#agb

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19.01.2024 KI in der Kriegsführung

Verbot von Waffenentwicklung mit ChatGPT aufgehoben

"Don't use our service to harm yourself or others." So steht es jetzt in den AGB von ChatGPT von OpenAI. Bis zum 10. Januar 2024 war die Distanzierung von der militärischen Nutzung von KI viel deutlicher. Da hieß es noch

"nutz unsere Dienste nicht, um Selbstmord oder Selbstverletzungen zu bewerben, Waffen zu entwickeln, andere oder das Eigentum anderer zu verletzen oder um dich an nicht autorisierten Aktivitäten zu beteiligen, die die Sicherheit von anderen oder anderen Systemen gefährden."

Wie gefährlich KI-gesteuerte Militärtechnik sein kann, zeigt schon ein Szenario, das in den Drohneneinsätzen des US Militär häufig geschieht. Die Drohnen sind so programmiert (noch ganz ohne KI), dass sie bei Verlust der Kommunikation zur Bodenstation zum Startflugplatz zurück zu kehren haben. Wenn sie diesen anfliegen, könnten sie aber auch gehackt sein und diesen Standort angreifen wollen. Mindestens der Adrenalinspiegel der dort Stationierten geht beim Anflug in die Höhe.

KI darf keine Entscheidungen über Leben und Tod treffen

Grundsätzlich sollten Menschen stets die Entscheidungsgewalt über Maschinen behalten. Das sollte eine notwendige Forderung sein, aber sie ist nicht hinreichend. Allein schon die Datenflut, mit der Computerprogramme und erst recht solche mit KI die Menschen überfordern, birgt die Gefahr, dass auch die menschlichen Entscheidungen nicht mehr auf einer rationalen Ebene fallen, sondern manipuliert sein können.

Ganz grundsätzlich darf nach unserer Ansicht KI nicht für militärische Zwecke und die Überwachung von Menschen, z.B. bei Anwendungen der "kritischen Infrastruktur" oder Strafverfolgung (PreCrime) verwendet werden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/ChatGPT-fuer-das-Militaer-OpenAI-aendert-Verbots-Passus-9596604.html
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Tags: #KI #AI #Kriegsführung #ChatGPT #AGB #Militärtechnik #Entscheidungsgewalt #Mensch #Maschine #Drohnen #Frieden #Krieg #Menschenrechte #Zivilklauseln #Cyberwar #Hacking

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11.12.2023 Kostenlos einen Glasfaseranschluss?

Ein undurchsichtiges Angebot

Kaum zu glauben - und auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) glaubt dies nicht und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Firma Giga Fiber wegen undurchsichtiger AGBs abgemahnt. Giga Fiber wirbt mit dem Angebot für einen Glasfaseranschluss mit 250 MBit/s im Downstream für null Euro. Allerdings muss ein Interessent bei Abschluss des Null Euro Vertrags zustimmen, dass "wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Strom" – aber auch Darlehenszahlungen – "über den von Giga Fiber zur Verfügung gestellten Payment-Service" abgewickelt werden, schreibt Heise.de.

Ein Payment-Service ist leider ganz was anderes als eine Lastschriftermächtigung, die allerdings bei Null Euro auch überflüssig sein sollte. In unseren Artikeln zur Einführung von PSD2 in der EU hatten wir bereits vor Unternehmen gewarnt, die damit Banken gleich gestellt werden und Einblick in unsere Bankkonten bekommen können.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Firma wegen Irreführung abgemahnt und mehrere Punkte genannt:

  • Giga Fiber gibt weder auf der eigenen Webseite noch in der App den konkreten Zahlungsdienstleister und dessen Anschrift an.
  • Banken werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) überwacht, für Giga Fiber gelte dies nicht.
  • Die Vertragsbedingung, nach der Nutzer zur Erstattung von Kosten für den Hausanschluss verpflichtet werden, wenn sie während der Mindestvertragslaufzeit gegen nicht genau erläuterte Pflichten verstoßen, wurde abgemahnt.

