#freizuegigkeit

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27.01.2024 EU beschließt Bargeldobergrenze
"De-Cashing" ist kein Selbstläufer

Gegen die deutsche Mentalität mit dem Sparstrumpf unter dem Kopfkissen kommt die Idee der Abschaffung des Bargelds schwer an. Im Gegensatz zu unseren nordischen Nachbarn zahlen die Deutschen immer noch gern mit Bargeld. Trotzdem ist der Internationale Währungsfonds (IWF) nach einem Papier von 2017, „The Macroeconomics of De-Cashing“, in dem aufgeschrieben wurde, wie Regierungen das Bargeld beseitigen könnten, der Meinung:

„Die Behörden vieler Länder haben bereits erste Schritte unternommen, um Bargeldtransaktionen zu begrenzen. (...) Auch der Privatsektor scheint Bargeld am liebsten loswerden zu wollen.“

Bis es zur freiwilligen Selbstaufgabe kommt, empfiehlt das Papier

  • die schrittweisen Abschaffung großer Banknotenstückelungen,
  • die Festlegung von Obergrenzen für Bargeldtransaktionen und
  • die Meldung von Bargeldbewegungen über die Grenzen hinweg. (durch umfassende Kontrollen? auch im Schengenraum?)

Zur Begründung für die Maßnahmen werden die (hohen) Kosten für Bargeld angegeben, ohne diese Kosten (ca. 0,3% in DE) mit den Kosten digitaler Transaktionen zu vergleichen. Real ist das wieder einmal eine Verschiebung der Kosten auf den Endkunden für seine Kreditkarte, für seinen Internetanschluss, ... Die Obergrenze für Barzahlungen in der EU ist auf jeden Fall erst einmal auf 10.000€ beschränkt.

Weitere Probleme, die digitale Zahlungen erzeugen können beschreibt unser Ehrenmitglied Edward Snowden in "Der Kampf um das Bargeld" und "Bargeldverbot oder Helikoptergeld?". So nach seiner Erkenntnis "... Eine digitale Zentralbankwährung ist auch keine Übernahme des Konzepts der Kryptowährung auf staatlicher Ebene [...] Stattdessen ist eine digitale Zentralbankwährung eher eine Perversion der Kryptowährung [...] – eine kryptofaschistische Währung, [...] die [...] ausdrücklich dazu bestimmt ist, ihren Nutzern das grundlegende Eigentum an ihrem Geld zu verweigern und den Staat als Vermittler jeder Transaktion einzusetzen.“

In verschiedenen EU Staaten gab es in letzter Zeit sogar Maßnahmen, um den Abschaffungstendenzen entgegen zu wirken. In Italien wurde die Barzahlungsobergrenze auf 2.000 Euro verdoppelt und verschiedene andere Anti-Bargeld-Maßnahmen wurden beendet. Die Slowakei hat ein (allerdings schwaches) Recht auf Barzahlung in der Verfassung verankert, Norwegen hat die Annahme von Bargeld verpflichtend gemacht.

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eu-bbargeldobergrenze-iwf/
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Tags: #Datenskandale #Bargeld #Zentralbanken #eCash #decashing #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Grundrechte #Freizuegigkeit #Ueberwachung #Bankdaten #IWF #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #EdwardSnowden

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24.02.2023 US No-Fly-List lag ungesichert im Netz

Kind auf der No-Fly-List

Über den absoluten Unsinn der Speicherung von Flugreisedaten haben wir schon oft berichtet, auch darüber, dass hunderte Beamte täglich nichts anderes machen, als die zu 99% falschen Daten unbekannter Algorithmen zu korrigieren.

Soweit der ordentliche deutsche und europäische Regelungswahn - die USA machen es sich einfacher, bei ihnen definieren einfach die Geheimdienste eine No-Fly-List und an die haben sich alle Fluggesellschaften weltweit zu halten. Diese Liste enthält natürlich genauso False Positives: US Reisedaten mit 37% Fehlerquote

Wer Daten speichert schafft Löcher

100% Sicherheit gibt es auch bei Geheimdiensten nicht, wie unser Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 bewiesen hat und wenn man dann solche Daten an Hunderte Fluggesellschaften verteilt, hat man in jedem Fall verloren.

