#rechtsstaatsprinzip

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„Nicht mit Rechtsstaat vereinbar“ – Habecks Netzagentur überwacht ohne Rechtsgrundlage Twitter-Posts für EU-Zensoren

Apollo News-Recherchen zeigen, dass die #Bundesnetzagentur im Rahmen des #DSA ohne gesetzlichen Auftrag Daten nach #Brüssel sendet - dort soll ein „Exempel“ gegen Twitter statuiert werden. Der #Verfassungsrechtler Professor #Scholz übt scharfe Kritik, der #Bundestag wird einfach ausgehebelt.

Am 17. Februar beschloss die EU den „Digital Services Act“, der Plattformen bestrafen soll, die Inhalte im Netz nicht gründlich genug löschen. Insbesondere gegen „Hassrede“ und „#Desinformation“ will man vorgehen – wobei die Definitionen schwammig sind. In #Deutschland wird zur Umsetzung dieser Maßnahmen aktuell das „Digitale-Dienste-Gesetz“ im Bundestag beraten – es geht u.a. darum, eine Zuständigkeit und die nationale Umsetzung für die #Internetüberwachung festzulegen.

Die #EU verlangte von allen Mitgliedsstaaten die Benennung einer dafür zuständigen Aufsichtsbehörde. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur, die dem #Wirtschaftsministerium von Robert #Habeck zugeordnet ist, von der Bundesregierung für diese Aufgabe vorgesehen. Rechtlich gesehen kann allerdings nur der Bundestag diese Zuständigkeit festlegen – und muss die Behörde per Gesetz mit einem Auftrag ausstatten. Das gebietet schon das #Rechtsstaatsprinzip. Ein dahingehender Gesetzesentwurf lag dem Bundestag am 18. Januar in einer ersten Lesung vor – ist allerdings noch nicht beschlossen und wird noch beraten. Doch das wollte man im Wirtschaftsministerium einfach nicht abwarten und beschloss den Bundestag kurzerhand zu übergehen.

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