Heise.de befürchtet, dass Giga Fiber generell eher ein Vermittler und kein tatsächlicher Telekommunikationsanbieter oder Finanzdienstleister zu sein scheint. Dann würde der Zugang zum Netz über Provider wie Telekom, Vodafone oder 1&1 bereitgestellt werden, "die man dann nehmen müsste", ohne diese Wahl ablehnen zu können.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kostenlose-Glasfaser-Verbraucherschuetzer-mahnen-Giga-Fiber-ab-9569832.html
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11.08.2023 Zoom will Nutzerdaten an KI verkaufen

AGB wurden kürzlich verändert

In den AGB des Videokonferenzdienstes Zoom findet man seit ?? - nachweisbar seit Mai23 - eine seltsame Formulierung zur Nutzung der Daten seiner NutzerInnen: Zoom behält sich demnach das Recht vor, alle „Telemetriedaten, Produktnutzungsdaten, Diagnosedaten und ähnliche Inhalte oder Daten, die Zoom in Verbindung mit Ihrer Nutzung bzw. der Nutzung der Dienste oder Software durch Ihre Endbenutzer erhebt oder generiert“, für beliebige Zwecke nutzen zu wollen.

Was z.B. unter den "beliebigen Zwecken zu verstehen ist, kann man an den folgenden Absätzen finden: So möchte man damit Anwendungen der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI) trainieren. Und das soll auf ewig so sein, denn das Abtreten der Rechte gelte unbefristet und weltweit.

Zoom relativiert Vorwürfe dazu, denn NutzerInnen hätten das Recht, dies abzulehnen. NutzerInnen würden einen Hinweis erhalten, dass ihre Daten für Produktverbesserungszwecke verwendet werden können. Das ist ja wohl nicht das Gleiche!

Netzpolitik.org zitiert den Juristen Thomas Schwenke, der sagt, er könne "Zoom als Anwalt nicht mehr nutzen und muss eigentlich jedem davon abraten, Zoom im Rahmen von Kunden, Mandanten- oder Patientenkommunikation einzusetzen" – jedenfalls, solange keine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Dieses Argument wrid auch auf viele andere berufliche Nutzungen von Zoom zutreffen.

Nun ist Zoom damit nicht zumersten Mal aufgefallen. Auch schon zu Corona-Zeiten gab es wiederholt Kritik an der Datensammelei der Firma. Wir weisen weiter auf freie Open Source Alternativen, wie Tox oder die datenschützende Anwendungen, wie Jitsi oder BigBlueButton hin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/agb-aenderung-zoom-nutzt-daten-von-nutzerinnen-um-kuenstliche-intelligenz-zu-trainieren/
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22.06.2022 Nutzername muss nicht realer Name sein

Zumindest ein kleines Recht auf Anonymität

Wir interpretieren das A jetzt einfach mal für unser Recht auf Anonymität. Dieses Recht stand vor Jahren noch im Telemediengesetz und wurde in letzter Zeit immer mehr geschliffen.

Nun hat der Bundesgerichtshof wenigstens einen kleinen Rest davon gerettet. Im Urteil vom 27. Januar 2022 - III ZR 3/21 und III ZR 4/21 hat sich der zuständige III. Zivilsenat mit der Pflicht eines Anbieters eines sozialen Netzwerks befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen.

Natürlich muss man sich anmelden, wenn man einen Dienst nutzen will, aber welche Daten sind dafür notwendig? Sicher ein Nutzername aber muss das der wirkliche Name sein? Ist die Wohnanschrift notwendig oder reicht eine E-Mail-Adresse?

Der BGH stellt in seinem Urteil fest:

  • Der beklagte Dienstanbieter wurde verurteilt, es zu dulden, dass der Kläger seinen Profilnamen in ein Pseudonym ändert, und dem Kläger unter Verwendung des gewählten Profilnamens Zugriff auf die Funktionen seines Nutzerkontos zu gewähren.
  • Es ist nicht zumutbar, dass während eines Vertragsverhältnisses die AGB so geändert werden, dass registrierte Nutzer ihre Nutzungsrechte verlieren.
  • Die in den neuen AGB definierte Klarnamenpflicht verstößt gegen den § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung.
  • Dieser Paragraf folgt dem Grundgedanken, dass der Diensteanbieter die Nutzung der Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen hat, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

Schön, dass auch mal ein höheres Gericht eine untere Instanz in datenschutzrechtlich positiver Weise belehrt.

Mehr dazu bei https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022013.html
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Die Ohnmacht des Endverbrauchers

DSGVO, AGB und die Digitalisierung – die Ohnmacht des Endverbrauchers

Immer wieder lesen wir Smartphone und Internetnutzer, dass wir unsere Daten schützen sollen, wenn wir im Internet Einkaufen, Onlinebanking betreiben, Surfen, Recherchieren oder diverse soziale Plattformen nutzen. Alles was wir online tun, sollen wir so tun, dass unsere Daten möglichst geschützt sind.

  • Was genau bedeutet das denn?
  • Und wie ist das umsetzbar?
  • Ist das überhaupt umsetzbar?