Die Schweizer Hackerin Maia Arson Crimew stieß beim Stöbern auf dem Webserver der US Fluglinie Commuteair auf eine sensible Datei mit dem zu offensichtlichen Namen NoFly.csv. Der Spiegel umschreibt die gefundene Datei als "No Fly List der amerikanischen Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration FAA, auf der des Terrors verdächtigte Personen, ein Teil der 'Terrorist Screening Database', einer Datenbank der US-Regierung, verzeichnet sind, die mit Terrororganisationen in Verbindung gebracht werden."

1,56 Millionen Einträge sind auf der Liste zu finden . Viele Einträge auf der Liste beschreiben muslimische Menschen, einige russische Oligarchen sind auch darauf zu finden und ehemalige Mitglieder der irischen IRA. Unter den Einträgen ist auch ein 8-jähriger Junge. Wie der Spiegel berichtet, hatte schon im August 2021 der ukrainische Sicherheitsforscher Wolodymyr Djatschenko eine vergleichbare Liste im Netz gefunden. Die enthielt die Namen von 1,9 Millionen Personen sowie deren Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisepassnummer und eben den No-Fly-Status.

Wie leicht man auf so eine Liste kommen kann, hätten wir nie geglaubt, wenn uns nicht eine Besucherin auf einer Veranstaltung zum Thema erzählt hätte, dass ihrem Freund auf dem Düsseldorfer Flughafen genau aus diesem Grund - natürlich ohne jede Erklärung - die Teilnahme am Flug verweigert wurde (https://www.youtube.com/watch?v=vMHnUUKOixo).

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/web/nofly-csv-schweizer-hackerin-entdeckt-no-fly-liste-der-usa-im-netz-a-3fcd0e23-522d-480e-98dd-e0da34767fcb
und https://en.wikipedia.org/wiki/No_Fly_List
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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Tags: #Leak #Hack #Whistleblowerin #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #USA #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung

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25.09.2022 PNR: Auch nach EuGH Urteil mehr Überwachung geplant

EU Staaten versuchen EuGH Urteil zu umgehen

Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten durch die EU Staaten einzuschränken sei. Doch statt diesem Urteil zu folgen, arbeitet die derzeitige tschechische Ratspräsidentschaft an einem Papier mit dem Titel „Bessere Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-817/19 – Ideen für Diskussion“, dass eher eine Ausdehnung der Überwachung als die vom Gericht geforderte Einschränkung vorsieht.

Damit können wir uns leicht vorstellen, was jetzt nach der Unzulässigkeitserklärung durch den EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung unserer Telefon- und Internetverbindungsdaten geschehen wird.

Wehret den Anfängen von Rechtsbruch!

Was verlangt das Gericht und was will die EU?
Nur notwendigste Daten speichern --- 60 Einzeldaten für jede/n Flugreisende/n
Keine Überwachung von inner-EU-Flügen --- alle innereuropäischen Flüge, obwohl das EU-Parlament dies nicht genehmigt hat
Beschränkung auf ernsthafte terroristische Gefahren --- alle Flüge, in dem alle EU Staaten eine "reale und gegenwärtige terroristische Bedrohungslage" erklären
Den Reisenden soll der Umfang und Zweck der Überwachung erläutert werden. ---- Würden die Überwachungskriterien derart umfangreich geteilt, könnte dies laut dem Papier aber auch „zu Sicherheitsrisiken führen“.
Zwischen der „Übermittlung“ und der „Verarbeitung“ von Daten soll in der Richtlinie unterschieden werden.

Die Daten sollten nur für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet und nicht benötigte Datensätze gelöscht werden. --- Die Richtlinie sieht z.Zt. eine Speicherung über 5 Jahre vor.
Reisende sollen gerichtlich gegen die Speicherung vorgehen können, wenn sie offensichtlich unberechtigt war. --- Nur unter sehr bestimmten Bedingungen soll es möglich sein, dass Daten im Rahmen der Informationsfreiheit von den Speicherstellen herausgegeben werden.

