#nutzungsbedingungen

berndfm@pod.geraspora.de

"Wen interessiert es?", fragen sich hierzulande 60,7 Millionen Smartphone NutzerInnen. Für ein bisschen Interaktivität und Interoperabilität verkaufen wir unsere Intimsphäre, und machen unsere Kinder nackig.

Wir beklagen uns über ein paar wenige Grundrechtseinschränkungen in einer epdidemischen Lage von nationaler Tragweite und haben unsere Privatsphäre längst freiwillig aufgegeben. Wir üben unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung dergestalt aus, dass wir mit jedem Smartphone, mit jedem Festnetztelefon alles über uns preisgeben.

» [...] Datenschutz heißt nicht Schutz der Daten, sondern Schutz der Personen hinter den Daten und damit auch Schutz der demokratischen Gesellschaft. Denn Datenschutz dient der Umsetzung der Grundrechte, vor allem aus Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) und Artikel 7 (Recht auf Privatsphäre) der Europäischen Grundrechtscharta und der informationellen Selbstbestimmung nach dem deutschen Grundgesetz.

Die Grundrechte garantieren die Freiheiten des Bürgers und die Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft. Der Datenschutz übernimmt dabei die Funktion, der Machtasymmetrie zu begegnen, die sich durch Nutzung von Daten zwischen Organisationen und einzelnen Personen ergibt.
... | ...
Aus diesem Grund ist nach der DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten untersagt, soweit es keinen speziellen Rechtfertigungsgrund hierfür gibt. Kinder genießen dabei besonderen Schutz, der bei Eingriffen in deren Rechte berücksichtigt werden muss.
... | ...
Die Nutzung von Office 365 ist wie die Nutzung von Windows 10 erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Die Tätigkeitsberichte der Landesämter für Datenschutz [...] sowie die niederländische Datenschutzbehörde sehen die Verwendung von Microsoft-Produkten Windows 10 oder Office 365 als nicht oder nur bedingt datenschutzkonform an.
... | ...
Bereits die Möglichkeit einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch Microsoft zum Zweck einer Personalisierung von Werbung stellt nach hiesiger Ansicht im Verhältnis Lehrer und Schule eine grobe Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften dar.

Die Voreinstellung der Erhebung personenbezogener Daten zum Zweck einer Personalisierung von Werbung stellt einen weiteren Verstoß datenschutzrechtlicher Vorschriften dar. Zudem hat sich herausgestellt, dass die Deaktivierung der Option nicht gesichert wurde.
... | ...
Stehen alle diese Nutzungsdaten zur Verfügung, lässt sich ein vollständiges Verhaltensprofil im Zusammenhang der Nutzung erstellen.
... | ...
Da es sich bei den hier von dem Anwender bearbeiteten Daten neben dem Lehrmaterial maßgeblich um Schülerdaten handelt, lässt sich ein verantwortlicher und datenschutzkonformer Umgang mit den Daten auf diese Weise nicht garantieren.
... | ...
Es ist demnach gegen das Urteil des EuGH weiter von einer Datenübertragung in das außereuropäische Ausland auszugehen.
... | ...
Im Rahmen des Angebots lassen sich klare Verantwortliche im Sinne der DSGVO nicht feststellen. Eine Aufklärung erfolgt nicht. Es liegt eine provozierte Verantwortungsdiffusion vor.

Die Verantwortlichen stellen keine nach Artikel 12 ff. DSGVO notwendige Informationen über Art und Umfang der Erhebung personenbezogener Daten zur Verfügung.

Das nach Artikel 30 DSGVO erforderliche Verarbeitungsverzeichnis liegt nicht vor. Auch die nach Artikel 35 DSGVO erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung liegt nicht vor.
... | ...
Aufgrund unbekannter Softwarelizenzen, unklarer Zuweisungen von Softwarebestandteilen, ausufernder Nutzungsbedingungen und teils fehlender, teils überbordender unverständlicher Datenschutzerklärungen bestehen Zweifel darüber, wer für jeweilige Programmteile und Nutzungsarten verantwortlich im Sinne der DSGVO ist, welche Daten konkret erhoben und wo diese gespeichert werden.
... | ...
Durch die Nutzung von Office 365 und Windows 10 kommt es zu nicht einsehbaren und schwer oder nicht zu kontrollierenden Datenabflüssen. Diese umfassen im Fall der Nutzung eines privaten Rechners damit sowohl dienstliche als auch private Daten.
... | ...
Lehrer verarbeiten bei der Nutzung des Softwarepakets personenbezogene Daten der Schüler. Diese gelten im Sinne der DSGVO als besonders schützenswerte Daten.
... | ...
Office 365 überträgt wie Windows 10 nach der Datenschutzerklärung von Microsoft voreingestellt Telemetriedaten und personenbezogenen Daten an Microsoft.
... | ...
Da Lehrer*innen die Software im Rahmen eines Dienstverhältnisses und hier auf Weisung eines Dienstherren nutzen und Schüler*innen (beziehungsweise deren Eltern) die Software im Rahmen der Schulpflicht, ist eine Freiwilligkeit einer über die im Rahmen dieser Zwecke notwendigen Datenverarbeitung nicht vorstellbar.