Ich meine diese Frage ganzheitlich:

  • Ist es zeitlich umsetzbar?
  • Ist es technisch umsetzbar?
  • Ist die Forderung überhaupt realistisch?

Die Antwort ist ganz klar: Nein!

Es ist nicht möglich als Endverbraucher und Nutzer sog. smarten Geräten oder internetfähigen Computern die eigenen Daten gänzlich und vollumfänglich zu schützen. Das ist nun mittlerweile meine Erkenntnis. Aber gehen wir Schritt für Schritt an die Sache und schauen wir genauer hin.

Die vielen Gesetze, die wir Internetnutzer ja unbedingt kennen müssten.

Ja die DSGVO: wo nicht genau alles erklärt ist, wie denn Unternehmen – überhaupt jeder – Daten nutzen darf und wie nicht. Und wo dann doch in der letzten Veränderung gewisse Lücken entstanden sind, die den Unternehmen mehr Möglichkeiten geben.

Andererseits wurden auch gewisse Lücken geschlossen. Es gibt ja auch noch mehrere: diese EU-Datenschutz-Grundverordnung mit letzter Aktualisierung vom 04.03.2021, und noch verschiedenste für die verschiedenen vielen Länder – in DE auf Bundesebene regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – und dann noch die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze der Bundesländer. Und das, wo doch Server des Internets so weit verbreitet überall auf der Welt verteilt sind.

Diesen Verordnungen allein alles zu überlassen scheint aufgrund der Komplexität des Internets nicht auszureichen. Diese Verordnungen und Gesetze schützen uns nicht vor Hackern, Datendiebstahl und Datenmissbrauch sowie dem illegalen Datenhandel, denn sie regeln was erlaubt ist und was nicht. Wenn wir uns beispielweise unsere unvollständige Liste der Datenpannen anschauen, dann sehen wir auch noch, was alles schief gehen kann mit unseren Daten! Das sind eigentlich oft Straftaten und die genannten Gesetze und Verordnungen helfen uns nicht, wenn die Daten „entnommen, kopiert, missbraucht, verwendet, verkauft“ wurden und damit im Umlauf sind. Diese Verordnungen und Gesetze helfen uns erst recht nicht, sie dann „wieder zurückzuholen“!

Was soll also die Forderung nach dem „Kennen der DSGVO“ einem Nutzer helfen, die wir so häufig von Programmierer und ähnliche Berufsgruppen sowie Aktivisten aus dem Datenschutz-Bereich hören? Sie soll nur ein gewisses Vertrauen gegenüber dem Internet erzeugen. Wirklich beschützen kann sie uns nicht! Sie kann Richtlinien für Unternehmen vorgeben, an denen sie sich zwar halten müssen, aber technisch nicht die Voraussetzung darstellt, ein ein sicher nutzbares Angebot zu erstellen. Wenn sich die Unternehmen aber nicht an die Richtlinien halten, oder Systemlücken ausnutzen (und ja das ist sehr häufig der Fall), dann schützt die DSGVO eben nicht!

Diese Gesetze können auch Strafen aufzeigen, die folgen können, wenn denn mit Daten Missbrauch stattfindet. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets ist aber kaum ein absoluter Schutz möglich. Es wäre wichtig, dass das auch diejenigen verstehen, die auf der Digitalisierung bestehen. Oder würde etwa ein technischer Umbau des Internets helfen, die Diversität von Gesetze und Regelungen weltweit einzuhalten? Wir wissen, dass das weder durchsetzbar noch möglich ist! Da hilft es nur, realistisch zu bleiben und als Digitalisierungsbefürworter die Risiken, denen die Menschen dann ausgesetzt sind, ebenfalls mitzuberücksichtigen und nicht weg-zu-verschweigen und weg-zu-ignorieren.
Schauen wir nochmal genauer hin – die unendlich-endliche Macht des Endverbrauchers

Derzeit muss der Endverbraucher, also der Nutzer des Internetangebots, die Cookie-Bemerkungen stets und immer wieder lesen, verstehen und Einwilligen bzw. die vorgegebenen Einstellungen modifizieren oder – vereinzelt sogar möglich – ablehnen. Erst nachdem er das alles hinter sich hat, hat er mit (s)einer Datenweitergabe/ Datennutzung zugestimmt und bestätigt damit aber auch jedes Mal, dass er die Gesetze ganz genau kennt und versteht!