Wie man sieht, sind die EU Staaten nicht bereit sich einem Urteil des EuGH anzupassen und die Diskussion kann (wieder einmal) lange dauern ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-von-reisenden-eu-staaten-wollen-urteil-zu-fluggastdaten-umgehen/
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Erstellt: 2022-09-25 08:37:11

aktionfsa@diasp.eu

08.09.2022 Anlasslose Reisedatenspeicherung in Zahlen

Viel Aufwand für nichts

In mehr als 80 Artikeln haben wir uns bereits mit der anlasslosen Speicherung unserer Flugreisedaten (Passenger Name Records = PNR) beschäftigt. Wir wollen das Fass hier nicht neu aufmachen, aber einige aktuelle Fakten aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken verweisen, die netzpoltik.org zitiert.

  • In den PNR Datenbanken liegen 500 Millionen Datensätze.
  • 2021 waren 62 Millionen Reisende von der Speicherung betroffen.
  • Die Daten werden mit INPOL-Z und dem Schengener Informationssystem SIS abgeglichen.
  • Die Daten werden einer KI Mustererkennung unterzogen.
  • Ein PNR (Passenger Name Record) enthält bis zu 20 unterschiedliche Daten pro Person.
  • Die 62 Millionen überprüften Reisenden ergaben mehr als 300.000 „technische Treffer“.
  • Dazu kamen 5.500 Treffer nach dem „Musterabgleich“.
  • Mit diesen mussten sich in Bundesverwaltungsamt und BKA etwa 185 Menschen beschäftigen, die zu etwa 46.000 "Vorgängen" führten,
  • Die False-Positives-Rate, die im ersten Jahr nach Einführung der PNR-Sammlung bei unglaublichen 99,7% lag, liegt nun "nur noch" bei 84 Prozent.
  • Aus den 46.000 "Vorgängen" blieben 10.000 Menschen hängen, bei denen eine Fahnung lief.
  • 7 Reisenden wurde die Einreise verweigert.
  • 1.000 wurden festgenommen.
  • Knapp 1.200 wurden offen kontrolliert und gut 1.500 wurden verdeckt kontrolliert.

Es geht doch nichts über die verbeamtete deutsche Gründlichkeit ... sogar eine verdeckte Maßnahme wird gezählt.

Alle Argumente gegen eine anlasslose Überwachung aller Reisenden haben wir bereits in den erwähnten frühreren Artikeln aufgeführt. Deshalb nur noch kurz zur Erinnerung:

Die Wunsch die Reisedatensammlung auf Schiffs-, Zug- und Busreisen auszuweiten, kam aus Großbritannien, dessen Einfluss durch den Brexit geringer geworden ist. Es werden sich aber auch in der Rest--EU sicher Länder finden, die sich weiter für eine Ausweitung dieser (wie die Statistik oben zeigt) absolut sinnfreien aber grundrechtsgefährdenden Maßnahme aussprechen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/anlasslose-fluggastueberwachung-62-millionen-menschen-unter-generalverdacht/
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aktionfsa@diasp.eu

11.08.2022 Reiseunternehmen als Spione missbraucht

"Global Distribution System" ist ein großer Bruder der "Passenger Name Records"

Seit Jahren kämpfen wir gegen die Erfassung und jahrelange Speicherung unserer Reisedaten (PNR). Bis zu 60 Merkmale werden über uns gesammelt. Die meisten Daten werden bei der Reisebuchung von den beteiligten Unternehmen an staatliche Stellen weitergegeben.

Auch wenn der EUGh die Nutzung dieser Daten kürzlich eingeschränkt hat, gesammelt wird weiter ...

Nun ist ein noch krasserer Fall bekannt geworden: Die US Behörden haben einen Hacker jahrelang mit den Daten der Reiseunternehmen auf Schritt und Tritt verfolgt. Um den Hacker, der verdächtigt ist, den Diebstahl von 20 Mio. US-$ mit gestohlenen Kreditkarten auf der Website Cardplanet durchgezogen zu haben, zu verfolgen, hat die US Regierung auf der Grundlage eines 233 Jahre alten Gesetzes zwei Reiseunternehmen gezwungen, ihnen alle Aktivitäten dieses Reisenden mitzuteilen.

