares-verfassungsorgan

aktionfsa@diasp.eu

04.12.2023 Sichere Messenger

Welcher Messenger ist der Richtige für mich?

Derzeit sind Aktive unseres Vereins in Berlin und Umgebung unterwegs, um über die Überwachung unser aller Kommunikation durch staatliche Behörden oder datenhungrige Unternehmen zu sprechen. Dabei versuchen wir aufzuzeigen, welche Möglichkeiten man hat, sicher verschlüsselt mit anderen zu kommunizieren.

Zu diesem Thema gibt es auf unseren Webseiten, auch unter der Rubrik "Publikationen", bereits einiges

  • Folgerungen aus den Enthüllungen von Edward Snowden
  • Überwachung durch "den Staat"
  • Überwachung durch Unternehmen
  • Private Daten schützen
  • Zwangsdigitalisierung

Darüber hinaus haben wir in vielen Artikeln dargelegt, welche technischen Möglichkeiten man hat, sicher und anonym zu kommunizieren

  • Privatsphäre schützen - Was kann ich tun?
  • Technische Hilfe für die Installation
  • Linux Alternativen zu Windows Programmen
  • Hilfe zu sinnvollen Linux/Unix Befehlen

Inhalt des Workshops

Der folgende Text umfasst derzeit nur die wichtigen Hinweise und Links, die die TeilnehmerInnen erhalten und muss noch in der Folge erweitert und durch Links vervollständigt werden.

Vorstellung des Vereins
Aktion Freiheit statt Angst e.V. seit 2009 am schnellsten zu finden unter dem Link https://a-fsa.de
Unsere Offenen Treffen finden monatlich im Linkstreff Wedding, Malplaquetstr. 12 statt.
In unserem Web gibt es tausende Artikel zu Datenpannen und -skandalen https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=datenpannen&sel=meta

Überwachung durch Staat+Unternehmen
Hinweis auf

  • Snowden Enthüllungen: PRISM und die 15.000 gefährlichen Worte
  • Überwachung durch Staat: VDS, BKA Novelle, Lauschangriff, RFID-Chips im Pass, Fingerabdruck im Ausweis, PNR, Chatkontrolle,
  • Überwachung durch Unternehmen: WhatsApp, Big5, GAFAM, Schufa, eGK+ePA, DB, DHL

Klagen von Bürgerrechtlern und NGOs führten zu BVerfG- und EuGH-Urteilen und Datenschutzgesetzen, die die Grundrechte der Menschen festigen

  • Volkszählungsurteil 1983,
  • Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme,
  • Nichtigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung (VDS),
  • Schrems-Urteile gegen Facebook
  • EU Verordnungen: DSGVO, DataServiceAct, ...

Messenger

... bezeichnet ein Programm mit dem Nachrichten ausgetauscht werden können.
... gibt es für die verschiedenen Betriebssysteme: PC Mac, Win, Linux, Android, iOS.

Normale E-Mail können alle, ist aber veraltet und bei 90% der Nutzer unverschlüsselt. Zur Kommunikation mit Firmen und Behörden ist sie weiter unerlässlich. Wenn man sie im Freundeskreis nutzt, dann sollte man dies verschlüsselt tun, z.B. mit dem Mailprogramm Thunderbird.
Die Auswahl, welchen Messenger man nutzen möchte, sollte man mit seinen Partnern treffen (auch um die Anzahl der Apps auf dem eigenen Gerät gering zu halten).

WhatsApp, Google, Microsoft Teams, ... sind gefährlich weil sie persönliche Daten abgreifen. Bei WhatsApp kann man sich sogar strafbar machen, denn Facebook liest das eigene Telefonbuch regelmäßig aus. Laut der Facebook AGBs hat man das Einverständnis aller Menschen in den eigenen Kontakten, dass deren Daten weitergegeben werden dürfen, was wohl auf niemanden wirklich zutrifft. (Man garantiert seinen Kommunikationspartnern die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO).

Sichere Messenger
Hier einige Alternativen, die alle Ende zu Ende verschlüsselt laufen. Einige nutzen zentrale Server, andere funktionieren Peer2Peer (P2P). Einige verschleiern die eigene IP-Adresse in dem sie den Datenverkehr über mehrere Knoten (im Tor Netzwerk) laufen lassen.