JA GENAU! Sie haben richtig gelesen – er BESTÄTIGT JEDES MAL, dass er das Gesetz kennt und versteht, wenn er dem, was er da liest zustimmt, es modifiziert oder ablehnt, denn er kann diese Tätigkeiten ja nur vollziehen, wenn er weiß was er da tut und was das da alles bedeutet. Das ist doch Wahnsinn! Wir wissen doch ganz genau, dass kaum jemand, der sehr oft und viel das Internet oder/und Google und weitere Dienste nutzt, die DSGVO tatsächlich vollständig gelesen geschweige denn verstanden hat!

Jeder, der diese Bestätigung vornimmt und modifiziert belügt sich damit jedes Mal selbst! Und das muss er/sie sogar, denn anders kann er das Angebot nicht wahrnehmen.

Die LAST des Wissens und Nutzens dieser Gesetzesberge dem Endverbraucher aufzutragen und ihm so die Verantwortung über seine Daten zu überlassen unter den Vorwand, dass er ja „Herrscher über die eigenen Daten“ sein wölle und es dann ja auch wäre, ist tatsächlich absurd. Faktisch gibt der Gesetzgeber die Verantwortung ab und verpflichtet den Endverbraucher zur Weiterbildung in den Themenbergen des Datenschutzes und der Bedeutung diverser technischer Begriffe wie Cookes und so weiter.

Als würde ein Musiker, der ein Song geschrieben hat, vom Hörer verlangen, ein Musikstudium zu absolvieren um den Song hören und verstehen zu können. Natürlich ist das lächerlich, aber genau das ist es, was da passiert, wenn die Verantwortung über die Regulierungsstrukturen der Datenflüsse in den Händen von Programmierern gelegt wird und keinerlei Realitätsabstimmung zum Endverbraucher und der Sprache des Endverbrauchers stattfindet. Ein Armutszeugnis für all diejenigen auf Regierungsebene, die tatsächlich das Erlernen der technischen Sprache als Grundvoraussetzung für das Nutzen des Internets vermuten.

Dies ist der erste Teil des Artikels. Im zweiten Teil schauen wir uns an, wie REALISTISCH ein tatsächlicher Schutz der Daten ist und wie viel Zeit mitlesen und Studieren der Sprache des Programmierers sowie des Programmierens selbst erfordert, um nicht-überwacht das Internet zu nutzen. Wir werden uns anschauen, welche Aktionen notwendig sind, um fast absolut sicher im Internet mit einem Browser zu surfen.

Im dritten Teil sollten wir uns dann auch endlich dem Thema widmen: wie viel Apps kann ein normaler Vollzeit-arbeitender Mensch mit Familie und funktionierendem sozialen Umfeld tatsächlich realistisch im Alltag nutzen? Die Unendlichkeit der App-Entwicklung und deren Finanzierung, ohne der Überprüfung eines realen Nutzens zwingt uns diese Frage mittlerweile auf. Ja, denn natürlich könnte man mit den Geldern was Besseres machen, als irgendwelche Apps zu entwickeln, die womöglich das Risiko des Datenmissbrauchs und Datendiebstahls einfach nur fördern!

Was können wir tun, außer darauf zu bestehen, auch OHNE digitale internetfähige Geräte oder dem Internet durch das Leben gehen zu DÜRFEN! Wenn sich jemand nicht den Datenmissbrauchsgefahren aussetzen will, und nicht möchte, dass aus ihm Daten erschaffen und konstruiert werden, sollte er/sie das natürliche unausgesprochene Recht haben, ohne die Nutzung des Internets oder smarter Geräte am Leben weiter teilzuhaben. Das ist eine Forderung, die für uns heute aktueller ist denn je zuvor und an Aktualität nicht verliert!

Beate Baum für Aktion Freiheit statt Angst e.V., 2022

Mehr dazu z.B. unter unserem Thema Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm
und in den unzähligen Berichten über Datenpannen und -skandale https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Datenpanne&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7965-20220325-die-ohnmacht-des-endverbrauchers.htm
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18.02.2022 Das Leid mit den AGB

Warum soll immer der Nutzer Verantwortung und Schuld tragen?

Vor einigen Tagen habt ihr in einem langen Artikel dargestellt, wie wichtig es ist, gegen die Internet-Giganten, wie Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft (GAFAM) vorzugehen. Diese eignen sich unsere persönlichen Daten an und erstellen sich daraus Persönlichkeitsprofile über uns an.

Das alles habt ihr sicher richtig erkannt, doch welche Folgerungen zieht ihr da raus?

Die Abzocke unserer Daten beginnt doch meist damit, dass wir irgendwelchen Bedingungen zustimmen sollen, die wir gar nicht kennen. Das beginnt in zwei Stufen:

  • eine Zustimmung zum Speichern irgendwelcher Cookies,
  • eine Zustimmung zu uns völlig unbekannten AGB.