Wir haben ja nichts gegen die Verfolgung von Gaunern und finden auch die Verfolgung solcher viel sinnvoller als die anlasslose Erfassung und Speicherung unser aller Reisedaten! Doch jetzt kommt's:

Die Reiseunternehmen, Sabre in den USA und Travelport in Großbritannien, mussten wöchentliche Berichte über seinen Aufenthaltsort an den US Geheimdienst melden. Das konnten sie perfekt, denn seit Jahrzehnten sammeln und speichern die Firmen Informationen über internationale Touristen in einem sogenannten Global Distribution System (GDS).

Das GDS soll eigentlich nur den Infor­mationsaustausch zwischen Fluggesellschaften, Kreuzfahrtanbietern, Autovermietern und Hoteliers erleichtern. Aber scheinbar kann jede Firma dabei auch auf die persönlichen Daten der Reisenden zugreifen, ohne im Einzelnen dazu einen Bedarf oder Zweck haben zu müssen. Datenschutz Fehlanzeige!

Uns stellt sich die Frage, warum man zusätzlich die PNR-Speicherung überhaupt benötigt hat - oder wollte man sich durch die rechtliche Absicherung nur "ehrlich machen"?

Zurück zur Story: Der Hacker wurde Ende 2015 in Tel Aviv verhaftet und an die USA ausgeliefert. Nur durch eine Anfechtungsklage von Forbes mussten die Gerichtsparteien erstmals offenlegen, mit welchen Methoden ihn die Behörden verfolgt hatten.

Mehr dazu bei https://www.forbes.at/artikel/DER-SPION-FLIEGT-MIT.html
und alle unsere Artikel zu den PNR https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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Erstellt: 2022-08-11 08:21:00

aktionfsa@diasp.eu

06.07.2022 EuGh stärkt Rechte der Flugreisenden

Speicherung von Reisedaten nicht mehr grenzenlos

Über Jahre hatten wir gegen die Speicherung unserer Reisedaten (PNR = Passenger Name Records) gekämpft, links im Bild bei einer Protestaktion im Berliner Flughafen Tegel. Unsere Argumente gegen eine solcher Erfassung von 60 Einzeldaten pro Reisendem waren neben dem Schutz der Privatsphäre z.B. zu seinen Essgewohnheiten auch die Tatsache, dass sich aus solchen Daten keine Terrorverdächtigen erkennen lassen.

Dies hat die Praxis bestätigt - denn 2019 ergab die Statistik eine Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland. Hunderte Beamte mussten die vom System erkannten "Terroristen" händisch überprüfen. Nach der Aufstockung der Stellen für diese sinnlose Arbeit "läuft es besser" (angeblich). So konnten 2020 mit Hilfe dieser Datensammlung 813 Haftbefehle vollstreckt werden und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Von den bei der Einführung der Maßnahme genannten Terroristen gibt es immer noch keine Spur.

Nun hat der EuGH geurteit, dass "die Nutzung der gespeicherten Daten auf das absolut Notwendige beschränkt" werden muss. So dürften die Daten

  • nicht für fünf Jahre gespeichert werden, sondern im Normalfall nur für sechs Monate.
  • Auch dürfen die nationalen Polizeien bei aktuellen terroristischen Bedrohungen nur die Daten für bestimmte Verbindungen und Reisemuster oder über bestimmte Flughäfen, Bahnhöfe oder Häfen anfordern.
  • Die PNR Daten dürfen nicht zur Bekämpfung illegaler Einwanderung genutzt werden.

Wer und wie man die Einhaltung dieser Einschränkungen kontrollieren kann, hat das Gericht nicht gesagt ...

