#hebestreit

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Regierungssprecher Hebestreit: „Wir sind in diesem Raum heute ja unter uns, aber…“

Am 11. März kam es, gerade durch die #Nichtanwesenheit der #NachDenkSeiten, zu einer bemerkenswerten Intervention von #Regierungssprecher Steffen #Hebestreit. Ein Deutsche-Welle-Journalist fragte nach der Finanzierung der „ausländischen Legion“ (die Fremdenlegion der Ukraine, korrekt „Internationale Legion“) durch die Bundesregierung. Darauf erklärte Hebestreit, man sei zwar gerade unter sich, „aber ab und an sind auch noch andere hier im Raum“. Da solche Fragen immer #Berichterstattung nach sich zögen, rief er die anwesenden Journalisten mit Verweis auf „russische #Desinformationserfahrungen“ dazu auf, ihre Fragen doch bitte zukünftig „sehr #vorsichtig zu formulieren“. Ein eklatanter Versuch der #Einflussnahme auf das #Frageverhalten von #Journalisten in der #BPK

https://www.nachdenkseiten.de/?p=112314

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Nach Frage zu Taurus: Kanzler-Sprecher hinterfragt Status der NachDenkSeiten als deutsches Medium

Befragt man ehemalige und aktive Angehörige der Bundeswehr, dann erklären die ziemlich einhellig, dass der #Marschflugkörper #Taurus, insbesondere sein Gelände-Referenz-Navigationssystem, nicht ohne direkte #Beteiligung von #Bundeswehrsoldaten betrieben werden kann. Wenn dies zutrifft, wäre #Deutschland beim Einsatz dieses Systems im #Ukraine-Krieg folglich definitiv #Kriegspartei. Vor diesem Hintergrund fragten die #NachDenkSeiten auf der #BPK nach und baten um Klärung dieses Sachverhalts. Während das #Verteidigungsministerium eine Antwort verweigerte, erklärte Regierungssprecher #Hebestreit, die NDS wären kein Medium, welches sich „an die #Bürger dieses Landes wende“. Ein Diffamierungsversuch, der wohl eher auf ihn selbst zurückfallen wird.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=111826

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Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Regierungssprecher Steffen #Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der #Bundesregierung verkündet, dass die #Luftangriffe der #US-Amerikaner und #Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem #Recht auf individuelle und kollektive #Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom #Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der #UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die #USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den #Jemen rechtfertigt. Von Florian Warweg.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=109646