#urteile

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05.01.2024 Zweite Instanz will Klimaexperten hinzuziehen

Main Stream gegen Klimakleber

Bei den üblichen Stammtischgesprächen ist es nicht anders zu erwarten, wenn die TeilnehmerInnen ihr Gehirn vor dem Betreten der "Wirtschaft" oder spätestens nach dem 3. Bier abgelegt haben, aber auch die üblichen Medien sind sich leider weitgehend einig, dass drastische Protestformen - gegen AutofahrerInnen - nicht berechtigt sind.

Diese Berechtigung haben Gerichte bisher lediglich nach BGB und StGB beurteilt. Nun will das Berliner Landgericht in einem Kleber-Prozess eine große Frage klären: Legitimiert das Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz Aktionen der Letzten Generation?

Anträge auf diese Frage einzugehen, gab es in fast jedem bisher stattgefundenem Verfahren. Allerdings wurden diese Anträge stets als nicht relevant abgelehnt. Damit betritt dieses Gericht der 2. Instanz nun Neuland.

Der Merkur berichtet: Es werden Experten als Sachverständige geladen, die nichts mit den Blockaden zu tun haben. So treten die Physikerin und Klimaexpertin Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats der Bundesregierung für Klimafragen, sowie der Soziologe Simon Teune vom Institut für Protest- und Bewegungsforschung vors Gericht.

Die Physikerin Knopf erklärt, dass die letzte sowie die aktuelle Bundesregierung die Klimaschutzziele in den Sektoren Gebäude und Verkehr seit Jahren verfehlt und vorgeschriebene Maßnahmen zum Ausgleich nicht eingehalten haben. Dies verstößt gegen das Klimaschutzgesetz, das Deutschland zur Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet. Und eine Verpflichtung zum Schutz künftiger Generationen ist im Grundgesetz verankert. Damit könnte das Gericht die Handlungen der Angeklagten aus einem Notstand heraus einordnen. Der Ausgang des Verfahrens kann also spannend werden.

Schmerzgriffe erlaubt oder nicht?

Im Zusammenhang mit den Klimaprotesten werden immer öfter Videos über Polizeiübergriffe gegen die Versammlungsteilnehmer öffentlich. Zu den Grenzen vom Einsatz von Schmerzgriffen bei der Polizeiarbeit und den Folgen für die Betroffenen hat der Spiegel ein interessantes Interview mit der Polizeiforscherin Hannah Espín Grau geführt.

Mehr dazu bei https://www.merkur.de/politik/klimapolitik-freispruch-letzte-generation-gericht-klima-kleber-praezedenzfall-aktivismus-92751722.html
und https://www.spiegel.de/panorama/justiz/schmerzgriffe-der-polizei-fuer-die-betroffenen-kann-so-ein-einsatz-gravierende-folgen-haben-a-27bb9206-bb10-448d-9057-8a42ba292770
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24.12.2023 Arbeitszeiterfassung wird nach EuGH Urteil Pflicht

Was wird 2024 anders?

Mit Jahresbeginn werden einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Das sind z.B.:

  • Kinderkrankengeldtage
  • Telefonische Krankschreibung
  • Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwand
  • Kosten für Firmenfeiern und Geschenke
  • Vereinfachte Buchführungspflicht per EÜR
  • Homeoffice-Pauschale
  • Arbeitszeiterfassung

Wir wollen uns auf den (leider noch unklarsten) letzten Punkt beschränken und verweisen für die anderen Themen auf den verlinkten Artikel.

Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen hinauf bis zum EuGH muss endlich die Arbeitszeiterfassung einheitlich geregelt werden. Alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nüssen künftig dafür sorgen, dass eine in der Regel elektronische und fälschungssichere Zeiterfassung noch am selben Tag erfolgt. Diese muss alle abhängig Beschäftigten umfassen. Lediglich bei (übertariflichen) Führungskräften können Arbeitsverträge abgeschlossen werden, in denen "geleistete Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten" vereinbart werden dürfen.

Aber auch für diese ist die geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren. Die Arbeitgeberverbände haben jahrelang versucht diese Zeiterfassung zu verhindern. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das wurde mit den genannten Urteilen [BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21), EuGH vom 14.5.2019 (C -55/18)] hinfällig. Die dort geforderte Erfassungspflicht gilt nach den Urteilen auch jetzt bereits, obwohl das Bundesarbeitsministerium das Arbeitszeitgesetz noch nicht geändert hat. Diese Änderung sollte im Herbst erfolgen, wurde von Minister Heil nach Einsprüchen aus der FDP unterlassen.

