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Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Regierungssprecher Steffen #Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der #Bundesregierung verkündet, dass die #Luftangriffe der #US-Amerikaner und #Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem #Recht auf individuelle und kollektive #Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom #Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der #UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die #USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den #Jemen rechtfertigt. Von Florian Warweg.

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