22.11.2024 Popularklage gegen Bundeswehr-Fördergesetz

Schulen und Wissenschaft sollen dem Frieden verpflichtet bleiben

Statt die Bildungskatastrophe in Deutschland anzugehen, hat Bayern - glücklicherweise bisher als einziges Bundesland - ein "Bundeswehr-Fördergesetz" beschlossen. Was dagegen spricht schreibt uns Dr. Rolf Gössner, der auch in der August Ausgabe von Ossietzky zur "Militarisierung des Bildungssektors per Gesetz" geforscht hat:

Nachdem der bayerische Landtag vor der Sommerpause ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr beschlossen hatte, - und alle Einwände dagegen einfach ignoriert hatte - kündigten die bayerischen Landesverbände von GEW und DFG-VK an, dagegen vor das Bayerische Verfassungsgericht zu ziehen. In der Vorbereitung der Klageschrift, die Mitte Dezember eingereicht werden soll, sind die Initiatorinnen bereits jetzt über die große Unterstützung der Popularklage überrascht.

Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern, stellt fest: "Ich denke, dass die Anzahl der Klägerinnen und Kläger deutlich macht, dass die im Gesetz vorgeschriebene Militarisierung von Schulen und Universitäten für bedeutende Teile unserer Gesellschaft nicht hinnehmbar ist. Ob schulisches Lehrpersonal oder Hochschulangehörige, Gewerkschaftsvertreterinnen, Juristinnen oder Organisationen der Friedensbewegung – bereits jetzt haben sich über 100 Klägerinnen und Kläger bei uns gemeldet!"

Thomas Rödl, Sprecher der DFG-VK Bayern, fügt hinzu: "Man muss kein Pazifist sein, um Zwangsmaßnahmen vonseiten der Bundeswehr und der Bayerischen Staatsregierung gegen die Wissenschaft abzulehnen. Mit unserer Popularklage gegen das sogenannte ‚Bundeswehrgesetz‘ bietet sich die Chance, aktiv und wirkungsvoll gegen die um sich greifende Militarisierung vorzugehen und die Bundeswehr in ihre Schranken zu weisen. Wir freuen uns über die bisherige Unterstützung und hoffen, es kommen noch einige Klägerinnen dazu.

Die Klagenden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ wollen mit ihrer Popularklage eine verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes anstoßen, da ihre Argumente gegen das Gesetz im Gesetzgebungsverfahren kein Gehör fanden.

Neben Gewerkschaftsvertretern von GEW, ver.di und IG-Metall, sowie der DFG-VK, gehören zu den über 100 KlägerInnen auch Künstler wie Konstantin Wecker und der Schauspieler und Musiker Michael Fitz. Unterstützt wird die Klage auch von Verbänden, wie den bayerischen und baden-württembergischen Landesverbänden der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), dem Bund für Geistesfreiheit, dem Münchner Freidenker Verband e. V., der deutschen Sektion der internationalen Katholischen Friedensbewegung Pax Christi, dem Verein Friedensmuseum Nürnberg e. V. und dem Verein zur Förderung von Friedensarbeit im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen e. V. sowie dem bayerischen Landesverband der Partei Die Linke.

"Mit unserer Popularklage wollen wir nachholen, was die Staatsregierung versäumt hat: Eine Antwort darauf zu geben, welchen Platz die Hochschulautonomie noch hat und auch die Gewissensfreiheit des Einzelnen, wenn Soldatinnen ins Klassenzimmer eingeladen werden", so die von den Klägerinnen und Klägern betraute Rechtsanwältin und langjährige ehemalige Landtagsabgeordnete Adelheid Rupp.

Mehr dazu bei https://www.gew-bayern.de/presse/detailseite/gew-grosse-unterstuetzung-der-popularklage-gegen-bundeswehr-foerdergesetz-vor-bayerischem-verfassungsgerichtshof
und https://www.gew-bayern.de/themen/nein-zum-bundeswehrgesetz
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