Dieser "gesetzlose Zustand" muss schnellstens beendet werden!

Mehr dazu bei https://t3n.de/news/krankmeldung-arbeitszeiterfassung-aenderungen-angestellte-selbstaendige-2024-1595794/
und https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129
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18.10.2023 Auch Speichern von "Positivdaten" unzulässig

Nicht nur die Schufa tut es ...

Mehrmals hatten wir uns über das Vorgehen der Schufa empört, die ohne unser Wissen Daten über uns sammelt, bzw. einfach von Moblfunkanbietern, Energiekonzernen, Vermietern, ... übermittelt bekommt. Nun berichtet die Tagessschau aus Recherchen von NDR und SZ über einen süddeutschen Wettbewerber der Schufa, die Münchner Wirtschaftsauskunftei CRIF:

Die CRIF speichert die Vertragsdaten von Millionen Mobilfunkkunden der Unternehmen Telekom, Vodafone und Freenet - ohne Einwilligung und offenbar ohne, dass sie sich etwas zuschulden kommen lassen haben. Das Bayerische Landesamt für Datenschutz bestätigte NDR und SZ, dass die Behörde wegen der "Verarbeitung anlasslos übermittelter Vertragsdaten von Mobilfunk-Unternehmen" ein Verfahren führt.

Die Mobilfunkanbieter argumentieren, dass es sich um eine "Positivdatei" handele, da die Gespeicherten eben nichts "Böses" getan hätten. Sie bräuchten genau diese Informationen, um Betrugsfälle erkennen zu können. Das ist ja eine Argumentation wie für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und da haben höchste Gerichte bereits oft genug dagegen entschieden!

Außerdem stimmt die Argumentation nicht, denn aus den Daten ist auch zu ersehen, wer wie oft seinen Anbieter gewechselt hat, weil er/sie preisbewußt sein wollte. Da gab es bei den Stromanbietern einen ähnlichen Datenpool bei Stromverträgen , den Datenschützer vor drei Jahren untersagt haben, nachdem sich rausstellte, dass diesen Kunden keine oder nur noch teure Verträge angeboten werden.

Datenschutzbeauftragte halten nichts von "freiwilligen Auskünften" von Unternehmen an die Schufa und CRIF zur Anlage von gemeinsam genutzten Datenpools. Sie beharren darauf, dass Daten nur weitergegeben werden dürfen, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt hat oder versucht hat zu betrügen. Immerhin gibt es erste Gerichtsurteile (https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2023-05/2023-04-25_lg-munchen-i_urteil_geschw.pdf ), dass der Mobilfunkanbieter Telefónica O2 Vertragsdaten eines Kunden nicht ohne dessen Zustimmung an die Schufa hätte übermitteln dürfen.

Auch das Scoring der Schufa gerät endlich in die Mühlen der Justiz: Laut eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof verstoßen Score-Werte der Schufa gegen Europarecht.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/crif-daten-handynutzer-100.html
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14.06.2023 Waffengleicheit durch Handyaufnahme gegen Bodycam?

Ist es strafbar einen Polizeieinsatz zu filmen?

Dazu gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Gerichtsentscheidungen von Amtsgerichten, Landgerichten, zuletzt sogar von zwei Oberlandesgerichten. Sortieren wir erst einmal die Vorwürfe und dann die Urteile.

Wir setzen dabei voraus, dass das Smartphone auch in der Lage ist den Ton aufzuzeichnen. Während der in der Öffentlichkeit ablaufende Polizeieinsatz ein öffentliches Ereignis ist, sind die Gespräche der Polizisten untereinander "nichtöffentlich". Damit dürfen sie nicht aufgezeichnet werden, im Gegensatz etwa zu Ansagen der Polizei gegenüber z.B. Demonstranten.

So hat nun das Landgericht (LG) Hanau Aussagen zu genau diesem Aspekt geliefert, der bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Wenn bei einem Polizeieinsatz die Bodycam eines Polizeibeamten eingeschaltet ist, dann macht sich nicht strafbar, wer auf der anderen Seite mit seinem Smartphone filmt und den Ton aufnimmt. Die Gespräche der Polizisten sind in der laufenden Aufnahmesituation "öffentlich".

