17.01.2022 Kosten für "Arbeitsunfall" selbst tragen?

Von Polzisten geschlagene Journalistin bekommt kein Recht

Auf der 1. Mai Demo 2020 in Berlin wurden einer Journalistin bei der Arbeit von einem Polizisten 2 Zähne abgebrochen. Die taz berichtet nun:

Laut des Berliner Senats für Finanzen sind die Schmerzensgeldforderungen von 10.000 Euro der Journalistin unbegründet. Sie bekommt kein Geld vom Staat, obwohl ihr ein uniformierter Polizist in Berlin am 1. Mai 2020 ins Gesicht geschlagen hat, als sie dort ihrer Arbeit nachging.

Der Berliner Senat ist der Meinung, dass dieser Vorfall keine "bewusste Handlung" des auf Aufnahmen der Polizei nicht zu identifizierenden Polizisten gewesen sein kann. Er "könnte sich in ihre Mikrofonkabel verheddert haben".

Auf Nachfragen der taz an Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne), Innensenatorin Iris Spranger (SPD), Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) gab es keine Antworten. Die Staatsanwaltschaft leitete die Anfrage weiter an die Generalstaatsanwaltschaft ...
Die geschädigte Journalistin erwägt eine Klage, kann jedoch die dafür notwendigen ca. 9000€ zusätzlich zu den bereits entstandenen Kosten für den Neuaufbau ihrer Zähne nicht tragen. Die Krankenkasse lehnt weiter eine Zahlung bei Fremdverschulden ab. Wie sieht es denn mit der Berufsunfallkasse aus? (Wenn die Frau von ihrem Arbeitgeber angemeldet wurde ...)

Zwar sind wir durch die Nummern auf den Polizeiuniformen einen kleinen Schritt gegen Polizeiwillkür weiter gekommen, für transparente Polizeiarbeit reicht es aber immer noch nicht.

Mehr dazu bei https://taz.de/Journalistin-durch-Polizei-verletzt/!5825290/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7896-20220117-kosten-fuer-arbeitsunfall-selbst-tragen.htm
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