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eugh-flugverkehr-daten-datenschutz-terrorismus-100.html
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Erstellt: 2022-07-06 00:29:11

aktionfsa@diasp.eu

Urteil: Verfassungsschutz verstößt gegen Grundgesetz

"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestellt

Wie wir schon seit Jahren beklagen, verstößt der Verfassungsschutz gegen die geltenden Grundrechte. Das wurde uns bereits auf dem Tribunal "Geheimdienste vor Gericht" im Oktober 2016 klar. Hinzu gekommen sind in den letzten Jahren aber weitere Überwachungsbefugnisse, wie Online-Trojaner und Handy-Überwachung. Auch darüber haben wir aufgeklärt und ihre Rücknahme gefordert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Grundrechte.

Geklagt hatten 3 Betroffene mit Unterstützung der "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Mindestens einer von ihnen sollte von einem Berufsverbot betroffen werden, nachdem der Verfassungsschutz ihn auf einer Demonstration fotografiert hatte. Alle drei sind Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA), die der bayerischen Verfassungsschutzbericht zur "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erklärt hat.

Die 150-seitige Urteilsbegründung behandelt weniger die Frage ob ein Mittel durch einen Geheimdienst eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen. Wir erinnern uns, dass die letzte Gesetzesänderung sich wieder einmal gegen "terroristische Bedrohungen richten sollte.

Also stellt das Gericht die Frage: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um solche Befugnisse zu rechtfertigen?
Und ganz neu ist die Forderung nach unabhängiger Überprüfbarkeit. Bei polizeilichen Maßnahmen muss stets ein unabhängiger Richter ein Vorgehen anordnen oder genehmigen. Dies war bisher bei Geheimdiensten nicht so. Eine Entwicklung in diese Richtung haben wir auch bei Urteilen zur Arbeit des BND mit der Erweiterung des G10-Kontrollgremiums erlebt - auch wenn es im Endeffekt dabei geblieben ist, dass der BND dem Kontrollgremium seine Arbeit (meist) erst im Nachhinein zur Genehmigung vorlegt.

Fazit: Auf jeden Fall hat das BVerfG noch einmal betont, dass Wohnraumüberwachung, die Speicherung von Bewegungsprofilen bei der Handyortung schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen darstellen.
Leider wird die Klatsche für die Bayerische Landesregierung schnell verheilen, denn das Gericht hat, wie üblich, dem Bundesland eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes gewährt anstatt es in die Mülltonne der Geschichte zu verbannen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html
und https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/bayern-bundesverfassungsgerichtt-100.html
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22.11.2021 Anlasslose Speicherung von Reisedaten soll ausgeweitet werden

Durchleuchtung von Flugreisenden hat sich "eingeschliffen"

Hatten wir vor 2 Jahren noch von einer Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland berichten müssen, so können wir heuten - keineswegs erfreut - davon berichten, dass sich die Beamten inzwischen an ihren öden Job gewöhnt haben, händisch die "automatischen Treffer" in der Software zu überprüfen.

Matthias Monroy berichtet bei netzpolitik.org, dass das Bundespolizeipräsidium im Jahr 2020 25.280 Personendaten vom Bundeskriminalamt (BKA) mit einer Aufforderung für sogenannte Folgemaßnahmen erhalten habe. 2019 lag diese Zahl dem Bericht zufolge noch bei 10.900, das ergibt trotz pandemiebedingt rückläufiger Passagierzahlen eine Steigerung von rund 132 Prozent.

Durch diese Maßnahmen konnten 813 Haftbefehle vollstreckt und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Warum man für diese Erkenntnisse die PNR-Daten mit bis zu 60 Einzeldaten – darunter Anschrift, Telefonnummer, Reiseroute, sowie gebuchter Sitzplatz und gebuchtes Essen – gebraucht hat, erschließt sich aus den Angaben des BKA nicht. Völlig unlogisch ist ach die Speicherung der Daten aller Flugreisenden in der EU für weitere 5 Jahre.

Auch 2020, also 5 Jahre nach der Einführung der PNRs in der EU klagt das BKA weiter über Fehlalarme durch sogenannte "technische Treffer". Das sind Fehler durch verschiedene Schreibweise von Namen oder Adressen in der deutschen INPOL-Datei, dem Schengener Informationssystem (SIS II) oder Dateien bei Europol. Die ermüdende "händische Ermittlung" wird also weitergehen.