Schon der erste Fall ist beliebig kompliziert, denn oft gibt es die Auswahl zwischen einfach zustimmen oder eine Auswahl treffen. Dazu muss man diese Auswahl erst einmal verstehen. Außerdem geben sich die Webseiten alle Mühe die wirkliche Auswahl zu verbergen. Oft ist diese Abfrage auch absichtlich so programmiert, dass man bei der Auswahl im Kreise läuft und schließlich doch allen Cookies zustimmt. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, so ist nicht gewährleistet, dass die von einem selbst getroffene Auswahl auch wirklich den eigenen Interessen entgegenkommt.

Noch viel verrückter wird es bei den AGB

Dass wir diesen Cookies und AGB zustimmen müssen, verdanken wir der Datenschutzgrundverordnung in Europa (DSGVO). Ihr habt zum Zustandekommen der DSGVO damals diese einerseits begrüßt andererseits aber auch klargemacht, dass sie eben nur einen mehr oder weniger schlechten Kompromiss der verschiedenen Interessen in der EU darstellt - aber die Zivilgesellschaft war beteiligt und ist auch im Ergebnis sichtbar.

Auch wenn sich viele Menschen durch diese zusätzlichen Abfragen genervt fühlen, so wurden die Menschen erstmalig überhaupt mit den Problemen des Datenklaus konfrontiert.

Ja, die DSGVO hilft uns nicht grundsätzlich, bei ihr ist eben nicht genau alles erklärt, und dann sind doch in der letzten Veränderung gewisse Lücken entstanden, die den Unternehmen Möglichkeiten geben, die sie nicht erhalten sollten. Andererseits wurden auch gewisse Lücken geschlossen, also die DSGVO ist ein Thema für sich. Aber sie ist nur ein Teil des Problems.

Das eigentliche Problem ist, dass beim Nutzen von den genannten "großen Unternehmen" das Lesen von AGB bzw. Nutzungsbedingungen, denen man ja IMMER ZUSTIMMEN MUSS bevor man sie nutzt (ja, das steht in der DSGVO und wird auch stets abgefragt!) Voraussetzung ist!
Wollen die Menschen alle die AGB und Nutzungsbedingungen lesen ???

Wissen sie denn genau was drin steht, bevor sie einen Dienst nutzen? Und VERSTEHEN sie das denn???
DAS Problem ist: wüsten sie, was mit ihren Daten passiert, wenn sie die AGB gelesen haben würden? Das ist leider nicht so, wie wir nach einer Untersuchung im Rahmen einer Dissertation aus Österreich erfahren haben: Die ungewollte Einwilligung im Fall von Facebook Im Fall von Facebook stellte sich bei dieser Erhebung heraus, dass 99% der Facebook Nutzer "ungewollt" in diesem Netz sind - und das obwohl auch in Österreich die DSGVO gilt. Den Fall Facebook können wir unter böswillige Absicht verbuchen, aber wie sieht es denn im Normalfall aus?

Es gibt hier mehrere Fakten, die es zu berücksichtigen gilt: Die meisten(?) Unternehmen nutzen die Daten so, wie es ihnen erlaubt wird und halten sich an die Gesetze. Die Gesetze erlauben ihnen eine gewisse Nutzung, die wir nicht gut finden müssen, die aber für ihren "Geschäftszweck" sinnvoll sein mögen. Auch diese normalen "Geschäftszwecke" können bereits zu den genannten Effekten führen, die ihr in dem Artikel "Persönliche Daten sollen Privatangelegenheit bleiben" aufgezählt habt. Wir müssen in jedem Fall selbst entscheiden ob uns das jeweilige Geschäft diesen "Geschäftszweck" wert ist!

Zurück zur DSGVO

Eine Auseinandersetzung mit der BEDEUTUNG und den INHALTEN der DSGVO hatten wir nach deren Inkrafttreten schon geplant, auch die Finanzierung einer Veranstaltungsreihe dazu, die ist damals leider in den Anfängen stecken geblieben ist.

  • Können Unternehmen die Daten nur unter EINWILLIGUNG der Nutzer nutzen!
  • Oder gibt es Ausnahmen?
  • Welche sind denn die Ausnahmen? = Auseinandersetzung mit den DSGVO und der Rolle der Unternehmen.
  • WO sind denn die Ausnahmen?
  • Wo ist die DSGVO ungenau?
  • Wo sind die Lücken?

Warum liest denn kaum jemand die DSGVO? Und warum liest kaum jemand mal eben die Gesetzesbücher außer den Anwälte , die sie ja studieren!!!

