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EuGH-Urteil: Fingerabdruckpflicht ist angezählt

Aus dem Sondernewsletter von Digitalcourage vom 21.3.2024

Liebe Leute,
seit Jahren bekommen wir fast täglich Anrufe und Zuschriften von Menschen, die genau wie wir nicht wie Tatverdächtige behandelt werden wollen, wenn sie einen neuen Personalausweis wollen. Seit 2021 müssen dafür zwei Fingerabdrücke eingescannt und auf dem Ausweis gespeichert werden. Dagegen haben wir damals Klage eingereicht – heute ist das Urteil vom Europäischen Gerichtshof gekommen.
Hier eine Zusammenfassung:
- Die EU-Verordnung zur Fingerabdruckpflicht ist nicht im korrekten Verfahren beschlossen worden und ist deshalb ungültig. Ein Erfolg für Digitalcourage!
- Allerdings bleibt die Speicherpflicht trotzdem in Kraft bis Ende 2026.
- Das bedeutet: Alle, die einen Personalausweis beantragen, müssen zur Zeit weiterhin ihre Fingerabdrücke abgeben.
- Doch die Uhr tickt für die Speicherpflicht: Wenn bis Ende 2026 keine neue Verordnung beschlossen wurde, entfällt die Fingerabdruckpflicht. Und das wird diesmal schwieriger, denn mit dem korrekten Gesetzgebungsverfahren reicht ein einziger EU-Staat, um die Verordnung abzulehnen.
- Das heißt: Das Thema ist zurück auf der politischen Agenda!

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