Datenschutznovelle: Polizei und Bürgerrechtler für Verbot von Gesichtserkennung
Bei einer #Bundestagsanhörung gab es überraschend Konsens: #Biometrische #Überwachung im öffentlichen Raum sollte #untersagt werden. #Scoring-Regeln sind umstritten.
Bei einer Anhörung im #Bundestag zum #Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine erste Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nahm ein Punkt großen Raum ein, der in dem Vorhaben bislang gar nicht enthalten ist: Ein #Verbot biometrischer Überwachung etwa durch automatisierte #Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Die Aufnahme dieser Vorgabe forderten vor allem Matthias Marx vom Chaos Computer Club (CCC) und Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein. Überraschend stellte auch Eike Richter, Staatsrechtler an der Akademie der Polizei Hamburg, klar, dass er gegen ein solches Verbot verfassungsrechtlich keine Bedenken habe. Der Gesetzgeber könnte sogar grundrechtlich verpflichtet sein, eine solche Klausel einzufügen.
Bei den Verhandlungen über die neue #KI-Verordnung der #EU galt vor allem Live-Gesichtserkennung als heißes Eisen. Das EU-Parlament forderte anfangs ein allgemeines Verbot biometrischer #Massenüberwachung, die Mitgliedsstaaten waren dagegen. Die finale Fassung sieht vor, dass eine #Echtzeit-Identifikation "zeitlich und örtlich begrenzt" möglich sein soll, insbesondere zur gezielten Suche nach Opfern von Entführungen, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung oder zur Abwehr "einer konkreten und gegenwärtigen terroristischen #Bedrohung".
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