Die Nutzer lesen nicht die AGB & Nutzungsbedingungen oder/und verstehen sie nicht! Nötig wäre eine Auseinandersetzung mit der Art und Weise, wie die DSGVO in den AGB und Nutzungsbedingungen eingeflossen ist und wie lang, unverständlich und schlecht diese formuliert sind!

Man sollte hier mal die Frage stellen, ob das gut ist, dass Nutzer AGB & Nutzungsbedingungen lesen müssen, oder ob das nicht anders gemacht werden könnte. Wie könnte man technische Vorgänge statt in Textformulierungen in Auswahlen zum Anklicken darstellen ohne, dass sie un- oder missverständlich werden. Das wäre ein interessanter Ansatz ... aus dem sich wieder viele Fragen ergeben würden.

Manchen Nutzern ist es egal. Sie lesen sie nicht, scrollen runter und willigen einfach schnell ein damit sie weiter einkaufen bzw. recherchieren etc... können. Eine Auseinandersetzung mit der individuellen Lebenssituation des jeweiligen Nutzers wäre zu untersuchen (Nutzergruppen von bzsp. alleinerziehender Mutter mit Kindern, die keine Zeit für AGB hat, oder Büroarbeiter, der in der Freizeit keine Lust hat in den AGB zu lesen ...

  • WAS wäre denn eine Verbesserung dieser Situation?
  • WIE könnte man den Nutzern diese Informationen einfacher geben?
  • WAS wäre denn ein Anreiz, um AGB/Nutzungsbedingungen zu lesen? Auswahl von Möglichkeiten ( zum Anklicken s.o.)

Digitalisierung des Alltags

Es stellt sich dennoch eine Frage: Wie lange würde ein Mensch brauchen, um bei seiner täglichen Internetsuche die AGB und Nutzungsbedingungen stets genau zu lesen? Und wenn man dann auch nocht die Zeit kalkulieren würde, die nötig ist um diese nicht nur zu lesen sondern zu verstehen!
Selbst wenn ich das (meist versteckte) Ziel einer Formulierung wirklich verstanden hätte, wüsste ich dann, WAS GENAU mit meinen Daten passiert?
Das sieht nicht gut aus, das könnte ich im Alltag wohl kaum bewältigen.

Manche Nutzer lesen die AGB/Nutzungsbedingungen und finden sie doof, und nutzen den Anbieter dann nicht mehr. Auch das gibt es - und darüber können wir uns freuen. Aber wir können das nicht voraussetzen - hier liegt das Problem der DSGVO, denn diese setzt so viel Einsatz voraus.

Die DSGVO sieht die Verantwortung

  • bei den Unternehmen,
  • bei den Gesetzgebern und
  • beim Nutzer.

Die Macht liegt jedoch bei den Internetgiganten, deren Umsätze und sogar deren persönliche Reichtümer inzwischen die Geldmenge von Staaten überschreiten, und der Nutzer ist kein "gleichberechtigter" Partner in diesem Spiel. Deshalb ist es falsch, die Verantwortung nur den Nutzern zu überlassen.
Eine Regulierung muss die Macht dieser Monopole zerschlagen!

Welche eurer Forderungen in welcher Reihenfolge und überhaupt sinnvoll sind, sollte weiter diskutiert werden. Dieser Beitrag sollte nur ein wenig das Dilemma des Nutzers beleuchten.

BB und WW für Aktion FsA

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.htm
und alle Artikel zu Facebook und Cookies/AGB https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Facebook+AGB&sel=meta
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18.10.2021 Facebook lässt keine Veränderung zu

Newsfeed aufräumen - Abmahnung

Louis Barclay, ein britischer Start-up-Gründer und Entwickler, nutzte seit Jahren Facebook und verbrachte, wie viele andere Facebook Nutzer, viel Zeit damit, in seinem immer länger werdenden News Feed die Sachen zu finden, die für ihn wichtig waren. Er wünschte sich etwas anderes als den von einem unbekannten Facebook Algorithmus sortierten News Feed. Nachdem er eine Weile versuchte alle seinen uninteressanten "Freunden" zu entfolgen, kam er im Juli 2020 auf die Idee die App "Unfollow Everything" zu programmieren.

