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...in tiefer Besorgnis über die nachteiligen Auswirkungen des Krieges auf die weltweite Ernährungssicherheit, die Energieversorgung, die nukleare Sicherheit und den Schutz der Umwelt, fordert die Mitgliedstaaten und die internationalen Organisationen auf, ihre Unterstützung für die diplomatischen Bemühungen um einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine im Einklang mit der Charta zu verdoppeln;...

UN-Resolution zur Ukraine

Außenministerin Baebock wollte in UN-Vollversammlung Verurteilung Russlands erreichen. Das hat nicht geklappt (Von Arnold Schölzel)

Annalena Baerbock hat sich angestrengt. Die Sondersitzung der UN-Vollversammlung am vergangenen Donnerstag sollte zu einem diplomatischen Sieg über Russland werden. Also kündigte der Sprecher der deutschen Außenministerin, Christian Wagner, am 22. Februar in der Regierungspressekonferenz an: »Die Außenministerin wird am 23. Februar, also morgen, im Rahmen der Notstandssondertagung der Generalversammlung vor der Generalversammlung eine Rede halten. Wie Sie wissen, ist geplant, dass die Generalversammlung anlässlich des Jahrestags eine Resolution zur Verurteilung des russischen Angriffskriegs verabschieden wird.«
Aus der Verurteilung wurde nichts. Bereits am Morgen des 23. Februar berichtete tagesschau. de: Der Text der neuen Resolution, die am Abend verabschiedet werden sollte, »ist jedoch an entscheidenden Stellen entschärft worden, um ihn für möglichst viele Staaten annehmbar zu machen.« Das Resultat: Das Wort »Verurteilung« kommt nicht vor, die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre diplomatischen Anstrengungen für Frieden in der Ukraine zu »verdoppeln«. [...]

Baerbock hatte am Wochenende zuvor auf der Münchner »Sicherheitskonferenz« »diplomatisches Speeddating« betrieben, etwa mit Vertretern Kolumbiens, Togos oder Pakistans. Das magere Ergebnis bei der Abstimmung am 23. Februar: Die kolumbianische Vertreterin wandte sich in der Aussprache gegen Waffenlieferungen an die Ukraine, stimmte aber wenigstens mit 140 anderen Delegierten für die Resolution. Togo gehörte zu den 13 Ländern, deren Vertreter nicht erschienen. Pakistan enthielt sich der Stimme zusammen mit 31 anderen Staaten, darunter China und Indien. Mehr als diese Zahlen veröffentlichten deutsche Medien nicht, zitiert wurde aus der Resolution fast nichts.

Diplomatische Erfolge sehen anders aus, die Taz kommentierte: »Kein großer Triumph«. Die Aufforderung zur Verdopplung der diplomatischen Bemühungen zitierte sie aber auch nicht, auf der Internetseite der Bundesregierung gibt es keinen Link zum Text der Resolution – das war sonst anders. Der Bundeskanzler behauptete undementiert am Sonntag in Indien, viele Länder hätten »in der UN-Generalversammlung sehr klar den russischen Angriffskrieg verurteilt.« Gemessen an der Resolution war es kein einziges.
- https://www.jungewelt.de/artikel/445889.un-resolution-zur-ukraine-baerbocks-m%C3%BChe.html

Wortlaut der am 23. Februar 2023 von der UN-Vollversammlung verabschiedeten Resolution für Frieden in der Ukraine

Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine (A/ES-11/L.7)

Die Generalversammlung,

– unter Hinweis auf die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Ziele und Grundsätze

– eingedenk der Verpflichtung aller Staaten nach Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen, sich in ihren internationalen Beziehungen der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates oder in jeder anderen mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbaren Weise zu enthalten und ihre internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen,

– in Bekräftigung der Tatsache, dass kein Gebietserwerb, der auf der Androhung oder Anwendung von Gewalt beruht, als rechtmäßig anerkannt werden darf,

– unter Hinweis auf ihre einschlägigen Resolutionen, die auf ihrer elften Sondersitzung angenommen wurden, und auf ihre Resolution 68/262 vom 27. März 2014,

– ein Jahr nach der umfassenden Invasion in der Ukraine betonend, dass die Erreichung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellen würde,