Wenn die Polizei zum Zweck der Beweissicherung aufzeichnet, dürfen es – und zwar straffrei – auch Betroffene auf der anderen Seite. Es soll Waffengleichheit herrschen (Beschl. v. 20.04.2023 Az. 1 Qs 23/22).
Wenn die Bodycams nicht laufen? Was dann?

Es geht nur um den Ton, denn § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Wenn es technisch geht, könnte man auf die Tonaufzeichnung verzichten und wäre aus dem Schneider. Problem dabei: Erkläre das mal dem Polizisten, der dir gegenüber steht ...

Rechtswissenschaftler sind der Meinung, dass die Strafvorschrift von § 201 StGB nicht auf Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit passe. Sie sprechen von einer "faktischen Öffentlichkeit". Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht Aachen sehen das jedoch sehr eng. Da Fälle zum § 201 StGB nur beim Amtsgericht und bei Beschwerde beim Landgericht entschieden werden, wird man weiter Rechtsunsicherheit haben, denn eine BGH oder OLG Entscheidung ist dazu selten zu erwarten. Natürlich könnte die Politik durch eine Klarstellung im Gesetz für Rechtssicherheit sorgen, wenn inzwischen Jede/r sein Handy "zur Beweissicherung" - oder aus Sensationsgier - zückt.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/
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deutschewelle@squeet.me

Minderjährige in Hongkong wegen Verschwörung gegen China verurteilt | DW | 08.10.2022

Erstmals sind in Hongkong vier Minderjährige auf der Grundlage des sogenannten Sicherheitsgesetzes verurteilt worden. Sie wurden der "Verschwörung zur Aufwiegelung" gegen die chinesische Regierung schuldig gesprochen.#Hongkong #China #Sicherheitsgesetz #Urteile #Minderjährige #Demokratiebewegung
Minderjährige in Hongkong wegen Verschwörung gegen China verurteilt | DW | 08.10.2022

simona@pod.geraspora.de

Ein Familienrichter in Weimar hat versucht die #Maskenpflicht an zwei #Schulen aufzuheben.

siehe: https://www.youtube.com/watch?v=x74KunMgvZ0

Was ich an dem Fall interessant finde ist, dass es jede Menge fragwürdiger #Urteile in #Deutschland gibt und die Zuständigen Aufsichtsstellen dann immer gebetsmühlenartig die Unabhängigkeit der Richter darlegen. Wenn aber wie jetzt in Weimar mal wieder ein Richter Amok läuft geht es plötzlich ganz schnell damit das Urteil aufzuheben. Das ist kein Rechtsstaat sondern reine Willkür :(

#Demokratie #Politik #Justiz #Freiheit #Gesundheit #Corona #Covid-19 #Problem #Gericht

Richter-Beschluss ist feuchter Traum für Masken-Gegner | WALULIS DAILY
ahava@pod.geraspora.de

Landessozialgericht NRW, Urteil vom 14.09.2017:
ALG2 / "Hartz IV": Auch per E-Mail kann ein wirksamer Antrag gestellt werden

Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach § 37 SGB II ist grundsätzlich an keine Form gebunden. (..) Der Antrag kann daher auch mündlich, fernmündlich und auch per E-Mail gestellt werden, eine eigenhändige Unterschrift (..) ist nicht erforderlich. (..) Der Kläger trägt die Beweislast für den Zugang des Antrags.(..) - (Mehr…)

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.11.2017:
Nicht-EU-Staatsangehöriger kann sich für eigenes Aufenthaltsrecht auf Unionsrecht des eingebürgerten Ehepartners berufen

-Voraussetzungen für Gewährung von Aufenthaltsrechten dürfen nicht strenger sein als in Richtlinie über Freizügigkeit von Unionsbürger vorgesehen-

Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, kann ein Aufenthaltsrecht in dem Mitgliedstaat besitzen, in dem sich dieser Unionsbürger aufgehalten hat, bevor er dessen Staatsangehörigkeit zusätzlich zu seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit erworben hat. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Aufenthaltsrechts dürfen nicht strenger sein als diejenigen, die in der Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger vorgesehen sind. Dies geht aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor. (Mehr…)

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