Das Ergebnis war ein leerer News Feed, ohne dafür irgend jemanden "entfreunden" zu müssen und er musste nur noch anlicken, wer seine wirklich wichtigen Freunde waren. Die täglich lange Zeit des News Feed Aufräumen hatte er sich gespart. Nicht Miliarden aber immerhin 13.000 Facebook Nutzer luden seine App herunter und taten es ihm gleich. Sogar die Schweizer Universität Neuenburg startete ein Experiment, in dem untersucht werden sollte, welchen Einfluss der Newsfeed auf die Nutzungsdauer und die Zufriedenheit mit Facebook hat - Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Im Juli 2021 erhielt Louis Barclay Post. Wie der Spiegel schrieb, erhielt er von einer Kanzlei im Namen von Facebook eine Abmahnung

... und man teilte ihm mit, dass der Konzern Barclays Facebook- und Instagram-Konten deaktiviert habe. Er dürfe nie wieder die Websites, Apps, Netzwerke und Dienste des Konzerns aufrufen.

Der Grund sei, dass er Facebooks Markenrechte und Nutzungsbedingungen verletze, in denen es heißt, man dürfe "(ohne unsere vorherige Zustimmung) nicht mittels automatisierter Methoden auf Daten unserer Produkte zugreifen" und nichts tun, "das die einwandfreie Funktionsweise bzw. das Erscheinungsbild unserer Produkte unterbinden, überlasten oder beeinträchtigen könnte".

Damit nicht genug, verlangte Facebook, dass er

  • seine App, die Chrome-Browser-Erweiterung abschaltet und aus dem Chrome Store entfernt,
  • eine Liste aller jemals von ihm betriebenen Facebook- und Instagram-Konten vorlegt,
  • eine Liste aller derzeit von ihm kontrollierten Internetdomains,
  • eine genaue Beschreibung der Funktionsweise von "Unfollow Everything" inklusive des Quellcodes,
  • eine Aufstellung aller mit der Erweiterung erzielten Einnahmen (die natürlich kostenlos war),
  • sowie den Nachweis, dass er alle jemals von Facebook empfangenen Daten gelöscht habe.

Mangels des finanziellen Risikos kapitulierte Louis Barclay vor den Forderungen des Internet Giganten.

Fassen wir noch einmal zusammen: Er wollte dem Konzern nicht wirklich schaden, er wollte sich und anderen den "Genuss" an Facebook nur angenehmer machen. Aber mit seiner Auswahl der "News" hatte er den Einfluss des Konzerns auf die erhaltenen Nachrichten und Werbung verändert und damit direkt in das Geschäftsmodell von Facebook eingegriffen. Ähnlich erging es vor ca. 10 Jahren der Möglichkeit WhatsApp auf Linux PC zu nutzen - auch dies wurde in kürzester Zeit unterbunden, weil dieses Programm nicht die Informationen lieferte, die der Konzern von seinen Nutzern sammeln möchte

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/web/unfollow-everything-wie-facebook-gegen-einen-mann-vorgeht-der-den-news-feed-aufraeumt-a-2362d7aa-297b-4176-aea0-4abdf28405a5
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7803-20211018-facebook-laesst-keine-veraenderung-zu.htm
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vertex@pod.togart.de

PayPal Nutzungsbedingungen - eine abenteuerliche Geschichte voller Leidenschaft

Eine aktuelle negative Erfahrung mit PayPal hat mich dazu veranlasst mir die PayPal Nutzungsbedingungen mal etwas näher anzusehen (hätte ich wohl mal eher machen sollen) - komme mir so ein bisschen vor wie Kyle in dieser South Park Folge.

Hier mal ein paar Auszüge aus den AGBs:

Mit einem Privatkonto können Sie Geld an Freunde und Familie senden und anfordern
und online für Einkäufe bezahlen.

Na das klingt doch prima, aber da war doch noch etwas.....

Um Ihr PayPal-Konto in erster Linie für den Verkauf zu nutzen, müssen Sie ein Geschäftskonto
eröffnen oder Ihr Privatkonto in ein Geschäftskonto umwandeln.

Ach was, ich bin doch kein Händler und schon gar keine Firma, verkaufe nur hin und wieder mal was auf eBay.....

Geschäftskonten sind für Personen und Organisationen (ob Kapitalgesellschaft oder nicht),
die in erster Linie PayPal verwenden, um Online-Zahlungen für Verkäufe oder Spenden zu erhalten.

Mhm....was wollen die denn von mir....

Folgendes findet sich praktischerweise in Fettdruck in den AGBs

Mit der Eröffnung eines Geschäftskontos oder der Umwandlung eines Privatkontos in ein
Geschäftskonto bestätigen Sie uns, dass Sie es in erster Linie für geschäftliche oder kommerzielle
Zwecke verwenden.

Oh eine selbsterfüllende Prophezeiung. Da gibt es dann wohl kein Zurück mehr - zu dumm nur,
dass man für seine Mitarbeit keine Geschenke bekommt...