Soweit von Anwender*innen im Rahmen der Dienstpflicht oder Schulpflicht, gleich ob es sich um Lehrer*innen oder Schüler*innen handelt, eine Zustimmung zur Datenverarbeitung gefordert wird, dürfte dies die Grundsätze der DSGVO verletzen.
... | ...
Im Ergebnis lassen sich neben den oben benannten Versäumnissen bei der Beachtung der DSGVO in der Konstruktion des Angebotes zentrale Problemfelder durch Verschleierung der Verantwortlichkeiten und der daraus folgenden Verantwortungsdiffusion feststellen.

Aufgrund der Verletzungen des Datenschutzrechts ist eine Nutzung von Office 365 unter den festgestellten Umständen weder für Lehrer*innen noch für Schüler*innen und Eltern anzuraten. [...] «

Oliver Rosbach [1] :: NETZPOLITIK.ORG :: 03.11.2020 :: Office 365 in der Schule - Grobe Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften :: https://netzpolitik.org/2020/office-365-in-der-schule-grobe-verletzungen-datenschutzrechtlicher-vorschriften/

[1]: Oliver Rosbach, Mag. Art. Phil., Rechtsanwalt. Er studierte Geschichtswissenschaft und Soziologie an der Freien Universität Berlin sowie Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er forscht neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Nürnberg über die Entstehung und Bedingungen der Zivilgesellschaft.

#Office365 #Schule #Windows #Microsoft #USA #DSGVO #Datenschutzgrundverordnung #Datenschutz #Personenschutz #Gesellschaftsschutz #Grundrechte #Privatsphaere #informationelleSelbstbestimmung #Grundgesetz #Freiheiten #Teilhabe #Gesellschaft #Machtasymmetrie #Rechtfertigungsgrund #datenschutzrechtlicheBedenken #LandesaemterfuerDatenschutz #Personalisierung #Werbung #Lehrer #Schule #Schueler #Schuelerinnen #Eltern #Nutzungsdaten #Verhaltensprofil #Datenuebertragung #Verantwortungsdiffusion #Verarbeitungsverzeichnis #DatenschutzFolgeabschaetzung #Softwarelizenzen #Softwarebestandteile #Nutzungsbedingungen #Datenschutzerklaerungen #Datenabfluesse #Telemetriedaten #personenbezogeneDaten #Verschleierung #Verantwortlichkeiten #OliverRosbach #NETZPOLITIKORG

vertex@pod.togart.de

PayPal Nutzungsbedingungen - eine abenteuerliche Geschichte voller Leidenschaft

Eine aktuelle negative Erfahrung mit PayPal hat mich dazu veranlasst mir die PayPal Nutzungsbedingungen mal etwas näher anzusehen (hätte ich wohl mal eher machen sollen) - komme mir so ein bisschen vor wie Kyle in dieser South Park Folge.

Hier mal ein paar Auszüge aus den AGBs:

Mit einem Privatkonto können Sie Geld an Freunde und Familie senden und anfordern
und online für Einkäufe bezahlen.

Na das klingt doch prima, aber da war doch noch etwas.....

Um Ihr PayPal-Konto in erster Linie für den Verkauf zu nutzen, müssen Sie ein Geschäftskonto
eröffnen oder Ihr Privatkonto in ein Geschäftskonto umwandeln.

Ach was, ich bin doch kein Händler und schon gar keine Firma, verkaufe nur hin und wieder mal was auf eBay.....

Geschäftskonten sind für Personen und Organisationen (ob Kapitalgesellschaft oder nicht),
die in erster Linie PayPal verwenden, um Online-Zahlungen für Verkäufe oder Spenden zu erhalten.

Mhm....was wollen die denn von mir....

Folgendes findet sich praktischerweise in Fettdruck in den AGBs

Mit der Eröffnung eines Geschäftskontos oder der Umwandlung eines Privatkontos in ein
Geschäftskonto bestätigen Sie uns, dass Sie es in erster Linie für geschäftliche oder kommerzielle
Zwecke verwenden.

Oh eine selbsterfüllende Prophezeiung. Da gibt es dann wohl kein Zurück mehr - zu dumm nur,
dass man für seine Mitarbeit keine Geschenke bekommt...

Für Geschäftskonten können Gebühren anfallen, die von den Gebühren für Privatkonten abweichen.

Ohha......

Für den Empfang inländischer geschäftlicher Zahlungen berechnet PayPal eine variable Gebühr
in Höhe von 2,49 % zuzüglich Festgebühr

Gut das eBay seine Hände in Unschuld wäscht...

eBay berechnet keine Gebühren für die Nutzung von PayPal.