Gute Alternativen Server Tor Anmerkung
BitMessage - nur auf Desktop-Geräten, keine Anhänge
Briar - QRcode mit Partnern persönlich austauschen
Conversations + Omemo auf XMPP, veraltet
Gajim + auf XMPP, veraltet
Jitsi + nur Tel.+ Video
OnionShare - + nur Dateitransfer
Retroshare

Session - + Mess. + Tel.
Siskin - auf XMPP,
Threema + nicht kostenlos
uTox - Mess. + Video
Wire + Mess. + Tel.

Features von Session
Wir wählen hier für die Installation eines Messengers "Session". Jede/r muss das entsprechend der eigenen Bedürfnisse entscheiden.

Jede/r bekommt beim ersten Start der App eine Session ID und eine Recovery Phrase. Nur mit der Recovery Phrase lässt sich der Account (z.B. auf einem anderen Gerät) wiederherstellen.
Die Session ID ist nötig zur Kommunikation. Der Austausch der Session ID muss über "einen 2. Weg" oder bei einem persönlichen Treffen erfolgen.

Die Kommunikation ist verschlüsselt und verbirgt die eigene IP-Adresse durch Nutzung des Tor-Netzwerks.
Es gibt eine Pull und Push Variante (Alarm bei jeder neuen Nachricht).
Push kann z.B. bei der Installation über den Google Play Store ausgewählt wrden: Auswahl schnelle Nachrichten über Google oder sonst langsam
Aber Vorsicht, will man das wirklich? Der Push Service nutzt Google!
Telefon und Video sind noch im Versuchsstadium (die Verbindungen sind dann P2P, also ohne Tor Netzwerk)

Quellen + Installation von Session
Verfügbar ist z.Zt. V 1.17.4 von 10.23

Apple https://apps.apple.com/de/app/session-private-messenger/id1470168868
Google https://play.google.com/store/apps/details?id=network.loki.messenger&hl=de_CH
F-Droid https://getsession.org/f-droid
APK direkt herunterladbar: https://github.com/oxen-io/session-android/releases
für PCs bei https://getsession.org/

Fragen
?

Verwandte Themen

Open Source: quelloffene nachvollziehbar geprüfte Software

Suchen im Web möglichst nicht mit Google
Alternativen: Startpage, Duckduckgo, Ecosia

Passworte schützen: KeePassX, u.a.
Mit einem Passwort lassen sich sämtliche Zugangsdaten verschlüsselt speichern.

Eigene Daten schützen: TrueCrypt, VeraCrypt
Wichtig sind das Backup der eigenen Daten und ihre sichere Verschlüsselung.
Beides garantieren diese verschlüsselten Container.
Die Daten können sogar unsichtbar außerhalb von den genutzten Partitionen angelegt werden.

Im Neuen Jahr werden die Veranstaltungen z.B. am Safer Internet Day, am Di., 13.2.24 um 19h bei unserem Offenen Treffen im Linkstreff Wedding, Malplaquetstr. 12 fortgesetzt. Wir bitten um kurze Anmeldung per Mail an kontakt@aktion-fsa.de
Wir freuen uns über Hinweise oder Ergänzungen, da wir festgestellt haben, dass jeder Abend je nach Bedürfnissen und Vorwissen der Teilnehmer anders abläuft.

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
und bei den oben bereits angegeben Links
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Tags: #Messenger #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #GAFAM #Big5 #DSGVO #BVerfG #Verschlüsselung #Smartphone #Handy #OpenSource #F-Droid #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale

aktionfsa@diasp.eu

28.06.2023 Wohnungskonzerne enteignen ist möglich!

Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

  • Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
  • sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
  • eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
  • genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
  • eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
  • Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
  • ...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/abschlussbericht-berliner-expertenkommission-vergesellschaftung-wohnungen-medienbericht.html
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Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

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Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

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aktionfsa@diasp.eu

02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
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Tags: #Urteil #BVerfG #Grundrechte #Vorpommern #Staatstrojaner #Q-TKÜ #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Schleierfahndung #Polizeigesetz #MV #Mecklenburg

aktionfsa@diasp.eu

08.01.2023 BVerfG verhandelt zu Data Mining

Polizeiliches BigData vor dem Aus?

Mit Spannung erwarten wir nach der mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den nächsten Wochen das Urteil im Data Mining Prozess. Die Beschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wenden sich gegen landesgesetzliche Überwachungsbefugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg. Im Fokus der Verhandlung steht die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) zur Vorbeugung von Straftaten („predictive policing“).

Dürfen Daten von und über Menschen ohne Zweckbindung erfasst und ausgewertet werden?

