Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.11.2017:
Nicht-EU-Staatsangehöriger kann sich für eigenes Aufenthaltsrecht auf Unionsrecht des eingebürgerten Ehepartners berufen

-Voraussetzungen für Gewährung von Aufenthaltsrechten dürfen nicht strenger sein als in Richtlinie über Freizügigkeit von Unionsbürger vorgesehen-

Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, kann ein Aufenthaltsrecht in dem Mitgliedstaat besitzen, in dem sich dieser Unionsbürger aufgehalten hat, bevor er dessen Staatsangehörigkeit zusätzlich zu seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit erworben hat. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Aufenthaltsrechts dürfen nicht strenger sein als diejenigen, die in der Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger vorgesehen sind. Dies geht aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor. (Mehr…)

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