– unter Hinweis auf den Beschluss des Internationalen Gerichtshofs vom 16. März 2022

– im Bedauern über die schwerwiegenden menschenrechtlichen und humanitären Folgen der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, einschließlich der anhaltenden Angriffe auf kritische Infrastrukturen in der gesamten Ukraine mit verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung, und mit großer Besorgnis über die hohe Zahl der zivilen Opfer, einschließlich Frauen und Kinder, die Zahl der Binnenvertriebenen und Flüchtlinge, die humanitäre Hilfe benötigen, sowie die gegen Kinder begangenen Verstöße und Missbräuche,

– in tiefer Besorgnis über die nachteiligen Auswirkungen des Krieges auf die weltweite Ernährungssicherheit, die Energieversorgung, die nukleare Sicherheit und den Schutz der Umwelt,

  1. unterstreicht die Notwendigkeit, so bald wie möglich einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zu erreichen;

  2. begrüßt und unterstützt nachdrücklich die Bemühungen des Generalsekretärs und der Mitgliedstaaten zur Förderung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens in der Ukraine im Einklang mit der Charta, einschließlich der Grundsätze der souveränen Gleichheit und der territorialen Integrität der Staaten;

  3. fordert die Mitgliedstaaten und die internationalen Organisationen auf, ihre Unterstützung für die diplomatischen Bemühungen um einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine im Einklang mit der Charta zu verdoppeln;

  4. bekräftigt ihr Eintreten für die Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, die sich auch auf ihre Hoheitsgewässer erstrecken;

  5. wiederholt ihre Forderung, dass die Russische Föderation unverzüglich, vollständig und bedingungslos alle ihre Streitkräfte aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht, und fordert die Einstellung der Feindseligkeiten;

  6. fordert, dass die Behandlung aller Kriegsgefangenen durch die am bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien im Einklang mit den Bestimmungen des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 12. August 1949 und des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen von 1949 erfolgt und fordert den vollständigen Austausch der Kriegsgefangenen, die Freilassung aller unrechtmäßig festgehaltenen Personen und die Rückkehr aller Internierten und zwangsverschleppten und deportierten Zivilpersonen, einschließlich der Kinder;

  7. fordert, dass die am bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien ihre Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht in vollem Umfang einhalten, die Zivilbevölkerung und zivile Objekte ständig zu schonen, den sicheren und ungehinderten humanitären Zugang zu den Bedürftigen zu gewährleisten und es zu unterlassen, für das Überleben der Zivilbevölkerung unentbehrliche Objekte anzugreifen, zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen;

  8. fordert ferner die sofortige Einstellung der Angriffe auf die kritische Infrastruktur der Ukraine und aller vorsätzlichen Angriffe auf zivile Objekte, einschließlich Wohnhäuser, Schulen und Krankenhäuser;

  9. betont, dass die Rechenschaftspflicht für die schwersten Verbrechen nach dem Völkerrecht, die im Hoheitsgebiet der Ukraine begangen wurden, durch angemessene, faire und unabhängige Ermittlungen und Strafverfolgungen auf nationaler oder internationaler Ebene sichergestellt werden muss und dass allen Opfern Gerechtigkeit widerfahren und künftige Verbrechen verhindert werden müssen;

  10. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Geiste der Solidarität zusammenzuarbeiten, um die globalen Auswirkungen des Krieges auf die Ernährungssicherheit, die Energieversorgung, das Finanzwesen, die Umwelt und die nukleare Sicherheit anzugehen; betont, dass die Vorkehrungen für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine diesen Faktoren Rechnung tragen sollten und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Generalsekretär bei seinen Bemühungen, diese Auswirkungen anzugehen, zu unterstützen;

  11. beschließt, die elfte Dringlichkeitssondertagung der Generalversammlung vorübergehend zu vertagen und den Präsidenten der Generalversammlung zu ermächtigen, ihre Sitzungen auf Ersuchen von Mitgliedstaaten wieder aufzunehmen.

  12. https://www.jungewelt.de/artikel/445890.un-resolution-zur-ukraine-diplomatische-anstrengungen-verdoppeln.html