Gespräch über Abtreibung führte zu Strafverfolgung

Anzeige wegen Interviews

Dass der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs anachronistisch ist, wissen eigentlich alle. Trotzdem werden Ärz­t:in­nen angezeigt, wenn sie auf ihren Webseiten über ihre Leistungen beim Schwangerschaftsabbruch informieren. Das Gesetz verbietet öffentlich zu machen, ob und wie Ärz­t:in­nen Abbrüche vornehmen – "ihres Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise". D. h. das Gesetz wollte nach seiner eigenen Wortwahl "Werbung" durch diese Veröffentlichungen verbieten. In diesem und im letzten Jahr gingen einige Fälle durch die Medien.

Nun wurde eine Ärztin angezeigt, weil sie in einem Interview gegenüber dem feministischen Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung über Methoden der Abteibung gesprochen hatte. Allein das Nennen von Fakten über Medikamente ohne jegliche "Werbung für den eigenen Vermögensvorteil" reichten für die Staatsanwaltschaft zur Eröffnung eines Verfahrens nach §219a.

Dabei ruft doch die Regierung seit Jahren nach Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen und geißelt Heilsbringer und Verschwörungstheoretiker. Die Heilbringer der Kirchen die mit Heiligem Geist und Gottheiten die Sünde einer Abtreibung beschwören, werden dagegen nicht verfolgt.

Zugegeben, die Ärztin hatte in dem Interview auch die restriktive Gesetzeslage in Deutschland angeprangert und auf die Probleme, die Frauen aus dieser Situation heraus erwachsen, hingewiesen. Das mag manchem Gesetzeshüter weniger gefallen haben, eine solche Kritik fällt aber in keiner Weise unter den §219a, sondern ist Teil der Meinungsfreiheit.

Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt - das kann aber für die möglicherweise betroffenen Ärzt:innen keine Beruhigung sein. Aufklärung und das Nennen von Fakten dürfen nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Mehr dazu bei https://taz.de/Anzeige-wegen-Interview-zu-219a/!5801705/
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