Trotzdem prüft die EU-Kommission die Erweiterung des PNR-Systems auf grenzüberschreitende Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. Wir können nur weiter, wie seit mehr als 10 Jahren fordern: **Keine anlasslose Speicherung unserer Bewegungsdaten!*_

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-von-passagierdaten-polizei-geht-immer-haeufiger-gegen-flugreisende-vor/
und alle unsere Artikel zu PNRs https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7839-20211122-anlasslose-speicherung-von-reisedaten-soll-ausgeweitet-werden.htm
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ahava@pod.geraspora.de

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.11.2017:
Nicht-EU-Staatsangehöriger kann sich für eigenes Aufenthaltsrecht auf Unionsrecht des eingebürgerten Ehepartners berufen

-Voraussetzungen für Gewährung von Aufenthaltsrechten dürfen nicht strenger sein als in Richtlinie über Freizügigkeit von Unionsbürger vorgesehen-

Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, kann ein Aufenthaltsrecht in dem Mitgliedstaat besitzen, in dem sich dieser Unionsbürger aufgehalten hat, bevor er dessen Staatsangehörigkeit zusätzlich zu seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit erworben hat. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Aufenthaltsrechts dürfen nicht strenger sein als diejenigen, die in der Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger vorgesehen sind. Dies geht aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor. (Mehr…)

#Urteile #Recht #EuGH #EU #Europa #Staatsangehoerigkeit #Aufenthaltsrecht #Freizuegigkeit #Ehe #Auslaender #Familie #Einbuergerung #Integration

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Demonstrationsrecht auch bei uns bedroht

Entsetzen über jetzt veröffentlichtes BVerfG-Urteil ist groß

Rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht die Einkesselung von unliebsamen Demonstrierenden?

Aktion Freiheit statt Angst ist entsetzt über die Meldung, dass das BVerfG sich nicht mit der verfassungswidrigen Einkesselung von Demonstranten bei der Demo gegen die Frankfurter Finanzwelt befassen will. Damit ist unser Demonstrationsrecht gefährdet - das ist fast so gefährlich, wie die Abschaffung des Versammlungsrechts in Polen.

Wir verweisen dazu auf einen Kommentar von Elke Steven vom Grundrechtekomitee:

Das BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161102_1bvr028915.html entschied am 2. November 2016, veröffentlichtam 14. Dezember 2016, dass es die Klage eines Betroffenen, der am 1. Juni 2013 in Frankfurt mit fast 1.000 weiteren Personen eingekesselt wurde, nicht zur Entscheidung annimmt https://www.neues-deutschland.de/artikel/1035389.verfassungsgericht-polizei-darf-auch-unschuldige-einkesseln.html .

Kurz nach Beginn der Großdemonstration gegen das europäische Krisenregime stürmte die Polizei damals in den vorderen Teil der Demonstration und separierte eine Gruppe von fast 1.000 Demonstrierenden. Die Personalien wurden festgestellt. Erst nach neun Stunden war der Kessel aufgelöst, und die restliche Demonstration konnte zumindest noch den kurzen Weg zurück zum Bahnhof gemeinsam zurücklegen. Die Demonstration durch die Stadt hatte die Polizei mit ihrer Aktion verhindert.

Allerdings – in völliger Ignoranz gegenüber dem Zusammenhalt in einer Demonstration, der von vielen Gruppen in langen Gesprächen und in schwierigen Absprachen vereinbart worden war – bot sie von vorneherein an, die „restlichen“ mehrere tausenden Demonstrierenden könnten ihre Demonstration fortsetzen.

Das Entsetzen über das jetzt veröffentlichte Urteil ist groß. Mit seiner Entscheidung der Nicht-Annahme scheint das BVerfG mit der eigenen Tradition seiner Beschlüsse zum Versammlungsrecht zu brechen. Ein Kessel wird gerechtfertigt, friedliche Demonstrierende müssen damit rechnen, eingekesselt zu werden und ihre Personalien feststellen zu lassen. Es soll möglich werden, dass die Polizei einen Teil einer Demonstration als gewalttätig definiert.

Weiterlesen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/829
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5854-20161224-demonstrationsrecht-auch-bei-uns-bedroht.htm

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