Das ist die konkrete Frage und Gefahr! Hinzu kommt die Frage, ob die Polizei dazu ausgerechnet eine Spezial-Software, das Programm Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir, einsetzen sollte, das auf Knopfdruck komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das Unternehmen Palantir begann als Start-up mit Kapital des US-Geheimdienstes CIA, was selbst die hessiche FDP als "fragwürdigen Ruf" wertet.

Die Kritik der GFF richtet sich genereller gegen beliebiges Datensammeln. Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Bevollmächtigter der Hamburger Verfassungsbeschwerde sagt: "Verschiedene Daten auch von unbescholtenen Menschen zusammenzuführen, um mit einer Software Verdachtsmomente zu generieren – was nach amerikanischem Science Fiction klingt, ist so nicht mit der Verfassung vereinbar. Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht hier frühzeitig Grenzen zieht.“

Die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg lassen völlig unklar, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zum Data Mining nutzen darf. Auch die Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig, die automatisierte Datenauswertung dürfte nicht zur Vorbeugung minder schwerer Straftaten verwendet werden. Der Eingriff wiegt schwer: Wer einmal in den Fokus einer Datenauswertung gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.

Aktion Freiheit statt Angst weist auch in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die "False Positives", also die fiehlerhaft als verdächtig Eingestuften hin. Für diese kehrt sich die Unschuldsvermutung um, denn sie müssen in einem solchen Fall ihre Unschuld beweisen ohne die "Erkenntniswege" der Polizei zu kennen. Markantestes Beispiel für False Positives ist die Speicherung unserer Flugreisedaten, bei der es zu über 99% zu fehlerhaften Verdächtigungen kommt.

Mehr dazu bei https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-palantir-ankuendigung
und https://netzpolitik.org/2022/verfassungsbeschwerden-in-karlsruhe-polizeiliche-big-data-analyse-vor-dem-aus/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rN
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8267-20230108-bverfg-verhandelt-zu-data-mining.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8267-20230108-bverfg-verhandelt-zu-data-mining.htm
Tags: #BVerfG #DataMining #predictivepolicing #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Gesundheitsdaten #Mautdaten #Metadaten #GFF #Freiheitsrechte #Verbraucherdatenschutz #Transparenz #FalsePositives # #Datensicherheit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung

aktionfsa@diasp.eu

Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

BVerfG stellt fest: Geflüchtete sind keine Menschen 2. Klasse

In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fest:

Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden -
Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die Leistungskürzungen für Geflüchtete

Dass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren.

Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert das Urteil: "Mit seinem heutigen Urteil stärken die Verfassungsrichter und -richterinnen ihre bisherige Rechtsprechung und stellen fest: Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleich in Deutschland. Migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis wird eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist somit erneut ein wichtiges Korrektiv, um ein menschenwürdiges Leben für schutzsuchende Menschen in Deutschland zu garantieren."

Das Bundesverfassungsgericht hält für aktuelle Debatten höchst relevant fest: "Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Rn. 56)

Bürgergeld muss auch für Geflüchtete gelten

Das Urteil stärkt zudem die Kritikerinnen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit Jahren die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes fordern. "Das Urteil aus Karlsruhe ist auch ein Arbeitsauftrag für die Ampel-Regierung, endlich den Missständen bei der Versorgung von Asylsuchenden ein Ende zu setzen. Konsequent ist einzig und allein die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten ins Bürgergeld", sagt Wiebke Judith. Schließlich hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" versprochen. Geändert wurde bislang jedoch nichts.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit. Die diskriminierenden Sachleistungen und die Minimalmedizin sind dabei auch noch nachweislich teurer als reguläre Sozialleistungen", sagt Georg Classen, vom Flüchtlingsrat Berlin, der erst vor wenigen Tagen im November 2022 gemeinsam mit PRO ASYL eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht hat. https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2/

Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest:
"Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können." (Rn. 59)

Dass die zehnprozentige Leistungskürzung nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, überrascht nicht. Zahlreiche Fachorganisationen hatten in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kritische Stellungnahmen abgegeben. Für PRO ASYL hat Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Volker Gerloff in seiner Stellungnahme erläutert, dass die fiktive "Zwangsverpartnerung" durch den Gesetzgeber jeder sachlichen und empirischen Grundlage entbehrt.

Schon 2012 hatte das höchste deutsche Gericht jahrelangen Leistungskürzungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz in einem wegweisenden Urteil ein vorläufiges Ende gesetzt.

Hinweis für die Praxis

Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von PRO ASYL und dem Berliner Flüchtlingsrat auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und die Pressemitteilung von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat als PDF https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20221124PM-AsylbLG-final.pdf
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