Für Geschäftskonten können Gebühren anfallen, die von den Gebühren für Privatkonten abweichen.

Ohha......

Für den Empfang inländischer geschäftlicher Zahlungen berechnet PayPal eine variable Gebühr
in Höhe von 2,49 % zuzüglich Festgebühr

Gut das eBay seine Hände in Unschuld wäscht...

eBay berechnet keine Gebühren für die Nutzung von PayPal.

Aber halt, da war doch noch was....

Jedoch berechnet PayPal eine Gebühr, wenn der Käufer mit PayPal bezahlt und Sie Zahlungen
auf Ihr PayPal-Konto erhalten.

Und es wird noch mysteriöser....

Wenn Sie an der neuen Zahlungsabwicklung teilnehmen, fallen keine PayPal Gebühren für
Sie an, selbst wenn Ihre Käufer per PayPal zahlen.

Da geht es wohl um einen "Geheimbund", denn eBay schweigt sich darüber aus, was unter "neuer Zahlungsabwicklung"
zu verstehen ist - so einfach mitmachen ist nicht!

Wer jetzt noch nicht die Nase von PayPal voll hat, dem empfehlie ich folgende Formulierungen:

Wir können Ihnen erlauben, gelegentlich Zahlungen in einer von uns unterstützten Währung zu akzeptieren.

oder

Wir können nach eigenem Ermessen Limits für die Anzahl und den Betrag der Zahlungen festlegen, die Sie erhalten.

Was PayPal unter in erster Linie versteht verrät man dem Kunden nicht, Überraschung muss sein.
Vielleicht geht es ja nur mir so, aber dererlei vage Formulierungen z.B. gelegentlich will ich von meiner
Bank nicht hören.

PayPal Mitarbeiter: _"Sie müssen das verstehen, wir führen ihre Überweisungen nur
gegegentlich nach eigenem Ermessen aus, Ihre Gebühren buchen wir aber zuverlässig zeitnah ab."

Kunden die auf die wagemutige Idee kommen, sich bei PayPal zu beklagen, weiss man durch das auslegen falscher
Fährten gekonnt in die Irre zu führen: "Neue Nachricht" - ups, ein Chat-Bot - Wenn man denn das Formular für eine förmliche Beschwerde (ja so heisst das) gefunden hat, sollte man sich nicht in Sicherheit wiegen. Siegessicher hat man einen
ausführlichen, gepfefferten Text verfasst, alle Felder ausgefült - schnell noch einen Kaffee trinken - Schreck lass nach wo ist
die Formularseite geblieben 😳 Da hat der Timeout-Timer gadenlos zugeschlagen, wohl dem, der seinen hart erarbeiteten
Text vorsorglich gesichert hat.

Und wenn wir nichts daraus gelernt haben, dann bezahlen wir auch morgen noch mit PayPal.....

#PayPal #eBay #AGB #Nutzungsbedingungen #Kundenservice

raschmi@pod.geraspora.de

#Waschmaschinen-Challange

Da manchen nicht klar war was es ist und welche #AGB gelten und #Nutzungsbedingungen fehlen und überhaupt, hier die 50 wichtigsten Punkte an die ihr euch unbedingt halten müsst:

#Präambel:

#Reichsbürger, #Klimawandelskeptiker, #AFDler, #III-Wegler, #Hohlerdegläubige, #Rechtsradikale, #Hetzer, usw., usf., (einfachheitshalber im Folgenden als #Nazis bezeichnet), beteiligen sich nicht!

50 #Punkte:

  1. Foto, deiner, einer oder von etwas was mit #Waschmaschinen zu tun hat, knippsen und posten
  2. Spaß dabei haben und Kekse futtern
  3. … bleibt frei …
  4. … bleibt frei …
  5. … bleibt frei …
  6. … bleibt frei …
  7. … bleibt frei …
  8. … bleibt frei …
  9. … bleibt frei …
  10. … bleibt frei …
  11. … bleibt frei …
  12. … bleibt frei …
  13. … bleibt frei …
  14. … bleibt frei …
  15. … bleibt frei …
  16. … bleibt frei …
  17. … bleibt frei …
  18. … bleibt frei …
  19. … bleibt frei …
  20. … bleibt frei …
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  39. … bleibt frei …
  40. … bleibt frei …
  41. … bleibt frei …
  42. … bleibt frei …
  43. … bleibt frei …
  44. … bleibt frei …
  45. … bleibt frei …
  46. … bleibt frei …
  47. Oder es sein lassen. Wenn man keinen Bock hat :-)
  48. … bleibt frei …
  49. … bleibt frei …
  50. … bleibt frei …