Aber halt, da war doch noch was....

Jedoch berechnet PayPal eine Gebühr, wenn der Käufer mit PayPal bezahlt und Sie Zahlungen
auf Ihr PayPal-Konto erhalten.

Und es wird noch mysteriöser....

Wenn Sie an der neuen Zahlungsabwicklung teilnehmen, fallen keine PayPal Gebühren für
Sie an, selbst wenn Ihre Käufer per PayPal zahlen.

Da geht es wohl um einen "Geheimbund", denn eBay schweigt sich darüber aus, was unter "neuer Zahlungsabwicklung"
zu verstehen ist - so einfach mitmachen ist nicht!

Wer jetzt noch nicht die Nase von PayPal voll hat, dem empfehlie ich folgende Formulierungen:

Wir können Ihnen erlauben, gelegentlich Zahlungen in einer von uns unterstützten Währung zu akzeptieren.

oder

Wir können nach eigenem Ermessen Limits für die Anzahl und den Betrag der Zahlungen festlegen, die Sie erhalten.

Was PayPal unter in erster Linie versteht verrät man dem Kunden nicht, Überraschung muss sein.
Vielleicht geht es ja nur mir so, aber dererlei vage Formulierungen z.B. gelegentlich will ich von meiner
Bank nicht hören.

PayPal Mitarbeiter: _"Sie müssen das verstehen, wir führen ihre Überweisungen nur
gegegentlich nach eigenem Ermessen aus, Ihre Gebühren buchen wir aber zuverlässig zeitnah ab."

Kunden die auf die wagemutige Idee kommen, sich bei PayPal zu beklagen, weiss man durch das auslegen falscher
Fährten gekonnt in die Irre zu führen: "Neue Nachricht" - ups, ein Chat-Bot - Wenn man denn das Formular für eine förmliche Beschwerde (ja so heisst das) gefunden hat, sollte man sich nicht in Sicherheit wiegen. Siegessicher hat man einen
ausführlichen, gepfefferten Text verfasst, alle Felder ausgefült - schnell noch einen Kaffee trinken - Schreck lass nach wo ist
die Formularseite geblieben 😳 Da hat der Timeout-Timer gadenlos zugeschlagen, wohl dem, der seinen hart erarbeiteten
Text vorsorglich gesichert hat.

Und wenn wir nichts daraus gelernt haben, dann bezahlen wir auch morgen noch mit PayPal.....

#PayPal #eBay #AGB #Nutzungsbedingungen #Kundenservice

raschmi@pod.geraspora.de

#Waschmaschinen-Challange

Da manchen nicht klar war was es ist und welche #AGB gelten und #Nutzungsbedingungen fehlen und überhaupt, hier die 50 wichtigsten Punkte an die ihr euch unbedingt halten müsst:

#Präambel:

#Reichsbürger, #Klimawandelskeptiker, #AFDler, #III-Wegler, #Hohlerdegläubige, #Rechtsradikale, #Hetzer, usw., usf., (einfachheitshalber im Folgenden als #Nazis bezeichnet), beteiligen sich nicht!

50 #Punkte:

  1. Foto, deiner, einer oder von etwas was mit #Waschmaschinen zu tun hat, knippsen und posten
  2. Spaß dabei haben und Kekse futtern
  3. … bleibt frei …
  4. … bleibt frei …
  5. … bleibt frei …
  6. … bleibt frei …
  7. … bleibt frei …
  8. … bleibt frei …
  9. … bleibt frei …
  10. … bleibt frei …
  11. … bleibt frei …
  12. … bleibt frei …
  13. … bleibt frei …
  14. … bleibt frei …
  15. … bleibt frei …
  16. … bleibt frei …
  17. … bleibt frei …
  18. … bleibt frei …
  19. … bleibt frei …
  20. … bleibt frei …
  21. … bleibt frei …
  22. … bleibt frei …
  23. … bleibt frei …
  24. … bleibt frei …
  25. … bleibt frei …
  26. … bleibt frei …
  27. … bleibt frei …
  28. … bleibt frei …
  29. … bleibt frei …
  30. … bleibt frei …
  31. … bleibt frei …
  32. … bleibt frei …
  33. … bleibt frei …
  34. … bleibt frei …
  35. … bleibt frei …
  36. … bleibt frei …
  37. … bleibt frei …
  38. … bleibt frei …
  39. … bleibt frei …
  40. … bleibt frei …
  41. … bleibt frei …
  42. … bleibt frei …
  43. … bleibt frei …
  44. … bleibt frei …
  45. … bleibt frei …
  46. … bleibt frei …
  47. Oder es sein lassen. Wenn man keinen Bock hat :-)
  48. … bleibt frei …
  49. … bleibt frei …
  50. … bleibt frei …